Guter Rat Recht und Steuern Dessau

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Anzeigen-Sonderveröffentlichung

Guter Rat – Recht und Steuern Sieben Prozent für Hörbücher

Ein reines Rechenspiel

19 Prozent für Hörspiele und Downloads Beim Kauf von Hörbüchern wird künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent fällig. Der Bundestag beschloss kürzlich, den Satz von 19 Prozent abzusenken. Für Hörspiele und Hörbuch-Downloads dagegen wird weiterhin der volle Satz fällig. Die Mehrwertsteuersenkung für Hörbücher sei „ein weiterer Mosaikstein in der Förderung der Buchwirtschaft“, erklärte der kultur- und medienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marco Wanderwitz (CDU). Hörbücher seien genauso ein kulturelles Gut wie ein Buch aus Papier. Sein Kollege von der SPD, Siegmund Ehrmann, kündigte an, dass sich die Koalition auch für einen ermäßigten Steuersatz für elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften einsetzen werde.

Cornelia Schippenbeil Steuerberaterin • Steuererklärungen für alle Einkünfte gewerblich/privat • Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen • Existenzgründerberatung (inkl. Beantragung KFW-Gründercoaching) • Finanz- und Lohnbuchhaltung

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Hannelore Waltenberg Steuerbevollmächtigte

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SteuerzahlerGedenktag fiel auf den 8. Juli

Deutschlands Steuer- und Beitragszahler werden in diesem Jahr nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes genauso stark belastet wie in den beiden Vorjahren. Seit dem 8. Juli 2014 an arbeiten die Bürger - rein rechnerisch - nur noch für den eigenen Geldbeutel, wie der Steuerzahlerbund kürzlich in Berlin mitteilte. Bereits 2013 und 2012 fiel der sogenannte Steuerzahler-Gedenktag auf den 8. Juli. Das davor erwirtschaftete Einkommen der Steuer- und Beitragszahler hätten der Staat und Sozialversicherungen behalten. Der bei Ökonomen umstrittene „Steuerzahler-Gedenktag“ ist ein Rechenbeispiel. Es zeigt an, wie viel der Staat vom Einkommen der Bürger und Betriebe über Steuern und Sozialabgaben zunächst einbehält. Der Steuerzahlerbund bezieht allerdings auch die EEG-Umlage zur Ökostrom-Förderung sowie den Rundfunkbeitrag ein. Kritiker verweisen unter anderem darauf, dass Beitragszahler für ihre Einzahlung in Sozialkassen auch Gegenleistungen erhalten. Mit den Steuereinnahmen würden Bereiche wie Bildung, Sicherheit, Verteidigung, Kinderbetreuung oder Straßenbau finanziert. dpa

Nur Empfänger ändert sich Zoll bundesweit für Kfz-Steuer zuständig Für die Kfz-Steuer ist jetzt bundesweit die Zollverwaltung zuständig. Sie hat die Aufgabe von den Finanzämtern der Bundesländer übernommen. Fällige Beiträge werden künftig von einer der Bundeskassen des Zolls in Trier, Kiel, Halle (Saale) oder Weiden in der Oberpfalz abgebucht. Wer die KfzSteuer immer selbst überwiesen hat, sollte den neuen Zahlungsempfänger beachten. Hierzu versenden die zuständigen Hauptzollämter rechtzeitig vor dem nächsten Fälligkeitstermin entsprechende Schreiben. Bestehende Einzugsermächtigungen beziehungsweise Sepa-Mandate zum Einzug der Kfz-Steuer bleiben gültig.

