WINGbusiness Heft 03 2010

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ISSN 0256-7830; 43. Jahrgang, Verlagspostamt A-8010 Graz; P.b.b. 02Z033720M

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WING

business

Energiemanagement

Herausforderungen bei der Integration erneuerbarer Energien‌ Seite 6

Das Energiepentagon - Ein ganzheitlicher Energiemanagement-Ansatz Seite 10

Effektivität vor Effizienz im Energiebereich Seite 14


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Editorial

Energiemanagement

o.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Siegfried Vössner

Eine ganze Menge glaube ich. Einerseits können wir als Ingenieure unseren Beitrag dazu leisten, energieeffiziente Maschinen zu bauen, alternative Energie nutzbar zu machen und andererseits dabei helfen, Energie effizient und wirtschaftlich einzusetzen. Es werden von uns Konzepte benötigt, die über Atomstrom betriebene und von Energiekonzernen beworbene Elektrofahrräder hinausgehen. Erfreulicherweise ist heute das Bewusstsein für effiziente und verantwortungsvolle Energienutzung deutlich gestiegen. Dass die angesprochenen Elektrofahrräder nicht der Weisheit letzter Schluss sind, steht außer Frage. Daher haben wir uns entschlossen, dieses Heft unter das Motto „Energiemanagement“ zu stellen, und das Thema von verschiedenen Seiten zu beleuchten.

Liebe Leserin, lieber Leser, unsere moderne Gesellschaft und Wirtschaft hängt in einem Ausmaß wie nie zuvor von Energie ab. Nicht nur, dass wir aufgrund der rasch wachsenden Weltbevölkerung immer mehr Energie benötigen, es haben sich auch unsere Lebensgewohnheiten geändert und damit eine Infrastruktur geschaffen, deren Betrieb darüber hinaus einen weiteren, starken Anstieg des Energiebedarfs erwarten lässt. Zurzeit nutzen westliche Industrieländer das 25- bis 50-fache an Energie im Vergleich zu sogenannten Entwicklungsländern. Im Zuge der Globalisierung wird sich auch das sicher ändern und diese Länder werden aufholen. Bis auf Sonnen- und Erdwärme sowie die damit verwandten Sekundärenergieformen, wie Wind und Wasserkraft, sind unsere Energiequellen nicht erneuerbar. Leider decken wir heute rund 75 % unseres Energiebedarfs mit nicht erneuerbaren Energieträgern, die wir vorzugsweise dazu auch noch verbrennen. Im Besonderen unsere fossilen Brennstoffe gehen in absehbarer Zeit zur Neige. Als Konsequenz, sucht man beispielsweise an allen möglichen Stellen nach unentdeckten Erdölreserven – mit oft desaströsen Ausmaßen für die Umwelt, wie zuletzt im Golf von Mexico. Energie ist für unsere Gesellschaft neben der Umwelt, in der wir leben, eine der wichtigsten und wertvollsten Ressourcen geworden und verpflichtet uns zur sinnvollen und nachhaltigen Bewirtschaftung dieser Ressource. Dies gilt sowohl für unsere Generation als auch für unsere Kinder und Kindeskinder. Dabei fällt mir, trotz des Ernstes der Lage ein Beitrag des österreichischen Kabarettisten Andreas Vitasek ein, der gemeint hat: „Es ist schon richtig, dass wir uns die Welt von unseren Kindern nur geborgt haben. Aber haben Sie schon je einmal etwas, beispielsweise ein Buch, in einem besseren Zustand zurückbekommen als sie es her geborgt haben? Und überhaupt: geborgt ist geborgt!“. So lustig wie auf der Kabarettbühne ist die Realität leider nicht - und angesichts der sich verknappenden Energieressourcen besteht akuter Handlungsbedarf. Was können wir als Wirtschaftsingenieure zur Energiethematik beitragen?

