Land & Forst 11/12 2015

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P.b.b. · VNr. 02Z030531 M

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Geschlossenheit und Optimismus bei konstituierender Vollversammlung:

„Für künftige Herausforderungen gerüstet“

Die 21 Kammerrätinnen und Kammerräte (hier mit den Ehrengästen) stellen sich den Herausforderungen der XIII. Funktionsperiode.

■ Präsident Ing. Harald Sucher und Vizepräsident Alexander Rachoi einstimmig wiedergewählt ■ Lagerhaus-Betriebsratsvorsitzender Valentin Zirgoi Zweiter Vize ■ Zwei neue Ausschüsse ■ Erstmals fünf Kärntner Delegierte zum Österreichischen Landarbeiterkammertag

Emotion Es war der emotionalste Moment bei der konstituierenden Vollversammlung, als die Wahlkommission (Christoph Lach, Alexander Rachoi und Michael Gfrerer) das einstimmige Votum für Ing. Harald Sucher zur Wiederwahl zum Präsidenten der Kärntner Landarbeiterkammer bekannt gab. Lang anhaltender Applaus aller KammerräteInnen

und der Ehrengäste ließen auch einen Außenstehenden erkennen, welch gutes Klima in den Reihen der LandarbeiterkämmererInnen herrscht. Der Präsident wurde ebenso wie sein Erster Stellvertreter Alexander Rachoi von allen 21 Mitgliedern der Vollversammlung einstimmig gekürt. Das Triumvirat wird durch den neuen Vizepräsidenten, dem Vorsitzenden des Zentralbetriebsrates der


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Liebe Kammermitglieder! „Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, Der uns beschützt und der uns hilft, zu leben.“

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ine Ahnung, von dem was Hermann Hesse hier in einem seiner Gedichte sagen möchte, bekam ich bei unserer konstituierenden Vollversammlung am 11. September dieses Jahres. Meine einstimmige Wiederwahl war für mich ein bewegender Moment und ich verspreche, dass ich auch in den nächsten fünf Jahren meine gesamte Kraft für die Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft aufbringen werde. Einen Neuanfang, dem wohl sehr oft kein Zauber inne wohnt, erleben momentan Hunderttausende Menschen, die auf der Flucht vor Krieg, Terror und Verfolgung sind. Allein im 1300 Seelen zählenden pannonischen Nickelsdorf sind in den letzten Wochen 300.000 Flüchtlinge angekommen und zu einem großen Teil nach Deutschland weitergezogen. Zu dem Zeitpunkt, wo ich diese Zeilen schreibe, schwillt der Strom der Menschen – vorwiegend aus Syrien, dem Irak und aus Afghanistan – vor den Grenzen der Steiermark und Kärntens an. UNO-Experten und Klimaforscher prophezeien, dass sich demnächst zusätzlich Klimaflüchtlinge aufmachen werden. Das wird vorerst und schon relativ rasch einige zahlenmäßig nicht ins Gewicht fallende Insulaner betreffen, aber bis 2050 könnten nach Schätzungen von seriösen Wissenschaftern eine Milliarde Menschen auf der Flucht sein, von denen 600 Millionen Menschen Europa möglicherweise als Ziel anpeilen werden. Das Steigen des Meeresspiegels wird riesige Küstengebiete unbewohnbar machen. Vorboten dieser Entwicklung können wir heute schon in Bangladesch beobachten. Aber auch die Erste und die Zweite Welt werden nicht verschont bleiben. Die Evakuierung von New York könnte beispielsweise ein sehr relevantes Thema werden. Landraub, Klimawandel, unregelmäßiger Regen, Migration, bewaffnete Konflikte und politische Instabilität sind möglicherweise zukünftig die Rahmenbedingungen für das Zusammenleben auf unserem Planeten. Aus der europäischen Geschichte wissen wir, dass die Römer sowohl den Hadrianswall gegen irisch-schottische Stämme als auch den Limes gegen die Germanen erfolglos errichtet haben. Appelle zu diesen Themen erhalten dabei sehr schnell einen schalen Beigeschmack oder degenerieren überhaupt zum Politsprech. Ich glaube deshalb, dass jeder Mensch nur bei sich selbst ansetzen kann, wie er es mit Migration, Klimaveränderungen, Not und Elend hält. Ihr heute sehr nachdenklicher Präs. Ing. Harald Sucher

Harald Sucher gelobt in die Hand der Ersten LHStv.in Dr.in Beate Prettner, auch die nächsten fünf Jahre als Präsident der Landarbeiterkammer gewissenhaft und unparteiisch zu amtieren.

Lagerhäuser Kärntens und Tirols, Valentin Zirgoi, komplettiert. Alle drei werden in Vertretung des Landeshauptmannes und im Beisein von Agrarlandesrat DI Christian Benger, von dem für uns ressortzuständigen Mitglied der Kärntner

Landesregierung, Erste Landeshauptmannstellvertreterin Dr.in Beate Prettner, angelobt. Die Gelöbnisformel wurde von unserem Aufsichtsbeamten, dem Leiter der Abteilung 10 – Landwirtschaft, DI Gerhard Hoffer, vorgetragen.

HILDEGARD JESSERNIG aus Eberndorf. Seit 1989 beim Raiffeisenverband bzw. bei der Unser Lagerhaus WarenhandelsGmbH mit Sekretariatstätigkeiten der Landtechnik betraut und nunmehr seit vielen Jahren in der Buchhaltung tätig. Absolventin der zweijährigen Landwirtschaftlichen Fachschule in Eberndorf und einer Lehre als Einzelhandelskauffrau in der Sparte Papier. Seit 2009 auch Mitglied des Gemeinderates der Marktgemeinde Eberndorf.