Moderner Beruf mit Zukunft

Steuerfachangestellte/r: anspruchsvolleTätigkeit mit großer Karrierechance Die Nachfrage nach Steuerberatungsleistungen ist bei dem bekanntermaßen außerordentlich komplexen deutschen Steuerrecht ungebrochen. Folglich ist der Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs hoch. Eine aktuelle Befragung der Steuerberaterkammern hat ergeben, dass die Zahl der Auszubildenden zur/m Steuerfachangestellten im Jahr 2013 um 2,4 Prozent gestiegen ist. Demnach wählten bundesweit 17 876 junge Frauen und Männer den Einstieg in die Branche und rund 90 Prozent der Auszubildenden zeigten sich mit ihrer Wahl zufrieden. Die Auszubildenden arbeiten in den mehr als 90 000 Steuerberaterbüros und -kanzleien bundesweit. Dort bleiben auch rund 80 Prozent nach Abschluss ihrer Ausbildung. Diese Ergebnisse belegen das zunehmende Interesse an diesem interessanten, abwechslungsreichen und sicheren Ausbildungsberuf. Das Tätigkeitsspektrum: anspruchsvoll und vielseitig Ob Industrie, Handel, Handwerk, Freiberufler oder Privatpersonen, sie alle nehmen die Dienste von Steuerberatern in Anspruch. Steuerfachangestellte unterstützen die Steuerberater bei der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung der Mandanten. Sie sind u. a. befasst mit Fragen der Lohn- und Gehaltsabrechnung, helfen bei der Finanzbuchführung und der Vorbereitung von Jahresabschlüssen für Unternehmen. Sie sind beteiligt an der Erstellung von Steuererklärungen und der Prüfung von Bescheiden des Finanzamts. Des Weiteren können grenzüberschreitende Aufgabenstellungen eine Rolle spielen, die neben fachlichen Qualifikationen auch Fremdsprachenkompetenz erfordern. Außerdem ist es in aller Regel so, dass Steuerfachangestellte auch einen weitgehenden Einblick in persönliche Belange und vertrauliche Daten der Mandanten erhalten, mit denen sie selbstverständlich verschwiegen und verantwortungsvoll umzugehen haben. Guter Schulabschluss und souveräne Kommunikation Folglich verlangt die Steuerberatung auch soziale Kompetenz, die sich im professionellen, freundlichen und respektvollen Umgang mit den Mandanten zeigt. Wer also Menschen mag, sich gut ausdrücken kann und darüber hinaus ein Faible für Zahlen hat, der hat gute Karten. Fachliche

Jeder vierte Deutsche ist schon aus beruflichen Gründen umgezogen. Das besagt eine aktuelle Studie. Die Aussicht auf eine unbefristete Stelle, die Versetzung an einen anderen Standort – es gibt viele Gründe für einen Wohnortwechsel. Wer für den Job einen Umzug in Kauf nimmt, wird vom Finanzamt belohnt, teilt die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Lohi) mit. Kosten für einen Umzug können aber auch all jene steuerlich geltend machen, die durch den Wechsel des Wohnorts eine doppelte Haushaltsführung aufgeben oder einen weiten Weg zur Arbeitsstelle deutlich verkürzen können. Voraussetzung ist aber, dass dadurch täglich mindestens eine Stunde Fahrzeit eingespart wird.

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Ausgezeichnete Karrierechancen Nach der Ausbildung, der bestandenen Prüfung und einer dreijährigen Berufstätigkeit als Steuerfachangestellte/r kann die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in in Angriff genommen werden. Damit wäre zugleich der erste Schritt in Richtung Steuerberater oder Steuerberaterin getan. Denn als Steuerfachwirt/in mit insgesamt siebenjähriger Berufstätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens kann man zu der sehr anspruchsvollen Steuerberaterprüfung zugelassen werden. Wird diese bestanden, steht der beruflichen Selbstständigkeit als Steuerberater/in nichts mehr im Wege. Internet und Kammern helfen bei der Orientierung Auf der Website der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt (www.stbk-sachsenanhalt.de) findet man umfangreiche Informationen. Außerdem gibt es auf der Website www.mehr-als-du-denkst.de zahlreiche Möglichkeiten, sich über den Ausbildungsberuf zu informieren. Neben Bewerbungstipps und Antworten auf häufig gestellte Fragen bieten Erfahrungsberichte Einblick in den Berufsalltag. Zudem ermöglicht die Online-Börse mit Ausbildungsplatz- und Praktikumsangeboten die Suche nach einem passenden Arbeitsplatz bundesweit.