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Unser erster Beitrag dazu stammt von Dipl.-Ing. Dr. Udo Bachhiesl und Dipl.-Ing. Dr. Christoph Gutschi vom Institut für Elektrizitätswirtschaft und Energieinnovation der TU Graz und beschäftigt sich mit den Herausforderungen bei der Integration erneuerbarer Energien in Europa. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Posch vom Institut für Wirtschaftsund Betriebswissenschaften der Montanuniversität Leoben, stellt in seinem Beitrag mit dem „Energiepentagon“ einen ganzheitlichen Energiemanagement-Ansatz auf Basis der entscheidungsorientierten Betriebswirtschaftslehre vor. Herr Dipl.-Ing. Georg Premm, Assistent am Institut für Industriebetriebslehre und Innovationsforschung der TU Graz, stellt in seinem Beitrag mit dem provokanten Titel „Effektivität vor Effizienz im Energiebereich“ Überlegungen zur strategischen Orientierung im betrieblichen Energiemanagement an. Die beiden Autoren Dipl.-Ing. Alexander Rabengruber und Dipl.-Ing. Selina Künstle von Institut für Wirtschafts- und Betriebswissenschaften der Montanuniversität Leoben, stellen in ihrem Artikel die, zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der EU im Jahre 2009 eingeführten, europäischen Energiemanagementnorm EN 16001 vor und diskutieren ihre Vorteile für Unternehmen. Den Abschluss zu diesem Thema bildet ein Fachbeitrag in dem die Auswirkungen der EU-Gesetzgebung auf die Österreichische Energiestrategie aus Sicht der Unternehmensberatung A.T. Kearny von Dipl.-Ing. Dr. Florian Haslauer, Leiter der “European Energy Practice”, Mag. Isabella Grahsl und Dipl.-Ing. Dr. Eva Schiefer vorgestellt werden. Ich hoffe, dass Ihnen die Artikel, die wir in diesem Heft für Sie zusammengestellt haben, gefallen und verbleibe im Namen des Redaktionsteams mit freundlichen Grüßen, Ihr Sieg fried Vössner


TOP-THEMA: Energiemanagement Udo Bachhiesl, Christoph Gutschi

Herausforderungen bei der Integration erneuerbarer Energien in Europa Wolfgang Posch

Das Energiepentagon

6

10

Ein ganzheitlicher Energiemanagement-Ansatz

Georg Premm

Effektivität vor Effizienz im Energiebereich

14

Zur strategischen Orientierung im betrieblichen Energiemanagement

Alexander Rabengruber, Selina Künstle

Die Energiemanagementnorm EN 16001 im Kontext der energiepolitischen Ziele der EU

17

Florian Haslauer, Isabella Grahsl, Eva Schiefer

Energiepolitische Rahmenbedingungen für die Energiezukunft in Österreich

21

Auswirkungen der EU-Gesetzgebung auf die Österreichische Energiestrategie

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Inhaltsverzeichnis EDITORIAL

Energiemanagement

WING/WINGNET

Ingrid Gumpesberger

WINGNET WING-Paper

Sommerfest 2010 des WING und WINGnet Graz Christoph Sadei, Thomas Guerra

ESTIEM XXXIX Council Meeting Zürich, Autumn 2009

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24

Bernd M. Zunk, Günther Sammer, Gunter Nitsche

Vertragsrechtliche Teilaspekte zu Gestaltung und Management von Einkäufer- Verkäuferbeziehungen im Technologieumfeld 25 Ökonomisch-rechtliche Fragestellungen, empirische Ergebnisse und Managementimplikationen

UNINACHRICHTEN Julia Sattlegger T3UG „Teens treffen Technik“ FACHARTIKEL

3

Gerhard Himmer

In der Vielfalt vereint

33

34

Warum müssen Autos eigentlich schwarz sein?

CALL for PAPERS Themenschwerpunkt: Nachhaltige Produktion

37

in WINGbusiness Heft 04/2010

MEDIENCORNER

Buchrezensionen

FACHARTIKEL

Bruno Hake

Die Methodik der Länderrisiko Analyse

38

40

Haben die PIGS-Länder noch Chancen?

