Newsletter #2 - Dezember 2015

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Zum Terror des sogenannten „Islamischen Staates“ Terroristen des IS haben erstmals einen europäischen Partner zum Ziel ihrer abscheulichen Attentate gemacht. Das war ein Angriff, der uns alle treffen sollte. Deswegen stehen wir fest an der Seite Frankreichs. Die Mörder haben sich dem so genannten „Islamischen Staat“ verschrieben. Diese Organisation ist weder islamisch noch staatlich. Sie ist eine Terrorbande mit einer simplen Ideologie der Vernichtung. Sie hat der Welt den Krieg erklärt und trägt ihren wahnwitzigen Terror auch nach Europa. Für die internationale Staatengemeinschaft geht es jetzt darum, die Gefahren und die Bedrohung, die vom IS ausgehen, in aller Entschlossenheit zu bekämpfen. Frankreich hat besonnen reagiert, sucht den internationalen Schulterschluss gegen die Terroristen. Wir unterstützen unseren wichtigsten europäischen Partner nach Kräften. Dabei ist uns besonders wichtig, dass wir für Syrien eine politische Lösung erreichen. Frank-Walter Steinmeier arbeitet daran mit herausragendem Einsatz. Der Terrorismus fordert das heraus, woran wir im Kern glauben. Er attackiert unsere Idee der Menschlichkeit, des unveräußerlichen Rechts auf Freiheit und Gleichheit. Vor allem wollen die Terroristen die Angst in unsere Gesellschaft tragen und damit die Solidarität zerstören. Sie terrorisieren normale Menschen, die besonders wehrlos sind – mit dem Ziel, dass sich Muslime und Nicht-Muslime feindlich gegenüberstehen. Das aber werden wir nicht zulassen. Dem IS-Terror wird die Spaltung unserer Gesellschaft nicht gelingen.

Martina Stamm-Fibich Deutscher Bundestag

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martina.stamm-fibich@bundestag.de www.stamm-fibich.de


30 Millionen Euro für Verbesserungen im Einbruchschutz Menschen in Deutschland sollen sich zu Hause sicher fühlen. Unser Ziel ist es, die Wohnungen und Häuser sicherer zu machen. Hier hilft die Städtebauförderung des Bundes, durch eine Aufwertung der Stadtquartiere und mit Hilfe von Präventionsarbeit vor Ort, die Kriminalität zu senken und eine größere Sicherheit im direkten Wohnumfeld zu schaffen. Die Praxis zeigt, dass außerdem Investitionen in Sicherheitstechnik den Schutz von Wohnungen und Häusern erhöhen, da 40 % der Einbrecher von ihrer Tat bereits im Versuchsstadium ablassen, wenn sie auf gesicherte Türen und Fenster stoßen. Der Bund unterstützt solche Investitionen, wenn Eigentümer und Mieter gleichzeitig in die Barrierefreiheit und die Energieeffizienz investieren. Der Deutsche Bundestag hat das KfW-Programm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ mit 30 Millionen Euro finanziell ausgestattet. Folgende Eckpunkte umfassen die Förderrichtlinien: • Antragsberechtigt sind erstmalig Mieterinnen und Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers) und Eigentümerinnen und Eigentümer. • Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse zu den Materialkosten und kann zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden. • Die Gesamtinvestitionssumme der zu fördernden Maßnahme muss mind. 500 Euro betragen. • Die Förderung beträgt 20 % der getätigten Investition, höchstens jedoch 1.500 Euro pro einzelnen Antrag. • Voraussetzung für die Förderung ist die vorherige Vorlage von zwei Angeboten oder eines Angebots einer zertifizierten Fachfirma. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Originalrechnung. • Die Förderung erfolgt nach Eingang der Förderanträge. Erstmals können jetzt auch Mieterinnen und Mieter Förderungen für die Verbesserung des Einbruchschutzes beantragen. Näheres erfahren Sie auf den Seiten der KfW.

