StiftungsReport 2007

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Die Funktion der Aufsichtsbehörde erschöpft sich nicht in der Anerkennung einer Stiftung. Die Behörde ist häufig für eine Stiftung, was die Hebamme für eine werdende Mutter sein sollte. Behörden können in der Phase der Stiftungsentstehung Empfehlungen geben und den jungen Sprössling in seinen ersten Lebensabschnitten begleiten und beraten. Gute Aufsichtsbehörden unterstützen darüber hinaus Gründungsväter und Gründungsmütter in allen möglichen Belangen rund um die Stiftungsarbeit und prüfen in regelmäßigen Abständen, ob die Arbeit den Vorgaben der Satzung und des Stiftungsrechts entspricht. Kompetenz, Flexibilität und Serviceorientierung der jeweiligen Aufsicht spielen für den Stiftungsalltag eine entscheidende Rolle: Agiert die zuständige Behörde kundenorientiert oder türmt sie bürokratische Hindernisse auf? Werden die Stiftungsakteure in der Gründungsphase und danach ausreichend von der Aufsicht unterstützt? Um erstmals umfassend Antworten auf diese Fragen geben zu können, hat der Bundesverband Deutscher Stiftungen im November 2006 einen Fragenkatalog ausgearbeitet und an knapp 11.000 Stiftungen versendet. Ein Rücklauf von 25 Prozent verdeutlicht das rege Interesse der Stiftungen, sich über ihre Aufsichtsbehörden zu äußern. Noch Monate nach dem Abgabetermin gingen weitere Faxantworten beim Bundesverband ein. Insgesamt wurden 2.418 Fragebögen in die Auswertung einbezogen. Für 93 Prozent der beteiligten Stiftungen sind staatliche Aufsichtsbehörden zuständig. Unter die Stiftungsaufsicht der evangelischen Kirche fielen sechs Prozent, lediglich ein Prozent der Stiftungen, die geantwortet haben, wird von der katholischen Kirche beaufsichtigt. Die zwölf Fragen der Umfrage gliedern sich in zwei Themenkomplexe: Der erste, mit zwei Fragestellungen versehe-

ne Komplex liefert qualifizierte Aussagen über den Kontakt zwischen Stiftungen und Aufsichten. Sechs Fragen widmen sich der Zufriedenheit der Stiftungen mit den zuständigen Ämtern. Die zusätzliche Möglichkeit der offenen Nennung nahmen viele Stiftungen in Anspruch; ihre Antworten flossen in die Auswertung ein. Für den Vergleich der Stiftungsaufsichten untereinander wurden nur solche berücksichtigt, aus deren Zuständigkeitsbereich mindestens fünf Fragebögen eingegangen sind. Im Ergebnis konnten Angaben über 46 staatliche Behörden miteinander in Beziehung gesetzt werden.

Das Wichtigste in Kürze Die Gute Nachricht. Über 43 Prozent der Stiftungen sind mit der Arbeit ihrer Aufsicht sehr zufrieden. Insgesamt sind rund 85 Prozent der Stiftungen zufrieden oder sehr zufrieden. Wer mehr will, kriegt auch mehr. Je häufiger eine Stiftung mit ihrer Behörde in Kontakt tritt, desto positiver ist die Einschätzung der Behörde seitens der Stiftung. Leiste, Leiste, Dienste biete. Vergleichsweise negativ beurteilt wird die Kunden- und Serviceorientierung zahlreicher Stiftungsaufsichten. Viele Stiftungen wünschen, dass die Ämter sich verstärkt als Dienstleister verstehen. Im Westen viel Gutes. Die am besten beurteilten Stiftungsaufsichten befinden sich meistens in den alten Bundesländern. Hier gibt es eine große Zahl ausgesprochen gut bewerteter und von Stiftungen empfohlener Behörden. Im Osten der Republik scheint es Schulungsbedarf zu geben; lediglich das Regierungspräsidium Chemnitz schneidet gut ab. Für Berlin ergibt sich ein gemischtes Bild.

Wie gut sind Deutschlands Stiftungsaufsichten?

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