Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 04/2014

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Durchstarten mit Berufsausbildung

INDUSTRIE INTOUCH Jetzt anmelden!

Arbeitsrecht aus der betrieblichen Praxis

4 / 2014

Südthüringische Wirtschaft Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen

cherrekord Azubi-Speed-Dating mit Besu Industrie- und Handelskammer Südthüringen


IHK–Weiterbildungsangebot Datum 07.04.2014 08.04.2014 08.04.2014 08.04.2014 09.04.2014 14.04.2014 16.04.2014 28.04.2014 29.04.2014 30.04.2014 05.05.2014 05.05.2014 05.05.2014 05.05.2014 05.05.2014 06.05.2014 06.05.2014 07.05.2014 08.05.2014 09.05.2014 10.05.2014 12.05.2014 14.05.2014 19.05.2014 19.05.2014 20.05.2014 20.05.2014 20.05.2014 20.05.2014 21.05.2014 02.06.2014 02.06.2014 03.06.2014 03.06.2014 04.06.2014 04.06.2014 05.06.2014 05.06.2014 16.06.2014 16.06.2014 16.06.2014 16.06.2014 17.06.2014 17.06.2014 19.06.2014 23.06.2014 23.06.2014 23.06.2014 27.06.2014 30.06.2014 30.06.2014

Bezeichnung Facebook-Marketing – Ein Guide für die eigene Kampagne Mitarbeiter wirkungsvoll führen – auch aus der zweiten Reihe Messetraining Controlling – Modul 4 – Advanced Controlling Das aktuelle Reise- und Bewirtungskostenrecht Existenzgründerlehrgang Motivation und Lernleistungen bei Auszubildenden steigern Angebotsanfragen erfolgreich in Aufträge wandeln – E-Mail-Coaching Aktuelles für Ausbilder Was der Gastwirt wissen muss Facebook‐Marketing – Aufbauseminar zum Optimieren von Facebook‐Kampagnen Grundlagen der Buchführung Englisch für Wirtschaft und Beruf – Aufbaustufe MS Access Anwender Unterrichtung für Bewachungspersonal Geprüfter Betriebswirt MS Excel Aufbaukurs Interner Auditor (IHK) Mitarbeiterpotentiale fördern und binden durch Mentoren Windows Server 2012 R2/2008 R2 – Administration 2 Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Die Lohnsteuer-Außenprüfung Motivation und Lernleistungen bei Auszubildenden steigern Social Media im Tourismusmarketing – Wer Wie Was mit Facebook & Co. Datenschutzbeauftragter (IHK) Grundlagen erfolgreicher Teamführung – Teamprozesse verstehen und lenken Fit für die Chefassistenz und das neue Büromanagement Der Prokurist Existenzgründerlehrgang Fit für die Chefassistenz und das neue Büromanagement Unterrichtung für Bewachungspersonal Geprüfter Bilanzbuchhalter Praxisworkshop Mitarbeiterführung Prozessvisualisierung mit MS Visio 2013 Schulung für das Servicepersonal in Thüringer Spielhallen Schulung für Thüringer Gastwirte in Gaststätten mit Glücksspielautomaten Projektmanager (IHK) Basiswissen und Planung im Projektmanagement Existenzgründerlehrgang Workshop – Word-Serienbriefe MS Power Point Ausbildung der Ausbilder Das Recht der Ausbildungsverhältnisse Existenzgründerlehrgang Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Insolvenzen Workshop – Word-Vorlagen und Formulare Qualitätsbeauftragter (IHK) Existenzgründerlehrgang Windows Server 2012 R2/2008 R2 – Profi-Administration Unterrichtung für Bewachungspersonal Aufgaben- und Zeitmanagement mit MS Outlook

Lehrgangsangebote regionaler Anbieter, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, finden Sie unter: www.qualiservice-thueringen.de oder unter: www.suhl.ihk.de .

Std

Ort

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32 40 16 40 750 16 40 8 42 20 8 8 8 40 16 8 8 24 8 40 880 16 16 8 10 160 40 24 8 16 96 4 24 8 8 40 24 42 40 8

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ARN SHL

Ihre Ansprechpartner im Bildungszentrum der IHK Südthüringen: Suhl Katrin Pertig Beate Rammelt Sandro Schilling Antje da Silva Santos

S 03681 362-427 S 03681 362-429 S 03681 362-426 S 03681 362-425

Sonneberg Heidi Leistner

S 03675 7506-255

Arnstadt Carmen Klotz

S 03628 6130-516


EDITORIAL

Alleinstellungsmerkmal „Duale Ausbildung“ stärken Es gibt wieder mehr von ihnen, den jungen Leuten, die in den Betrieben unserer Region ausgebildet werden können und in der heimischen Wirtschaft Fuß fassen sollen. Im vergangenen Jahr haben 2 640 Jugendliche die Schulen verlassen. Am demografischen Tiefpunkt im Jahre 2011 waren es noch 10 Prozent weniger. Leider ist es nicht im Maß der Steigerung der Schulabgänger gelungen, die Jugendlichen für eine Berufsausbildung zu gewinnen. Stattdessen beobachten wir einen steigenden Zulauf zu Hochschulen und Universitäten. Natürlich machen wir als IHK auf die Folgen steigender Akademisierung für unsere Wirtschaft aufmerksam. Dennoch sind unsere Unternehmen gut beraten, in den Wettbewerb um die besten Köpfe einzusteigen und neue Instrumente auszuprobieren. Unser Azubi-Speed-Dating ist eine innovative Art, mit jungen Leuten über verfügbare Ausbildungsplätze zu reden. Gerade trafen 150 Jugendliche mit 57 Unternehmen zusammen, um jeweils zehn Minuten über einen Ausbildungsplatz zu reden. Lesen Sie dazu auf Seite 11. Dass wir nach wie vor hoffnungsvollen Nachwuchs haben, darüber berichten wir auf Seite 12. Die Begabtenförderung stellt eine tolle Möglichkeit dar, erfolgreiche junge Leute gezielt zu fördern. Natürlich brauchen wir auch die anderen. Und weil Motivation, Teamgeist und Durchhaltevermögen ebenso wichtig sind wie Deutsch- und Mathekenntnisse, haben wir in diesen Tagen das Projekt „besteneunte“ erneut gestartet. Auf Seite 16 erfahren Sie mehr zu diesem Schulwettbewerb. Wir haben ein gemeinsames Ziel: Wir wollen auch in Zukunft gute Facharbeiter in unseren Unternehmen. Lassen Sie uns diese Aufgabe gemeinsam angehen.

Dr. Peter Traut Präsident der IHK Südthüringen

Südthüringische Wirtschaft 4/2014

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TITEL: DURCHSTARTEN MIT BERUFSAUSBILDUNG 10 Berufliche Ausbildung forcieren – Fachkräftebedarf sichern 11 In zehn Minuten zum Ausbildungsplatz – Azubi-Speed-Dating mit Besucherrekord 12 Mit Weiterbildungsstipendium die Karriereleiter hinauf 13 Geprüfte Qualität in der Ausbildung 16 Mit Teamgeist an die Spitze: Neustart des Schulwettbewerbs „besteneunte“

1 EDITORIAL

■ EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

IHK-JAHRESTHEMA 3 Europa: Wettbewerbsfähigkeit nur auf Basis von Nachhaltigkeit 22 „Gründer des Monats“: Sindy Hauguth-Frank, TASIX

■ STANDORTPOLITIK 4 Einzelhandelsstandort Suhl/Zella-Mehlis ~42,2 ha ~12,8 ha

~29,5 ha

6 Südthüringer Gewerbegebiete stellen sich vor In dieser Ausgabe: Industriegebiet „Erfurter Kreuz“

© R_R/Fotolia.com

23 Umdenken erforderlich – Bankenregulierung Basel III 24 Vereinfachung im Normenzoo?

■ INNOVATION UND UMWELT 8 Berufskraftfahrerqualifikation Lkw – Der Countdown läuft 9 Der Tag der großen Zahlen – Unternehmerstammtisch Sonneberg

26 Neues aus dem Umweltrecht – Ökodesign 26 Industrienahe Forschergruppen liefern Input für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen

■ WEITERBILDUNG 17 Industriemeisterkurs nun auch in Vollzeit 18 Ausgewählte Seminare und Lehrgänge

Im Rahmen einer neuen Serie werden industrienahe Forschergruppen der Technischen Universität Ilmenau vorgestellt. Im Teil 2 der Serie geht es um die Forschergruppe MESA

■ REGIONALMARKETING 19 INDUSTRIE INTOUCH THÜRINGER WALD am 29. Oktober 2014

IHK SETZT SICH EIN

© Uwe Malitz/Fotolia.com

20 Spanische Azubis in Südthüringer Hotels – Sachlichkeit ist gefragt 20 IHK für Erhalt der Eisenbahninfrastruktur zwischen Ernstthal und Probstzella 20 Studium auf Probe wird von IHK abgelehnt

21 Fahrtkostenzuschüsse für Azubis und Berufsschüler

21 IHK gegen Ansiedlung von großflächigem Schuh- und Textilfachmarkt in Rödental

27 Energiemanagement – Ein Weg zur Stromkostenkontrolle 28 IHK-Preis für den akademischen Nachwuchs

■ INTERNATIONAL 29 Investitionen folgen Produkte 30 Grenzüberschreitende Dienstleistungen in der Schweiz

■ RECHT 31 Urlaub auf Krankenschein? 31 Termine Erfinderberatung 32 Arbeitsrecht aus der betrieblichen Praxis

33 Impressum


IHK-JAHRESTHEMA

Europa: Wettbewerbsfähigkeit nur auf Basis von Nachhaltigkeit Interview mit MdEP Reinhard Bütikofer Anders als in vielen Ländern Europas ist in Deutschland der Anteil der Industrie am BIP kaum zurückgegangen. Ein Faktor hierfür ist das System der dualen Ausbildung. Ist diese aus Ihrer Sicht ein Vorbild für andere Länder in der EU und wenn ja, wie kann die duale Ausbildung dort implementiert werden?

Bütikofer: Lachen Sie nicht: Am wichtigsten ist die Ansage, dass wir die Industrie in Europa stärken wollen. Dazu braucht es eine gemeinsame europäische Industriepolitik. Der Europäische Rat hat jetzt binnen eines Jahres zwei Industriegipfel angesetzt und wieder abgesagt. Offensichtlich müssen wir da ein dickes Brett bohren. Wenn Europa 28 verschiedene Industriepolitiken betreibt, hat es keine und ist auf Dauer global im Nachteil. Unsere zweite Botschaft heißt: Industriepolitik lässt sich nicht auf sektorale Maßnahmen reduzieren; sie muss eine ganze Reihe von Politikbereichen integrieren, um wirksam zu sein. Drittens: Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit stehen nicht gegeneinander. Wettbewerbsfähigkeit wird es für Europa nur noch auf der Basis von Nachhaltigkeit geben. Deshalb spricht der Bericht von einer Renaissance der Industrie für ein nachhaltiges Europa. Der Bericht konzentriert sich stark auf die Finanzierung industrieller Investitionen und auf eine Strategie zur industriellen Wiederbelebung im Süden Europas. Auch der Binnenmarkt, die Förderung von Forschung, die Investition in Qualifikationen und nicht zuletzt die Energiepolitik werden angesprochen. Die größte Herausforderung für Industrieunternehmen in Deutschland ist aus unserer Erfahrung, dass sie in eine Art Sandwich-Position kommen. Auf der einen Seite die zunehmende Konkurrenz in Asien. Auf der anderen Seite ergeben aktuelle Umfragen der IHK-Organisation, dass die steigenden Strompreise hierzulande Kostendruck

© Büro Bütikofer

Vor einigen Wochen hat das Europäische Parlament einen Bericht zur „Reindustrialisierung Europas“ verabschiedet. Sie haben an diesem Bericht maßgeblich mitgewirkt. Welches sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Punkte, um die Industrie in Europa zu stärken?

erzeugen, der beispielsweise bei den Investitionen bremst. In anderen Ländern, z. B. den USA, sind die Stromkosten deutlich niedriger, haben Produzenten dort einen Wettbewerbsvorteil. Inwiefern greift der Bericht diese Herausforderungen auf?

Bütikofer: Konkurrenzdruck und Kostendruck gibt es doch immer. Dieser Herausforderung können Unternehmen am ehesten mit Innovation begegnen. Wir stellen uns den Fragen. Ich glaube, dass angesichts der von Ihnen angesprochenen Probleme die Steigerung von Energieeffizienz wachsende Bedeutung hat. Das ist vielleicht nicht populär, aber wirksam. Viele Unternehmer denken bei EU an Bürokratie und Regulierung. Eine Idee der Kommission hier entgegenzusteuern war die Einrichtung eines Wettbewerbsfähigkeitstests, also der Überprüfung von Politikmaßnahmen mit Blick auf die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Was halten Sie von solch einem Instrument?

Bütikofer: Das wird im Rahmen einer Folgenabschätzung gemacht und ist sinnvoll. Wovon ich nichts halte ist, einen strukturkonservativen Wettbewerbsfähigkeitsüberprüfungsbürokratismus zu verfolgen, bei dem nur die Interessen bestehender Akteure berücksichtigt werden und nicht die Chancen die neue Akteure, Technologien und Geschäftsmodelle bieten.

Bütikofer: Deutschland hat sich besser gehalten als andere, aber auch hier geht der Anteil der Industrie zurück. Uns kommt es darauf an, sicherzustellen, dass die ganze Wertschöpfungskette in Deutschland gesichert werden kann. Die duale Ausbildung ist ein Vorbild. Das sehen unsere Nachbarn mehr und mehr ein. Zum Schluss die Frage: Wie wird die europäische Industriepolitik dem industriellen Mittelstand in Deutschland helfen, der ja ein großes Stabilitätselement ist?

Bütikofer: Mein Bericht setzt dort drei Akzente: Zugang zur Finanzierung jenseits allzu großer Abhängigkeit vom Bankensektor; Förderung von Qualifikationen und Technologieentwicklung im Mittelstand; Unterstützung bei der Internationalisierung. Die Europäische Kommission hat bereits 2012 das Ziel ausgegeben, bis 2020 den Anteil der Industrie am EU-BIP wieder auf 20 Prozent zu steigern (aktuell 15 Prozent). Um dies zu erreichen, empfiehlt die Kommission den Binnenmarkt zu stärken, einen besseren Finanzierungszugang für Unternehmen herzustellen, Humanressourcen zu fördern und in neue Technologien zu investieren. Die Frage der Reindustrialisierung wird derzeit auch intensiv vom Europäischen Parlament diskutiert. In seiner Funktion als Berichterstatter hat Reinhard Bütikofer, Mitglied des Europäischen Parlaments, maßgeblich die im Januar 2014 vom Parlament verabschiedeten Vorschläge hierzu geprägt. Südthüringische Wirtschaft 4/2014

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STANDORTPOLITIK

Einzelhandelsstandort Suhl/Zella-Mehlis In der Serie zur Vorstellung der mittelzentralen Einzelhandelsstandorte in Südwestthüringen werden in der aktuellen Ausgabe der „Südthüringische Wirtschaft“ die Städte Suhl und ZellaMehlis in den Fokus gerückt. Aufgrund eines fehlenden Oberzentrums in der Region Südthüringen kommen den Städten Suhl und Zella-Mehlis als „gemeinsames Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums“ wichtige Versorgungsaufgaben zu. Beide Städte bilden aufgrund der Ausstattung und Reichweite ihres Einzelhandelsangebotes den Einzelhandelsschwerpunkt Südthüringens. Suhl und Zella-Mehlis verfügen über 46 6601 Einwohner (innere Reichweite des Einzelhandels – Zone I). Zusammen mit dem überörtlichen Einzugsgebiet (Zone II), das sich über Teile der Landkreise Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und den Ilm-Kreis ausdehnt, erreicht der Einzelhandelsstandort derzeit ein Potenzial von ca. 80 000 Einwohnern. Die Analyse der GMA zeigt, dass die Anziehungskraft des Einzelhandels für ein Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums allenfalls als durchschnittlich zu bewerten ist und Suhl/ZellaMehlis mit einer Einzelhandelszentralität von 128 derzeit nur relativ geringe Kaufkraftzuflüsse aus dem Einzugsgebiet verzeichnet. In Suhl/ Zella-Mehlis sind sämtliche Hauptwarengruppen verfügbar. Wichtigster Zentralitätsfaktor des Einzelhandels sind die Warengruppe Elektro sowie in abgeschwächter Form die Hauptwarengruppen Nahrungs- und Genussmittel, sonstiger Einzelhandel und Bekleidung/Schuhe/Sport. Als Grund für die vergleichsweise gering ausgeprägte Einzelhandelszentralität des gemeinsamen Mittelzentrums werden in erster Linie Kaufkraftabflüsse in die per Autobahn schnell zu erreichenden Zentren Erfurt und Coburg genannt. Hinsichtlich der räumlichen Verteilung der Einzelhandelsbetriebe ist festzuhalten, dass sich in Suhl Schwerpunkte im Norden, im Zentrumsbereich und im Südwesten des Stadtgebietes herausgebildet haben. Die Einkaufsinnenstadt Suhls umfasst weite Teile des Stadtzentrums, wobei sich die Hauptgeschäftslage entlang des Steinwegs unter Einbeziehung der