PRESSE-INFO

Presse-Info

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IMPRESSUM

Impressum

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Top-thema

Udo Bachhiesl, Christoph Gutschi

Herausforderungen bei der Integration erneuerbarer Energien in Europa Der fortschreitende Klimawandel und die steigende Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern sind enorme Herausforderungen für die Europäische Union im Energiebereich. Elektrische Energie ist hinsichtlich einer sicheren und zuverlässigen Energieversorgung von höchster Priorität. Ihre Bedeutung wird in Zukunft weiterhin zunehmen, wie beispielsweise der verstärkte Einsatz von Wärmepumpen im Gebäudebereich oder die aktuellen Aktivitäten im Bereich Elektromobilität zeigen. Die Bedeutung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist aus diesen Gründen zunehmend, wobei künftig vor allem auf die Integration in das europäische Elektrizitätssystem und auf eine volkswirtschaftlich optimale Förderung besondere Aufmerksamkeit gelegt werden sollte.

Herausforderungen für die EU Global betrachtet führen das ungebrochene Bevölkerungswachstum sowie die knapper werdenden fossilen Ressourcen unter der Berücksichtigung der unterschiedlichen geografischen Verteilung von Bedarf und Vorkommen zu einem verschärften Wettbewerb der weltweiten Wirtschaftsräume um Energierohstoffe. Begleitet werden diese Entwicklungen von der Notwendigkeit, dem fortschreitenden Klimawandel auf weltweiter Ebene künftig noch entschlossener entgegenzutreten. Die beschriebenen Herausforderungen im Energiebereich sind für die Europäische Union von höchster Bedeutung, da Europa über wenige

eigene Energieressourcen verfügt und somit in hohem Maße von Energieimporten aus anderen Weltregionen abhängig ist. Diese Abhängigkeit könnte ohne entsprechende Gegenmaßnahmen von derzeit ca. 50 % auf über 70 % ansteigen. Dies ist strategisch für eine der global bedeutendsten Wirtschaftsregionen längerfristig nicht tragbar, was beispielsweise durch die Probleme im Zusammenhang mit der Gasversorgung in der jüngeren Vergangenheit unterstrichen wird.

Gegenmaßnahmen eingeleitet. Im Rahmen der aktuellen EU-Energiestrategie sollen bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen um 20 % reduziert, der Anteil erneuerbarer Energieträger auf 20 % gehoben, die Energieeffizienz um 20 % verbessert und der Anteil alternativer Kraftstoffe und Antriebe auf 10 % gehoben werden. Die genannten Ziele sind global betrachtet in dieser Dimension einzigartig und die EU nimmt somit eine wichtige Vorreiterrolle ein.

Längerfristig ist eine höhere Importabhängigkeit für die EU nicht tragbar

Wichtigstes Augenmerk wird allerdings auf die Umsetzung der zahl-

Die Europäische Union hat diese Problematiken erkannt und entsprechende

Klima- und Energiepaket: vom Europäischen Parlament am 17. Dezember 2008 verabschiedet WINGbusiness 3/2010


Top-Thema reichen Maßnahmen zu legen sein, damit die gesetzten Ziele auch tatsächlich erreicht werden. Einerseits sind die Umsetzungsprozesse im Sinne der Energieinnovation optimal zu gestalten, aber andererseits müssen auch die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass die Ziele möglichst kosteneffizient erreicht werden, um im globalen wirtschaftlichen Wettbewerb nicht ins Hintertreffen zu gelangen.

Elektrische Energie gewinnt künftig an Bedeutung

Um derartige Szenariorechnungen durchführen zu können, wurde das eu-

Besonderheiten der elektrischen Energie Die möglichst sichere, ausreichende, kostengünstige und umweltschonende sowie sozialverträgliche Bereitstellung von Energie ist von zentraler Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft. Der elektrischen Energie kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Elektrische Energie kann aus allen Primärenergien hergestellt und auch in alle anderen relevante Energieformen umgewandelt werden. Beispielsweise wird der elektrischen Energie in den beiden größten Verbrauchsbereichen, nämlich Mobilität und Gebäude, eine zentrale zukünftige Rolle zugesprochen; einerseits im Mobilitätsbereich durch die zahlreichen Initiativen im Hinblick auf die Elektrifizierung des Antriebsstranges (Elektromobilität) und andererseits im Gebäudebereich, da aufgrund des zu erwartenden stark rückläufigen Heizenergiebedarfs künftiger Gebäude Wärmepumpenanwendungen (Beheizung, Klimatisierung bzw. kontrollierte Wohnraumbelüftung) stark im Kommen sein werden. Es ist dabei allerdings zu berücksichtigen, dass elektrische Energie netzgebunden und im großen Maßstab nur schwer speicherbar ist und daher im Moment des Bedarfs auch entsprechend bereitgestellt werden muss. Um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können, erfordert dies ein entsprechend ausgelegtes und betriebenes Elektrizitätssystem. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass für den Aufbau und Erhalt des Systems entsprechend kapitalintensive Infrastruktur-Investitionen (z.B. Neubau und Ersatz von Kraftwerken und Netzen) erforderlich sind und diese Infrastrukturen zumeist eine besonders lange Lebensdauer aufweisen.

