September-Ausgabe der HGV-Zeitung

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AKTUELL

SEPTEMBER 2012

Versicherungspolizze stets anpassen Unterversicherung im Hotel- und Gastgewerbe – HGV-Mitglieder können Konvention nutzen Ein von den Versicherungsnehmern im Bereich der Feuerversicherungen häufig nicht beachteter Aspekt ist jener der so genannten Proportionalregel. Diese Regel bewirkt, dass der Versicherer immer dann, wenn die Versicherungssumme vom tatsächlichen Wert des versicherten Gegenstandes zum Zeitpunkt des Schadensfalles abweicht, die Entschädigung nach dem entsprechenden Verhältnis berechnet. Ein Beispiel soll dies veranschaulichen: Wenn ein Gebäude für 800.000 Euro versichert wird, der von der Versicherungsgesellschaft beauftragte Sachverständige aber einen Wert von einer Million Euro feststellt, so liegt eine Unterversiche-

rung von 20 Prozent vor. Der Schaden wird somit lediglich zu 80 Prozent ersetzt. Wie oft kommt es vor, dass man unterversichert ist? Öfter als man annehmen möchte. Wenn man auch nur die reale Inflation bei den Immobilienpreisen berücksichtigt, so kann man feststellen, dass sich die Liegenschaften in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt um 15 Prozent bis 18 Prozent aufgewertet haben. Bei einer nicht aktualisierten Polizze kann sich bereits dadurch eine beachtliche Unterdeckung ergeben. Eine Unterversicherung kann aber auch durch eine Kubaturerhöhung, durch den Ein- oder Umbau von Anlagen, Einrichtungen oder Küchen oder durch die Installation von Aufzügen, von Klimaanlagen oder Photovoltaikanlagen zustande kommen. Solche Veränderungen sind daher im-

mer unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen, damit die Anpassung der Polizze und die Regelung der Prämie erfolgen können. Heute sehen die Versicherungspolizzen für Gastbetriebe gewöhnlich eigene Klauseln vor, welche die Proportionalregel teilweise einschränken. Diese greifen allerdings lediglich bei Teilschäden und auf jeden Fall nur innerhalb eines bestimmten vorvertraglich festzulegenden Prozentsatzes. In der neulich mit der »Assiconsult« abgeschlossenen und den HGV-Mitgliedern vorbehaltenen Versicherungskonvention wird diese Problematik mit wegweisenden Ansätzen angegangen. Neben der gewöhnlich nur größeren Strukturen eingeräumten Möglichkeit, mit dem Versicherer eine vorausgehende Schätzung des Vermögens (durch Schätzungsgesellschaft) und die Festlegung eines Rah-

mens zur Überschreitung der Versicherungssumme – sowohl für Total- als auch für Teilschäden – zu vereinbaren, wurde für mittlere und kleine Unternehmen ein eigenes Konzept ausgearbeitet. Diese Lösung – derzeit einzigartig auf dem italienischen Markt – sieht vor, dass bei einem Schadensfall die Proportionalregel nicht angewandt wird und lediglich ein Ausgleich der Prämie bei der Erneuerung der Polizze anfällt, sofern natürlich nicht vorsätzlich falsche vorvertragliche Erklärungen abgegeben wurden. In der heiklen Phase der Bewertung der zu versichernden Risiken beziehungsweise bei der Ausarbeitung und

der Abfassung der Polizzen sowie bei der Verwaltung derselben ist die Unterstützung durch einen kompetenten Fachmann auf jeden Fall unumgänglich. In dieser Hinsicht gewährleistet ein Broker als unabhängiger Berater die bestmögliche Betreuung. Durch den Abschluss der Konvention »Hotelcover« können die HGV-Mitglieder auf einen verlässlichen Ansprechpartner zählen, um sich sachlich mit dieser Thematik zu befassen. Weitere Informationen erteilt »Assiconsult Insurance Broker«, Frau Andrea Roschatt, Esperantostr. 1, Bozen, Tel. 0471 069 900, info@assiconsult.com, www. assiconsult.com.


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