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Migros-Magazin | NR. 4, 21. JANUAR 2013 |

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Schon Sechsjährige sind urteilsfähig

Kinder sollten in den Scheidungs­ prozess mitein­ bezogen werden.

! Eltern sollten ihr Kind darauf hinweisen, dass sie das Recht haben, ihre Meinung zu äussern. ! Werden Kinder nicht zu einer Anhörung eingeladen, sollten die Eltern das Gericht darauf hinweisen, dass ihr Kind dieses Recht hat. ! Eltern dürfen ihre Kinder nicht aus Egoismus an der Meinungsäusserung hindern, die Anhörung des Kindes hilft, sinnvolle Entscheide zu treffen, was allen Beteiligten dient. ! Kinder können schon früh miteinbezogen werden. Ab sechs Jahren ist dies bedenkenlos möglich, Jugendliche sollten eine separat adressierte Einladung erhalten. ! Die Anhörung muss von einer Fachperson durchgeführt werden. Behutsamkeit ist das Wichtigste. Das Kind ist in diesem Moment sehr verletzlich.

Hallo, und wer fragt mich?

Kinder sind die Hauptleidtragenden einer Scheidung, doch ihre Wünsche und Bedürfnisse sind gar nicht gefragt. Dabei wissen sie genau, was sie wollen.

S Bild: Vario Images

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eit Oktober 2012 ist das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall — Eltern haben nach einer Trennung automatisch gleiche Rechte, Verantwortung und Pflichten gegenüber ihren Kindern. Doch damit ist noch lange nicht alles geregelt — es gilt den Wohnort des Kindes, das Besuchsrecht und weitere Details zu vereinbaren. Oft geht dabei vergessen, dass auch die Kinder einen Anspruch darauf haben, nach ihrer Meinung und ihren Wünschen gefragt zu werden. Die Kinderrechtskonvention der Uno, welche die Schweiz bereits vor 15 Jahren unterschrieben hat, räumt den Kindern ausdrücklich das Recht ein, angehört zu

werden, und zwar in allen Belangen, von denen es betroffen ist. Doch gerade bei Scheidungen werden Kinder in der Schweiz nur gerade in rund zehn Prozent der Fälle angehört. «Kinder sind in einem hohen Mass betroffen, für sie ändert sich der Alltag mit der Scheidung grundlegend», sagt Elsbeth Müller (56), Geschäftsleiterin von Unicef Schweiz. Lange glaubte man, Kinder müssten vom ganzen Scheidungsprozess möglichst herausgehalten und davor abgeschirmt werden. Doch das ist falsch. «Kinder müssen nachvollziehen können, warum die Eltern sich trennen, sonst ziehen sie falsche Schlüsse. Sie glauben nicht selten, die Eltern hätten sich ihretwegen verkracht und laden Schuldgefühle auf sich», erklärt Elsbeth Müller. Eine Gefahr der Überforderung besteht nicht, denn Kinder sind bei einer Scheidung so oder so sehr stark involviert in das emotionale Geschehen rund um sie herum.

Die anhörung der Kinder sollte mit einer fachperson stattfinden «Wichtig ist, dass die Anhörung unabhängig und in einem kindgerechten Rahmen stattfindet», sagt Elsbeth Müller. Wird das Kind von den Eltern direkt gefragt, kann es in einen Loyalitätskonflikt geraten und getraut sich nicht, seine Meinung zu äussern. Die Anhörung sollte deshalb unbedingt mit einer unabhängigen, geschulten Fachperson abgehalten werden, die sich mit dem Kind an einem passenden Ort trifft: kleine Kinder etwa in einer liebevoll eingerichteten Spielecke statt in

einem sterilen Verhandlungsraum. Ein Kind hat meist keine Probleme, sich auszudrücken. Es erstaunt sogar, wie gut Kinder bereits Bewältigungsstrategien ausgearbeitet haben. «Sie stellen sich konkret vor, wie beispielsweise der Alltag ohne Papi abläuft, wie oft sie ihn besuchen und mit wem sie in die Ferien fahren wollen», sagt Elsbeth Müller. «Es ist eine Herausforderung für die Eltern und Erwachsenen, die emotionalen Bedürfnisse des Kindes auch zuzulassen und seine Meinung als die einer eigenständigen Person anzuerkennen.» Manche Richter schrecken vielleicht vor dem Einbezug zurück, weil sie sich den Umgang mit Kindern nicht gewohnt sind. Doch dafür gibt es Fachpersonen, die ihnen zur Seite stehen: Sozialarbeiter, Jugendrichter oder Psychologen. Den Hauptgrund, weshalb Kinder viel zu selten angehört werden, ortet Elsbeth Müller in der mangelnden Information: «Die Behörden und die Eltern müssen sensibilisiert werden.» Derzeit arbeitet die Unicef zusammen mit dem MarieMeierhofer-Institut einen Leitfaden aus, wie die zuständigen Gerichte den Kindern einfacher ihre Stimme geben können. Text: Claudia Langenegger www.migrosmagazin.ch

naCH Der sCHeiDUng Wichtige Tipps für eine kindgerechte Umgebung und wenig Scherereien nach der Scheidung.


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