4 Südthüringische Wirtschaft 4/2014

beiden Einkaufszentren „Lauterbogen-Center“ und „Am Steinweg“ erstreckt. In der Einkaufsinnenstadt sorgt ein Supermarkt für eine tägliche Grundfrequenz an Kunden. Darüber hinaus sind weitere Kundenmagnetbetriebe aus dem mittelfristigen Bedarfsbereich in der Einkaufsinnenstadt vorhanden. Positiv hervorzuheben ist, dass zwei Textilkaufhäuser innerhalb der Hauptgeschäftslage etabliert sind. Der innerstädtische Einzelhandel ist auch in Suhl vor allem durch eine hohe Anzahl kleinteiliger Betriebe gekennzeichnet. Quantitativ nimmt der Einzelhandel in der Einkaufsinnenstadt mit 47 Prozent des Gesamtbestandes an Betrieben und einem Verkaufsflächenanteil von 21 Prozent der Gesamtverkaufsfläche eine wichtige Versorgungsfunktion innerhalb des Stadtgebietes ein. Weitere Einzelhandelsschwerpunkte in Suhl sind die Fachmarktagglomeration „Am Königswasser“ und das „Marktkaufcenter“, denen neben der Einkaufsinnenstadt eine große Bedeutung für die überörtliche Anziehungskraft zukommt. Die beiden Ortskerne Zella und Mehlis sind durch einen lockeren und kleinteiligen Einzelhandelsbesatz und das Fehlen von Kundenmagnetbetrieben gekennzeichnet. Der Einzelhandelsschwerpunkt der Stadt Zella-Mehlis lässt sich daher im „A71-Center“ im Süden des Stadtgebietes verorten. Besonders der hier ansässige Media Markt

verfügt über eine weiträumige Anziehungskraft, die über das Einzugsgebiet des gemeinsamen Mittelzentrums hinausgeht. Die Analyse der Ausstattungskennziffern zeigt, dass Suhl/Zella-Mehlis eine überdurchschnittliche Verkaufsfläche pro Einwohner aufweist. Sie liegt neun Prozentpunkte über dem Vergleichswert der GMA-Kennziffernstudie für Städte der gleichen Größenklasse, ist jedoch auch Ausdruck der Versorgungsfunktion, welche die beiden Städte für das überwiegend ländlich geprägte Umland ausüben. Nach aktuellen Zahlen der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) beträgt der Index der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft für Suhl mit 96,3 einen vergleichsweise hohen Wert, für Zella-Mehlis jedoch nur 88,8 (Deutschland = 100). Auch im Einzugsgebiet des Einzelhandelsstandortes liegt der Kaufkraftindex im Mittel rund 10 Prozent unterhalb des bundesdeutschen Durchschnitts. Diese Situation schränkt den Entwicklungsspielraum des Einzelhandels des gemeinsamen Mittelzentrums ein. Aufgrund der nur leicht überdurchschnittlichen Verkaufsflächenausstattung erreicht die Verkaufsflächenproduktivität des Einzelhandels in den meisten Warengruppen jedoch ordentliche Werte. Hinsichtlich der demografischen Entwicklung prognostiziert das Thüringer Statistische Landesamt für das Einzugsgebiet von Suhl/Zella-Mehlis einen deutlichen Einwohnerverlust um knapp


13 Prozent bis zum Jahr 2020. Für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandelsstandorts ist dabei besonders negativ, dass auch für die beiden Städte Suhl und Zella-Mehlis hohe Einwohnerverluste prognostiziert werden. Als Folge der demografischen Entwicklung rechnet die GMA in ihrer Analyse bis 2020 mit einem Kaufkraftrückgang um ca. 11 Prozent. Aufgrund der schlechteren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwartet die GMA daher geringere Umsatzleistungen im Einzelhandel, die sich auf nahezu alle Hauptwarengruppen auswirken werden. Auf Basis dieser Prognose besteht für den Einzelhandel der Städte Suhl und Zella-Mehlis bis 2020 kein nennenswerter quantitativer Entwicklungsspielraum. Chancen zur Qualifizierung, insbesondere des innerstädtischen Einzelhandels bspw. durch die Ansiedlung von Markenshops als Ersatz für die Rückläufige Zahl an Fachgeschäften, sollten jedoch genutzt werden. Mit Blick auf die zentralörtliche Funktion als gemeinsames Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums wäre eine engere Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Suhl und Zella-Mehlis wünschenswert. Zur Ausrichtung der strategischen Steuerung des Einzelhandels wird die Erstellung eines interkommunalen Einzelhandelskonzeptes für Suhl und Zella-Mehlis mit einer Ausweisung zentraler Versorgungsbereiche empfohlen.

Ihr Ansprechpartner:

© Gerd Altmann/pixelio.de

STANDORTPOLITIK

Wussten Sie schon...

15.066 Tausend Euro betrug der Beitrag Brasiliens zum Thüringer Außenbeitrag im vierten Quartal 2013. Die Thüringer Wirtschaft erzielte damit einen kleinen Gewinn beim Außenhandel mit dem Gastgeber der nächsten Fußball-Weltmeisterschaft, denn der Außenbeitrag errechnet sich als Saldo aus Ausfuhr und Einfuhr. Thüringen exportiert vor allem Pharmazeutische Erzeugnisse nach Brasilien. Außerdem sind in Brasilien vor allem Thüringer Fahrgestelle, Motoren und andere Teile für Kraftfahrzeuge, Kautschukwaren, mess-, steuerungs- und regelungstechnische Erzeugnisse sowie Stäbe und Profile aus Eisen oder Stahl gefragt.

Insgesamt wurden im vierten Quartal 2013 Waren und Dienstleistungen im Wert von 26.794.000 Euro aus Thüringen nach Brasilien exportiert. Bei einem Gesamtexport von 2.975.505.000 Euro entspricht dies einem Anteil von 0,9 Prozent. Wichtigster Abnehmer Thüringer Erzeugnisse war im vierten Quartal 2013 übrigens das Vereinigte Königreich mit einem Anteil von 7,1 Prozent. Bei der Einfuhr aus Brasilien dominieren derzeit chemische Vorerzeugnisse. Gefragt sind außerdem Südfrüchte, Obst- und Gemüsesäfte, Ferrolegierungen sowie Ölfrüchte. Insgesamt wurden im vierten Quartal 2013 Waren und Dienstleistungen im Wert von 11.728.000 Euro aus Brasilien eingeführt. Bei einem Gesamtimport von 2.027.385.000 Euro entspricht dies einem Anteil von 0,6 Prozent. Wichtigstes Einfuhrland war im vierten Quartal 2013 übrigens Italien mit einem Anteil von 10,2 Prozent.

Mario Dammköhler S 03681 362-132 Y dammkoehler@suhl.ihk.de 1) Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 30.06.2013 (Suhl: 35 852; Zella-Mehlis: 10 808)

Gewerbebau mit System: wirtschaftlich, schnell und nachhaltig konzipieren bauen betreuen. www.goldbeck.de

GOLDBECK Ost GmbH, Niederlassung Thüringen

99334 Amt Wachsenburg Thöreyer Straße 1 Tel. 03 62 02 / 707-0

98527 Suhl Pfütschbergstr. 1 Tel. 0 36 81 / 80 72-0


SÜDTHÜRINGER GEWERBEGEBIETE STELLEN SICH VOR

~42,2 ha ~12,8 ha

~29,5 ha

Daten und Fakten zum Industriegebiet „Erfurter Kreuz“ Gesamtbruttofläche: Verfügbare Nettofläche:

439 ha 334 ha

1. Bauabschnitt: Bruttofläche: Nettofläche: verfügbare Fläche: größte zus.-hängende Fläche: freie GI-Fläche: weitere freie Flächen in Verhandlung

160 ha 133 ha 32,8 ha 17 ha 32,8 ha

2. Bauabschnitt: Bruttofläche: Nettofläche:

37 ha 35 ha

3. Bauabschnitt seit 2013 Bruttofläche: Nettofläche: Baurecht:

140 ha 85 ha

Nutzungsmöglichkeiten gemäß Bebauungsplan: Rechtskräftige B-Pläne vorhanden.

Erschließung:

voll erschlossen: Elektroenergie, Erdgas, Wasser und Abwasser

Grundstückskosten:

Der Verkauf erfolgt im Bietverfahren.

Lage und Anbindung: Gemeinde/Stadt: Arnstadt/Amt Wachsenburg Umgebung: Landeshauptstadt Erfurt (15 km) Arnstadt (5 km) Straßenanbindung:

L 1044 und L 3004 (direkter Anschluss) A 4 Frankfurt/Main - Dresden (1,5 km) A 71 Sömmerda - Schweinfurt (3 km)

Gleisanschluss:

vorhanden

Nächster Güterbahnhof: Flughafen:

Arnstadt (2 km)

Erfurt-Weimar (20 km) Halle/Leipzig (150 km) Frankfurt/Main Airport (230 km)

Steuer- und Hebesätze: Stadt Arnstadt: Grundsteuer A: 300 % Grundsteuer B: 370 % Gewerbesteuer: 420 % Amt Wachsenburg:

Grundsteuer A: 330 % Grundsteuer B: 350 % Gewerbesteuer: 350 %

Industriegebiet „Erfurter Kreuz“ Der Industriestandort „Erfurter Kreuz“ ist in Thüringen für Großflächenansiedlungen einer der am besten geeigneten und im europäischen Maßstab einer der konkurrenzfähigsten Standorte. Er wird durch die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen seit dem Jahr 2001 entwickelt. Eine hervorragende Mischung aus einer gewachsenen Infrastruktur, gut ausgebildeten Fachkräften, traditionsreichen Firmen und erfolgreichen Neuansiedlungen aus den verschiedensten Branchen machen den Industriestandort am Erfurter Kreuz sehr interessant für Ansiedlungen.

Entwicklung des Industriestandortes Das Industriegebiet „Erfurter Kreuz“ ist das größte Industriegebiet Thüringens und ist bezüglich seiner Lage und Größe ein Industriegebiet der Extraklasse. Die Fläche ist Bestandteil der Thüringer Großflächeninitiative. In kürzester Zeit haben sich am Standort weltweit agierende Unternehmen angesiedelt.

Die Meilensteine: • 2001: Entscheidung zur Entwicklung der Industriegroßfläche • 2005: Beginn der Erschließung des 1. Bauabschnitts mit 160 ha brutto • 2006: Grundsteinlegung N3 Engine Overhaul Services GmbH & Co. KG • 2007: Abschluss der Erschließung des 1. Bauabschnitts • 2008: Erschließung des 2. Bauabschnitts • seit 2013: Erschließung des 3. Bauabschnittes

Lage und Standort Die Industriegroßfläche liegt zwischen Arnstadt, Ichtershausen und Thörey und grenzt an das vorhandene Gewerbegebiet Arnstadt Nord sowie den Gewerbepark Ichtershausen-Thörey an. Die Flächen des Industriegebietes „Erfurter Kreuz“ liegen zu einem Drittel im Stadtgebiet Arnstadt und zu zwei Drittel im Gemeindegebiet Amt Wachsenburg, in unmittelbarer Nähe des Autobahnkreuzes der


SÜDTHÜRINGER GEWERBEGEBIETE STELLEN SICH VOR

Bundesautobahnen A 4 und A 71. Das Gebiet befindet sich in einer topografisch und verkehrstechnisch sehr günstigen Lage in Thüringen. Zudem integriert sich das Industriegebiet „Erfurter Kreuz“ regional in das Technologiedreieck Erfurt-Jena-Ilmenau und ist fester Bestandteil der Technologie-Region Ilmenau-Arnstadt. Die Landeshauptstadt Erfurt mit dem Flughafen Erfurt-Weimar liegt keine 20 km entfernt. Das Fachkräftepotenzial in der Region ist sehr gut und die Umgebung verspricht hohe Wohn- und Freizeitqualität. Sechs Universitäten und Hochschulen bilden zusammen mit den vielschichtigen Thüringer Forschungsinstituten starke Partner für die Unternehmen am Standort. Ansässige Firmen profitieren vor allem von der Nähe zur Technischen Universität Ilmenau. Praxisorientierte Ausbildung geht hier Hand in Hand mit intensiver Forschung und Entwicklung.

Branchenschwerpunkte

© LEG Thüringen, Fotograf: Wagner Produktion

Unternehmer

Statement Franz-Josef Willems Vorstandsvorsitzender Initiative Erfurter Kreuz e. V. Niederlassungsleiter EPC Engineering Consulting GmbH

„Unser Verein „Initiative Erfurter Kreuz e. V.“ ist ein 2009 von elf Unternehmen gegründeter Unternehmerverein am bzw. um den Industriestandort Erfurter Kreuz, dem derzeit größten Gewerbegebiet in Thüringen. Durch die sehr gute Infrastruktur (BAB A 4 und A 71), hervorragende Flächenstrukturen, kurze Verwaltungswege und die sehr gute Anbindung an die Landeshauptstadt Erfurt sowie das Naherholungsgebiet Thüringer Wald, hat sich der Standort außerordentlich gut entwickelt und ist aufgrund der prägnanten Standortvorteile weiterhin sehr interessant für

Das Industriegebiet „Erfurter Kreuz“ hat in den vergangenen Jahren eine rasante Entwicklung genommen. So haben sich am Standort eine Vielzahl nationaler und internationaler Unternehmen mit einer vielseitigen Branchenausprägung angesiedelt. Diese kooperieren mit traditionellen Branchen wie Maschinenbau, Glasindustrie und Elektrotechnik und bieten vielfältige Möglichkeiten für eine weitere erfolgreiche Entwicklung des Standortes Erfurter Kreuz. Folgende Branchenschwerpunkte können genannt werden:

industrielle Neuansiedlungen bzw. Erweiterungen. Die Attraktivität des Standortes erkennt man auch an seinem stetigen Wachstum, was sich ebenso in der ständig steigenden Zahl unserer Mitgliedsunternehmen widerspiegelt. Dabei wird innerhalb der am Standort entstandenen Partnerschaften – man kann auch sagen Freundschaften – zwischen den Vertretern der Wirtschaftsunternehmen, der Kommunen, der IHK,

• Herstellung von Metallerzeugnissen und Maschinenbau • Herstellung elektrischer und elektronischer Erzeugnisse • Herstellung und Service für Maschinen und Anlagen • Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln • Solartechnologie

Ansprechpartner: Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) Josef Maier Mainzerhofstraße 12, 99084 Erfurt S 0361 5603-313 Y josef.maier@leg-thueringen.de Stadtmarketing Arnstadt GmbH Wirtschaftsförderung Jörg Neumann Rankestraße 11, 99310 Arnstadt S 03628 660-163 Y wirtschaftsfoerderung@ stadtmarketing.arnstadt.de Amt Wachsenburg Christopher Steinbrück Erfurter Straße 42, 99334 Amt Wachsenburg S 03628 911-0 Y info@amt-wachsenburg.de

der Agentur für Arbeit und nicht zu vergessen der verschiedenen Schulformen und Bildungseinrichtungen sehr viel für die Entwicklung eines Markenkerns, eines Images des Standortes getan, um so auch insbesondere für Zuzüge im Fachkräftebereich interessant und über die Landesgrenzen hinaus bekannt zu sein. Denn Wachstum und Neuansiedlungen am Standort funktionieren nur, wenn auch der Personalbedarf gedeckt werden kann. Der Standort ist hier auf einem sehr guten Weg und die Weichen für die Zukunft sind in die richtige Richtung gestellt.“ Die Initiative Erfurter Kreuz e. V. (IEK) ist ein Zusammenschluss von 80 Unternehmen, die sich am und um das Industriegebiet Erfurter Kreuz angesiedelt haben. Der eingetragene Verein repräsentiert über 12 600 Beschäftigte und 460 Auszubildende. Ziel ist es, die Region um das Erfurter Kreuz zu einer nationalen und international anerkannten Region der Thüringer Wirtschaft weiter zu entwickeln. Weitere Informationen zum Verein unter: www.initiative-erfurter-kreuz.de.


STANDORTPOLITIK

Berufskraftfahrerqualifikation Lkw – Der Countdown läuft Bis zum 10. September 2014 muss die Weiterbildung bzw. Grundqualifikation durch die Kennziffer „95“ im Lkw-Führerschein eingetragen sein. Ab diesem Datum muss jeder, der seinen Führerschein für Fahrten mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse für gewerbliche Zwecke einsetzt, eine Weiterbildung in Höhe von 35 Stunden bzw. die Grundqualifikation nachweisen. Dabei gilt unter dem Begriff „gewerblich“ jede Fahrt, die nicht privaten Zwecken dient. Dies gilt unabhängig davon, ob die Fahrten im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs oder des Werkverkehrs stattfinden. Ebenso spielt es keine Rolle, ob die Fahrten durch Selbstständige, Angestellte, Aushilfen oder durch Mitarbeiter von Einrichtungen der Öffentlichen Hand durchgeführt werden.

Für Lkw-Fahrer, deren Führerschein-Gültigkeit vor dem 10. September 2016 endet, besteht die Möglichkeit, die Frist um bis zu zwei Jahre zu überschreiten und den Weiterbildungsnachweis dementsprechend bis zum 9. September 2016 abzuschließen. Ziel ist die Schaffung der Möglichkeit, das Datum der Führerscheinverlängerung und das Datum der Weiterbildung synchronisieren zu können. Die Europäische Kommission ist sich einig darin, dass EU-Mitgliedsstaaten nationale Übergangsfristen, die das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz betreffen, gegenseitig anerkennen.

© levis/pixelio.de

Ausnahmen von der Regelung zur Berufskraftfahrer-Qualifikation sind in § 1 Abs. 2 BKrFQG bestimmt. So sind bspw. Fahrten mit Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, von der Pflicht zur Grundqualifikation ausgenommen, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um deren Hauptbeschäftigung handelt.

Bei der Beurteilung, ob das Fahren die Haupttätigkeit des Fahrers ist, werden folgende Kriterien herangezogen: • Wie viel Zeit nimmt der Gütertransport neben den anderen Aufgaben im Betrieb regelmäßig in Anspruch? • Ist für den Beruf eine über die Fahrtätigkeit hinausgehende Berufsqualifikation erforderlich? Die Begriffe Material und Ausrüstung sind weit auszulegen. In Betracht kommen: • eine zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen notwendige Beförderung von Werkzeugen, Ersatzteilen, Bau und Einkaufsmaterialien, Werkstoffen, Geräten etc. • der An- und Abtransport von Waren und Geräten, die in einem Handwerksbetrieb hergestellt oder repariert wurden. Weitere Information zur BerufskraftfahrerQualifikation können Sie über die Homepage der IHK Südthüringen unter: www.suhl.ihk.de oder des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) unter: www.bag.bund.de abrufen.

Ihr Ansprechpartner: Mario Dammköhler S 03681 362-132 Y dammkoehler@suhl.ihk.de

Eine enge und fruchtbare Zusammenarbeit zwischen ihm und der IHK Südthüringen ist nicht zuletzt deshalb für die Südthüringer Wirtschaft ein Gewinn, weil er der einzige Thüringer Bundestagsabgeordnete im Ausschuss für Wirtschaft und Energie ist.

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© Wolfgang Benkert

Im Februar 2014 hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann (m.) zur Eröffnung seines Wahlkreisbüros nach Schmalkalden eingeladen. Auch die Vizepräsidentin der IHK Südthüringen, Marina Heller, sowie der Stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK, Kersten Mey, waren unter den Gratulanten. Sie wünschten dem in jeder Hinsicht jungen Abgeordneten viel Erfolg bei seiner Arbeit.