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Augenzeugen dieses bewegenden Moments wurden neben den Regierungsmitgliedern auch der Vorsitzende der Wahlbehörde, Unterabteilungsleiter Mag. Gerhard Jesernig, die ehemaligen Vizepräsidenten Georg Luschin und Franz Gomernik sowie die ehemaligen KammerräteIn Hans Radl, Siegfried Ogertschnig und Rozi Kerth.

Grußworte „Ich fühle mich als Begleiter, Fürsprecher und Sprachrohr der 4350 Wahlberechtigten, für die ich klar, kritisch, offen und unterstützend präsent sein möchte“, so Agrarlandesrat DI Christian Benger in seinen beeindruckenden Grußworten. Erste Landeshauptmannstellvertreterin Dr.in Beate Prettner in gewohnt eleganter und treffender Formulierung: „Eine Gesellschaft be-

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nötigt Menschen, die Veränderungen erkennen und herbeiführen können und dies gelingt nur, wenn man gemeinsam über Themen spricht, wie es die Landarbeiterkammer vorgelebt hat.“ Dies sei der einzige Weg, um letztendlich mit konstruktiven Lösungen ganz schwierige Herausforderungen, die tagtäglich auf uns warten, zu meistern. „Und so ist ihr gemeinsamer Weg auch ein beispielgebender Weg“, betonte „unsere Schutzpatronin in der Landesregierung“ abschließend.

Versprechen Der wiedergewählte Präsident Ing. Harald Sucher stellt – wie immer – die Kammermitglieder in den Mittelpunkt und Fokus seiner Überlegungen. Er führt dazu aus, dass wir Berufsgruppen zu vertreten haben, die – allein materiell gemessen – nicht auf der

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Den Schwung und Esprit der Tanzgruppe „Spirit of Dance Austria“ wünschten die Ehrengäste in ihren Grußadressen auch den Mitgliedern der neukonstituierten Vollversammlung.

Sonnenseite zuhause sind. „Trotzdem erwarten sich diese Menschen zu Recht sehr viel von ihrer gesetzlichen Interessenvertretung und stellen große Ansprüche an diese.“ Der Präsident verspricht, dass er sowie sein Team in Vollversammlung und Kammeramt alles unter-

nehmen werden, um diesen gerechtfertigten Erwartungen zu entsprechen. Er glaubt, dass die Landarbeiterkammer für die künftigen Herausforderungen gerüstet und er stolz sei, diese kommende Wegstrecke gemeinsam mit seinem Team zu bestreiten.

Die Neuen

H U B E RT K R I S C H E aus Sielach in der Gemeinde Sittersdorf. Seit 2002 Abteilungsleiter bei der Zadruga in Bad Eisenkappel und seit 2013 Filialleiter von Spar und Zadruga ebendort. Absolvent der Landwirtschaftlichen Fachschule Goldbrunnhof bei Völkermarkt.

VA L E N T I N Z I R G O I aus Globasnitz. Seit 1996 bei der Unser Lagerhaus WarenhandelsGmbH in der Abteilung Organisation vor allem mit Controlling betraut. Matura an der Bundeshandelsakademie in Völkermarkt und Absolvent der Raiffeisen-Managementakademie. Mitglied des Regionalforums und des Bundesausschusses der Gewerkschaft der Privatangestellten.


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Die gewählten Or (jeweils v. l. mit den Ehrengästen AL DI Gerhard Hoffer, LR

Präsidium

Zweiter Vizepräsident Valentin Zirgoi, Präsident Ing. Harald Sucher, Erster Vizepräsident Alexander Rachoi

Finanz- und Förderungsausschuss

Rechts- und Sozialausschuss

KRin Gabriele Hopfgartner, KR Mario Duschek, Präsident Ing. Harald Sucher, KR Hubert Isopp, MBA, KR Werner Fellner, KR GR Sepp Lindner, KR GR Christoph Lach

KRin GRin Hildegard Jessernig, KR Gerald Lagler, KRin Ing.in Elisabeth Kraxner, KR Hermann Besser, Präsident Ing. Harald Sucher, KR Ferdinand Walzl, KR GR Christoph Lach


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gane der Kammer

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DI Christian Benger und Erste LHStv.in Dr.in Beate Prettner)

Vorstand

Vizepräsident Alexander Rachoi, KRin Christina Stöby, Präsident Ing. Harald Sucher, Vizepräsident Valentin Zirgoi, KR Michael Gfrerer

Kontrollausschuss

KRin Ing.in Elisabeth Kraxner, KR Herbert Twardon, Präsident Ing. Harald Sucher, KR Hubert Isopp, MBA

Paritätischer Ausschuss

Vizepräsident Alexander Rachoi, KRin Ing.in Elisabeth Kraxner, KR Josef Drobesch, KRin Gabriele Hopfgartner, Präsident Ing. Harald Sucher, KR Gerald Lagler, Vizepräsident Valentin Zirgoi, KR Michael Gfrerer

Delegierte zum Österreichischen Landarbeiterkammertag

Vizepräsident Alexander Rachoi, KRin Ing.in Elisabeth Kraxner, Präsident Ing. Harald Sucher, Vizepräsident Valentin Zirgoi, KR GR Christoph Lach


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6 Mit der Verdienstmedaille in Gold der K채rntner Landarbeiterkammer wurden ausgezeichnet ...

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R E B L SI ... KRin Gabriele Hopfgartner ...

Verdienstmedaille in Silber: KR Mario Duschek Vzpr. a. D. Franz Gomernik KR a. D. Siegfried Ogertschnig Pr채s. Ing. Harald Sucher KR Ferdinand Walzl

... KR a. D. Hans Radl ...

