Rausch und Risiko von Dani Winter

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01.inhalt.drogen.-1ZEILE!!

06.08.2003

13:36 Uhr

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Mit Drogen richtig umgehen 171

Jackentasche fällt? «Es ist sicher etwas anderes, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher Cannabis konsumiert, als wenn dies ein Erwachsener tut», findet Bea Goldberg von der Basler Elternvereinigung drogenabhängiger Jugendlicher (EVDAJ). Dennoch ist der Erlass einer generellen Ausgangssperre hier sicher nicht angezeigt. Vielmehr gilt es, ruhig Blut zu bewahren und den offenen Dialog zu suchen. Nachfragen («Warum kiffst du eigentlich?» «Was bringt dir das Kiffen?») ist immer erlaubt, das Äussern von Sorge und Bedenken ebenfalls. Versuchen Sie, klare Abmachungen mit dem Jugendlichen zu treffen. • Kritische Fragen stellen! Wird aus dem neugierigen Versuch mehr und mehr eine Gewohnheit, sollten Sie im Gespräch nach Problemen fragen, die Ihr Kind allenfalls im Haschrauch zu vernebeln sucht. Kritisches Hinterfragen macht Sie noch nicht zum Spiesser. • Informieren Sie sich! Der Grundsatz «Ruhe bewahren!» gilt auch für alle anderen Substanzen, unter deren Einfluss ein Jugendlicher aus dem Ausgang heimkehren kann. Erstens lässt sich das Geschehene ohnehin nicht rückgängig machen, und wahrscheinlich ist es auch nicht das erste Mal, dass es vorgekommen ist. Sprechen Sie den Sohn oder die Tochter auf den Vorfall an. Fragen Sie, was er oder sie konsumiert hat, und aus welchem Grund. Machen Sie sich über die betreffende Substanz und die Auswirkungen ihres Konsums kundig. Je fundierter und sachlicher Sie über das Thema reden können, desto besser. Bedenken Sie: Der Konsum von Drogen, so fremd er Ihnen scheinen mag, ist in der heutigen Zeit ein weit verbreitetes Phänomen. Die Jugend ist die Zeit, in der man Drogenerfahrungen in der Regel sammelt. Im Erwachsenenalter hören die meisten von selbst damit auf. Hier gibt es Hilfe Antworten auf Suchtfragen aller Art hat die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA). Die SFA betreibt auch ein Online-Forum, in dem man sich mit seinen Fragen anonym an Fachleute wenden kann. SFA, Postfach 870, 1001 Lausanne, Tel. 021 321 29 11, Fax 021 321 29 40, E-Mail: info@sfa-ispa.ch, www.sfa-ispa.ch


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