IHK-Regional · IHK-Regional

Gewerbeausstellung in SteinbachHallenberg Am 26. und 27. April 2014 wird die Haseltal-Halle in Steinbach-Hallenberg Austragungsort der 9. Gewerbeausstellung des Steinbach-Hallenberger Gewerbevereins e. V. sein. Schirmherrin ist die Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen, Christine Lieberknecht.

Der Tag der großen Zahlen Unternehmerstammtisch Sonneberg

Über 50 Unternehmen aus der Region Steinbach-Hallenberg werden im repräsentativen Branchenmix und mit vielen Aktivitäten auf die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung des Haseltals aufmerksam machen. Die Gäste und Besucher der zweitägigen Ausstellung werden Gelegenheit haben, sich über die Vielfalt der Angebotspalette und der gestiegenen Leistungsfähigkeit der heimischen Wirtschaft zu informieren. Gerade mit Blick auf die demografischen Entwicklungen der nächsten Jahre ist der Bedarf an Fachkräften in der heimischen Wirtschaft zu sichern. Das ist eines der wichtigsten Hauptanliegen aller Aussteller. Erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung heißt auch die Schaffung von Arbeitsplätzen. Gleichzeitig wird für Unternehmer, interessierte Jugendliche und Bürger das Angebot für zielgerichtete Qualifizierung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung der Agentur für Arbeit von großer Bedeutung sein. Besonderes Augenmerk wird wiederum das produzierende Gewerbe erfahren. Zum zweiten Male stellen zehn metallverarbeitende Betriebe auf einen Gemeinschaftsstand aus, der vom Cluster „Fertigungstechnik und Metallbearbeitung Thüringen“ (FerMeTh) organisiert und betreut wird.

Ihr Ansprechpartner: Wolfram König S 036847 38035 Y w.koenig@steinbach-hallenberg.thueringen.de.

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Geschwindigkeit, die fast Hexerei ist: Die 8 000 Artikel aus dem automatischen Kleinteilelager der DICKIE-SPIELZEUG GmbH & Co. KG in Sonneberg stehen in Sekunden am Packplatz zur Verfügung.

Am 20. Februar 2014 erlebten die über 30 Teilnehmer des Unternehmerstammtisches bei der DICKIE-SPIELZEUG GmbH & Co. KG in Sonneberg ihren „Tag der großen Zahlen“ und Norbert Pillmann als stolzen Gastgeber. Das Logistikzentrum der SIMBA DICKIE GROUP, die für die Welt des Spielens und des Modellbaus steht, zeigte sich eindrucksvoll als Global Player. Norbert Pillmann, General Manager Logistics des Unternehmens, führte die Gäste durch einen großen Teil der Hallen, die mit 70 000 m² überbauter Fläche zehn Fußballfelder aufnehmen könnten. Insgesamt stehen in den Hochregallagern 55 000 Stellplätze für Europaletten zur Verfügung. Auf die Zahl der von Sonneberg aus in alle Welt gelieferten Artikel wollte sich der Werkleiter nicht festlegen, aber 8 000 sind es allemal. Allein diese Anzahl wird über das automatische Kleinteilelager (AKL) gehandelt. Das AKL verfügt über mehrere Regalbediengeräte und 20 000 Behälter, die bis zu vier Artikel enthalten können. Beeindruckend ist die Leistungsfähigkeit des Logistiksystems insgesamt. Die wegeoptimierte Führung von Gabelstaplern und Handpickern über ein WiFibasiertes Leitsystem beeindruckte die Besucher ebenso wie die Bestandsführung im gesamten Lager. Mit 148 Mitarbeitern ist der Betrieb einer der großen Arbeitgeber des Landkreises Sonneberg.

Die Vizepräsidentin der IHK Südthüringen und Vorsitzende des Regionalausschusses Sonneberg, Sabine Diez, konnte mit besonderer Freude die Abgeordnete des Thüringer Landtages, Beate Meißner, die Landrätin, Christine Zitzmann, sowie den Präsidenten der IHK Südthüringen, Dr. Peter Traut, begrüßen. Auch an diesem Abend wurde das Thema Fachkräftesicherung zum beherrschenden Thema. Man war sich einig, dass im Zusammenspiel vieler Akteure und Bemühungen ein Schlüssel zur Beherrschung der Situation liegt. Vielleicht ist die DICKIE-SPIELZEUG GmbH & Co. KG besonders gut auf die Situation eingestellt: Das Leitsystem für die Kommissionierung kommuniziert akustisch über Sprache mit den Bedienern – über 50 Sprachen sind verwendbar.

Ihr Ansprechpartner: Volker Hirsch S 03675 7506-252 Y hirsch@suhl.ihk.de Südthüringische Wirtschaft 4/2014

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Berufliche Ausbildung forcieren - Fachkräftebedarf sichern Nachdem sich die IHK Südthüringen stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs bereits im Sommer 2013 zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Verbesserung der Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs mit einer Stellungnahme äußerte, lud im Februar diesen Jahres der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Thüringer Landtags zu einer Anhörung. Kersten Mey, in der IHK Südthüringen u. a. für Bildungspolitik zuständig, nahm die Gelegenheit wahr und vertrat die Position der Thüringer IHKs vor dem Gremium im Landtag in Erfurt. Er machte deutlich, dass die Gewinnung von qualifiziertem wissenschaftlichen Nachwuchs sicher als eine wichtige, bei weitem aber nicht als die wichtigste Aufgabe bei der Sicherung des Arbeitskräftebedarfes in Thüringen bezeichnet werden kann. Die aktuelle Fachkräftestudie für Thüringen weist bis 2025 einen Bedarf an 280 000 Fach- und Arbeitskräften auf. Ein Blick in die ebenfalls dort aufgeführte Qualifikationsstruktur macht aber deutlich, dass sich diese zu 79 Prozent aus Facharbeitern bzw. Fachangestellten und lediglich zu 12 Prozent aus Fach- und Hochschulabsolventen zusammensetzt. In Folge dessen werden natürlich auch akademische Arbeitskräfte, am stärksten jedoch Facharbeiter und Fachangestellte, benötigt. Ein Blick in die Statistik macht deutlich, wie schwierig es für Unternehmen zunehmend ist, Nachwuchs zu gewinnen. So gab es im Jahr 2001 lediglich 110 unbesetzte Ausbildungsplätze in Thüringen. Im Jahr 2012 waren es bereits 1 119. Die Ursachen hierfür sind bekannt. Sie sind im Wesentlichen in der nach 1990 gesunkenen Geburtenrate und der Abwanderung begründet. Die Zahl der Schulabgänger sank bspw. in Thüringen um 62 Prozent. Einem weiteren Effekt wurde über viele Jahre zu wenig Beachtung beigemessen. Die Rede ist vom überproportionalen Anstieg der in Thüringen Studierenden. Waren es im 2000/2001 noch 39 752 junge Menschen, die sich für eine akademische Laufbahn entschieden, stieg dieser Wert bis zum Jahr 2012/2013 um 34 Prozent auf 53 231. Lediglich 42 Prozent davon waren übrigens Thüringer.

70.000

Betrachtet man nur die Thüringer Studenten (Hochschulzugangsberechtigung in Thüringen erworben), sank diese Zahl zwar von 2000/2001 (24 967) bis 2012/2013 (22 647) um 9 Prozent. Im gleichen Zeitraum sank aber die Zahl der beruflich Ausgebildeten um dramatische 47 Prozent. Diese Zahlen machen deutlich, dass sich zu viele junge Menschen gegen eine berufliche und für eine akademische Ausbildung entscheiden. Diesen Trend noch zu unterstützen, indem die Hürden zum Studieren ohne Abitur weiter gesenkt werden, erachtet die IHK als falsch. Der Gesetzgeber beabsichtigt derzeit, die bereits bestehende Möglichkeit des Studienzugangs per Eignungsprüfung durch ein Studium auf Probe für Interessenten ohne Abitur zu erweitern. Aus Sicht der IHKs besteht dazu keine Veranlassung. Vielmehr schadet es der Wirtschaft. Deshalb wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Auch die Bundeskanzlerin positionierte sich in diesem

Sinn kürzlich während einer Veranstaltung in Weimar und kündigte an, die Bundesregierung werde sich dafür einsetzen, dass wieder mehr Jugendliche einen Ausbildungsberuf ergreifen. Im Rahmen der Anhörung im Thüringer Landtag erging seitens der IHK die Forderung, die Hochschulzugangsberechtigung weiterhin ausschließlich an das Vorhandensein der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife zu binden. Zudem soll darauf hingewirkt werden, Bildungsangebote möglichst bedarfsgerecht zu steuern. Aus IHK-Sicht wird Thüringen bspw. den derzeit insgesamt 11 500 Thüringer Studierenden im Bereich der Sprach- und Kulturwissenschaften keine ausreichenden Beschäftigungsmöglichkeiten bieten können. Abwanderung ist damit vorprogrammiert. Einen Teil dieser Studenten vorher für die berufliche Ausbildung zu interessieren, wäre für Thüringen und die Perspektiven der jungen Menschen ein Gewinn.

Ihr Ansprechpartner: Kersten Mey S 03681 362-223 Y mey@suhl.ihk.de

Entwicklung Studierende und Auszubildende in Thüringen

60.000

Studierende in Thür. gesamt (+34%) 50.000

40.000

Auszubildende (-47%)

30.000

20.000

Thüringer Studierende (-9%) 20-Jährige Thüringer (-57%)

10.000

10 Südthüringische Wirtschaft 4/2014

0

2000/2001 2001/2002 2002/2003 2003/2004 2004/2005 2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013


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In zehn Minuten zum Ausbildungsplatz Besucherrekord zum 4. Azubi-Speed-Dating der IHK Südthüringen © frankphoto.de

„In zehn Minuten zum Ausbildungsplatz“, so lautete auch in diesem Jahr wieder das Motto des Azubi-Speed-Datings der IHK Südthüringen. Die vierte Auflage dieser ungewöhnlichen Kennenlernbörse war ein großer Erfolg, so das Resümee aller Beteiligten. 57 Unternehmen hatten sich am 27. Februar 2014 in Suhl eingefunden, um für ihre freien Ausbildungsplätze oder dualen Studiengänge die Werbetrommel zu rühren. Und dazu gab das Azubi-Speed-Dating reichlich Gelegenheit, denn rund 150 Jugendliche aus der gesamten Thüringer Wald Region – von Lichte bis Friedrichroda – und sogar aus Würzburg waren zum Date mit dem künftigen Chef gekommen. Bereits vor dem Start um 16:00 Uhr bildete sich im Eingangsbereich des Congress Centrums eine lange Schlange. Der Charme dieser Veranstaltung liegt darin, dass die Bewerberinnen und Bewerber ein großes und branchenübergreifendes Sofortangebot erhalten. Wann hat ein Ausbildungsplatzsuchender schon mal die

Gelegenheit, in so kurzer Zeit mit einer Vielzahl von potenziellen Arbeitgebern ins Gespräch zu kommen und durch den persönlichen Eindruck zu überzeugen. Ein nicht so gutes Zeugnis, lange Auswahlverfahren und Tests versperren oft diesen direkten Weg. Angesichts der anhaltend guten konjunkturellen Lage in der Südthüringer Wirtschaft ist der Ruf nach jungen Fachkräften weiterhin sehr groß. In der IHK-Lehrstellenbörse sind derzeit rund 600 freie Ausbildungsplätze im Angebot. Aus diesem Grund ist es zunehmend wichtig, bei der Rekrutierung von Auszubildenden einen optimalen Bewerbungsprozess zu gestalten und auch mal ungewöhnliche Wege zu gehen. Der Erfolg des vergangenen Jahres zeigt, dass diese Veranstaltung eine sehr gute Ergänzung z. B.

zu den Berufsinformationsmessen ist. Von den knapp 100 Teilnehmern des Azubi-Speed-Datings 2013 haben 30 Prozent einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Die Jugendlichen kamen sehr gut vorbereitet zu den Gesprächen. Viele brachten ihre Bewerbungsmappen mit und hatten konkrete Vorstellungen von ihrer beruflichen Zukunft. Unterstützung bekamen die Jugendlichen den ganzen Abend von den Mitarbeitern der IHK Südthüringen und der Agentur für Arbeit Suhl, wie z. B. beim Bewerbungsmappen-Check. So gab es am Ende viele zufriedene Gesichter, sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Jugendlichen. Und schon jetzt steht fest: Auch im nächsten Jahr wird es wieder heißen...

„Du hast genau zehn Minuten!“

Südthüringische Wirtschaft 4/2014 11


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Mit 6.000 Euro die Karriereleiter hinauf 14 Weiterbildungsstipendien vergeben

Hintere Reihe von links nach rechts: Tim Hoffmann, (Henkel + Roth GmbH, Ilmenau); Danny Kleinlein, (Max Schultz GmbH & Co. KG, Mellrichstadt); Lars Kallenbach, (N3 Engine Overhaul Services GmbH & Co. KG, Arnstadt); Jenny Müller, (Sparkasse Arnstadt-Ilmenau); Franziska Ludwig, (Autoport Ludwig, Schleusingen); Kevin Sander, (Landschmaus Fleischerei GmbH, Bösleben) Erste Reihe von links nach rechts: Patrick Rohrschneider; Lea Weißbrodt, (Eschrich Logistik GmbH, Zella-Mehlis); Martin Röder, (Stille Präzisionsmesstechnik GmbH, Schmalkalden); Aischa-Jemaina Söchtig, (N3 Engine Overhaul Services GmbH & Co. KG, Arnstadt); Nick Engel, (Federal Mogul Ignition GmbH, Neuhaus-Schierschnitz); Caroline Bauer, (Pflege- und Gesundheitszentrum, Oberweißbach)

Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hat zum Ziel, besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger zu unterstützen, sich in ihrem Beruf weiter zu qualifizieren. Im Förderjahr 2013 wurden bundesweit über 6 300 Stipendiaten neu in das Förderprogramm aufgenommen. Hierdurch konnte gut ein Prozent der Ausbildungsabsolventen von einem Weiterbildungsstipendium profitieren. Die IHK Südthüringen ist eine von 284 beteiligten zuständigen Stellen im Bundesgebiet, die mit der Vergabe und Abrechnung des Weiterbildungsstipendiums beauftragt ist. Insgesamt 12 der 14 neu aufgenommenen Stipendiaten des Förderprogramms Begabtenförderung 2014 wurden am 12. Februar 2014 im

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IHK-Bildungszentrum in Suhl-Mäbendorf begrüßt. Unter den Stipendiaten ist auch Lars Kallenbach. Er erzielte im vergangenen Jahr bundesweit den besten Abschluss im Beruf Fluggerätmechaniker, Fachrichtung Triebwerkstechnik, und wurde dafür im Dezember 2013 in Berlin ausgezeichnet. Die neuen Stipendiaten informierten sich, wie das Stipendium ausgereicht wird und welche Vorgaben für die Beantragung von Weiterbildungen zu beachten sind. Die vielen Fragen der wissensdurstigen und weiterbildungsmotivierten jungen Fachkräfte konnten geklärt werden. Insgesamt stehen jedem der jungen Talente 6.000 Euro für die eigene berufliche Weiterbildung in den nächsten drei Jahren zur Verfügung. Neben Aufstiegsfortbildungen, berufsbegleitenden Studiengängen und

Lehrgängen können damit auch fachübergreifende Seminare sowie Sprachkurse im Ausland finanziert werden. Die IHK Südthüringen ist für diejenigen Absolventen zuständig, die an der Kammer ihren Abschluss erzielt haben. Der nächste Aufnahmezeitpunkt für einen der begehrten Plätze ist der 1. März 2015. Interessenten sollten sich den Bewerbungsschluss am 30. November 2014 unbedingt vormerken.

Ihr Ansprechpartner: Antje da Silva Santos S 03681 362-425 Y santos@suhl.ihk.de


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Geprüfte Qualität in der Ausbildung Q-Siegel soll Attraktivität der Hotel- und Gaststättenberufe erhöhen Ausgangslage

Ziel des Projektes

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels aufgrund des demografischen Wandels und der berufsbedingten Besonderheiten im Hotel- und Gastgewerbe initiiert die IHK Südthüringen das Projekt „Geprüfte Ausbildungsqualität im Hotel- und Gastgewerbe“. Um den Problemen der unbesetzten Ausbildungsplätze einerseits und der hohen Lösungsquote andererseits zu begegnen, stehen vor allem die Bereiche Ausbildungsqualität und Verbesserung des Branchenimages im Vordergrund. Ziel des Projektes ist es, eine Qualitätssteigerung der betrieblichen Ausbildung in den Mitgliedsunternehmen nachhaltig zu gestalten. Die Vergabe eines Zertifikates „Q-Siegel-Ausbildung“ soll maßgeblich dazu beitragen und die Motivation der Ausbildungsverantwortlichen fördern. Im Bezirk der IHK Südthüringen gibt es aktuell über 70 aktive Ausbildungsunternehmen in der Hotelund Gastronomiebranche mit insgesamt rund 200 aktiven Ausbildungsverträgen in den Berufen Hotelfachmann/-frau, Restaurantfachmann/frau, Koch/Köchin, Fachkraft im Gastgewerbe, Hotelkaufmann/-frau und Fachmann/-frau für Systemgastronomie.

Das Hauptziel des Projektes ist die Verbesserung der Ausbildungsqualität im Bereich der Hotel- und Gaststättenberufe mit folgenden Meilensteinen: • Senkung der Lösungsquote (Abbrecher) • Verbesserung des Branchen-Images • Steigerung der Attraktivität der Hotel- und Gaststättenberufe • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Ausbildungsunternehmen

Was ist zu tun? Auf der Grundlage vorhandener Daten, Kennzahlen und Brancheninformationen werden seitens der IHK Südthüringen Qualitätskriterien entwickelt, die einer modernen Berufsausbildung entsprechen. Diese Qualitätskriterien werden durch die Ausbildungsberater in die Unternehmen getragen, vorgestellt und in einem gemeinsamen Beratungsgespräch erörtert. Dazu hat jedes Unternehmen mittels eines Bewerbungsverfahrens die Möglichkeit, dieses Zertifikat „Q-Siegel Ausbildung“ zu erlangen. Nach Ablauf einer zeitlich festgelegten Frist werden die eingegangenen Bewerbungen

seitens einer Jury bewertet. Die Jury wird aus Vertretern der IHK sowie des Berufsbildungsausschusses bestehen. Die Prämierung erfolgt dann im Rahmen einer feierlichen Übergabe an die entsprechenden Unternehmen. Die Auszeichnung hat drei Jahre Bestand. Nach diesen drei Jahren findet eine Rezertifizierung statt.