ZE N O BR Verdienstmedaille in Bronze: KR Werner Fellner KR Michael Gfrerer KR Hubert Isopp, MBA KR Christoph Lach KR Gerald Lagler KR Josef Lindner Vzpr. Alexander Rachoi KRin Birgit Schurian

und KRin a. D. Rozi Kerth.


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Zwei neue „Ökonomieräte“, über die wir uns besonders freuen

Foto: BMLFUW

Foto: BMLFUW

ÖkR Stefan Lexer

ÖkR Bernhard Wastl

Sie sind schon ein ganz besonderer Menschenschlag und viele große Männer und Frauen sind dem kleinen Gebirgstal entsprossen. Stellvertretend für alle sei der in einem Mühlgraben aufgewachsene und später vom bayrischen König Ludwig I. geadelte weltberühmte Germanist Matthias von Lexer genannt. Die Rede ist von den Lesachtalern. Als gottesfürchtig, geerdet, musikalisch und einsatzbereit werden sie beschrieben. Alle diese Attribute treffen in hohem Maße auf Stefan Lexer aus Liesing zu. Man kann ihn in der Tiroler Tracht seines Tales bei einer der vier Lesachtaler Musikkapellen genauso oft sehen, wie er 40 Jahre lang als Organist in seiner Heimatpfarre die Gottesdienste verschönerte. Mit seinen fünf Töchtern tritt er als „Lesachtaler StreichXong“ ebenso auf, wie er sich auch viele Jahre als Vizebürgermeister der Kommunalpolitik widmete. Die Viehzuchtgenossenschaft Hermagor, der Pferdezuchtverein Lesachtal K18, die Agrargemeinschaft Liesinger Hochalpe und die Kärntnermilch schätzen sich glücklich, den vlg. Müllner in Liesing als Funktionär gehabt zu haben. Der leidenschaftliche Bauer Lexer war aber auch viele Jahre als Kontrollassistent des Kärntner Kontrollverbandes Mitglied der Kärntner Landarbeiterkammer und wir denken noch immer dankbar zurück, wie er uns entscheidend half, eine Vollversammlung des Österreichischen Landarbeiterkammertages im Schatten der Basilika von Maria Luggau zu einem für alle Teilnehmer unvergesslichen Ereignis werden zu lassen.

Die alljährliche Blumenolympiade ist eine Erfolgsgeschichte, an der sich mittlerweile schon drei Viertel aller Kärntner Gemeinden beteiligen. Der noch immer jugendlich wirkende Bernhard Wastl vom vlg. Pichlrader in Stuben, mittlerweile exakt 20 Jahre lang Obmann der Kärntner Erwerbsgärtner, war in den 90er-Jahren der Vater des Gedankens, Blumen in fast jedem Kärntner Dorf erblühen zu lassen. Wastl ist jedoch auch Obmann der „Fördergemeinschaft Garten“ in Kärnten, Vizepräsident des Vereines „Pro natura“, Vorsitzender bei den Prüfungskommissionen für die Meister- und Facharbeiterausbildungen sowie auch bei den alljährlich stattfindenden Kollektivvertragsverhandlungen. Mit der Gartenbaufachschule Ehrental hat er sich bereits in jungen Jahren ein höchst lebendiges und erfolgreiches Denkmal geschaffen. Der Tausendsassa war in der Vergangenheit auch Vizepräsident der Österreichischen Erwerbsgärtner und als Mitglied des Gemeinderates der Marktgemeinde Weißenstein langjähriger Obmann im Ausschuss für Fremdenverkehr, Ortsverschönerung, Kultur und Gewerbe. Abschalten und Kraft tanken kann der passionierte Fliegenfischer vor allem an den Ufern der Möll und der Ybbs. Es soll auch hier nicht verschwiegen werden, dass sich oftmals Kollektivertragsverhandlungen sehr zäh gestalteten und wir so manchen Strauß mit Bernhard Wastl ausfochten. Unbeschadet dieses Faktums sind es seine Menschlichkeit und Amikalität, die wohl immer wieder dazu beitrugen, dass die Verhandlungen zur Zufriedenheit oder auch zur Unzufriedenheit beider Seiten beendet werden konnten.


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Kärnten ■ 13 Medaillen bei den Bundesmeisterschaften der Forstarbeit in Graz. ■ Gold für Wolfram Pilgram und Johannes Koch vom LAK-Team. Bei den diesjährigen Bundesmeisterschaften der Forstarbeiter Ende August in Graz, die von unseren steirischen Freunden mit Präsident Ing. Christian Mandl und KAD Mag. Hannes Sorger an der Spitze hervorragend organisiert wurden, konnten die Kärntner Athleten in einem beeindruckenden Ausmaß ihre Stärke demonstrieren. Bei

den Profis stellt Kärnten zwei Bundesmeister in Einzeldisziplinen: Der Liesertaler Johannes Koch siegte im technisch schwierigen Kombinationsschnitt und der Gegendtaler Wolfram Pilgram erreichte den Siegeslorbeer im kräftestrotzenden Durchhacken. In der Mannschaftswertung wurden diese beiden sowie Daniel Koch und der „Hirsch-


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räumt ab berger“ Weltmeister Mathias Morgenstern unglücklich Zweite nach den Niederösterreichern. Eine Silbermedaille und zwei Bronzemedaillen von Daniel Koch im Kombinationsschnitt, im Geschicklichkeitsschneiden und in der Einzelwertung sowie zwei Bronzemedaillen durch Mathias Morgenstern im Kettenwechseln und Durchhacken komplettieren das erfolgreiche Antreten des Kärntner LAKTeams. Noch besser lief es für die Landjugend, wo Jürgen Erlacher nicht nur das Kettenwechseln, sondern gemeinsam mit Daniel Oberrauner

und Martin Ferlan auch die Mannschaftswertung für sich entschied. Neben dem Kampf um die Bundesmeistertitel gingen auch internationale Spitzenathleten in Graz an den Start. Sie kämpften in einem Einladungsbewerb um die „Styrian Trophy“. Dabei sorgte die slowenische Mannschaft für eine Überraschung: Die Slowenen sammelten den gesamten Tag über am fleißigsten Punkte und verwiesen das Weltmeisterteam aus Deutschland auf Platz 2. Auf dem dritten Rang landete das Team aus Luxemburg.