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E-Health-Gesetz und Beratung des Petitionsausschusses Gesundheit 2.0 auf den Weg gebracht Mal eben Dr. Google wegen Schmerzen im Arm befragen, mal eben im Forum nachfragen, was es mit dem morgendlichen Schwindel auf sich hat, der Schrittzähler spricht mit dem Smartphone und die Waage im Badezimmer tauscht sich mit einem Gesundheitsportal im Internet aus. Unser Gesundheitssystem hat sich verändert. Und dadurch auch unser Umgang mit Gesundheit und Krankheit. Personalisierte Apps und Onlinedienste verändern den Umgang mit der eigenen Gesundheit bzw. Krankheit. Deshalb wurde es Zeit, dass auch ein entsprechender gesetzlicher Rahmen geschaffen wird. Am 03.12.2015 hat der Deutsche Bundestag nun das sog. E-Health-Gesetz beschlossen. Das Gesetz soll eine sichere digitale Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen und dem Patienten ermöglichen. Denn die Digitalisierung von Medizin und Pflege birgt enorme Potenziale. Durch Gesundheitsdaten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vermerkt sind, kann der Apotheker überprüfen, welche Medikamente gefährliche Wechselwirkungen hervorrufen können. Auch in Notfällen können Gesundheitsdaten Leben retten. Der Notarzt weiß sofort über Allergien oder chronische Erkrankungen Bescheid. Bislang sind nur Stammdaten auf der eGK vermerkt. Mit dem E-Health-Gesetz haben wir jetzt den Grundstein für die digitale Vernetzung unseres Gesundheitswesens gelegt. Ver.di-Petition im Petitionsausschuss beraten Der Petitionsausschuss hat sich am 30.11.2015 in einer sog. öffentlichen Beratung mit der Pflegepersonalbemessung in Krankenhäusern befasst. Die Petentin, Mitglied des ver-di-Bundesvorstandes, fordert ein neues Personalbemessungsmodell, das den tatsächlichen Bedarf an Pflegekräften abbildet. Aktuell fehlt in vielen Krankenhäusern Pflegepersonal, weil der Bedarf am durchschnittlichen Ist-Zustand des vorhandenen Personals gemessen wird. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (verabschiedet am 05.11.2015) haben wir die Pflege im Krankenhaus gestärkt. Künftig wird für die Pflege mehr Geld zur Verfügung gestellt. Das soll die Versorgungsqualität für Patienten verbessern und die Arbeitsverdichtung für das Personal vermindern. Und auch das Personalbemessungsmodell wird von einer Expertenkommission geprüft – ver.di ist Mitglied der Expertenkommission.

Markus Paschke, Stefan Schwartze (Sprecher der AG Petitionen) und Martina Stamm-Fibich © Rudi Meyer

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Die Klimakonferenz in Paris In dieser Woche tagt die wichtigste Konferenz zum weltweiten Klimaschutz. Es geht darum, ob es der Weltgemeinschaft gelingt, die Folgen des Klimawandels zu beherrschen. Anstieg des Meeresspiegel, Abtauen von Gletschern, Dürre- und Flutkatastrophen, Ausbreitung der Wüsten - wir brauchen dringend starke Gegenmaßnahmen aller Staaten! 185 Staaten haben nationale CO2-Minderungsziele eingereicht. Diese Ziele stehen für 95 Prozent des weltweiten Treibhausgasausstoßes. Mit den Beiträgen kann die weltweite Erwärmung auf etwa 2,7 Grad begrenzt werden. Wir müssen noch mehr tun. Wie unsere Bundesministerin Hendricks bin ich der Meinung, dass die Zwei-Grad-Grenze völkerrechtlich verbindlich werden muss. Die Länder des Südens werden unter dem Klimawandel leiden, selbst wenn wir ihn auf zwei Grad begrenzen können. Die Industrieländer haben sich deshalb verpflichtet, ab 2020 jedes Jahr 100 Milliarden US-Dollar öffentlicher und privater Investitionen für den Klimaschutz zu mobilisieren. Leitlinien der deutschen Verhandlungen in Paris: • Wir brauchen vollständige Transparenz. Wir wollen klare Regeln, wie der Klimaschutz in den einzelnen Staaten gemessen und dokumentiert wird. • Wir müssen in der Lage sein, bei den nationalen CO2-Minderungszielen nachzusteuern. Deshalb brauchen wir einen Mechanismus, der die Ambitionen möglichst in Zyklen von fünf Jahren, Stück für Stück, steigert. • Wir wollen weltweite Solidarität mit den Ländern, die am stärksten unter den Auswirkungen des Klimawandels leiden. • Wir brauchen das Bekenntnis zu einem langfristigen Ziel. Das Ziel muss die grüne Null sein: Null CO2 aus fossilen Energieträgern im Laufe des Jahrhunderts. Ein fortschreitender Klimawandel würde weltweit Verteilungskonflikte verschärfen und neue hervorrufen. Wir müssen es schaffen, den Temperaturanstieg zu begrenzen, damit wir den Kampf gegen Armut, Verzweiflung und Flucht gewinnen können. Bis zum Wochenende haben die Regierungen der Weltgemeinschaft noch Zeit, ein starkes Abkommen zu verhandeln. Wir brauchen ein gutes Ergebnis.