Wie sind wir vernetzt? In einem gemeinsamen Arbeitstreffen der IHK Südthüringen mit dem DEHOGA Thüringen e. V. wurde die Übereinkunft erzielt, das bereits durch den DEHOGA im vergangenen Jahr in Zusammenarbeit mit der IHK Erfurt gestartete Projekt mit dem der IHK Südthüringen zu synchronisieren. Dabei sollen die bereits gesammelten Erfahrungswerte aus Erfurt mit dem Qualitätslevel aus Südthüringen verknüpft werden, um somit unter Beteiligung aller IHKs in Thüringen ein landesweites Projekt aufzulegen.

Ihr Ansprechpartner: Steffen Spitzner S 03681 362-151 Y spitzner@suhl.ihk.de

Werkzeugmechaniker erhielten Zeugnisse Hohe Übernahmequote 417 Jugendliche haben in diesem Winter an der Abschlussprüfung der IHK Südthüringen teilgenommen, 371 konnten ihre Ausbildung erfolgreich abschließen. Das ist eine Bestehensquote von 89 Prozent. Stellvertretend für alle Prüflinge erhielten am 12. März 2014 die Absolventen der Berufsgruppe Werkzeugmechaniker im Rahmen einer Festveranstaltung in Suhl ihre Zeugnisse. Dreieinhalb Jahre Ausbildung in den Einsatzgebieten Formentechnik, Stanztechnik, Instrumententechnik und Vorrichtungstechnik liegen hinter ihnen. Dass die Ausbildung erfolgreich war, zeigt die Bestehensquote von 96,8 Prozent, die damit weit über dem Durchschnitt aller Berufe im IHK-Bezirk liegt.

steht somit auf der Top-Ten-Liste der am meisten gesuchten Auszubildenden in Südthüringen. Mehr als 500 Industriebetriebe in der Region beschäftigen sich mit der Herstellung von Metallerzeugnissen. All diese Unternehmen brauchen qualifizierte Mitarbeiter. Deshalb wünscht sich

die IHK, dass diese jungen Fachkräfte in der heimischen Wirtschaft Fuß fassen, sich persönlich weiter entwickeln und vielleicht sogar auf Basis einer gefestigten Berufserfahrung den Weg in die Selbstständigkeit gehen, d. h. ein eigenes Unternehmen gründen.

Eine weitere gute Nachricht konnte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas in seiner Festrede verkünden: Von den insgesamt 29 Absolventen im Beruf Werkzeugmechaniker wurden 27 von ihren Ausbildungsunternehmen übernommen. Das ist eine Übernahmequote von 93,1 Prozent. Der Beruf des Werkzeugmechanikers macht einen Anteil von 15 Prozent an den gesamten Metall- und Elektroberufen im IHK-Bezirk aus und Südthüringische Wirtschaft 4/2014 13


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Neuer Ausbildungsberuf: Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Verordnung tritt zum 1. August 2014 in Kraft

Der neue Ausbildungsberuf Kaufmann/ Kauffrau für Büromanagement fasst künftig die bisherigen Berufsbilder der Bürokaufleute, der Kaufleute und Fachangestellten für Bürokommunikation zusammen und schafft eine gemeinsame Ausbildungsgrundlage für Industrie, Handel, Dienstleistung, Handwerk und öffentlichen Dienst. Die neue Berufsbezeichnung erhöht die Attraktivität dieser Ausbildung und bildet eine perfekte Einstiegsmöglichkeit für alle, die ihre berufliche Karriere mit einer breiten und solide angelegten kaufmännischen Basis starten möchten. Zukünftig werden sich bundesweit ca. 90 000 Jugendliche in diesem Beruf ausbilden lassen. Damit wird der Kaufmann/ Kauffrau für Büromanagement der am meisten nachgefragte Ausbildungsberuf im kaufmännischen Bereich sein. Kaufleute für Büromanagement organisieren und koordinieren bürowirtschaftliche sowie projektund auftragsbezogene Abläufe. Sie bearbeiten professionell Sekretariats- und Assistenzaufgaben, koordinieren Termine, bereiten Besprechungen vor und bearbeiten den Schriftverkehr. Dabei kooperieren und kommunizieren sie mit internen und externen Partnern, auch in der Fremdsprache Englisch. Als Profis in der Informationsverarbeitung recherchieren sie Daten und Informationen

und bereiten diese für Präsentationen auf. Sie bearbeiten Beschaffungsvorgänge, unterstützen bei personalbezogenen Aufgaben und wenden Instrumente des Rechnungswesens an. Dabei beachten sie rechtliche Vorgaben, achten auf Datenschutz und Datensicherheit und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch. Mit diesem neuen Beruf ändern sich auch die Inhalte der Ausbildungsverordnung. So erfolgt jetzt die Gliederung der Ausbildungsinhalte nach Kern- und Wahlqualifikationen. Die Kernqualifikationen sind dem Auszubildenden über die gesamte Ausbildungszeit zu vermitteln. Zusätzlich muss das Unternehmen entsprechend des betrieblichen Anforderungsprofils zwei von zehn Wahlqualifikationen auswählen. Diese Auswahl erfolgt vor Ausbildungsbeginn und wird mit dem Ausbildungsvertrag eingetragen. Für die Vermittlung der Inhalte jeder Wahlqualifikation steht dem Unternehmen ein Zeitraum von fünf Monaten zur Verfügung. Das Spektrum der Wahlqualifikationen ist so breit, dass es allen Ausbildungsbetrieben weiterhin möglich sein wird, ihre Unternehmensbereiche abzubilden. Auch im Berufsschulunterricht werden die Änderungen zu finden sein. So werden die Auszubildenden ab August 2014 in 13 definierten

Lernfeldern unterrichtet. In diesen sollen die Schüler die Handlungskompetenz erhalten, bestimmte Arbeitsaufgaben selbstständig erledigen zu können. Eine weitere Änderung liegt in der Einführung der „gestreckten Abschlussprüfung“. Diese gliedert sich in Teil 1 und Teil 2, dabei wird die klassische Zwischenprüfung durch Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt. Die Auszubildenden müssen daher frühzeitig im Unternehmen und der Berufsschule „fit gemacht“ werden, denn das Resultat Teil 1 der Abschlussprüfung fließt in das Ergebnis der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit mit ein. Der Teil 2 (schriftliche Prüfung und Fachgespräch) findet am Ende des dritten Ausbildungsjahres statt.

Ihre Ansprechpartner: Heidi Leistner S 03675 7506-255 Y leistner@suhl.ihk.de Carmen Klotz S 03628 6130-515 Y klotz@suhl.ihk.de

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„Praktisch unschlagbar“ – jetzt auch international Von Kurt-Christoph von Knobelsdorff, DIHK

„Praktisch unschlagbar“ – unter diesem Slogan wird die berufliche Bildung hierzulande seit einiger Zeit beworben. Vor dem Hintergrund hoher Jugendarbeitslosigkeit in vielen Ländern ist der Export des erfolgreichen deutschen Systems der dualen Berufsausbildung ein vieldiskutierter Lösungsansatz. Nun macht sich die IHK-Organisation an die Umsetzung. In einem vom BMBF geförderten und auf zwei Jahre angelegten Projekt soll der Aufbau dualer Strukturen durch erfolgreich realisierte Pilotprojekte wirksam unterstützt werden. Dafür ausgewählt wurden elf Länder, mit denen die Bundesregierung bereits auf politischer Ebene im Bereich der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit kooperiert bzw. in Kontakt steht: Brasilien, China, Griechenland, Indien, Italien, Lettland, Portugal, Slowakei, Spanien, Russland und Thailand. Die wesentliche Rolle in diesem Projekt spielen die deutschen Auslandshandelskammern (AHKs). Berufsbildung ist nämlich zuallererst ein Wirtschaftsthema. Deshalb sind die AHKs mit ihrem Kontakt zu den Unternehmen vor Ort die ideale Plattform für alle Aktivitäten in Sachen Berufsbildung und können in ihren jeweiligen Ländern – wo möglich und sinnvoll – ähnliche Aufgaben übernehmen, welche in Deutschland die IHKs für die berufliche Bildung ausüben. Über das Kammernetzwerk wird der nötige Know-how-Transfer zu den AHKs ermöglicht. Die IHKs können auf diese Weise die Auslandsaktivitäten ihrer Mitgliedsunternehmen unterstützen. Das Aufgabenspektrum der AHKs im Rahmen des Projektes ist besonders anspruchsvoll. Denn in vielen der beteiligten Länder müssen zunächst einmal die dualen Partner identifiziert und zusammengebracht werden. Es gilt grundlegende Strukturen zu schaffen, um Ausbildung in Betrieb und Berufsschule sinnvoll begleiten zu können: Einrichtung eines Berufsbildungsgremiums, Erstellung von Ausbildungscurricula, Verabschiedung von Prüfungsordnungen, Schulung von Ausbildern und Prüfern – das sind nur einige Meilensteine. Am Ende der Projektlaufzeit (2015) sollen dann duale Ausbildungsgänge nach deutschem Vorbild laufen, die mit einer von der AHK organisierten und abgenommenen Prüfung abgeschlossen werden. Dieser Berufsabschluss soll nach Möglichkeit in den jeweiligen Ländern Anerkennung finden – auch dies ist ein verabredetes Teilziel des Projektes. Insgesamt ein wirklich anspruchsvolles Programm!

in Deutschland, da das Image in diesen Ländern zum Teil sehr schlecht ist. Diese Überzeugungsarbeit schließt die Eltern der Jugendlichen mit ein, die ihren Nachwuchs aus dem gleichen Grund lieber in andere Qualifizierungsformen schicken wollen. Die elf AHKs betreiben mit der Unterstützung ihrer Mitgliedsunternehmen bei der Fachkräftesicherung im Ausland Außenwirtschaftsförderung im besten Sinne. Die Situation vor Ort ist dabei durchaus unterschiedlich: während Länder wie Lettland noch am Anfang stehen, gibt es zum Beispiel in Portugal schon rund 30 Jahre gute Erfahrung mit dualer Ausbildung. Hier geht

es im Rahmen des Projektes weniger darum, Strukturen erst aufzubauen, sondern einen weiteren Schritt zu tun, um das duale System der Berufsausbildung zum Standard zu machen. In den Projektländern mit wenig Erfahrung bzw. ohne Anknüpfungspunkte an eine Tradition betrieblicher Ausbildung, soll bei erfolgreichem Projektverlauf wie in einem Schaufenster vorgeführt werden, wie duale Ausbildung nach deutschem Vorbild funktionieren kann. Im Idealfall entsteht so ein Nukleus für die Entwicklung dualer Strukturen in dem betreffenden Land, wodurch nicht nur die politischen Verabredungen auf Regierungsebene wirksam unterstützt werden, sondern auch die AHKs bei der (Weiter-) Entwicklung eines Geschäftsfelds Berufsbildung. Langfristig profitieren alle: die betreffenden Länder von niedrigerer Jugendarbeitslosigkeit, die Jugendlichen durch gute Jobs und die Unternehmen durch gut ausgebildete Fachkräfte. Eine praktisch unschlagbare Konstellation!

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Darüber hinaus müssen Jugendliche oft in viel stärkerem Maße von den Vorteilen einer betrieblichen Ausbildung überzeugt werden als Südthüringische Wirtschaft 4/2014 15


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Mit Teamgeist an die Spitze: Neustart des Schulwettbewerbs „besteneunte“ Schirmherr Sascha Benecken (3.v.l.) startete mit den Schülern der Jenaplan-Schule Suhl am 12. März 2014 den Schulwettbewerb „besteneunte“. Hermann Darr (2.v.r.), Schüler der 10. Klasse, übergab symbolisch den Staffelstab an den Schüler der 9. Klasse, Max Rosenberger (r.). Ebenfalls im Bild (v.l.) Lena-Marie Kaspar, Celine Letsch und Lena Zimmermann.

Nach dem erfolgreichen Debüt des Schulwettbewerbs „besteneunte“ im Schuljahr 2012/2013 startete die IHK Südthüringen am 12. März 2014 gemeinsam mit Schirmherr Sascha Benecken die Neuauflage des Wettbewerbs um die beste neunte Regelschulklasse im IHK-Bezirk Südthüringen. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an die Ausbildungsreife von Schulabgängern hatte die IHK Südthüringen im März 2013 erstmals den Schulwettbewerb „besteneunte“ gestartet. Von den 45 Regelschulen im IHK-Bezirk Südthüringen haben 24 am Wettbewerb teilgenommen. 29 Klassenteams mit insgesamt mehr als 600 Schülerinnen und Schülern stellten sich der Herausforderung, den bestmöglichen Klassennotendurchschnitt zu erreichen. Die Ergebnisse sowie die Resonanz zeigten, dass der Wettbewerb dazu beiträgt, die Schülerinnen und Schüler zu besseren Schulabschlüssen und zu

16 Südthüringische Wirtschaft 4/2014

einer höheren Lern- und Leistungsmotivation zu ermutigen. Denn hierbei geht es vor allem darum, dass jeder Einzelne aktiv wird und alle Möglichkeiten nutzt, sich und seine Klasse ganz nach vorne zu bringen. Im vergangenen Jahr belegte die damalige 9. Klasse der Jenaplan-Schule Suhl den ersten Platz. So lag es nahe, dass die Siegerklasse zum Neustart des Wettbewerbs symbolisch den Staffelstab an die jetzige 9. Klasse ihrer Schule übergeben hat. Auch Schirmherr Sascha Benecken ließ es sich nicht nehmen, bei der Auftaktveranstaltung am 12. März 2014

dabei zu sein. Er riet den Schülern, die Erfahrungen der Erstplatzierten als Vorbild zu nehmen: “Von den Siegern lernen, heißt von den Besten lernen.“ Für die zweite Auflage des Schulwettbewerbs „besteneunte“ erwartet die IHK Südthüringen einen weiteren Zuwachs der Teilnehmer. Das Ziel bleibt das Gleiche: Unter allen neunten Regelschulklassen aus den Landkreisen SchmalkaldenMeiningen, Hildburghausen, Sonneberg, dem Ilm-Kreis und der kreisfreien Stadt Suhl wird die Klasse mit dem besten Notendurchschnitt gesucht. Die IHK Südthüringen ruft deshalb erneut alle neunten Regelschulklassen dazu auf, sich am Wettbewerb zu beteiligen. Denn wer heute bereit ist, Verantwortung für sich und seine Zukunft zu übernehmen, setzt ein entscheidendes Zeichen auf dem Weg zu einer zukünftigen Fachkraft in der Region Südthüringen.


WEITERBILDUNG

Handlungskompetenz für die Unternehmenszukunft Geprüfte Betriebswirte – Die Spitze der IHK-Weiterbildung Der Abschluss zum Geprüften Betriebswirt bzw. zur Geprüften Betriebswirtin stellt die Spitze der beruflichen IHK-Weiterbildung dar. Die Stärke dieser Weiterbildung liegt in der Vermittlung interdisziplinärer und praxisgerechter Inhalte, die zur Übernahme von Managementaufgaben befähigen. Besondere Schwerpunkte werden auf Internationali­ tät und Führungsstärkeentwicklung gelegt. Absolven­ ten einer Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt sind durchaus in der beruflichen Handlungskompe­ tenz mit dem Master­Niveau vergleichbar. Fachkompetenz ist natürlich die Basis für die Wahr­ nehmung von Managementaufgaben. Entscheidend ist darüber hinaus ein hohes Maß an Sozial­ und Methodenkompetenz. Sozialkompetente Führungs­ kräfte sind besser in der Lage, Beziehungsebenen zu Mitarbeitern aufzubauen und das Zugehörigkeitsge­ fühl zu stärken. Der Geprüfte Betriebswirt weiß als Führungskraft, • die Unternehmensentwicklung durch „Strategische Unternehmensplanung“ positiv zu beeinflussen; • Marketinginstrumente so einzusetzen, dass Kaufnachfrage stimuliert wird;

• die Vorteilhaftigkeit von Investitionsvorhaben zu berechnen und die für das Unternehmen günstigs­ ten Finanzierungsinstrumente zu nutzen; • das Controlling als Führungsinstrument einzusetzen und mit Hilfe der Kostenrechnung die betriebliche Leistung richtig zu kalkulieren und gleichzeitig Kostensenkungsprogramme zu implementieren; • Exportbestrebungen zu intensivieren, da sein „Commercial English“ die beste Grundlage ist; • Qualitätsmanagementmethoden und Instrumente für größere Kundenzufriedenheit anzuwenden; • durch den Einsatz personalpolitischer Steuerungsinstrumente die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen zu fördern und zu fordern; • Geschäftsvereinbarungen unter Beachtung des Vertrags­ und Wettbewerbsrechts abzuschließen; • Arbeitsverträge unter Beachtung arbeitsrechtlicher Bestimmungen einzugehen; • Sprache als Führungsinstrument einzusetzen und • unternehmensrelevante Themenbereiche durch geeignete Präsentationstechniken visualisiert besser zu kommunizieren. Das breite Spektrum an betriebswirtschaftlichem Know­how ist die Basis, um als Produkt­, Marke­ ting­, Organisations­ und Qualitätsmanager in der

Wirtschaft zu wirken und eine Führungsposition im Unternehmen wahrzunehmen. Der Geprüfte Betriebs­ wirt ist die Führungskraft, die in einem erheblichen Maß kaufmännisch vorgebildet ist und die betriebli­ che Praxis genau kennt. Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte IHK­Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz nachweist. Ebenfalls zugelassen ist, wer eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.