Normalerweise arbeiten die Auszubildenden in einer Steuerberaterpraxis. Parallel dazu besuchen sie an ein bis zwei Tagen in der Woche die Berufsschule. FOTO: BSTBK

Umzug wegen des Berufs:Was man steuerlich geltend machen kann

Manfred Guse

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.

Fundierte Ausbildung begünstigt beruflichen Erfolg Die Ausbildungsdauer beträgt grundsätzlich drei Jahre. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen – z. B. bei vorliegender Hochschul- oder Fachhochschulreife – verkürzt werden. Normalerweise arbeiten die Auszubildenden in einer Steuerberaterpraxis. Parallel dazu besuchen sie an ein bis zwei Tagen in der Woche die Berufsschule und verknüpfen so den Wissenserwerb in Theorie und Praxis. Schwerpunkte der Ausbildung sind die Fachgebiete Steuer- und Rechnungswesen, Betriebswirtschaft und Wirtschaftsrecht. Der Umgang mit branchenspezifischer Software gehört ebenfalls zum vielseitigen Ausbildungsspektrum. Außerdem bekommen die Azubis zunächst einen grundlegenden systematischen Überblick über die Steuerarten und deren Bedeutung für die Praxis, beschäftigen sich mit Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. Die Ausbildungsvergütung

ist – wie Löhne und Gehälter auch – von Region zu Region unterschiedlich.

Ortswechsel wird belohnt

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Unsere Steuern machen Profis.

Voraussetzung für die Ausbildung ist ein qualifizierter Schulabschluss, z. B. ein guter Realschulabschluss. Bewerber mit Abitur, Fachhochschulreife oder Absolventen eines kaufmännischen Berufskollegs sind besonders gefragt. Angehende Steuerfachangestellte sollten ein Grundverständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge sowie Interesse an Steuer- und Rechtsfragen mitbringen und keine Angst vor Gesetzes- und Fachtexten haben.

Dirk Neumann

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Ist ein Umzug beruflich veranlasst, dürfen Steuerzahler mit umfangreichen Steuerersparnissen rechnen. So sind die Kosten für die Demontage und Montage von Möbeln, das Ein- und Auspacken sowie Befördern des gesamten Umzugsguts inklusive Packmaterial in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar. Daneben beteiligt sich das Finanzamt auch an vielen nachweisbaren Aufwendungen im Vorfeld oder im Nachgang, so zum Beispiel an Reisekosten, die bei der Besichtigung von Wohnungen und Häusern am neuen Wohnort oder an den Umzugstagen entstehen; an etwaigen Maklerkosten; an doppelten Mietzahlungen im Zusammenhang mit dem Umzug; an durch den Umzug erforderlichen Nach-

hilfeunterricht für Kinder oder an der Anschaffung von zwingend notwendigen Öfen oder Kochherden. Für weitere Ausgaben, etwa das Ummelden von Fahrzeugen, das Umschreiben von Personalausweisen oder den Anschluss von Telefon und Fax, kann zusätzlich die Umzugskostenpauschale in Anspruch genommen werden. Diese Aufwendungen können aber (wie oben) auch durch Belege einzeln nachgewiesen werden. Was im Einzelfall lukrativer ist, können die Steuerexperten der Lohnsteuerhilfevereine ermitteln. Sie empfehlen darum, zunächst Nachweise für alle Kosten zu sammeln, die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen.

Dr. Exner

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Anzeigen-Sonderveröffentlichung