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Die Steuerreform aus S

Mit der Steuerreform 2015/2016, die am 7. Juli 2015 vom Nationalrat beschlossen und mit 1. 1. 2016 in Kraft tritt, soll eine gesamte Steuerentlastung in Höhe von 5,2 Mrd. Euro erreicht werden. Das entspricht 1,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Ein Betrag im Ausmaß von 4,9 Mrd. Euro ist für die Einkom-

mensteuerentlastung sowie eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen vorgesehen. Im Folgenden werden die wichtigsten Bestimmungen bzw. Änderungen gegenübergestellt, die sich unmittelbar auf die unselbständig Beschäftigten in der heimischen Land- und Forstwirtschaft auswirken.

E I N K O M M E N S T E U E RTA R I F N E U Bisherige Regelung

Beschlossene neue Regelung

Für ein Einkommen bis 11.000 Euro pro Jahr sind keine Steuern zu bezahlen. Für Einkommen ab 11.000 Euro pro Jahr gibt es drei verschiedene Tarifstufen:

Für ein Einkommen bis 11.000 Euro pro Jahr sind keine Steuern zu bezahlen. Für Einkommen ab 11.000 Euro pro Jahr gibt es ab der Veranlagung für das Jahr 2016 sechs verschiedene Tarifstufen:

Einkommen

Einkommensteuer

Einkommen

Einkommensteuer

0 bis 11.000 Euro pro Jahr

steuerfrei

0 bis 11.000 Euro pro Jahr

steuerfrei

Über 11.000 Euro bis 25.000 Euro pro Jahr

36,5 Prozent

Über 11.000 Euro bis 18.000 Euro pro Jahr

25 Prozent

Über 25.000 Euro bis 60.000 Euro pro Jahr

43,21 Prozent

Über 18.000 Euro bis 31.000 Euro pro Jahr

35 Prozent

Über 60.000 Euro pro Jahr

50 Prozent

Über 31.000 Euro bis 60.000 Euro pro Jahr

42 Prozent

Über 60.000 Euro bis 90.000 Euro pro Jahr

48 Prozent

Über 90.000 Euro bis 1 Million Euro pro Jahr

50 Prozent

Über 1 Million Euro pro Jahr

55 Prozent (befristet)

ERHÖHUNG DES VERKEHRSABSETZBETRAGES UND FUSION MIT ARBEITNEHMERABSETZBETRAG Bisherige Regelung

Beschlossene neue Regelung

Der Arbeitnehmerabsetzbetrag beträgt 54 Euro pro Jahr und steht allen lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zu. Er wird automatisch von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber berücksichtigt und direkt von der Lohnsteuer abgezogen. Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 291 Euro pro Jahr und wird ebenfalls automatisch von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt.

Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wird ab dem Jahr 2016 in den Verkehrsabsetzbetrag integriert. Es gibt daher nur mehr den Verkehrsabsetzbetrag, der auf 400 Euro pro Jahr erhöht wird.

E R H Ö H T E R V E R K E H R S A B S E T Z B E T R A G S TAT T P E N D L E R A U S G L E I C H S B E T R A G Bisherige Regelung

Beschlossene neue Regelung

Pendlerinnen/Pendlern, die einer Einkommensteuer bis maximal 290 Euro unterliegen, steht ein Pendlerausgleichsbetrag zu. Dieser Ausgleichsbetrag in Höhe von 290 Euro wird zwischen einer Steuer von einem Euro und 290 Euro gleichmäßig eingeschliffen.

Gering verdienenden Pendlerinnen/Pendlern steht ab der Veranlagung für das Jahr 2016 ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag von 690 Euro zu. Voraussetzung dafür ist, dass ein Anspruch auf Pendlerpauschale besteht und das Einkommen nicht höher als 12.200 Euro im Jahr ist. Bei Einkommen zwischen 12.200 Euro und 13.000 Euro pro Jahr schleift sich der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag gleichmäßig auf den Verkehrsabsetzbetrag von 400 Euro ein.


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Sicht der Arbeitnehmer E R H Ö H U N G D E R N E G AT I V S T E U E R U N D A U S W E I T U N G A U F P E N S I O N I S T E N Bisherige Regelung

Beschlossene neue Regelung

Verdient eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer so wenig, dass sie/er keine Lohnsteuer bezahlt und wurden für sie/ihn Sozialversicherungsbeiträge geleistet, so werden bei Einreichen einer Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich 10 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 110 Euro, rückerstattet. Haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Steuergrenze liegt, außerdem in mindestens einem Kalendermonat Anspruch auf die Pendlerpauschale, werden durch den Pendlerzuschlag 18 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge gutgeschrieben, höchstens jedoch 400 Euro. Der Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag wird, wenn er aufgrund eines geringen Einkommens bei der laufenden Lohnabrechnung nicht oder nicht voll ausgenützt werden kann, vom Finanzamt ausbezahlt – bei einem Kind beispielsweise bis zu 494 Euro (Negativsteuer).