Fehler der 70er nicht wiederholen: Bildung, Infrastruktur, Chancen Die SPD hat ein kluges Konzept vorgelegt, die Integrationspolitik neu zu starten. Auf den Punkt gebracht besagt es: Wenn wir jetzt schon die Weichen für Integration stellen, schaffen wir Chancen. Chancen für die Zuwanderer und Chancen, die uns die Zuwanderung bietet. Am 1. Dezember haben vier Bundesministerinnen sowie die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, und Ministerpräsidentin Malu Dreyer den „Integrationsplan Deutschland“ mit 12 Punkten vorgestellt, die es jetzt anzugehen gilt. Was enthält der Integrationsplan? Eine gute Infrastruktur für Bildung und Kinderbetreuung muss geschaffen werden. Außerdem müssen wir für Qualifikation und Eingliederung in den Arbeitsmarkt sorgen. Natürlich gehören auch ausreichend viele bezahlbare Wohnungen dazu – nicht nur für Flüchtlinge. Das Familienministerium wird mit 10.000 zusätzlichen Stellen im Bundesfreiwilligendienst die Flüchtlingsarbeit stärken. Um die kindliche Bildung und die Kinderbetreuung zu verbessern, sollen 80.000 zusätzliche Kita-Plätze und 20.000 zusätzliche Stellen für ErzieherInnen geschaffen und eine Ganztagsschul-Offensive gestartet werden. Manuela Schwesig dazu: „Die Integration der Familie gelingt am einfachsten, wenn die Kinder in die Kita oder die Schule gehen können.“ Integration fördern, aber auch einfordern Sich zu integrieren, beinhaltet Pflichten für die Zugewanderten. Und zwar über die Verpflichtung hinaus, an Integrations- und Sprachkursen teilzunehmen: Zuwanderer müssen sich verpflichten, die Werte des Grundgesetzes anzuerkennen. Dazu genügt keine Unterschrift, sondern wir müssen diese Werte aktiv vermitteln. Wenn die deutsche Gesellschaft kulturell heterogener wird, muss sie Freiheit und Gleichheit in stärkerem Maße explizit machen und mit Leben füllen. Den 12-Punkte-Plan können Sie auf den Seiten des Familienministeriums herunterladen.

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Schnelles Internet für alle Vor allem im ländlichen Raum ist schnelles Internet längst noch keine Selbstverständlichkeit. Das soll sich ändern. Der Bund stellt dafür ab sofort eine Fördersumme von insgesamt 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist das seit langem erklärtes Ziel, denn schnelles Internet sichert Teilhabemöglichkeiten und wirtschaftliche Chancen. Im Koalitionsvertrag streben Union und SPD daher eine Breitband-Grundversorgung mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbits/s bis 2018 an. Die Fördergelder können nun in eine zeitgemäße Infrastruktur investiert werden. Das ist ein großer Erfolg. Das Förderprogramm im Detail: • Gefördert wird der Ausbau von Breitbandnetzen mit Übertragungsgeschwindigkeiten von min. 50 Mbit/s in Gebieten, in denen der marktgetriebene Ausbau innerhalb von drei Jahren voraussichtlich nicht erfolgen wird. • Zuwendungsempfänger sind Kommunen und Landkreise in unterversorgten Gebieten. • Gefördert wird entweder auf Basis des Betreibermodells oder des Wirtschaftlichkeitslückenmodells. Ersteres ermöglicht es Kommunen, eigene Netzinfrastrukturen zu bauen und an die Netzbetreiber zu verpachten. Das zweite Modell schließt die Wirtschaftlichkeitslücke eines privaten Netzbetreibers. • Die maximale Fördersumme liegt bei 15 Millionen Euro. Der Fördersatz liegt in der Regel bei 50%. • Bewilligungsbehörde ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Bewertet werden alle Bewerbungen nach einem Punktesystem, das die Grundlage für die Förderentscheidung bildet. • Kommunen haben im ersten Aufruf noch bis Ende Januar 2016 die Möglichkeit sich für eine Förderung zu bewerben. • Die Anträge können unter www.breitbandausschreibungen.de eingereicht werden. Weitere Informationen sind online unter www.breitbandbuero.de zu finden. Das Förderprogramm zielt auf eine Kofinanzierung der Länder. Die Förderung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu flächendeckend schnellem Internet in Deutschland. Gleichzeitig ist klar, dass der Aufbau einer leistungsstarken digitalen Infrastruktur nicht 2018 enden darf. Vielmehr handelt es sich um eine langfristig anhaltende Aufgabe, der sich die SPD-Bundestagsfraktion annehmen wird.

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