Guter Rat – Recht und Steuern Nachbarn im Blick haben

Reha ist keine Urlaubszeit

Mieter müssen Rücksicht auf Mitbewohner im Haus nehmen Geige spielen, Feste feiern oder mit den Kindern toben – in seiner Wohnung darf jeder machen, was er will. Doch es gibt Grenzen: Wer dabei die Nerven seiner Nachbarn zu sehr strapaziert, kann sich Ärger einhandeln. Mieter dürfen sich in ihrer Wohnung grundsätzlich frei entfalten. „Alles, was zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, ist gestattet“, erklärt Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg. Allerdings gelte auch das Gebot der Rücksichtnahme. Nachbarn und Vermieter müssen sich nicht alles gefallen lassen. Die Grenze ist dabei allerdings oft nicht klar zu ziehen. Wenn Kinder Lärm machen, ist das grundsätzlich in Ordnung. Sobald der Nachwuchs aber stundenlang im Bobbycar über die Holzdielen rattert oder in der Wohnung Fußball spielt, müssen das die Nachbarn nicht mehr ohne weiteres hinnehmen, sagt Chychla. Wer ein Musikinstrument hat, darf zu Hause üben. Allerdings gibt es Einschränkungen: „Violine kann bis zu zwei Stunden gespielt werden. Das Dröhnen eines Saxophons in einer engen Wohnung ist dagegen nicht mehr als eine halbe Stunde am Tag hinnehmbar“, erklärt der Experte. Außerdem gelten die üblichen Ruhezeiten. Darf mein Nachbar auch spät am Abend noch laut duschen? Duschen ist im Prinzip jederzeit über möglich, auch in der Nacht. Denn Beschäftigte mit Nacht-

dienst müssen sich nach dem Heimkommen auch waschen dürfen. „Allerdings sollten Mieter zur Nachtruhe nicht zu ausgiebig duschen“, betont Chychla. Wäschetrocknen auf dem Balkon ist auch möglich. Fühlen sich die Nachbarn aber zum Beispiel durch Reizwäsche auf der Wascheleine gestört, müsse der Mieter einlenken. Wie sollten Mieter bei Konflikten reagieren? Bei Streitfällen rät Chychla Mie-

tern, immer erst das Gespräch zu suchen. „Alle Beteiligten sollten nicht nur auf die eigenen Rechte pochen, sondern versuchen, eine Einigung zu erzielen.“ Aus seiner Erfahrung heraus gäbe es in Häusern, in denen miteinander gesprochen wird, den wenigsten Streit. Verletzt ein Mieter permanent den Vertrag, kann der Vermieter zunächst eine Abmahnung schicken. Ändert der Mieter danach sein Verhalten nicht, droht die Kündigung. dpa/tmn

Beim Vermieter anzeigen, Frist setzen

Bei lärmintensiven Arbeiten oder Freizeitaktivitäten in der Wohnung ist Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Im Streitfall sollte man zunächst das Gespräch suchen. FOTO: MZ-ARCHIV

Restschuldbefreiung ist jetzt bereits nach drei und fünf Jahren möglich kürzt sich auf fünf Jahre, wenn es dem Schuldner innerhalb dieses Zeitraums zumindest gelingt, die gesamten Verfahrenskosten abzutragen. Geschaffen wurde nunmehr auch die Möglichkeit eines Verbraucher-Insolvenzplanverfahrens. Ein solcher Plan kann im Einvernehmen mit Gläubigern und Gericht unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben zu Zeit und Höhe der Schuldentilgung einen eigenständigen Weg zur Schuldenbefreiung schaffen. Die Beantragung des Verbraucher-Insolvenzplanverfahrens kann zudem auch für die bereits vor dem 1. Juli 2014 eingeleiteten Privatinsolvenzen erfolgen. Aber auch für die Gläubiger gibt es Verbesserungen. Neu ist nunmehr, dass rückständiger Unterhalt und Steuerschulden nicht mehr der Restschuldbefreiung

unterfallen. Derartige Schulden müssen somit auch nach einem Insolvenzverfahren noch vollständig getilgt werden. Damit erfolgt speziell eine Stärkung der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder, diesen kann sich der Unterhaltspflichtige nun nicht mehr mittels Insolvenzverfahren entziehen. Schließlich kann seit dem 1. Juli 2014 ein Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung nun auch im laufenden Insolvenzverfahren jederzeit schriftlich gestellt werden. Die Restschuldbefreiung wird speziell dann versagt, wenn der Schuldner seine Erwerbsobliegenheiten verletzt, er sich folglich nicht hinreichend um Einkommen bemüht. Torsten Backes, Rechtsanwalt, Kanzlei Rechtsanwälte Schramm Backes

Kündigung angekommen?