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Abbildung 1: In ATLANTIS abgebildete Kraftwerke und Höchstspannungsleitungen2 ATLANTIS: Simulationsmodell der europäischen Elektrizitätswirtschaft Um das komplexe Elektrizitätssystem möglichst sicher und technisch als auch wirtschaftlich effizient betreiben zu können, bedarf es entsprechender Rahmenbedingungen und Regelungen. Eine bedeutende Herausforderung besteht darin, die zu setzenden Regeln vorab entsprechend zu überprüfen, ob die erwünschten Effekte in der praktischen Umsetzung auch wirklich eintreten und welche technischen, ökonomischen und auch ökologischen Wirkungen damit verbunden sind. Zu diesem Zwecke wurde am Institut für Elektrizitätswirtschaft und Energieinnovation der Technischen Universität Graz in den letzten Jahren unter eigenfinanziertem Einsatz von rund 30 Personenjahren das Simulationsmodell ATLANTIS entwickelt. Dieses Modell erlaubt die Simulation von definierten Entwicklungsszenarien für die europäische Elektrizitätswirtschaft für die kommenden Jahrzehnte. _____________ 2 Gutschi, Bachhiesl et al: „ATLANTIS – Simulationsmodell der europaischen Elektrizitatswirtschaft bis 2030“,Elektrotechnik & Informationstechnik (2009) 126/12: 438–448

ropäische Elektrizitätssystem technisch (Erzeugung, Übertragung, Verbrauch, Emissionen) als auch wirtschaftlich (Elektrizitätsunternehmen, Börsen) abgebildet. Die technische Umsetzung umfasst einerseits den europäischen Kraftwerkspark (mehr als 6.000 Erzeugungseinheiten mit einer Leistung über zwei MW) und andererseits das Übertragungsnetz als Bindeglied zwischen Erzeugung und Bedarf (ca. 4.800 abgebildete Leitungselemente). Abbildung 1 gibt einen Überblick über das modellierte Elektrizitätssystem in Kontinentaleuropa. Die Zusammenführung von Erzeugung, Übertragung und Bedarf erfolgt dabei über insgesamt 2.500 Netzknoten. Um entsprechende Aussagen über die Wirkung von regulatorischen Maßnahmen auf Unternehmensebene treffen zu können, wurden zusätzlich die bedeutendendsten Elektrizitätsunternehmen jeden Staates mit ihren Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen abgebildet. In ihrer Gesamtheit ergeben diese für volkswirtschaftliche Betrachtungen die gesamte Branche der Elektrizitätswirtschaft.


Top-Thema Strom aus erneuerbaren Energien in Europa Wie bereits dargelegt kommt den erneuerbaren Energien speziell in Europa eine besondere Bedeutung zu. Die Entwicklung in der EU zeigt einen stetigen Anstieg des gesamten Aufkommens. Die Möglichkeiten der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sind sehr vielfältig und reichen von Wasserkraft, Windkraft, Biomasse und Biogas bis hin zu Geothermie und Photovoltaik. Diese zahlreichen Erzeugungsmöglichkeiten sind hinsichtlich ihrer systemischen Wirkungen allerdings auch sehr unterschiedlich zu beurteilen. Ein wesentlicher Unterschied ergibt sich aus der Erzeugungscharakteristik. Bestimmte erneuerbare Energien können bedarfsgerecht eingesetzt werden (z.B. Biomasse), andere sind stark vom entsprechenden Dargebot abhängig (z.B. Windenergie oder Photovoltaik). Untersuchungen für Deutschland zeigen beispielsweise, dass die gesamte Summenleistung aller installierten Wind-