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die aufgrund ihres geringen Einkommens nicht der Steuerpflicht unterliegen, erhalten ab der Veranlagung für das Jahr 2016 im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung eine Gutschrift in Höhe von 50 Prozent bestimmter Werbungskosten (insbesondere von Sozialversicherungsbeiträgen), maximal jedoch 400 Euro (Sozialversicherungserstattung). Der Erstattungsbetrag erhöht sich von 400 Euro auf maximal 500 Euro, wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer aufgrund des geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlt und Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat. Diese Regelung ersetzt den bisher geltenden Pendlerzuschlag. Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge steht auch Pensionistinnen/Pensionisten zu. Diese erhalten eine Gutschrift von 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, jedoch maximal 110 Euro pro Jahr. Damit Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit geringem Einkommen bereits im Jahr 2015 von der Neuregelung profitieren, werden der maximale Erstattungsbetrag für das Veranlagungsjahr 2015 von 110 Euro auf 220 Euro und der Prozentsatz von 10 Prozent auf 20 Prozent angehoben. Für Pendlerinnen/Pendler beträgt die Gutschrift für das Jahr 2015 höchstens 450 Euro statt bisher 400 Euro; der Prozentsatz wird von 18 Prozent auf 36 Prozent angehoben. Auch für Pensionistinnen/Pensionisten gilt der Steuervorteil in reduzierter Form bereits ab dem Veranlagungsjahr 2015. Sie erhalten im Rahmen der Veranlagung für das Jahr 2015 eine Gutschrift von 20 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge bzw. maximal 55 Euro.

VERDOPPELUNG DES KINDERFREIBETRAGS Bisherige Regelung

Beschlossene neue Regelung

Der Kinderfreibetrag beträgt ■ wenn er nur von einer Steuerpflichtigen/einem Steuerpflichtigen geltend gemacht wird: 220 Euro jährlich ■ wenn er von zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird: 132 Euro jährlich pro Person

Der Kinderfreibetrag beträgt ab der Veranlagung für das Jahr 2016 ■ wenn er nur von einer Steuerpflichtigen/einem Steuerpflichtigen geltend gemacht wird: 440 Euro jährlich ■ wenn er von zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird: 300 Euro jährlich pro Person

A N T R A G S L O S E A R B E I T N E H M E RV E R A N L A G U N G I N G U T S C H R I F T S F Ä L L E N Bisherige Regelung

Beschlossene neue Regelung

Die Arbeitnehmerveranlagung muss beantragt werden. Hierbei wird die Steuer neu berechnet und gleichmäßig übers Jahr verteilt. Häufig stellt sich dabei heraus, dass zu viel Steuer bezahlt wurde und es gibt eine Lohnsteuergutschrift.

Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfolgt ab dem Veranlagungsjahr 2016 dann, wenn sich auf Grundlage der aus den Lohnzetteln bekannten Höhe der nichtselbständigen Einkünfte für die Steuerpflichtige/den Steuerpflichtigen eine Steuergutschrift ergibt. Steuerpflichtige bekommen unabhängig von einem Antrag zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückerstattet. Die antragslose Veranlagung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. zum Beispiel dürfen keine weiteren Einkünfte vorhanden sein.


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Die Steuerreform aus S A U T O M AT I S C H E B E R Ü C K S I C H T I G U N G B E S T I M M T E R S O N D E R A U S G A B E N (Z.B. SPENDEN) IM RAHMEN DER VERANLAGUNG Bisherige Regelung

Beschlossene neue Regelung

Sämtliche Sonderausgaben müssen im Rahmen der Steuererklärung dem Finanzamt bekannt gegeben werden.

Spenden, Kirchenbeiträge und Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten werden im Rahmen der Veranlagung automatisch berücksichtigt. Für diese Sonderausgaben wird ein automatischer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation und der Finanzverwaltung eingerichtet. Die Neuregelung gilt für Zahlungen, die ab dem Jahr 2017 geleistet werden. Die automatische Berücksichtigung als Sonderausgabe erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass die/der Steuerpflichtige der empfangenden Organisation ihre/seine Identifikationsdaten (Vor-, Zuname und Geburtsdatum) bekannt gibt. Aber selbst wenn der empfangenden Organisation die Identifikationsdaten bekannt sind, besteht für die Steuerpflichtige/den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, der empfangenden Organisation die Übermittlung von Daten an die Finanzverwaltung zu untersagen.

ABSCHAFFUNG DER TOPF-SONDERAUSGABEN (AUSLAUFEND) Bisherige Regelung

Beschlossene neue Regelung

Versicherungsprämien (außer: freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten), Pensionskassenbeiträge, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung werden auch als „Topf-Sonderausgaben“ bezeichnet und können insgesamt bis zu einem persönlichen Höchstbetrag von 2.920 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden (bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 60.000 Euro). Der persönliche Höchstbetrag erhöht sich für Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher auf 5.840 Euro. Besteht kein Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag erhöht sich der persönliche Höchstbetrag auf 5.840 Euro, wenn die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners weniger als 6.000 Euro im Jahr betragen, die/der Steuerpflichtige mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet bzw. eingetragene Partnerin/eingetragener Partner ist und von der (Ehe-)Partnerin/vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt lebt. Sonderausgaben innerhalb des Höchstbetrages werden nur im Ausmaß eines Viertels steuerlich wirksam. Die steuerwirksamen Sonderausgaben reduzieren die Einkommensteuer in Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes. Auch wenn keine Sonderausgaben existieren, wird bei der laufenden Lohnverrechnung automatisch eine Sonderausgabenpauschale in Höhe von 60 Euro jährlich von den Einkünften abgezogen.

