Wienerberger 2010

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24. Sonstige Forderungen und geleistete Vorauszahlungen 2010 in TEUR

Gesamt

Restlaufzeit <1 Jahr

2009 Restlaufzeit >1 Jahr

Gesamt

Restlaufzeit <1 Jahr

Restlaufzeit >1 Jahr

Pensionsverpflichtung übersteigender Marktwert des Fondsvermögens

5.906

5.906

0

5.300

5.300

0

Sonstige geleistete Vorauszahlungen

12.250

12.250

0

12.461

12.461

0

Übrige sonstige Forderungen

84.772

81.566

3.206

100.933

83.446

17.487

102.928

99.722

3.206

118.694

101.207

17.487

Sonstige kurzfristige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

Die übrigen sonstigen Forderungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber dem Finanzamt und Forderungen gegenüber Sozialversicherungsträgern.

25. Konzerneigenkapital Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals der Jahre 2010 und 2009 ist auf den Seiten 104 und 105 dargestellt. Effizientes Kapitalstrukturmanagement ist ein wesentliches Ziel von Wienerberger. Die Kapitalstruktur ist dabei im Zusammenhang mit der Anlagenintensität des Mauer- und Dachziegelgeschäfts zu sehen. Besonderes Augenmerk wird auf die Erhaltung und den Ausbau einer starken Eigenkapitalbasis gelegt. Unsere finanzpolitischen Vorgaben ergeben sich dabei insbesondere aus den in unseren Finanzierungsverträgen mit Banken enthaltenen Covenants. Die Entschuldungsdauer (Nettoverschuldung/EBITDA operativ) muss weniger als 3,5 Jahre betragen, wobei diese am 31.12.2010 bei 1,8 Jahren lag. Ab dem Geschäftsjahr 2011 muss weiters der EBITDA-Zinsdeckungsgrad (EBITDA operativ/Nettozinsergebnis) größer als 3,75 sein. In der Hauptversammlung vom 14.5.2009 wurde ein genehmigtes Kapital im Ausmaß von 50 % des Grundkapitals (von damals 83.947.689 EUR) beschlossen. Hierbei handelte es sich um die Ermächtigung für die Durchführung einer regulären Kapitalerhöhung gegen Bar- oder Sacheinlage innerhalb von fünf Jahren mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Das Grundkapital kann bis maximal 41.973.844 EUR oder 50 % des Grundkapitals durch Ausgabe von bis zu 41.973.844 neuen auf Inhaber oder Namen lautenden Stückaktien erhöht werden. Eine Durchführung kann gegebenenfalls in mehreren Tranchen erfolgen. Die Art der Aktien, der Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen sind vom Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, festzulegen. Grundsätzlich haben die Aktionäre das gesetzliche Bezugsrecht. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in zwei besonderen Fällen auszuschließen. Erstens, für eine Kapitalerhöhung im Falle einer Sacheinlage zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie zweitens bei Mehrzuteilungsoptionen im Rahmen der Platzierung neuer Aktien der Gesellschaft (Greenshoe). Weiters wurde der Vorstand in der Hauptversammlung vom 14.5.2009 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren Tranchen Wandelschuldverschreibungen, die das Bezugs- oder Umtauschrecht bzw. eine Bezugs- oder Umtauschpflicht auf insgesamt bis zu 41.973.844 Aktien oder 50 % des Grundkapitals der Gesellschaft gewähren bzw. vorsehen, auszugeben. Die Bedienung kann über das zu beschließende bedingte Kapital und/oder über eigene Aktien erfolgen. Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen sind vom Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, festzusetzen. Diese Ermächtigung gilt bis zum 13.5.2014. Der Beschluss ermächtigt den Vorstand darüber hinaus, mit Zustimmung des 134


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