maximaler Erzeugung auf einen Minimalwert fallen kann und diese Leistungsdifferenz im Gesamtsystem entsprechend ausgeglichen werden muss. Handelt es sich lediglich um wenige Einzelanlagen, so ist dies vom Gesamtsystem leicht zu verkraften, im Falle Deutschlands sind derzeit bereits mehr als 25 GW an Windkraftanlagen installiert3, wodurch eine entsprechende Kapazität an anderen schnell regelbaren Kraftwerken, v.a. Speicherkraftwerken und Gaskraftwerken, erforderlich wird (siehe Abbildung 2). Die Entwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wird künftig stark vorangetrieben werden müssen und dabei zeichnen sich in bestimmten Bereichen Problemstellungen ab. So ist beispielsweise die Akzeptanz in der Bevölkerung in manchen Fällen nicht mehr vorhanden (z.B. für weiteren Windkraftausbau am Festland in Deutschland), was die Realisierung konkreter Projekte verzögern kann. Ein weiterer Grund für die Steigerung der Bedeutung von Akzeptanz-

Abbildung 2: Summenganglinie der Windstromeinspeisung in Deutschland 20084 kraftanlagen binnen kurzer Zeit von ____________________ 3 zum Vergleich: die Spitzenlast in Österreich beträgt ca. 9 GW und die gesamte installierte Kraftwerkskapazität ca. 18 GW 4 Windmonitor des Fraunhofer-Institute for Wind Energy and Energy System Technology

fragen bei Infrastrukturinvestitionen im Bereich erneuerbarer Energien ist darin zu sehen, dass auch bei „sich erneuernden Energien“ die konkreten Standorte mit den entsprechenden Bedingungen für einen möglichst wirtschaftlichen Anlagenbetrieb begrenzt sind. Schon alleine aus diesem Grunde heraus ist es erforderlich, dem Thema

Energieeffizienz ebenfalls eine höhere Bedeutung zu geben. In Österreich hat sich gezeigt, dass die mühsam erreichten Anteile an Ökostrom in der gesamten Stromerzeugung durch die durchschnittliche jährliche Bedarfssteigerungsrate von etwa 2 % pro Jahr wieder relativiert werden. Österreich ist durch die günstige Lage am Alpenbogen prädestiniert für eine intensive Nutzung der Wasserkraft und ein entsprechender Ausbau unter Berücksichtigung ökologischer Randbedingungen ist grundsätzlich als sehr positiv zu beurteilen. Ein weiterer Punkt betrifft die wirtschaftliche Effizienz. Die Erzeugungskosten von Strom aus erneuerbaren Energiequellen liegen oftmals deutlich über dem Marktpreis. Um die angestrebte Ausweitung der Ökostromerzeugung zu erreichen, ist daher eine entsprechende Förderung erforderlich. Die Fördermöglichkeiten für Strom aus erneuerbaren Energien sind sehr vielfältig und umfassen institutionelle Instrumente (ordnungspolitisch oder organisatorisch), monetäre Instrumente (einnahmenwirksam, ausgabenwirksam, nicht-fiskalisch etc.), Maßnahmen der Mengensteuerung (Ausschreibungsmodelle, Quotenmodelle), Förderprogramme und freiwillige Maßnahmen. Die Wirkungsweisen und damit die zu erzielenden konkreten Erfolge – nämlich die Steigerung der Ökostromerzeugung – sind dabei sehr unterschiedlich. Weltweit und in Europa haben sich dabei im Wesentlichen zwei Fördersysteme etabliert, nämlich das Einspeisetarifsystem und Quotenmodelle. Abbildung 3 zeigt die in Europa eingesetzten Fördermodelle und es ist die sehr unterschiedliche Anwendung der Fördermodelle auffallend, wobei die konkreten Ausgestaltungen in den einzelnen Staaten auch beim Einsatz eines vom Grunde her gleichen Modells (z.B. Einspeisetarifsystem) unterschiedlich sind. Dies betrifft beispielsweise Parameter wie die Förderdauer, Förderhöhe oder Differenzierungen des Fördertarifes nach spezifischen Anlagenkriterien (z.B. Anlagengröße). Der möglichst effiziente Einsatz der vorhandenen Mittel ist nicht nur in wirtschaftlich schwierigen Zeiten von oberster Priorität. Dies trifft im Beson-