Der Arbeitgeber muss beweisen, dass der Mitarbeiter die Kündigung auch wirklich erhalten hat. FOTO: MZ-ARCHIV/DPA

Bekommen Beschäftigte eine Reha-Maßnahme oder eine Kur bewilligt, müssen sie für diese Zeit keine Urlaubstage opfern. Sie sind damit automatisch von der Arbeit freigestellt, erklärt Ingo Kleinhenz von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Erworbene Urlaubsansprüche bleiben dem Mitarbeiter im vollen Umfang erhalten. dpa

Wohnung mit Mängeln

Erleichterungen bei Insolvenz Im Insolvenzrecht sind zum 1. Juli 2014 spürbare Erleichterungen für Schuldner in Kraft getreten. Überschuldete bekommen nunmehr früher die Chance, ihre Schulden loszuwerden, sofern sie sich ernsthaft um Entschädigung ihrer Gläubiger bemühen. Eine sogenannte Restschuldbefreiung kann nunmehr bereits nach drei beziehungsweise fünf Jahren erteilt werden. Zwar wird wie bisher spätestens sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Erteilung der Restschuldbefreiung entschieden. Diese Frist verkürzt sich aber auf drei Jahre, wenn es dem Schuldner gelingt, mindestens 35 Prozent der Schulden sowie die gesamten Verfahrenskosten, die in der Regel 1 500 bis 3 000 Euro betragen, in diesem Zeitraum zu zahlen. Die Verfahrensdauer ver-

Rechtstipp für Arbeitnehmer

Kündigt der Chef einem Mitarbeiter, muss er im Streitfall beweisen, dass die Kündigung ihn erreicht hat. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 3 Sa 426/13). In dem Fall hatte ein Zimmermädchen geklagt. Es war vom 29. April bis 26. Mai 2013 erkrankt. Als sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehrte, teilte der Arbeitgeber ihr mit, dass sie am 29. April eine Kündigung erhalten hat. Eine

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Mitarbeiterin habe das Schreiben in ihren Briefkasten geworfen. Das bestritt das Zimmermädchen. Sie habe keine Kündigung bekommen. Sie verlangte, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Mit Erfolg. Der Arbeitgeber müsse beweisen, dass die Kündigung den Mitarbeiter erreicht hat. Hier habe eine Beschäftigte das Schreiben in einen Briefkasten geworfen. Da es an dem Haus mehrere Briefkästen gab, ließ sich jedoch nicht mit Sicherheit feststellen, dass es der richtige war.

Weist eine Ferienwohnung massive Mängel auf, dürfen die Mieter nicht einfach den Vertrag kündigen. Stattdessen müssen sie der Vermieterin eine Frist setzen, innerhalb derer die Mängel zu beseitigen sind. Das entschied das Amtsgericht München (Az.: 413 C 8060/13). In dem verhandelten Fall vermietete eine Frau eine Ferienwohnung in Italien über das Internet. Dort war die Rede von einem romantischen Landhaus in einem Naturparadies mit Meerblick. Eine Familie aus Norddeutschland hatte die Wohnung für rund zwei Wochen gebucht. Bei ihrer Ankunft erklärten sie gegenüber der Vermieterin, dass die Wohnung nicht dem versprochenen Objekt entspreche. Sie befinde sich in einem verwahrlosten Zustand. Eine alte, verrottete Küche und verschmutzte Bettwäsche - mit Hinweis darauf kündigte die Familie sofort mündlich ihren Vertrag und forderte die Anzahlung zurück. Das Gericht gab jedoch der Vermieterin Recht. Ihre Gäste hatten ihr keine Möglichkeit zur Mängelbeseitigung gegeben. Außerdem hatten sie ihr keine Frist gesetzt, die Mängel zu beheben oder ein anderes Ferienhaus als Ersatz zu besorgen. Deshalb seien die enttäuschten Gäste zur Mietzahlung verpflichtet.

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zugelassen am Landgreicht Dessau, OLG Naumburg Altenheimrecht / Altenpflege / Pflegedienste

Schramm Backes Rechtsanwälte Torsten Backes

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

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