Für bestehende Verträge (z. B. Versicherungsverträge), die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen werden, gilt die bestehende Regelung noch 5 Jahre bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020. Für Neuverträge gibt es bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2016 keine Absetzmöglichkeit mehr. Dementsprechend können auch Ausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung für die Veranlagungsjahre 2016 bis 2020 nur dann geltend gemacht werden, wenn mit der tatsächlichen Bauausführung (Spatenstich) oder Sanierung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen worden ist. Rückzahlungen und bezahlte Zinsen für Darlehen, die für die Schaffung von begünstigtem Wohnraum oder die Wohnraumsanierung aufgenommen werden, können noch bis zur Veranlagung für das Jahr 2020 geltend gemacht werden, wenn das Darlehen vor dem 1. Jänner 2016 aufgenommen worden ist (Vertragsabschluss). Aufgrund des Auslaufens der Topf-Sonderausgaben im Jahr 2020 können Topf-Sonderausgaben letztmalig im Rahmen von Freibetragsbescheiden, die für das Kalenderjahr 2020 erstellt werden, berücksichtigt werden. Die Sonderausgabenpauschale läuft ebenfalls mit dem Jahr 2020 aus.


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Sicht der Arbeitnehmer E N T FA L L D E S L A N D A R B E I T E R F R E I B E T R A G E S Bisherige Regelung

Beschlossene neue Regelung

Von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit von Landund Forstarbeiterinnen/Land- und Forstarbeitern wird bei der Berechnung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) ein besonderer Freibetrag (Landarbeiterfreibetrag) von jährlich 171 Euro abgezogen.

Der Landarbeiterfreibetrag wird als nicht mehr zeitgemäß angesehen und daher ab der Veranlagung für das Jahr 2016 aus steuersystematischen und verwaltungsökonomischen Gründen gestrichen.

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Beschlossene neue Regelung

Der Haustrunk im Brauereigewerbe ist von der Einkommensteuer befreit. Darunter ist jenes Bier zu verstehen, das zum Genuss außerhalb des Betriebes unentgeltlich verabreicht wird. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass der Haustrunk von der Arbeitnehmerin/vom Arbeitnehmer nicht verkauft werden darf und dass er nur in einer solchen Menge gewährt wird, die einen Verkauf tatsächlich ausschließt. Ebenfalls von der Einkommensteuer befreit ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und ihrer/seiner Angehörigen bei Beförderungsunternehmen.

Für sämtliche Berufsgruppen gilt ab dem Jahr 2016 ein allgemeiner Freibetrag bzw. eine Freigrenze für Mitarbeiterrabatte. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber den Mitarbeiterrabatt allen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern oder zumindest bestimmten Gruppen von Mitarbeitern einräumt. Mitarbeiterrabatte bis maximal 20 Prozent sind steuerfrei (Freigrenze). Wenn ein der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter gewährter Rabatt 20 Prozent übersteigt, kann die Freigrenze nicht zur Anwendung kommen. In diesem Fall sind Mitarbeiterrabatte mit einem Gesamtbetrag von 1.000 Euro jährlich steuerfrei (Freibetrag).

A N PA S S U N G E N B E I M P K W- S A C H B E Z U G Bisherige Regelung

Beschlossene neue Regelung

Sachbezüge sind als Teile des Arbeitsentgeltes über das Lohnkonto abzurechnen und zu diesem Zweck entweder ■ mit dem amtlichen Sachbezugswert (vom Bundesministerium für Finanzen bundeseinheitlich festgelegt) oder (wenn dieser nicht festgesetzt wurde) ■ mit dem ortsüblichen Mittelpreis des Verbraucherortes zu bewerten. Besteht für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein firmeneigenes Kraftfahrzeug für Privatfahrten kostenlos zu benutzen, dann sind als monatlicher Sachbezug 1,5 Prozent der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz, maximal 720 Euro, anzusetzen.

Die Höhe bestimmter Sachbezüge kann ab der Veranlagung für das Jahr 2016 per Verordnung festgesetzt werden und aus ökologischen Gründen können für die Überlassung von Fahrzeugen Ermäßigungen und Befreiungen von der Besteuerung von Sachbezügen vorgesehen werden. Dies stellt die Grundlage für eine Differenzierung nach der Schadstoffemission beim Wert-Ansatz für die Kfz-Nutzung dar. Besteht für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein firmeneigenes Kraftfahrzeug für Privatfahrten kostenlos zu benutzen, dann sind als monatlicher Sachbezug 2 Prozent der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz, maximal 960 Euro, anzusetzen. Für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von nicht mehr als 130 Gramm pro Kilometer ist ein Sachbezug von 1,5 Prozent der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges, maximal 720 Euro monatlich, anzusetzen. Statt des üblichen Mittelpreises des Verbrauchsortes wird künftig der übliche Endpreis des Abgabeortes zur Bewertung herangezogen.


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Ausschreibung der Eisstockbewerbe 2016 Die Landarbeiterkammer veranstaltet 2016 auf den Kunsteisbahnen des Gasthofes Kurath in St. Filippen, Dorfstraße 6, 9064 Pischeldorf, Telefon 04224/2228, zwei Eisstockbewerbe:

am 30. Jänner den Gärtner-Cup und am 20. Februar den Lagerhaus-Cup An den beiden Wettkämpfen dürfen die jeweiligen branchenzugehörigen Kammermitglieder teilnehmen. Die Bahnstreifenausgaben finden für beide Bewerbe um 13.30 Uhr und der Beginn um 14 Uhr statt. Anmeldungen sind schriftlich an die Landarbeiterkammer für Kärnten, Bahnhofstraße 44/III, 9020 Klagenfurt, per Fax 0463/5870-420 oder per E-Mail: lak@lakktn.at, zu richten. Die Austragung erfolgt nach den internationalen Eisstockregeln (IER). Mixedmannschaften sind erlaubt. Die Eisstöcke mit handelsüblichen Rundstoppeln dürfen zwischen 12 und 22 cm aufweisen bzw. 4 bis 7 kg schwer sein; Moarstöcke sind nicht erlaubt. Die Kosten für die Eisbahnen werden vom Veranstalter übernommen. Für Unfälle aller Art übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Siegerehrungen erfolgen im Anschluss am Austragungsort.