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Top-Thema Volkswirtschaftlich effizienter Mitteleinsatz zur Förderung Erneuerbarer Energien ist oberstes Gebot Die dargelegten Fragen hinsichtlich Systemintegration und effizienten Fördermodellen sind aktuelle Forschungsfragen am Institut für Elektrizitätswirtschaft und Energieinnovation und werden mit Hilfe von Simulationsrechnungen mit dem vorgestellten Elektrizitätswirtschaftsmodell ATLANTIS näher untersucht um seitens der Wissenschaft einen entsprechenden Beitrag zur positiven Entwicklung des europäischen Elektrizitätssystems zu leisten. Autoren Dipl.-Ing. Dr.techn. Udo Bachhiesl Jahrgang 1975 Assistent am Institut für Elektrizitätswirtschaft und Energieinnovation

Abbildung 3: Fördermodelle in Europa (mittelgrau: Einspeisetarife, dunkelgrau: Quotenmodelle, hellgrau: Investitionshilfen)5 deren auch auf die eingesetzten Fördermittel zur Steigerung der Ökostromerzeugung zu und in diesem Sinne bietet die aktuelle EU-Richtlinie zur Förde-

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rung erneuerbarer Energien6 erste konkrete Möglichkeiten, allerdings müssen diese auch in den Mitgliedsstaaten entsprechend umgesetzt werden.

Dipl.-Ing. Dr.techn. Christoph Gutschi Jahrgang 1975 Assistent am Institut für Elektrizitätswirtschaft und Energieinnovation _____________________ 5 OPTRES / futures-e 6 Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Dipl.-Ing. Dr. Udo Bachhiesl

Dipl.-Ing. Dr. Christoph Gutschi

Assistent am Institut für Elektrizitätswirtschaft und Energieinnovation TU Graz

Assistent am Institut für Elektrizitätswirtschaft und Energieinnovation TU Graz


Top-Thema

Wolfgang Posch

Das Energiepentagon Ein ganzheitlicher Energiemanagement-Ansatz In dieser Abhandlung wird ein Energiemanagement Modell auf Basis der entscheidungsorientierten Betriebswirtschaftslehre vorgestellt, das die für einzelne Industriebetriebe maßgeschneiderte Implementierung eines ganzheitlichen Energiemanagementsystems ermöglicht. Das Modell weist drei Dimensionen auf. In der ersten Dimension werden die drei Managementebenen – normativ, strategisch und operativ – abgedeckt, in der zweiten erfolgt die Segmentierung in die fünf Managementfunktionen Planung, Organisation, Personalführung, Information sowie Kontrolle und in der dritten Dimension wird das dynamische Element der Entwicklung abgebildet. Dieser generische, an den allgemeinen Managementfunktionalitäten ausgerichtete Ansatz lässt sich ausgezeichnet in das Unternehmen sowie die energiewirtschaftlich relevante Umwelt integrieren und resultiert in einer hohen Kompatibilität mit anderen Managementsystemen des Unternehmens.

Neue Anforderungen Am Ende ihres vielbeachteten Artikels „The End of Cheap Oil“ stellen Campbell und Laherrére im Jahr 1998 kurz und bündig fest: „…The world is not running out of oil – at least not yet. What our society does face, and soon, is the end of the abundant and cheap oil on which all industrial nations depend.” Wenngleich die in diesem Artikel erfolgte Datierung mit 2010 als spätesten Zeitpunkt für das damit angedeutete weltweite Fördermaximum von konventionellem Erdöl zwischenzeitlich nicht mehr aufrecht zu halten ist , so sind hohe Energiepreise (oft auch in Verbindung mit dem Emissionshandel) und die Energieversorgungssicherheit tatsächlich weltweit Zit. Campbell (1998), S. 83 Vgl. Smil (2005), S. 210 ff. 10