Der Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung beginnt am 6. Mai 2014 im IHK-Bildungszentrum in Suhl-Mäbendorf. Ihr Ansprechpartner: Katrin Pertig S 03681 362­427 Y pertig@suhl.ihk.de

Industriemeisterkurs nun auch in Vollzeit Abschlüsse auf Bachelor-Niveau Ungebrochen ist die Nachfrage nach Vorbereitungs­ lehrgängen auf die Industriemeisterprüfung. Derzeit bereiten sich im IHK­Bildungszentrum in Suhl 72 Teilnehmer in fünf Lehrgängen berufsbegleitend auf die anspruchsvolle Meisterprüfung, Fachrichtung Metall, vor. Die Weiterbildungsabschlüsse der IHK genießen wegen ihrer Praxisnähe und Aktualität in Deutsch­ land und weltweit ein hohes Ansehen. Mit bestan­ dener IHK­Prüfung verfügen Industriemeister über Abschlüsse auf DQR­Niveau Stufe 6 (Deutscher Qua­ lifizierungsrahmen) und damit auf Bachelor­Niveau. Das ist ein großer Erfolg für die berufliche Bildung und ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichwertig­ keit von beruflicher und akademischer Bildung. Um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, bietet die IHK Südthüringen ab August 2014 neben einer Teilzeitvariante auch einen Industriemeister­ kurs in Vollzeit an. Der Kurs findet in der Zeit vom 25. August 2014 bis 30. April 2015 statt und

ermöglicht den Teilnehmern die Chance, sich intensiv auf die Weiterbildung zu konzentrieren. Die künfti­ gen Meister nehmen acht Monate lang täglich in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr an der Weiterbildung teil. Über das Meister­BAföG werden die Maßnahme­ kosten gefördert, unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Teilnehmer. Bei Vollzeitmaßnahmen kann darüber hinaus auch ein Beitrag zum Lebens­ unterhalt gewährt werden. Dieser wird allerdings einkommens­ und vermögensabhängig geleistet. Nach Beendigung der Weiterbildung stehen den Unternehmen umfassend qualifizierte Fachkräfte an den Schnittstellen von Fertigung, Logistik, Planung und Personalführung zur Verfügung. Geprüfte Industriemeister sind in der verarbeitenden Industrie unverzichtbar. Die industrielle Fertigung unterliegt einem permanenten Wandel: Technische Innovationen, veränderte Marktlagen und sich wandelnde gesetzliche Rahmenbedingungen sorgen für steten Anpassungs­ und Innovationsbedarf.

Über eine nach modernsten Standards ausgerichtete Weiterbildung können Geprüfte Industriemeister einerseits weiterhin punkten mit den traditionellen Kenntnissen des hochqualifizierten Facharbeiters, andererseits zum Nutzen des Unternehmens aus einem breiten Wissen an aktuellem technischen und organisatorischen Know­how schöpfen. Damit bieten Geprüfte Industriemeister als Arbeitsorgani­ satoren und Ideengeber in einem hochdynamischen Umfeld den Unternehmen genau die Fähigkeiten, die zur Zukunftssicherung des Unternehmens essentiell sind.

Interessenten melden sich bitte bis spätestens 15. Juni 2014 im Bildungszentrun der IHK Südthüringen an. Ihr Ansprechpartner: Katrin Pertig S 03681 362­427 Y pertig@suhl.ihk.de Südthüringische Wirtschaft 4/2014 17


WEITERBILDUNG

Ausgewählte Seminare und Lehrgänge Grundlagen der Buchführung Der Lehrgang richtet sich an Fach­ und Führungs­ kräfte, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen, aber auch an Selbstständige und Existenzgründer. An acht Terminen vom 05.05.2014 bis 27.05.2014 (Montag und Dienstag jew. von 17:00 bis 20:15 Uhr) werden die Grundzüge der doppelten Buch­ führung vermittelt. Es wird praxisnah gearbeitet und viel geübt. Start: 05.05.2014 Ort: IHK­Bildungszentrum Suhl­Mäbendorf

Der Prokurist Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gericht­ lichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechts­ handlungen, die der Betrieb eines Handelsgeschäfts mit sich bringt. Der Prokurist hat daher eine hohe Verantwortung gegenüber seinem Unternehmen. Im Seminar werden neben den Verantwortungsbereichen auch Haftungsfragen des Prokuristen sowie auch dessen arbeits­ und sozialversicherungsrechtliche Stellung besprochen und Empfehlungen zur sicheren Vertragsgestaltung gegeben. PR­Information

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Termin: Ort:

20.05.2014 IHK­Bildungszentrum Suhl­Mäbendorf

Fit für die Chefassistenz und das neue Büromanagement Eine professionelle Chefassistenz ist einerseits sehr abwechslungsreich, stellt andererseits jedoch besonders hohe Anforderungen an die Mitarbeiter. Im Seminar werden praxiserprobte Kenntnisse und Techniken vermittelt, um den Vorgesetzten profes­ sionell zu entlasten, die Arbeitszeit wirkungsvoller zu nutzen sowie die Organisation zu optimieren. Die Teilnehmer erfahren, wie Führungsfunktion übernommen wird, ohne Führungskraft zu sein und wie als Vermittler zwischen unterschiedlichen Interessen kritische Momente und Konfliktsituatio­ nen bestmöglich gemeistert werden können.

Prozessvisualisierung mit MS Visio 2013 Fachkräfte aus den Bereichen Qualitäts­ und Projektmanagement agieren prozessorientiert. Ein nützliches Softwaretool, um Prozesse zu visuali­ sieren, ist die Anwendung MS Visio. Im Zeitraum 03.06.2014 bis 24.06.2014, jeweils Dienstag von 17:00 bis 20:15 Uhr, lernen die Teilnehmer Grundlagen, Funktionen, Möglichkeiten sowie den effektiven Gebrauch kennen.

Start: Ort:

03.06.2014 IHK­Bildungszentrum Suhl­Mäbendorf

Ihre Ansprechpartner: Sandro Schilling S 03681 362­426 Y schilling@suhl.ihk.de

Termin: Ort:

20.05.2014 IHK­Bildungszentrum Suhl­Mäbendorf

Antje da Silva Santos S 03681 362­425 Y santos@suhl.ihk.de

Termin: Ort:

21.05.2014 IHK­Niederlassung Sonneberg

Heidi Leistner S 03675 7506255 Y leistner@suhl.ihk.de


Regionalmarketing

Öffentlichkeit trifft Unternehmen Seien Sie dabei und melden Sie jetzt Ihr Unternehmen an! INDUSTRIE INTOUCH im Thüringer Wald ist das neue Veranstaltungsformat, welches Öffentlichkeit und Unternehmen im Thüringer Wald näher zusammenbringt. Die Idee ist es, insbesondere Schülern, Studenten und interessierten Fachkräften einen Blick hinter die Kulissen von Unternehmen zu ermöglichen. Durch einen jährlich wiederkehrenden Termin und durch einheitliche Vermarktung soll eine größtmögliche Aufmerksamkeit für die Leistungsfähigkeit der Unternehmen im Thüringer Wald erzielt werden. Dem Erscheinungsbild und Namen der Ver­ anstaltung liegt die Idee zugrunde, mit den Unternehmen „auf Tuchfühlung“ zu gehen, diese live zu erleben und hautnah kennenzulernen. Die Gestaltung spiegelt die Modernität und Zukunfts­ orientierung der Unternehmen im Thüringer Wald wider, die oftmals noch nicht in gebührender Weise wahrgenommen werden.

Plattform für Unternehmen

Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft darstellt. In den Jahren 2011 und 2012 hatte der Verein die LANGE NACHT DER INDUSTRIE Thüringer Wald als Träger begleitet und setzt in deren Nachfolge die Veranstaltung INDUSTRIE INTOUCH Thüringer Wald neu auf.

offenen Tür, Unternehmensmesse, Thementag mit Podiumsdiskussion oder Produktpräsen­ tation. Über die Veranstaltungswebsite www. industrie­intouch.de können sich die Besucher informieren und anmelden. Diese reisen selb­ ständig an und ab.

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort anmelden. Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.industrie-intouch.de

Das Event wird durch den Verein forum Thüringer Wald e. V. veranstaltet, der das Image der Region als Industrieregion mit hoher

Tilo Werner S 03681 362­203 Y werner@suhl.ihk.de

Ihr Ansprechpartner:

INDUSTRIE INTOUCH im Thüringer Wald bietet Industrieunternehmen, industrienahen Dienstleis­ tern und allen anderen interessierten Unterneh­ men eine ideale Plattform, sich als zukunftsfähiges Unternehmen und attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren, ihre Bekanntheit in der Region Thüringer Wald zu erhöhen und sich mit anderen Unternehmen zu vernetzen.

Breite Öffentlichkeitskampagne INDUSTRIE INTOUCH im Thüringer Wald schafft effiziente und planbare Rahmenbedingun­ gen für die verschiedensten Aktivitäten der Unternehmen und unterstützt sie durch eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne. Die Unternehmen können selbst entscheiden, wie sie die Veranstaltung ausgestalten und sich der Öffentlichkeit präsentieren. Vorstellbar wären beispielsweise die Ausgestaltung als Tag der Südthüringische Wirtschaft 4/2014 19


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Spanische Azubis in Südthüringer Hotels – Sachlichkeit ist gefragt In der Frage, wie Ausbildungs- und Arbeitsbedin­ gungen junger spanischer Fachkräfte (Auszubil­ dende) bewertet werden, ist Sachlichkeit gefragt. Nachdem die Mitarbeiter der IHK Südthüringen von den Problemen junger Spanier in Hotelbe­ trieben im IHK-Bezirk Kenntnis erlangten, wurden unverzüglich Bestandsaufnahmen zur Ausbil­ dungssituation in den betreffenden Ausbildungs­ betrieben vorgenommen. Dabei stellte sich heraus, dass die Betroffenen nach eigenen Angaben über akademische Abschlüsse verfügten und deren Anforderungen an den künftigen Arbeitsplatz in Deutschland nicht konform waren mit dem eigens

gewählten Ausbildungsweg, der gewissermaßen einer Umschulung gleichkommt.

Beschäftigung der „gestrandeten“ Spanier erklärt hatten, nun in die Schusslinie geraten.

Dass in den Gastronomieunternehmen nicht nur sehr gute Rahmenbedingungen vorherrschen und die Ausbildungsnormen eingehalten werden, sondern das Engagement des Ausbildungsunter­ nehmens zur Förderung der Auszubildenden aus Spanien weit über das übliche Maß hinausgehen, davon konnte sich ebenfalls überzeugt werden. Der Frust der jungen Spanier ist vermutlich aus nicht erfüllten Erwartungen entstanden. Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ausbildungswillige Unternehmen, die ihre sofortige Bereitschaft zur

Die Ursachen für die entstandene Situation liegen nach Einschätzung der IHK Südthüringen in der Schnelligkeit, mit der die seinerzeit „gestrandeten“ 128 Spanier durch ein privates Unternehmen ver­ mittelt worden sind. Qualität vor Quantität hätte hier das Motto lauten müssen.

Ihr Ansprechpartner: Steffen Spitzner S 03681 362-151  Y spitzner@suhl.ihk.de

IHK für Erhalt der Eisenbahninfrastruktur zwischen Ernstthal und Probstzella Mit der Ausschreibung besteht die Gefahr, dass ein Verwertungsunternehmen zum Zuge kommt, welches das Ziel eines Rückbaus der vorhandenen Eisenbahninfrastruktur verfolgt.

Die seit 2006 stillgelegte Bahntrasse der Max- und Moritzbahn zwischen Ernstthal und Probstzella soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2014 durch die DB AG ausgeschrieben werden.

Die IHK Südthüringen setzt sich gemeinsam mit der IHK Ostthüringen zu Gera im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung der Region für eine Reaktivierung der Bahntrasse ein und lehnt einen Rückbau vorhandener Eisenbahninfrastruktur auf der Trasse ab. Trotz der Stilllegung der Strecke im Jahr 2006 besteht aufgrund der vorhandenen Infrastrukturanlagen weiterhin das Potenzial einer Wiederaufnahme des Personen- und Güterver­ kehrs bei sich verändernden Rahmenbedingungen.

Die IHK Südthüringen hat sich gemeinsam mit der IHK Ostthüringen zu Gera in einem Schreiben an den Thüringer Verkehrsminister, Christian Carius, gewandt, um ihn persönlich über diese regionale Problemlage sowie die Haltung der Wirtschaft zu informieren. Gleichzeitig äußerten die IHKs die Bitte an den Minister, einen möglichen Rückbau vorhandener Verkehrsinfrastruktur abzuwenden.

Ihr Ansprechpartner: Mario Dammköhler S 03681 362-132 Y dammkoehler@suhl.ihk.de

© contrastwerkstatt/Fotolia.com

Studium auf Probe wird von IHK abgelehnt Stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs nahm ein Vertreter der IHK Süd­thüringen kürzlich im Landtag zum Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs Stellung. Anhand von Zahlen zum Thüringer Fachkräfte­ bedarf und zur Qualifikationsstruktur in den Thüringer Unternehmen machte er deutlich, dass der Fokus nicht auf akademische, sondern auf beruflich Ausgebildete gerichtet werden muss. Die Zugangshürden zum Studium ohne Abitur

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weiter nach unten zu verschieben, hält die IHK für einen Fehler. Deshalb wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf Seite 10.

Ihr Ansprechpartner: Kersten Mey S 03681 362-223  Y mey@suhl.ihk.de


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IHK fordert Fahrtkostenzuschüsse für Azubis und Berufsschüler Bereits im vergangenen Jahr hatte sich die IHK Südthüringen intensiv mit dem Thema Fahrtkostenzuschüsse für Auszubildende und Berufsschüler beschäftigt (wir berichteten). Erneut bekräftigten nun in einem Arbeitstreffen am 13. Februar 2014 in Erfurt Vertreter der IHK Südthüringen, der Landeselternvertretung, der Landesschülervertreter sowie des DGB Hessen­ Thüringen die Forderung an die Landesregierung, die Jugendlichen stärker zu unterstützen. Die finanziellen Belastungen, welche den zukünf­ tigen Fachkräften durch Transport und Internats­ unterbringung entstehen, steigen schneller als die Ausbildungsentgelte. Das gilt insbesondere für die Betroffenen in den ländlichen Regionen des Freistaates. Die Landesschüler­ und Landes­ elternvertretung für Berufsbildende Schulen kritisieren, dass die Kosten für die Unterbringung und Beförderung allein von Schülern und Eltern aufgebracht werden müssen.

Der DGB erklärt, dass die vorhandenen Unter­ stützungssysteme bisher nur wenig Wirkung zeigen und dringend ausgebaut werden müssen. Die Bereitschaft zum Dialog aller am politischen Entscheidungsprozess Beteiligten wurde in den bisher geführten Gesprächen spürbar. Landesregierung und Abgeordnete müssen ihrer Verantwortung gegenüber den jungen Menschen gerecht werden und sich möglichst zeitnah für eine der ihnen vorliegenden neuen Zuschussrege­ lungen entscheiden. Damit wird einer Forderung gefolgt, die die IHK Südthüringen bereits im Mai 2012 an das Thüringer Wirtschaftsministerium herangetragen hat.

Ihr Ansprechpartner: Steffen Spitzner S 03681 362­151 Y spitzner@suhl.ihk.de © Uwe Malitz/Fotolia.com

Nach Auffassung der IHK kann aufgrund der sehr großen beabsichtigten Verkaufsfläche des Projektes eine wesentliche Beeinträchtigung ausgeglichener Versorgungsstrukturen sowie der Funktionsfähig­ keit von zentralen Orten im Einzugsbereich des geplanten Vorhabens nicht ausgeschlossen werden. Deshalb sprach sich die IHK Südthüringen in einer Stellungnahme an das zuständige Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesent­ wicklung und Heimat gegen die Schaffung bau­ leitplanerischer Voraussetzungen für das Projekt durch die Stadt Rödental aus.

Aufgrund eines fehlenden Oberzentrums kommt insbesondere den Mittelzentren in Südthüringen eine besondere Bedeutung als Versorgungs­ schwerpunkt und Entwicklungsmotor zu. Für die IHK Südthüringen besitzt die Sicherung und Stärkung dieser Funktion eine hohe Priorität. Im Interesse einer strategisch ausgerichteten Einzelhandelsentwicklung sollte daher gegenüber Einzelhandelsansiedlungen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche eine restriktive Haltung eingenommen werden.

Ihr Ansprechpartner: Mario Dammköhler S 03681 362­132 Y dammkoehler@suhl.ihk.de

© Stephanie Hofschlaeger

Die IHK Südthüringen lehnt die geplante Ansied­ lung eines Schuh­ und Textilfachmarktes in der Stadt Rödental (Landkreis Coburg) mit 1 200 m² Verkaufsfläche für Schuhe und 2 500 m² Verkaufs­ fläche für Bekleidung ab.

/pixelio.de

IHK gegen Ansiedlung von großflächigem Schuh- und Textilfachmarkt in Rödental

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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

© R_R/Fotolia.com

„Gründer des Monats“ In unserer Serie „Gründer des Monats“ möchten wir Existenzgründer aus dem IHK-Bezirk Südthüringen vorstellen, die sich durch eine besondere Geschäftsidee auszeichnen. In dieser Ausgabe stellen wir das Unternehmen TASIX der Gründerin Sindy HauguthFrank vor und haben mit ihr ein Interview geführt.

