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mer das einfache, entgeltliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, räumlich unbeschränkte, zeitlich unbefristete und unwiderrufbare Recht ein, die Software zu nutzen.“ 5.3.3
Verwertungsrechte
Die Nutzungsrechte beschreiben die Modalität der Nutzung: Wie darf der Lizenznehmer in zeitlicher, räumlicher … Hinsicht das lizenzierte Werk nutzen? Möglich ist es auch, die Lizenzen nach klar abgrenzbaren, wirtschaftlich-technischen Verwendungsformen aufzuteilen. So ist z.B. ein e-book eine andere Nutzungsart als ein gedrucktes Buch, gerade auch, wenn diese auf demselben Werk basieren. Etwa im Falle eines Buchautors wäre es denkbar, dass er einem Verlag eine Lizenz nur für die Verwertungszwecke einräumt, also das Manuskript zu drucken („vervielfältigen“) und am Markt anzubieten („verbreiten“). Einem ganz anderen Vertragspartner kann der Rechteinhaber aber etwa das Recht einräumen, das geschriebene Stück dann auch im Theater zu zeigen („aufzuführen“).
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