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Jan Hellenbrand Rechtsanwalt Innere Kanalstr. 15 50823 Köln T +49 (0) 221 5108 4190 E jan.hellenbrand@osborneclarke.de

7

Marken

7.1

Was ist eine Marke?

Unter dem Begriff der Marke werden im allgemeinen Sprachgebrauch Bezeichnungen wie „Coca-Cola“, das Apfelsymbol der Firma Apple oder der Mercedes-Stern verstanden. Dies ist zwar richtig. In rechtlicher Hinsicht bedarf es jedoch einer weiteren Differenzierung. Denn rechtlich gesehen handelt es sich bei den genannten Beispielen zunächst lediglich um Zeichen, nämlich Worte (wie z.B. „Coca-Cola“) oder Bilder / Logos (wie z.B. das Apfel-Logo des Computerherstellers Apple oder der Mercedes Stern). Zu einer Marke werden sie erst dadurch, dass sie für Produkte bzw. Dienstleistungen, wie z.B. Getränke, Computer oder Fahrzeuge, verwendet werden, und zwar in einer Art und Weise, die es ermöglicht, anhand der Zeichen die Produkte einem bestimmten Unternehmen zuzuordnen. Hinsichtlich der Zeichen (Worte, Logos etc.), die als Marke in Betracht kommen, trifft das deutsche Markengesetz (MarkenG) in § 3 Abs. 1 daher folgende zusammenfassende Aussage: „Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder

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