Von der Hochschule ins eigene Unternehmen Sindy Hauguth-Frank: TASIX – Innovative und flexible Entwicklungsplattformen für Messgeräte

komme ich aus einer Familie, in der mir von klein an Unternehmertum vorgelebt wurde. Wie kann man sich eine Existenzgründung aus einer Hochschule vorstellen? S. Hauguth-Frank: Mit Unterstützung des Hoch­ schulgründernetzwerkes konnten wir uns in 2013 über eine EXIST‐Förderung gut auf die Gründung vorbereiten. Hier konnten wir bereits die Entwicklung erster Produkte umsetzen. Darüber hinaus haben wir eine sehr intensive Begleitung durch das Thüringer Netzwerk für Innovative Gründungen erhalten. Und das Projekt konnte sich mit dem zweiten Platz im Gründungsideenwettbewerb auch für den

Landesideenwettbewerb im Rahmen des Thüringer Gründertages qualifizieren. Das alles hat mein technisch­wirtschaftliches Netzwerk deutlich erwei­ tert. Gewünscht hätte ich mir in dieser Zeit jedoch auch einen noch stärkeren Austausch mit erfahrenen Unternehmern. Daher war der Beitritt zur ELMUG (Elektronische Mess­ und Gerätetechnik Thüringen eG) einer meiner ersten Schritte zur Intensivierung der Netzwerkkontakte. Mein Start erfolgte zunächst als Einzelunternehmen in enger Kooperation mit meinen EXIST­Partnern; die GmbH­Gründung und die Schaffung weiterer Arbeitsplätze ist nach einer Anlaufzeit geplant. www.tasix.de

Frau Hauguth-Frank, was kann sich der Laie unter Ihrer Plattform vorstellen? S. Hauguth-Frank: Die Vision von TASIX ist die Revolutionierung des Entwicklungsprozesses für Geräte mit komplexen Sensor‐Aktor­Systemen. Geräteentwicklern soll eine deutlich schnellere Markteinführung bei gleichzeitiger Senkung der Entwicklungskosten für ihre Produkte ermöglicht werden. TASIX möchte seine Kunden bei der Erschließung von gewinnträchtigen Märkten durch kostengünstig entwickelte Produkte auf Basis der TASIX­Lösungen unterstützen. TASIX bietet mit seinen beiden Kernprodukten Herstellern von komplexen Mess‐, Steuer‐ und Regelsystemen Entwicklungsplattformen, bestehend aus individuell konfigurierbaren Hard‐, Soft‐ und Firmwaremodulen an. Durch das innovative Konzept der Entwick­ lungsplattformen wird der Entwurfsprozess von Prototypen für Ansteuerungen deutlich verkürzt und vereinfacht. Auch die Überführung in Serienprodukte wird zeitlich deutlich verkürzt, da die Geräte auch als OEM Produkte verfügbar sind. Der Weg einer Hochschulkarriere schien vorgezeichnet. Stattdessen die Selbstständigkeit? S. Hauguth-Frank: Nach meinem Abschluss als Diplomingenieurin für Mikro‐ und Nanomechatronik habe ich zuvor an der TU Ilmenau und am Lawrence Berkeley National Lab CA/USA als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Entwicklung von Rasterkraftmi­ kroskopen und optischen Sensoren gearbeitet. Das waren für mich sehr spannende Jahre. Allerdings war es mitunter schwer, in diesen Strukturen meine Vorstellungen in der mir eigenen Dynamik umzu­ setzen. So kam die Idee, ein eigenes Unternehmen aufzubauen. Auch aus familiären Gründen, insbe­ sondere der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und weil ich stark in der Region verwurzelt bin, war der Standort Thüringen für mich entscheidend. Zudem

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© S. Hauguth-Frank


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Fünfte Thüringer Roadshow Unternehmensnachfolge Veranstaltungsreihe des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx*)

Die Auftaktveranstaltung am 9. April 2014 in Erfurt richtet sich in erster Linie an Kooperationspartner aus den Unternehmensnachfolge­Netzwerken und an regionale Beratungsakteure der Kammern, Kreishandwerkerschaften, Verbände und Spezialisten, wie Steuerberater und Rechtsanwälte sowie an die Einrichtungen der Wirtschaftsförderung. Deren Kom­ petenzen sollen gebündelt und koordiniert werden. Herzlich eingeladen sind Unternehmer/­innen, bei denen in den nächsten Jahren oder auch kurzfristig eine Nachfolgeregelung ansteht sowie Übernahmein­ teressenten oder Existenzgründer/­innen, die an einer Übernahme anstelle einer Neugründung interessiert sind. Die Veranstaltungsübersicht ist unter: www. thex.de/nachfolge veröffentlicht.

Termine der Roadshow im IHK-Bezirk Südthüringen: 22. Mai 2014, 16:00 Uhr in der IHK­Niederlassung in Sonneberg 5. Juni 2014, 16:00 Uhr im Berufsbildungs­ und Technologiezentrum in Rohr 19. Juni 2014, 14:00 Uhr im Technologie­ und Gründerzentrum in Ilmenau

Ihr Ansprechpartner: Detlef Schmidt S 03628 6130­515 Y schmidtd@suhl.ihk.de *ThEx ist ein Projekt der Thüringer Industrie­ und Handelskammern sowie Handwerkskammern und wird gefördert durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Weitere Informationen unter: www.suhl.ihk.de.

Umdenken erforderlich Bankenregulierung Basel III verändert Bedingungen für Kredite Bessere Wirtschaftslage, aber schlechterer Finanzierungszugang – diese Aussagen ergeben sich aus den Unternehmensantworten der aktuellen Konjunkturumfrage. 19 Prozent der Unternehmen beurteilten in der aktuellen Umfrage die Finanzierungsbedingungen als Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung, so viele wie zuletzt im Herbst 2010. Den Umfrageergebnissen zufolge ist insbesondere in den Landkreisen Sonneberg und Schmalkalden-Meiningen die Finanzierung zum Risiko geworden, so dass auch das Wort „Kreditklemme“ bereits zu hören war. Eine Kreditklemme gibt es nicht. Mit dem inter­ nationalen Bankenabkommen Basel III haben sich jedoch für die Banken die Bedingungen für die Vergabe von Krediten grundlegend verändert. Basel III stellt eine Bankenregulierung dar, die nach der Wirtschafts­ und Finanzkrise entwickelt wurde und bisher vorhandene Schwächen auf den Finanzmärkten beseitigen soll. In der Europäischen Union ist Basel III zum 1. Januar 2014 mit etlichen Übergangsbestimmungen in Kraft getreten. Unternehmen mit aktuellem Fremdkapitalbedarf, z. B. infolge einer Expansion, machen bereits erste Erfahrungen mit den Auswirkungen des Abkom­ mens auf die Kreditvergabe. Basel III baut auf Basel II und Basel I auf. Im Abkommen Basel I wurde 1988 für die Banken eine Mindestkapitalquote von 8 Prozent festgelegt. Jeder Kredit musste also seitens der Bank durch Eigenkapital untersetzt werden. Mit Basel II ging man im Jahr 2004 einen Schritt weiter. Das Risiko des Ausfalls ist bei Krediten unterschiedlich hoch.

Daher richtete sich die Höhe des vorzuhaltenden Eigenkapitals nun nach der Bonität bzw. dem Rating des Kreditnehmers. Mit Basel III wird nun qualifiziert, welche Eigenkapitalbestandteile zur Besicherung von Krediten herangezogen werden können. Außerdem wird eine Verschuldungsober­ grenze für die Banken eingeführt: Das Verhältnis von Kernkapital zu Bilanzsumme darf 3 Prozent nicht unterschreiten Das neue Abkommen hat zur Folge, dass die Banken erhebliche Anstrengungen aufbringen müssen, um mehr Eigenkapital aufzubauen und vor allem das Kernkapital zur erweitern. Wie die Banken dies gestalten, steht ihnen grundsätzlich frei. Nicht unwahrscheinlich ist jedoch, dass die Kreditinstitute ihre Geschäftspolitik überarbeiten. So werden die Institute weitere Sicherheiten von den Unternehmen verlangen, um die Kredit­ ausfallwahrscheinlichkeit weiter zu minimieren. Außerdem können die Finanzierungskosten gerade für kleine und mittlere Unternehmen steigen.

Der Wettbewerb zwischen den Banken dürfte jedoch größere Anspannungen für die Unterneh­ men verhindern. Zudem stellt die gegenwärtige Niedrigzinsphase grundsätzlich einen Anreiz für eine Ausweitung der Kreditvergabe dar, um Gewinnmargen zu sichern und auszuweiten. Trotzdem sollten sich die Südthüringer Unterneh­ men auf erschwerte Bedingungen bei Bankkrediten einstellen. Sie sollten daher mit mehreren Banken über die Kreditkonditionen verhandeln und ggf. alternative Finanzierungen prüfen. Die IHK Südthüringen macht die Entwicklung der Finanzierungsbedingungen zum Schwerpunkt ihrer nächsten Konjunkturumfrage. Sie stellt fünf Sonderfragen zum Finanzierungszugang der Unternehmen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.suhl.ihk.de (Dok.­Nr. 30368).

Ihr Ansprechpartner: Dr. Jan Pieter Schulz S 03681 362­406 Y schulz@suhl.ihk.de Südthüringische Wirtschaft 4/2014 23


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Mindestlohn – Wie geht es weiter? Verkehrsunternehmer trafen sich zum Erfahrungsaustausch in Suhl

Auch im Jahr 2014 veranstalten der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e. V. und die Thüringer IHKs gemein­ same Regionalkonferenzen für das Verkehrsgewerbe. Am 22. Februar 2014 trafen sich Unternehmer und Unternehmerinnen der Branche Güter­, Möbelverkehr und Logistik im Bildungs­ zentrum der IHK Südthüringen in Suhl, um sich über wichtige gewerbepolitische Änderungen und die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung zu informieren und auszutauschen. Von den guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Süd­ thüringen kann auch das Verkehrsgewerbe profitieren. Dies ist das Ergebnis der jüngsten Konjunkturumfrage der IHK Süd­ thüringen, wonach der Konjunkturklima­Index um satte 16,5 Punkte auf 108,6 anstieg und somit den höchsten Wert seit mehr als zwei Jahren markiert. Trotz der positiven Entwicklung des Konjunkturklimas im Südthüringer Verkehrsgewerbe steht die Branche in den kommenden Monaten vor der Heraus­ forderung, das angekündigte Gesetz über einen allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro umzusetzen. Nach Einschätzung von LTV­Verkehrsreferent Martin Kammer müsste aufgrund der steigenden Fahrpersonalkosten das derzeitige Preisniveau um durchschnittlich 20 bis 30 Prozent angehoben werden.

Als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr im Thüringer Landtag nutzte Heinz Untermann (MdL) die Gelegenheit, mit den anwesenden Verkehrsunternehmern ins Gespräch zu kommen.

Vereinfachung im Normenzoo? Kommission will eine EU-weite Standard-Mehrwertsteuererklärung einführen Mit einer EU-weiten Standard-Mehrwertsteuererklärung soll die europäische Mehrwertsteuer vereinfacht werden. Dies sieht ein Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vor. Setzt sie sich durch, können die Unternehmen mit Einsparungen bei Bürokratiekosten rechnen.

Unternehmen zur Abgabe von Mehrwertsteuer­ erklärungen verpflichtet sind. Herbei erhielten die EU­Mitgliedstaaten große Spielräume in Bezug auf den Inhalt der Erklärung und deren Abgabefristen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen bedeu­ tet dies ein erhebliches Handelshemmnis.

Der gemeinsame europäische Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen gewinnt an Effi­ zienz, wenn es eine einheitliche Mehrwertsteuer gibt. So in etwa lautet die Theorie. In der Praxis erweist sich die Überführung von nationalem in supranationales Steuerrecht als schwierig. Über eine gemeinsame europäische Mehrwertsteuer wird seit der Tinbergen­Kommission im Jahr 1953 debattiert. Seither hat es viele Schritte zu mehr Einheitlichkeit gegeben. Der Finanzwissenschaftler Stefan Homburg nennt den Zwischenstand in seiner Allgemeinen Steuerlehre (2007:319) gleichwohl einen „Normenzoo“.

Der jetzt vorgelegte Richtlinienvorschlag für eine Standart­Mehrwertsteuererklärung will dieses Han­ delshemmnis beseitigen, die fristgerechte Abgabe fehlerfreier Mehrwertsteuererklärungen erleichtern, die Bürokratiekosten für alle Unternehmen um bis zu 15 Mrd. Euro jährlich verringern und durch einen zeitnahen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten Betrug besser bekämpfen.

Dieser Normenzoo wurde durch die Mehrwert­ steuerrichtlinie 2006/112/EG um eine weitere Gattung, die Mehrwertsteuererklärung, ergänzt. Mit dieser Richtlinie wurde festgelegt, dass

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Zu diesem Zweck soll an die Stelle national unter­ schiedlicher Formulare ein einheitlich aufgebautes Formular treten, das EU­weit die gleichen Pflichtan­ gaben abfragt. Zur Bekämpfung von Steuerbetrug kann ein Mitgliedsstaat weitere Angaben abfragen, die in einer abschließenden Liste erfasst sind. Steuererklärungspflichtig werden alle Unternehmen außer steuerbefreiten Kleinunternehmen. Der Steu­ erzeitraum soll grundsätzlich einen Monat betragen,

wobei verschiedene Verlängerungen möglich sind. Die Steuererklärung soll ein bis zwei Monate nach Ablauf des Steuerzeitraums dem Finanzamt vorliegen. Ein EU­weites Standardformular sowie die Anglei­ chung der Steuerzeiträume und der Firsten stärken den Binnenmarkt. Durch die Vereinfachung sinken die Bürokratiekosten für die Unternehmen. Für die EU­Mitgliedstaaten kann die Verabschiedung der Richtlinie allerdings eine Veränderung der Steuer­ Zahlungseingänge, Zahlungsausfälle bei Insolvenz von Unternehmen und verringerter Informationen zur Betrugsabwehr bedeuten. Am 30. Januar 2014 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europaparlaments den Richtlinienentwurf begrüßt. Über dessen Realisierung entscheidet jedoch der Ministerrat. Dessen Entscheidungen fallen einstim­ mig. Jede Regierung kann daher mit ihrem Veto die Artenvielfalt im Normenzoo erhalten.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Jan Pieter Schulz S 03681 362­406 Y schulz@suhl.ihk.de


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Kooperationsbörse Profitieren Sie vom professionellen Marktauftritt eines seit 15 Jahren erfolgreichen Dienstleisters mit über 100 Partner­Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Netzwerk selbst­ ständiger Beratungs­ und Bürodienstleistungs­ spezialisten sucht Sie als Existenzgründer oder erfahrenen Unternehmer (z. B. Berater/innen, Buchhalter/innen, IT­Berater/innen bzw. Desig­ ner/innen, Texter/innen, Werbekaufleute etc.) zum Aufbau Ihres eigenen Kundenstammes – egal ob Sie sich haupt­ oder nebenberuflich einbringen möchten. Es wird außer einer Werbeumlage keine Einstiegsgebühr erhoben und öffentliche Förderungen sind möglich. 186-1512 Produktionshalle (1 000 m²) mit Kran­ bahn, angrenzender Lagerhalle (360 m²), Bürokomplex (380 m²), drei Garagen mit dazugehörigem Grundstück (gesamt 5 600 m²) in Südthüringen zu vermieten (Kauf nicht ausgeschlossen). Geeignet für Neueinsteiger oder Produktionserweiterung. Maschinenpark und komplette Ausrüstung für Werkzeugbau

und Kunststoffverarbeitung vorhanden. Dieser wäre mit zu vermieten, aber keine Bedingung. 186-1730 Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten verpachtet in der Liegenschaft Schloss und Park Altenstein bei Bad Liebenstein (Wartburgkreis, Nähe Eisenach) eine Ausflugsgaststätte. Die Neu­ verpachtung ist ab sofort möglich. Die Bewirt­ schaftung der Ausflugsgaststätte „Altensteiner Park“ wird auf Pachtbasis ausgeschrieben. Der gastronomische Bereich verfügt über 60 Innen­ plätze und einen Biergarten mit ca. 80 Plätzen. Die Ausstattung und das Mobiliar sind vorhanden und können in Abstimmung mit der Stiftung übernommen werden. Bei Interesse bitten wir um die Abforderung des Exposés von der Stiftung Thüringer Gärten und Schlösser. 186-1818 Wir bieten freie Kapazitäten für Serienfertigung/ Vormontagen, beispielsweise in den Bereichen: Vormontage, Elektrogerätekomplettmontage, Baugruppenmontage, Kabelkonfektion, manuelle

Leiterplattenbestückung inkl. Bauteilevorbe­ reitung, Löten, mechanische Bearbeitung bzw. Nacharbeiten, Verpackungsarbeiten/Sortierung/ Prüfung, individuelle Anlieferung nach kunden­ spezifischen Vorgaben. 186-1959 Biete freie Kapazitäten im Bereich der Büro­ dienstleistungen/Verkauf von Waren (Neben­ tätigkeit ab 550 EUR oder Provision). Gerne auch Verkauf von Schreibwaren, Bastelbedarf, Spielwaren oder Verbandsmaterialien an Kinder­ einrichtungen (Kundenstamm vorhanden) im Raum Sonneberg. Die Tätigkeit kann ab sofort aufgenommen werden. 186-1990 Alle o. g. Angebote und Nachfragen werden von der IHK ohne Gewähr veröffentlicht!

Ihr Ansprechpartner: Frances Büchner S 03681 362­222 Y buechner@suhl.ihk.de

Nachfolgebörse Das glasverarbeitende Unternehmen besteht in dieser Form seit ca. zehn Jahren. Am Standort erfolgt die Produktion auf einer Fläche von ca. 1 000 m²; Grundstücksgesamtfläche ca. 2 000 m². Das Produk­ tionsgebäude wurde 1990 neu errichtet, 2005 saniert und für die Produktionszwecke umgebaut. Die Flaschen (Nischenprodukte für Laboranwendungen) werden auf selbst entwickelten Maschinen produ­ ziert. Die Herstellung von Standardprodukten erfolgt auf Rund­ bzw. Flachläufern. Der breit gestaffelte Maschinenpark ermöglicht ein umfangreiches Sorti­ ment sowie Sonderanfertigungen. A-SHL_13-015 Aus persönlichen Gründen (Umzug) habe ich mich entschlossen, für mein modernes Spielwarenfach­ geschäft einen Nachfolger zu suchen. Standort: D­99310 Arnstadt/Thüringen (Kreisstadt Ilm­Kreis) ca. 25 000 Einwohner, Fußgängerzone. Arnstadt ist eine sehr alte Stadt mit historischem Stadtkern und hohem Besucheraufkommen. Das direkte Einzugsgebiet umfasst weitere ca. 20 000 Einwohner. Die gute regionale wirtschaftliche Situation und die hervorragende Verkehrsanbindung haben zu einer kontinuierlichen Entwicklung der Stadt beigetragen.

Geschäft/Sortiment: seit 1995 einziges bestehendes Spielwarenfachgeschäft in Arnstadt, konstante Umsatz­ und Gewinnsituation (Jahresnettoumsatz 370 T€), Größe: 210 m² Ladenfläche; vier Mitarbei­ terinnen 1VZ/3TZ; Ladeneinrichtung Tegometall, EDV­Warenwirtschaft vorhanden. A-SHL_13-014 Das Unternehmen (Brennstoffhandel) besteht seit 1932 in Thüringen und hat 1991 in einem Gewer­ begebiet an der BAB 71 ein Gewerbegrundstück (ca. 4 700 m²) erworben. Das Grundstück ist voll erschlossen und flexibel nutzbar. Darauf errichtet wurden eine Halle, ca. 150 m² und eine oberirdische Tankanlage für Diesel(12 000 l). Technik: Tank­ fahrzeug (11 000 l), Kleintransporter, Radlader und Gabelstapler. A-SHL_13-012 Die angebotene Textilreinigung befindet sich im Zentrumsbereich einer südthüringischen Kleinstadt mit guter Anbindung an die öffentlichen Verkehrs­ mittel. Die Fläche für Reinigung und Annahme, inkl. Nebenräume beträgt ca. 100 m². Der Nachfolger kann in den bestehenden Mietvertrag eintreten. Die Kun­ denstruktur setzt sich sowohl aus Laufkundschaft als

auch über dezentrale Annahmestellen (Abholung und Lieferung) zusammen – mehrheitlich Privatkunden. A-SHL_14-001 Langjährig erfolgreiches Einzelhandelsunternehmen (Sport­ und Geschenkartikel) im Zentrum eines Erholungsortes am Rennsteig sucht aus Altersgrün­ den einen Nachfolger/eine Nachfolgerin. Derzeit befindet sich das Unternehmen in gemieteten Räumen. Die Übernahme einer Immobilie, die sich im Eigentum der Übergeber befindet, in unmittelbarer Nachbarschaft und die Einrichtung eines Ladenge­ schäftes sowie einer Wohnung in diesem Gebäude sind mit vertretbarem Aufwand möglich. Das Grundstück bietet die Option zu Erweiterungsbauten. A-SHL_14-002 Alle o. g. Angebote und Nachfragen werden von der IHK ohne Gewähr veröffentlicht!