An die Landarbeiterkammer für Kärnten, Bahnhofstraße 44/III, A-9020 Klagenfurt, Tel. (0 46 3) 58 70-419, Fax (0 46 3) 58 70-420, E-Mail: lak@lakktn.at

Anmeldung zum Lagerhaus- bzw. Gärtner-Cup 2016 Mannschaft (Betrieb): ____________________________________________________________________________________ Mannschaftsverantwortlicher: _____________________________________________________________________________ Schützen: _______________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________ __________________________, am _________________________________________________________________________ Unterschrift


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Die Unser Lagerhaus Warenhandels-GmbH feiert mit der Eröffnung eines neuen Bauzentrums in Klagenfurt das 25-jährige Firmenjubiläum. Für die Landarbeiterkammer gratulieren der Präsident und der Vizepräsident. Von links: Präsident Ing. Harald Sucher, der Spartenleiter für die Baustoffe, Gotthard Tialler, Lagerhaus-Projektleiter Mag. Markus Maier, GF DI Peter Messner sowie Lagerhaus-Zentralbetriebsratsvorsitzender und LAK-Vize Valentin Zirgoi.

. . . mit Bildung die Karriereleiter hinauf . . .

LAK-Måthe Eine Frau beschwert sich beim Bauer, dass alle Eier, die sie gekauft hat, leer gewesen sein sollen. Wutentbrannt rennt der Bauer in den Hühnerstall und schreit: „Wer von euch nimmt hier die Pille?“

Der Präsident beglückwünscht unseren ehemaligen Kammeramtsdirektor Dr. Kurt Zebedin zu dessen 92. Geburtstag, den dieser in bewundernswerter Verfasstheit feiern konnte. Seine ehemaligen Chefs – Herbert Pansi und Fritz Leodolter – schauen ihm dabei wohlgefällig über die Schultern.


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KR a. D. Rudolf Lagler

KR a. D. Anton Kajžnik

18. 7. 1943 – 10. 9. 2015

22. 10. 1914 – 22. 8. 2015

Rudolf Lagler wurde im oberen Gurktal in Glödnitz geboren und erlernte den Beruf eines Gärtners. Von 1975 bis Mai 2001 war er als Schulwart bei der Landwirtschaftlichen Fachschule Ehrental beschäftigt und trug dort auch die Verantwortung für die Gestaltung der Außenanlagen an der Gartenbaufachschule Ehrental. Er war verantwortlich für den Aufbau des Betriebsrates und setzte sich viele Jahre als Obmann der Personalvertretung an dieser Schule ein. Vom 22. Februar 1989 bis Jänner 2001 war er als Zentralbetriebsratsobmann aller Gutsangestellten an den 11 landwirtschaftlichen Schulen in Kärnten für seine Kolleginnen und Kollegen unermüdlich im Einsatz. Daneben war Rudolf Lagler in vielen Gremien der Gewerkschaft der Privatangestellten aktiv tätig. Lagler galt als einer der besten Eisstocksportler unseres Landes und hat sich große Verdienste um die Etablierung (1998) und Fortführung der Eisstock-Wettkämpfe der Lagerhausbeschäftigten und der Beamten des Landes Kärnten erworben. Vom 10.Dezember1993 bis zu seinem pensionsbedingten Ausscheiden am 31. Mai 2001 gehörte Rudolf Lagler als Kammerrat der Vollversammlung der Landarbeiterkammer für Kärnten an. Im selben Zeitraum vertrat er auch die Interessen der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft in verschiedenen Gremien, so auch im Paritätischen Ausschuss.

Als einziges Kind am 22. Oktober 1914 am Bauernhof vlg. Brnjak in Kanin/Hodnina geboren, besuchte Anton Kajžnik nach der Volksschule in St.Jakob im Rosental/Šentjakob v Rožu die Landwirtschaftliche Fachschule in Celje/Cilli im heutigen Slowenien. In diese Zeit fällt auch seine aktive Mitgliedschaft im heimatlichen Kulturverein St. Jakob. Danach folgten Jahre des Krieges und der Gefangenschaft in Russland und Norwegen. Weitere schwere Jahre verbrachte Anton Kajžnik als Zwangsarbeiter im Kohlebergbau in Belgien. Nach Kriegsende fand er Anstellung als Verwalter des landwirtschaftlichen Gutes im Schloss Liechtenstein in Rosegg. Die letzten Jahre vor seiner Pensionierung wurde Anton Kajžnik als Mitarbeiter im Bauhof der Marktgemeinde Rosegg sehr geschätzt. Seinem Hobby, dem Lesen historischer Bücher in slowenischer und deutscher Sprache, konnte er bis ins hohe Alter begeistert nachkommen. Große Freude bereiteten ihm auch seine Kakteenzucht und der eigene Obstgarten. Hier lag ihm speziell die Erhaltung alter Apfelsorten am Herzen. In bester geistiger Verfassung konnte Anton Kajžnik vergangenes Jahr seinen 100. Geburtstag ausgiebig feiern. Von 1955 bis 1967 gehörte Anton Kajˇznik als Kammerrat der Landarbeiterkammer für Kärnten an und war von 1965 bis 1967 dort auch im Kontrollausschuss vertreten.

Ruhe in Frieden!