Ihr Ansprechpartner: Detlef Schmidt S 03628 6130­515 Y schmidtd@suhl.ihk.de Südthüringische Wirtschaft 4/2014 25


INNOVATION UND UMWELT

Neues aus dem Umweltrecht – Ökodesign Das Konzept der umweltgerechten Gestaltung von Produkten wurde 2005 in der EU mit der Ökodesign-Richtlinie eingeführt. Die konkreten Ökodesign-Anforderungen für einzelne Produkte werden schrittweise über Durchführungsverordnungen festgelegt. Diese gelten unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat und sind verbindlich für Hersteller und Importeure. Nur wenn das betroffene Produkt die ÖkodesignAnforderungen erfüllt, darf es die CE-Kennzeichnung tragen und in der EU in Verkehr gebracht werden! Bereits verbindliche Durchführungsmaßnahmen gibt es derzeit u. a. für folgende Produkte: Netzteile, Lampen, Fernsehgeräte, Haushaltskühlgeräte, -wäschetrockner, -waschmaschinen. In diesem Jahr werden die Ökodesign-Anforderungen für Computer und Server (ab Juli 2014) sowie Staubsauger (ab September 2014) verbindlich. Ab 26. September 2015 gelten dann die Anforderungen an das Ökodesign von Raumheiz- und Kombiheizgeräten sowie Warmwasserbereitern und -speichern verbindlich. Bei den Computern sind als ÖkodesignAnforderungen beispielsweise der maximale jährliche Gesamtenergieverbrauch und der maximale Stromverbrauch im Aus-Zustand festgelegt. Die Hersteller müssen bei der Produktentwicklung die ÖkodesignAnforderungen berücksichtigen und anhand einer Konformitätserklärung sowie der CEKennzeichnung die Einhaltung nachweisen. Wichtig ist, dass die CE-Kennzeichung nur angebracht werden darf, wenn das Produkt auch alle anderen zutreffenden Herstellerrichtlinien erfüllt.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Janet Nußbicker-Lux 03681 362-174 nussbicker-lux@suhl.ihk.de

26 Südthüringische Wirtschaft 4/2014

Input für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen Industrienahe Forschergruppen der TU Ilmenau stellen sich vor In der Ausgabe 3/2014 der „Südthüringische Wirtschaft“ haben wir damit begonnen, Industrienahe Forschergruppen der Technischen Universität (TU) Ilmenau vorzustellen. In Teil 2 dieser Serie erfahren Sie, womit sich die Forschergruppe MESA beschäftigt:

Methodische Entwicklung energieeffizienzsteigernder und schadstoffminimierender Abgassysteme und ihrer Komponenten – MESA Projektleiter: Univ.-Prof. Klaus Augsburg

Die Reduktion des Primärenergieverbrauchs und der damit verbundenen Senkung des CO²-Ausstoßes sowie die Verringerung der mobilitätsbezogenen Emissionen gesundheitsschädlicher Stoffe ist die Hauptvoraussetzung für die Beibehaltung einer individuellen und gesellschaftlichen Mobilität in der Zukunft. Dieser Herausforderung von weltweit höchster Brisanz nimmt sich die Forschergruppe MESA durch die Neuentwicklung von Antriebskonzepten und die Optimierung von traditionellen Konzepten an. Für die Erhaltung von Ressourcen und dem Entgegenwirken des Treibhauseffektes wird die Effizienz von Motoren durch Hochaufladung und Downsizing von Motoren kontinuierlich verbessert. Dies führt zu einem kritischen Niveau der Belastung des Abgasturboladers und weiterer Abgaskomponenten durch hochdynamische Druck- und Temperaturverläufe. Die Untersuchung des strukturdynamischen Verhaltens von Teilsystemen der Abgasanlage, insbesondere des Abgasturboladers, ist deshalb einer der Hauptinhalte dieser Forschungsarbeit, wodurch zukünftig Effizienzsteigerungen erst möglich werden. Rein motorische Emissionsvermeidungsstrategien bzw. konventionelle Partikelfilter werden nicht mehr ausreichend und zielführend sein, weshalb hocheffiziente Partikelfilter für Dieselund erstmalig ebenfalls für Otto-Motoren in der Forschergruppe MESA zu entwickeln sind.

Um zukünftig eine wirkungsvolle Schadstoffminimierung zu gewährleisten, entwickelt die Forschergruppe neue Auslegungsmethoden für die Abgasnachbehandlung. Eine Neukonzeption der Abgasanlage hinsichtlich ihrer Teilkomponenten, der Systemanordnung und konstruktiven Gestaltung sowie der verwendeten Werkstoffe ist ein Ziel

© TU Ilmenau

der Arbeiten. Dieses wird besonders aktuell vor dem Hintergrund der Auslegung von Hybridkonzepten in der Ausführung Range Extender. Da eine wirksame Abgasnachbehandlung nur mit einer exakten Zustandsüberwachung im Fahrzeug möglich ist, ist die Entwicklung von hochstabilen, hochgenauen und hochdynamischen Temperatur- und Drucksensoren sowie Partikelsensoren für die On-BoardDiagnose (OBD) ein weiterer Anspruch der Forschergruppe.


INNOVATION UND UMWELT

© Hasenthaler Kunststoffverarbeitung GmbH

Energiemanagement – Ein Weg zur Stromkostenkontrolle

Angesichts der steigenden Strompreise ergreifen immer mehr Unternehmen Maßnahmen, um Energie einzusparen. Eine DIHK-Unternehmerbefragung zum Energiewendebarometer zeigt, dass der Anteil der Unternehmen, die bereits Maßnahmen realisiert haben bzw. derzeit in der Umsetzungsphase sind, von 44 Prozent im Jahr 2012 auf 55 Prozent im Jahr 2013 gestiegen ist. Gleichzeitig hat der Anteil der Unternehmen, die sich mit dem Thema noch gar nicht befasst haben, von 24 auf 21 Prozent abgenommen. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Energiemanagement lohnt sich, wie ein Interview mit der Geschäftsführerin der Hasenthaler Kunststoffverarbeitung GmbH, Kerstin Albrecht, zeigt. Seit wann beschäftigen Sie sich mit Energiemanagement? K. Albrecht: Wir beschäftigen uns schon lange mit dem schonenden Umgang von Ressourcen, da für uns Ressourcen sparen auch Kosten sparen bedeutet. Im Jahr 2011 haben wir mit der

Einführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN 14001 begonnen und sind seit 2012 erfolgreich zertifiziert. Nach der erfolgreichen Zertifizierung war uns klar, dass wir neben dem Umwelt- auch ein Energiemanagementsystem einführen wollen. Wie haben Sie die Einführung des Energiemanagementsystems begonnen? K. Albrecht: Wir haben ein Managementteam gegründet, dem neben der Geschäftsführung die Produktionsleitung und der Betriebselektriker angehören. Haben Sie zur Umsetzung externe Hilfe in Anspruch genommen? K. Albrecht: Wir haben das Thüringer Förderprogram Energieeffizienzmaßnahmen in KMU, das Bestandteil der Thüringer Energieeffizienz Offensive (ThEO) ist, genutzt. Bei diesem Programm werden messtechnisch gestützte Beratungen zur Energieeffizienz gefördert. Uns war eine fundierte messtechnische Situationsanalyse

wichtig, um aussagekräftige Daten zu bekommen, wo die meiste Energie verbraucht wird. Die messtechnische Situationsanalyse beinhaltet eine prozessorientierte Betrachtung, die eine Messung an Maschinen und Peripherie über einen längeren Zeitraum beinhaltet. Die Messung selbst wurde durch einen externen Berater durchgeführt. Wie stellt sich das Vorhaben kaufmännisch dar? K. Albrecht: Für uns waren die Erkenntnisse aus der messtechnischen Analyse aufschlussreich und wir haben uns auf dieser Basis entschieden, die Beleuchtung in der Produktionshalle auf LED umzustellen und in eine neue energieeffiziente Maschine zu investieren. Entsprechend der Messungen hatten die Stromkosten für die Beleuchtung der Produktionshalle einen Anteil von sechs Prozent am Gesamtstromverbrauch. Die Investition von ca. 10.000 Euro in die LED-Beleuchtung hat sich nach etwa einem Jahr amortisiert. Mit der neuen energieeffizienten Kunststoffspritzmaschine konnten die jährlichen Stromkosten um 8.500 Euro gesenkt werden. Südthüringische Wirtschaft 4/2014 27


INNOVATION UND UMWELT

Zum zwölften Mal ausgelobt: IHK-Preis für den akademischen Nachwuchs Die IHK Südthüringen stiftet auch im Jahr 2014 zwei Preise mit einem Preisgeld von je 2.500 Euro für herausragende Arbeiten des akademischen Nachwuchses für die Wirtschaftsregion Thüringer Wald. Zugelassen für die Bewerbungen sind Bachelorarbeiten, Diplom-/Masterarbeiten und Dissertationen, die an der Technischen Universität Ilmenau oder der Fachhochschule Schmalkalden entstanden sind und folgenden Kriterien entsprechen: • Bewertung mit dem Prädikat „sehr gut“ • Enge Zusammenarbeit mit kleinen und mittelständischen Unternehmen im IHK-Bezirk Südthüringen • Innovative Wirkung auf die betriebliche Praxis Südthüringer Unternehmen • Beförderung enger Kontakte und Verbindungen zwischen den Südthüringer Hochschulen und der Südthüringer Wirtschaft • Letzte Prüfung zwischen dem 01.04.2013 und 31.03.2014 Es sind sowohl Selbstbewerbungen als auch Vorschläge Dritter zugelassen.

Natürlich sind auch Unternehmen aus dem IHKBezirk Südthüringen zu Vorschlägen aufgerufen, die solche Arbeiten betreut haben und/oder die Ergebnisse nutzen. So gelingt es, die Würdigung der Preisträgerin/des Preisträgers mit der Demonstration der Aktivitäten des eigenen Unternehmens zu verbinden. Jedem Antrag ist neben einem formlosen Bewerbungsschreiben ein Exemplar der schriftlichen Arbeit sowie eine gutachterliche Empfehlung eines Mentors der Hochschule beizufügen.

Bewerbungen sind bis zum bis 2. Juni 2014 im Rektorat der Fachhochschule Schmalkalden bzw. bis zum 30. Juni 2014 im Rektorat der Technischen Universität Ilmenau einzureichen. Die Preisverleihungen erfolgen im Oktober 2014 anlässlich der Immatrikulationsfeiern. Ihr Ansprechpartner: Volker Hirsch 03675 7506-252 hirsch@suhl.ihk.de

Industrie 4.0. Informationsveranstaltung bei Schmitz Cargobull GmbH in Gotha Das 11. Forschungs- und Technologieforum der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs und des Forschungs- und Technologieverbundes Thüringen e. V. (FTVT) widmet sich dem Zukunftsthema der deutschen Industrie. Damit hat es die Sicherung und den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Thüringen im Blick. Am 8. Mai 2014 beginnt die Veranstaltung mit Fachvorträgen und Diskussionen bei der Schmitz Cargobull GmbH in Gotha. Im Anschluss an das Forum öffnen die Bystronic Maschinenbau GmbH, die Gothaer Fahrzeugtechnik GmbH sowie die Schmitz Cargobull Gotha GmbH ihre Pforten für einen Betriebsrundgang. Interessierte Unternehmen sind zu dieser kostenfreien Veranstaltung herzlich eingeladen. Weitere Informationen sowie Anmeldung unter: www.suhl.ihk.de (Dok.-Nr. 31016).

© Wolfgang Sitter (likra) | www.fotografie-erleben.eu

„Energiemanagement in Unternehmen“, so lautete das Motto des Sonneberger Unternehmerfrühstücks am 5. März 2014. 30 Akteure informierten sich, welche technischen und organisatorischen Möglichkeiten es gibt, um die Energieeffizienz in den Unternehmen zu steigern. Klar wurde, wichtige Partner dazu sind auch die heimischen Stadtwerke. Mit dem Gastgeber Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH (Likra) wurde die Veranstaltungsreihe, welche Bestandteil der Kooperationsvereinbarung der IHK Südthüringen mit fünf Stadtwerken im Kammerbezirk ist, eröffnet. Weitere Veranstaltungen mit den Stadtwerken Arnstadt, Ilmenau, Meiningen und Zella-Mehlis sind geplant.

28 Südthüringische Wirtschaft 4/2014


INTERNATIONAL

Investitionen folgen Produkte

Markterschließung liegt. 40 Prozent geben hingegen den Vertrieb bzw. Kundendienst an. Lediglich 7 Prozent der Unternehmen wollen vor allem deshalb im Ausland investieren, um die Kosten zu senken.

Europa, Nordamerika und China sind die Hauptregionen für Auslandsinvestitionen von Südthüringer Unternehmen im Jahr 2014. Dies zeigt eine Umfrage, welche die IHK Südthüringen einmal im Jahr unter ihren Mitgliedsunternehmen aus den Branchen Industrie und Großhandel durchführt. 22 Prozent der Unternehmen aus den beiden Branchen planen für das Jahr 2014 Investitionen im Ausland. Das Hauptmotiv für Investitionen im Ausland ist die Nähe zum Kunden. 77 Prozent der Unternehmen mit geplanten Auslandsinvestitionen (auf diese beschränken sich alle im Folgenden genannten Anteile) nennen diesen Grund. Die Unternehmen verkaufen bereits eigene Produkte im Ausland oder sind im Außenhandel aktiv und möchten ihre Präsenz im Ausland ausweiten. Die Thüringer Außenhandelsstatistik zeigt, dass Europa der Hauptabsatzmarkt der Thüringer Wirtschaft ist. Im dritten Quartal 2013 wurden dort 72,1 Prozent der Exporte abgesetzt, wobei das Gros (61,9 Prozent) auf die Staaten der Europäischen Union entfiel. An zweiter Stelle folgt Asien (Anteil: 15,3 Prozent) mit dem Hauptabsatzmarkt China (Anteil: 5,5 Prozent). An dritter Stelle steht Amerika (Anteil: 10,6 Prozent) mit dem Hauptabsatzmarkt USA (Anteil: 6,8 Prozent).

Die Auslandsinvestitionen Südthüringer Unternehmen folgen den Absatzmärkten. Hauptinvestitionsregion ist Europa: In den EU-15 Staaten planen 19 Prozent der Unternehmen im laufenden Jahr Investitionen. Ebenfalls 19 Prozent wollen in den neuen EU-Mitgliedsstaaten der Erweiterungswellen 2004 und 2007 investieren. In den Nicht-EU-Staaten Europas sind von 14 Prozent der Unternehmen Investitionen geplant. An zweiter Stelle folgt Amerika. 33 Prozent wollen in Nord- und 5 Prozent in Südamerika investieren. An dritter Stelle schließlich folgt Asien mit China als Schwerpunkt. In der Volksrepublik planen 24 Prozent der Unternehmen für dieses Jahr Investitionsprojekte, im übrigen Asien 10 Prozent. Das Motiv der Kundennähe könnte in den nächsten Jahren noch an Bedeutung gewinnen. So geben 53 Prozent der Unternehmen an, dass der Funktionsschwerpunkt ihrer Auslandsinvestition in der

Neben der Kundennähe nennen die Unternehmen als weitere Gründe für Auslandsinvestitionen mit einem Anteil von je 35 Prozent Handelshemmnisse und die Absicherung gegen Wechselkursrisiken. Auch die Nähe zu Lieferanten und bessere Möglichkeiten beim Energie- und Rohstoffbezug sind Motive (Anteile: je 12 Prozent). Von untergeordneter Bedeutung sind dagegen Engpässe auf dem heimischen Arbeitsmarkt und der Zugang zu Technologien. Investitionen im Ausland werden in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung für die Südthüringer Unternehmen gewinnen. Die Offenheit der Wirtschaft nimmt zu, die Exportquote der Industriebetriebe mit mindestens 50 Beschäftigten stieg in den letzten fünf Jahren von 26 Prozent auf 32 Prozent. Der deutsche Durchschnitt lag im dritten Quartal 2013 jedoch bei 47 Prozent. Hier besteht noch Spielraum.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Jan Pieter Schulz 03681 362-406 schulz@suhl.ihk.de

Welche Gründe spielen bei den Auslandsinvestitionen Ihres Unternehmens 2014 eine Rolle? (Mehrfachantworten möglich)

76,5

Kundennähe

Absicherung gegen Wechselkursrisiken

35,3

Handelshemmnisse beim Export in Zielregion

35,3

Energie-/Rohstoffbezug

11,8

Lieferantennähe

11,8 5,9

Bessere Verfügbarkeit von Fachkräften in Zielregion

Technologiezugang

0,0 0,0

10,0

20,0

30,0

40,0 Prozent

50,0

60,0

70,0

80,0

Südthüringische Wirtschaft 4/2014 29


INTERNATIONAL

Mehrsprachig zum Erfolg Personalgewinnung auf der deutsch-französischen Jobmesse Connecti Die Erschließung neuer Absatzmärkte und die Gewinnung von Fachkräften beschäftigen eine wachsende Zahl von Unternehmen aus Südthüringen. Durch die Gewinnung von ausländischen Mitarbeitern können die Unternehmen einerseits Fachkräfteengpässen begegnen und andererseits neue Märkte erschließen. Die Kenntnis der Landessprache ebenso wie der Sitten und Gebräuche helfen beim Marktauftritt im Ausland. Ein Türöffner, insbesondere für Frankreich, ist die Jobmesse Connecti, die zweimal im Jahr stattfindet. Am 23. Mai 2014 von 10:00 bis 17:00 Uhr findet die Messe in Paris in der Maison Internationale de Paris statt und am 10. Oktober 2014 in der IHK zu Köln. Der französische Markt

ist ein wichtiger Absatzmarkt. Mehr als 7 Prozent der Erzeugnisse aus Thüringen wurden im Jahr 2013 in Frankreich abgesetzt. Die Jobmesse Connecti bietet Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb eines Tages mehrere hundert Bewerber persönlich kennenzulernen. Dabei handelt es sich um Personen, die mindestens eine Fremdsprache sprechen sowie geografisch mobil und qualifiziert sind. Bei den letzten Messen hatten 21 Prozent der Besucher bereits Praktika absolviert. 32 Prozent verfügten über Berufserfahrung von zehn und mehr Jahren, 25 Prozent von ein bis fünf Jahren und 13 Prozent von fünf bis zehn Jahren. Nur 9 Prozent der Gäste verfügten über Berufserfahrung von weniger als einem Jahr.

Auf der Jobmesse Connecti werden Stellen in den unterschiedlichsten Bereichen gesucht: Recht, Personal, Lehre, Übersetzung, IT, Telekommunikation, Finanzen, Buchhaltung, Marketing, Tourismus, Hotelgewerbe, Verkauf, Vertrieb, Handel, Ingenieurswesen, Technik, Einkauf, Logistik, Transport, Sekretariat, Verwaltung, Kundendienst, etc. Im Vorfeld jeder Jobmesse Connecti wird eine umfangreiche Kommunikationskampagne gestartet. Mehr als 20 000 Abonnenten erhalten den wöchentlichen Newsletter von ConnexionEmploi, der führenden deutsch-französischen Jobbörse. Auch über die sozialen Netzwerke LinkedIn und Xing wird die Messe beworben. Darüber hinaus finden gezielte Werbeaktionen in Hochschulen und Universitäten statt, die französische und deutsch-französische Studienprogramme anbieten. Weitere Informationen unter: www.connecti.de.

Grenzüberschreitende Dienstleistungen in der Schweiz Workshop informiert über Rechts- und Steuerfragen Die Schweiz liegt zwar mitten in Europa, gehört jedoch nicht zur Europäischen Union. Dies wird spätestens dann deutlich, wenn ein Unternehmen einen Auftrag in der Schweiz annimmt, der über eine reine Warenlieferung hinausgeht. Denn wer in der Schweiz grenzüberschreitende Dienstleistungen wie Bau- oder Montagearbeiten durchführt, sollte sich zunächst mit den dort geltenden Meldebestimmungen, Arbeits- und Lohnbedingungen, Steuerregelungen usw. vertraut machen. Denn eine Nichtbeachtung führt zu Verhängung von Bußgeldern in beachtlicher Höhe.

Um die Südthüringer Unternehmen über die Vielzahl von Rechts- und Steuerfragen bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen zu informieren, lädt die IHK Südthüringen gemeinsam mit der Handelskammer Deutschland-Schweiz sowie der Handwerkskammer Südthüringen zum Workshop „Rechts- und Steuerfragen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen in der Schweiz“ ein.

Termin: Zeit:

Mittwoch, 9. April 2014 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Ort:

Bildungszentrum der IHK Südthüringen Hauptstr. 33, 98529 Suhl-Mäbendorf

Die Möglichkeit zur Anmeldung, weitere Informationen und die Einladung finden Interessierte in der Veranstaltungsdatenbank der IHK Südthüringen unter: www.suhl.ihk.de (Dok.-Nr. 30433).

Ihr Ansprechpartner: Tilo Werner 03681 362-203 werner@suhl.ihk.de

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30 Südthüringische Wirtschaft 4/2014

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RECHT

Urlaub auf Krankenschein? Zahlreiche Studien belegen: Immer weniger Arbeitnehmer melden sich krank. Trotzdem gibt es immer noch einige Mitarbeiter, die regelmäßig „krankfeiern“. Wenn Sie bei einem Mitarbeiter diesen Verdacht haben, gehen Sie wie folgt vor: 1. Führen Sie ein Rückkehrgespräch. Fragen Sie den Mitarbeiter nach den möglichen Ursachen für sein Fehlen. Konfrontieren Sie ihn dabei gegebenenfalls auch mit Ihrem Verdacht.

2. Bestehen Sie auf einer frühen Abgabe der Krankenbescheinigung. Normalerweise muss Ihnen ein Mitarbeiter erst dann ein ärztliches Attest vorlegen, wenn seine Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert. Sie können aber auch darauf bestehen,

dass er Ihnen den „gelben Schein“ künftig schon am ersten Krankheitstag vorlegt (§ 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).

3. Schalten Sie den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ein. Sie können Ihren Mitarbeiter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung einladen lassen. Dieser muss dann die Arbeitsunfähigkeit Ihres Mitarbeiters überprüfen (§ 275 Abs. 1a Satz 3 Sozialgesetzbuch V). Das sollten Sie tun, wenn der Mitarbeiter auffällig häufig fehlt, häufig nur für kurze Dauer fehlt, häufig am Beginn oder am Ende einer Woche fehlt oder wenn Sie andere Zweifel an seiner Arbeitsunfähigkeit haben. Den Medizinischen Dienst können Sie nur bei gesetzlich Versicherten in Anspruch nehmen. Die Privatkassen unterhalten einen eigenen Begutachtungsdienst.

Erfinderberatung in der IHK Südthüringen Die IHK Südthüringen führt monatlich eine Sprechstunde zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes durch. Hier erhalten interessierte IHK-Mitglieder eine kostenlose Erstberatung zu Fragen in Verbindung mit Marken, Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern, zum Verfahren und zu Kosten einschließlich Fördermöglichkeiten. Die Termine werden in der „Südthüringische Wirtschaft“ und auf der Internetseite der IHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de/veranstaltungen jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. Im IHK-Bezirk ansässige Patent- bzw. Rechtsanwälte stellen sich dankenswerterweise für diese Tätigkeit zur Verfügung. Die Anmeldung zu den einzelnen Beratungsterminen ist erforderlich.

Ihr Ansprechpartner: Holger Fischer 03681 362-114 fischerh@suhl.ihk.de

Ehrenamtliche Richter für das Arbeitsgericht Suhl gesucht! Ehrenamtliche Richter erfüllen in der Rechtspflege eine wichtige öffentliche Aufgabe. Die Industrieund Handelskammern unterstützten die Gerichtsbarkeit in den vergangenen Jahren bei der Berufung von ehrenamtlichen Sozial-, Handels- bzw. Finanzrichtern. Auch bei den Arbeitsgerichten sind Vertreter der Arbeitgeberseite zu benennen. Für die nächsten Berufungen, die für fünf Jahre erfolgen, werden interessierte Damen und Herren gesucht. Die Ausübung des Amtes eines ehrenamtlichen Richters am Arbeitsgericht erfordert die Vollendung des 25. Lebensjahres, die deutsche Staatsbürgerschaft sowie die Tätigkeit als Arbeitgeber im betreffenden Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichts.

Vertretungsorgans zur Vertretung einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit berufen sind; 2. Geschäftsführer, Betriebsleiter oder Personalleiter, soweit sie zur Einstellung von Arbeitnehmern in den Betrieb berechtigt sind, oder Personen, denen Prokura oder Generalvollmacht erteilt ist; Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit der IHK Südthüringen in Verbindung, Ihnen werden dann die notwendigen Unterlagen zugesandt.

Ihre Ansprechpartner:

Ehrenamtliche Richter aus Kreisen der Arbeitgeber können insbesondere sein:

Kerstin Krüger 03681 362-321 krueger@suhl.ihk.de

1. Personen, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag allein oder als Mitglied des

Cindy Funk 03681 362-202 funk@suhl.ihk.de

Die Termine für 2014 sind wie folgt geplant: 17.04. 15.05. 19.06. 14.08. 18.09. 16.10. 20.11. 11.12.

Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz

Ihr Ansprechpartner: Kerstin Krüger 03681 362-321 krueger@suhl.ihk.de Südthüringische Wirtschaft 4/2014 31


RECHT

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Arbeitsrecht aus der betrieblichen Praxis In der täglichen Beratungspraxis mit Mitgliedsunternehmen werden verständlicherweise immer wieder arbeitsrechtliche Fragestellungen einer Lösung zugeführt. Dabei betreffen die meisten Themen eine Vielzahl von Unternehmen unterschiedlichster Größenordnung. Wir nehmen dies zum Anlass, einige Thematiken anzusprechen und Lösungen für die Praxis aufzuzeigen.

Probezeit ermöglicht kurzfristige Trennung Die Vereinbarung einer Probezeit empfiehlt sich für praktisch jedes Arbeitsverhältnis. Denn dadurch haben beide Seiten die Möglichkeit, sich kurzfristig (gemäß § 622 BGB jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen) zu trennen. Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern. Die 2-Wochenfrist können Sie dann auch noch nutzen, wenn Ihrem Mitarbeiter die Kündigung am letzten Tag der Probezeit zugeht.

Tätigkeitsbeschreibung mit Versetzungsvorbehalt Wie genau Sie die Aufgaben des Mitarbeiters im Arbeitsvertrag festlegen, liegt in Ihrem Ermessen. Für eine detaillierte und abschließende Aufzählung spricht die Klarheit. Eine eher grobe Darstellung hingegen macht es Ihnen leichter, im Rahmen Ihres Direktionsrechts dem Mitarbeiter andere Aufgaben zuzuteilen. Vereinbaren Sie, dass Sie Ihrem Mitarbeiter auch andere

32 Südthüringische Wirtschaft 4/2014

zumutbare und seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende Tätigkeiten zuweisen können. Eine solche Klausel ist zulässig. Allerdings müssen Versetzungen sich auch dann im Rahmen des vereinbarten Berufsbilds bewegen (BAG, Urteil vom 23.02.2010, Az.: 9 AZR 3/09).

Arbeitszeit und Überstunden Die Arbeitszeit dürfen Sie innerhalb der gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes frei vereinbaren. Dabei genügt es, wenn Sie die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit festlegen (z. B. „40 Std./Woche“). Wollen Sie sich die Anordnung von gelegentlichen Überstunden vorbehalten, sollten Sie dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich regeln. Denn andernfalls dürfen Sie Ihre Mitarbeiter später nur in Notfällen heranziehen. Ein zusätzlicher Auftrag gilt üblicherweise nicht als Notfall. In Ihrer Überstundenregelung sollten Sie auch festlegen, wie die Überstunden ausgeglichen oder vergütet werden. Haben Sie nichts vereinbart, müssen Sie die Mehrarbeit

bezahlen. Die früher in vielen Verträgen übliche Klausel, wonach sämtliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, hält einer AGB-Kontrolle nicht stand (BAG, Urteil vom 22.02.2012, Az.: 5 AZR 765/10). Das Gericht deutete jedoch an, dass bei einem Vollzeitarbeitsplatz mit regulär 40 Std./Woche unbezahlte Überstunden bis zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 48 Std./Woche zulässig sind. Demnach darf eine Pauschalabgeltungsklausel bis zu 20 Prozent der vereinbarten Arbeitszeit umfassen.

Musterformulierung: „Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus Überstunden zu leisten, soweit diese im Einzelfall angeordnet werden und nicht gegen die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen verstoßen. Überstunden von bis zu 15 Prozent der vereinbarten Arbeitszeit sind mit der Bruttovergütung abgegolten. Darüber hinausgehende Überstunden werden nach Wahl des Arbeitgebers im Folgemonat vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen.“

Urlaub und Urlaubsübertragung Wie viele Urlaubstage Sie Ihrem Mitarbeiter gewähren, liegt in Ihrem Ermessen – sofern Sie die gesetzlichen bzw. tariflichen Mindestvorgaben beachten. Der gesetzliche Mindesturlaub pro Kalenderjahr beträgt 24 Arbeitstage in der


RECHT 6-Tagewoche bzw. 20 Arbeitstage in der 5-Tagewoche, 16 Tage in der 4-Tagewoche usw. Verzichten Sie auf eine Urlaubsstaffel nach dem Lebensalter. Denn eine Regelung, nach der ältere Mitarbeiter mehr Urlaub bekommen als jüngere, bedeutet eine unzulässige Diskriminierung jüngerer Mitarbeiter. Die jüngeren Mitarbeiter können dann genauso viel Urlaub verlangen wie die älteren (BAG, Urteil vom 20.03.2012, Az.: 9 AZR 529/10). Viele Arbeitsverträge regeln lediglich, wie viele Urlaubstage dem Mitarbeiter jährlich zustehen. Wenn Sie mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub gewähren, kann das jedoch teuer werden (BAG, Urteil vom 04.05.2010, Az.: 9 AZR 183/09). Ohne besondere Regelung ist der zusätzliche Urlaub nämlich nach den gesetzlichen Regeln zu übertragen und abzugelten. Für einen Mitarbeiter, der nach mehreren Jahren Arbeitsunfähigkeit aus dem Unternehmen ausscheidet, heißt das: Sie müssen den gesamten wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommenen Urlaub finanziell abgelten. Dabei hat das BAG entschieden, dass nur der gesetzliche Mindesturlaub nicht verfallen darf und eine Übertragungsfrist von 15 Monaten für den Urlaub nach Krankheit genügt (BAG, Urteil vom 07.08.2012, Az.: 9 AZR 353/10). Die Übertragungsfrist und die Begrenzung auf den gesetzlichen Mindesturlaub gelten aber nur, wenn Sie sie ausdrücklich vereinbart haben.

Nutzen Sie daher die folgende Verfallklausel für Ihre Arbeitsverträge: „Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub/Jahr. Der Urlaub ist bis zum Ende des Kalenderjahres anzutreten. Urlaub, der nicht bis zum 31.12. des Jahres angetreten ist, verfällt, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Das gilt insbesondere für den übergesetzlichen Urlaubsanspruch von 10 Tagen/Jahr. Urlaubsansprüche, die wegen Krankheit des Mitarbeiters nicht erfüllt werden konnten, verfallen 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres.“

Kündigungsfristen Die Kündigungsfristen können Sie einfach dadurch regeln, indem Sie auf die maßgeblichen tariflichen oder gesetzlichen Bestimmungen (§ 622 BGB) verweisen. Allerdings müssen Sie bei der Berechnung der Kündigungsfrist entgegen § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB die gesamte Beschäftigungsdauer berücksichtigen, also auch Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Mitarbeiters (EuGH, Urteil vom 19.01.2010, Az.: C-555/07). Die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen gelten nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Sie können aber vereinbaren, dass sie auch für die arbeitnehmerseitige Kündigung gelten. Die Frist für die Kündigung durch Ihren Mitarbeiter darf nicht länger sein als die für die Kündigung durch Sie als Arbeitgeber.

Nebentätigkeiten Sie dürfen Ihrem Mitarbeiter nur solche Nebentätigkeiten verbieten, die eine Konkurrenztätigkeit darstellen oder seine Leistung bei Ihnen beeinträchtigen oder dazu führen, dass der Mitarbeiter die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit überschreitet. Ein generelles Nebentätigkeitsverbot hingegen ist unwirksam. Am besten verpflichten Sie Ihren Mitarbeiter daher im Arbeitsvertrag, Ihnen jede Nebenbeschäftigung unverzüglich anzuzeigen. Das ist zulässig und ermöglicht Ihnen, die Sachlage zu beurteilen und gegebenenfalls ein Verbot auszusprechen.

Musterformulierung: „Jede Nebenbeschäftigung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich anzeigen. Eine Nebenbeschäftigung, die den Interessen des Arbeitgebers zuwiderläuft (z. B. ein Wettbewerb mit dem Arbeitgeber), die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber beeinträchtigt oder zu einer Überschreitung der nach dem Gesetz höchstzulässigen Arbeitszeit führt, ist dem Arbeitnehmer nicht gestattet.“

Ausschlussklauseln Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen nicht automatisch mit dessen Beendigung. Sie verjähren in der Regel erst nach drei Jahren (§ 195 BGB). Um schneller Rechtsklarheit für beide Seiten zu schaffen, empfiehlt sich eine Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag. Diese besagt, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr geltend gemacht werden können. Allerdings ist eine Ausschlussklausel im Formulararbeitsvertrag nur dann wirksam, wenn für die erstmalige Geltendmachung des Anspruchs mindestens drei Monate eingeräumt werden. Soll eine Frist für die anschließende Klageerhebung festgelegt werden, muss diese ebenfalls mindestens drei Monate betragen (BAG, Urteil vom 12.03.2008, Az.: 10 AZR 152/07).

Musterformulierung: „Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, sind von den Vertragsparteien binnen einer Frist von drei Monaten seit ihrer Fälligkeit schriftlich geltend zu machen und im Fall ihrer Ablehnung binnen einer weiteren Frist von drei Monaten, deren Lauf unmittelbar im Anschluss an die obige Frist beginnt, gerichtlich geltend zu machen. Bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung verfallen die Ansprüche.“ Ihr Ansprechpartner: Holger Fischer 03681 362-114 fischerh@suhl.ihk.de

Südthüringische Wirtschaft Herausgeber: Industrie- und Handelskammer Südthüringen, Hauptstraße 33, 98529 Suhl-Mäbendorf Telefon: 03681 362-0 Telefax: 03681 362-100 Internet: http://www.suhl.ihk.de E-Mail: info@suhl.ihk.de Druckauflage: 12 000 Exemplare (IVW 1. Quartal 2014) Erscheinungsweise: Neunmal jährlich Herausgabedatum: 04.04.2014 Redaktion: Dipl.-Medienwiss. Jana Kummer E-Mail: kummer@suhl.ihk.de Dipl.-Ök.-Päd. Birgit Hartwig E-Mail: hartwig@suhl.ihk.de Titelbild: IHK Südthüringen Verlag: VHI Verlagsgesellschaft für Handel und Industrie, Zweigniederlassung der Robert Krick Verlag GmbH + Co. KG Mainparkring 4, 97246 Eibelstadt Anzeigenverwaltung: Gudrun Müller, Tel. 09303 982-149 vhi@krick.com Anzeigenschluss: Am 10. des Vormonats Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 25 vom 1. Januar 2014 Druck: GD Gotha Druck und Verpackung GmbH & Co. KG Gutenbergstraße 3, 99869 Wechmar Mit Namen oder Signum gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der IHK Südthüringen wieder. „Südthüringische Wirtschaft" ist das offizielle Mitteilungsblatt der IHK Südthüringen. Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitragspflicht als Mitglied der IHK.

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