Pocivaj ˇ v miru!


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Gemeinde Weißensee

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IM GR Ing. Paul Ertl ■ Der Abwanderung soll durch Unterstützung von Privatinitiativen und Forcierung des Kleinhandwerks entgegengewirkt werden. ■ Ehemalige Weißenseer sollen gemeinsam mit uns Visionen entwickeln und einen Diskussionsprozess anstoßen. ■ Eine eventuell wieder eigenständige Tourismusregion Weißensee wäre effizienter und kostengünstiger und soll zusätzlich die Solidarität unter den Betrieben einfordern und die Naturparkidee weiterentwickeln, beispielsweise wie bei den Weißenseer Klassiktagen das Zusammenspiel von Kultur und Natur forcieren. ■ Für den Wintertourismus reicht die bestehende Infrastruktur. Er soll weiterhin ein wichtiger Imageträger bleiben. ■ Ganz wichtig ist mir in einer Genossenschaft die Beziehungsebene. Den Bauern muss wieder mehr bewusst werden, dass ihnen die Genossenschaft gehört. Dabei muss Zusammenhalt ein mindestens so wesentliches Kriterium wie der Preis sein.

BLICKPUNKT

Spittal an der Drau Weißensee KLAGENFURT

TEIL 95

GR Ing. Paul Ertl: Seit 2015 Mitglied im Gemeinderat und in den Ausschüssen für Kontrolle sowie Land- und Forstwirtschaft in der Gemeinde Weißensee

(BLW); Vorsitzender des Kontrollausschusses des Abwasserverbandes Oberdrautal– Weißensee; aufgewachsen auf einem Bauernhof in Oberdorf, Stadtgemeinde Spittal/Drau, nach Besuch der Pflichtschulen ebendort Absolvierung der Landwirtschaftlichen Fachschule am Litzlhof, landwirtschaftliche Heimlehre mit dem Facharbeiterbrief abgeschlossen, Matura an der HBLA Raumberg; seit 1977 Mitarbeiter und seit 1979 Geschäftsfüh-

rer des Lagerhauses Oberes Drautal-Weißensee, war Anfang der 90iger-Jahre als Angehöriger des WHG-Führunggremiums drei Jahre lang für die Region Oberkärnten zuständig und zu dieser Zeit auch zusätzlich Geschäftsführer der Lagerhäuser in Winklern und Obervellach; verheiratet, drei Kinder, Sänger (Bass/Bariton) bei der Singgemeinschaft Weißensee, spielt Ziehharmonika und liebt Sport (Tennis, Ski fahren) sowie die Ruhe in der Natur.

Daten der Gemeinde Weißensee EINWOHNERZAHL:

755 FLÄCHE:

78,11 km2 G E M E I N D E R AT: Am Pfeiferhof der Familie Winkler werden WeltklasseHaflinger gezüchtet.

Die Harpfe – ein das Hochtal prägendes Landschaftselement.

4 ÖVP 3 Bürgerliste Weißensee (BLW) 2 FPÖ 2 SPÖ Gemeindevorstand BÜRGERMEISTER: Gerhard Koch (FPÖ) 1. VIZEBÜRGERMEISTER: Franz Schier (ÖVP)

Die katholische und die evangelische Kirche der Gemeinde.

2. VIZEBÜRGERMEISTERIN: Almut Knaller (BLW)


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MORGENROT KÜS Das WeißenseeMärchen


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ST SILBERMOND Wenige Wochen später war es Mai geworden. Die beiden Liebenden schnitzten sich aus den Ästen der Uferweiden zwei Flöten, welche die Seebewohner „Maipfeiferln“ nannten, und setzten sich spätabends an die gegenüber liegenden Ufer und spielten füreinander. Der Nord- und der Südwind trugen die flüsternden Melodien über die Wellen hin und her, und das ganze Tal lauschte gerührt den sehnsuchtsvollen Weisen. Die Melodien der Braut waren so voll Wehmut, dass sogar der Mond zu weinen begann und Träne für Träne sich silbern in den See ergoss. Da färbte sich der Sand in den Uferbuchten strahlend weiß. In dieser Nacht wurde der See einzigartig und man gab ihm von nun an den klingenden Namen „Weissensee“.


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Im Mittelpunkt der Sommertagung des Vorstandes der Österreichischen Landarbeiterkammern standen am 28. August in Graz Fragen von Anpassungen im Landarbeitsgesetz sowie das Anliegen der Berufsjäger bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, Schallreduktoren verwenden zu dürfen. Von links: Präsident Ing. Harald Sucher neben seinem Kollegen aus dem Ländle, daneben die Direktoren aus Vorarlberg und Tirol.

Das österreichweite „Parlament“ der Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft tagte dieses Jahr in Innsbruck. Unter anderem anwesend: Vizepräsident Alexander Rachoi und KAD HR Dr. Rudolf Dörflinger (letzte Reihe rechts).

Abs.: Landarbeiterkammer Kärnten, 9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 44, Telefon 0 46 3/58 70-419, Fax 0 46 3/58 70-420, E-Mail: lak@lakktn.at Internet: www.lakktn.at Erscheinungsort Klagenfurt Verlagspostamt 9020 Klagenfurt – Nr. 02Z030531 M Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion des Medienwerkes: Landarbeiterkammer für Kärnten, 9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 44. Druckvorstufe: type&sign, Graphikagentur GmbH, Rosentaler Straße 116. Druck: Samsondruck. Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: Mitteilungsblatt der Landarbeiterkammer zur Information, Aufklärung und Beratung der Kammerzugehörigen über alle diese betreffenden Belange. Kostenlose Abgabe; keine Anzeigen.

P.b.b.

VNr. 02Z030531 M


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