zu Vorstandsthemen in vielen Unternehmen avanciert. Damit tritt zu einer bisher zumeist rein technisch orientierten Betrachtungsweise energiewirtschaftlicher Aspekte in Unternehmen auch eine stark betriebswirtschaftliche Komponente hinzu, die zunehmend die Managementaspekte dieses Themas in den Vordergrund stellt. Dies erfordert ein auf die Gestaltung, Lenkung und Entwicklung der Energiewirtschaft ausgerichtetes ganzheitliches Energiemanagementsystem, das die damit verbundenen Anforderungen erfüllt und dabei auch Managementinstrumente zur Verfügung stellt, die sich zur Beherrschung der jüngsten Entwicklungen in den Energiemärkten eignen (beispielsweise der Umgang mit der Liberalisierung leitungsgebundener Energiemärkte,…).

Betriebliches Energiemanagement Durch die Einbindung der Energiewirtschaftsziele in die Zielpyramide des Unternehmens erfolgt eine automatische Ausrichtung der energiewirtschaftszielorientierten Tätigkeiten an den Unternehmenszielen. Die Energiemanagementfunktion als Gesamtheit der einzelnen im Energiemanagementsystem gebündelten Funktionen (Planung, Organisation, Personal, Information, Kontrolle) steht zu den originären energiewirtschaftlichen Funktionen (z. B.: Energieeinkauf, -umwandlung, -nutzung,…), die in der innerbetrieblichen Energiewertschöpfungskette erfasst sind, in einem komplementären Verhältnis. Sie kann als Querschnittsfunktion betrachtet werden, die in alle originären energiewirtschaftlichen Vgl. Wohinz (1989) WINGbusiness 3/2010


Top-Thema Energiemanagementsysteme für einzelne Unternehmen. Es weist drei Dimensionen auf (siehe Abb. 1). In der ersten Dimension werden die drei Mana gement eb e nen – normativ, strategisch und operativ – abgedeckt, in der zweiten erfolgt die Segmentierung in die fünf Managementfunktionen Planung, Organisation, Personalführung, InAbb. 1: Dimensionen des Energiepentagon Modells formation sowie Kontrolle und in Funktionen steuernd eingreift. Da- der dritten Dimension wird das dynadurch ist sichergestellt, dass sowohl alle mische Element der Entwicklung abgeAspekte des Managements als auch alle bildet. Durch die Übereinanderlegung Aspekte der energiewirtschaftlichen der Modelldimensionen erhält man die Wertschöpfung abgedeckt sind. einzelnen Elemente des Modells. Diese können als Managementfunktion auf Durch die Nutzung der den Ener- einer bestimmten Managementebene giemanagementfunktionen inhärenten verstanden werden, wobei der Aspekt Koordinationswirkung und den zu- der übergreifenden Koordinierung sätzlichen Einsatz sogenannter über- und der Entwicklung als jeweils zugreifender Koordinationsinstrumente wird nicht nur ein gesamtheitlicher, intra-energiewirtschaftlicher Fit erzielt sondern auch eine Einbindung in das Unternehmen und die energierelevante Umwelt ermöglicht. Zusätzlich führt die Energieentwicklung als dynamische Komponente des Energiemanagementsystems zu einem kontinuierlichen Abgleich mit den im Rahmen der Unternehmensentwicklung durchlaufenen Abschnitten des Unternehmenslebenszyklus und den maßgeblichen Änderungen der energierelevanten Umwelt.

giepolitik zusammen, erhält man eine Systematik von dreizehn eng miteinander in Beziehung stehenden Elementen (siehe Abb. 2). Stellt man das die normative Ebene abdeckende Element der Energiepolitik in die Mitte des Energiemodells und ordnet die fünf Managementfunktionen Planung, Organisation, Personalführung, Information und Kontrolle rund um die Energiepolitik an, resultiert daraus die Form eines Pentagons (siehe Abb. 3). Die zentrale Position der Energiepolitik entspricht ihrer besonderen Aufgabe als Kristallisationspunkt der Integration. Dies resultiert aus der sinnstiftenden Funktion, die die Energiepolitik nicht nur zum Ausgangspunkt des intrafunktionalen Fits macht, sondern auch – ausgedrückt in der Verschmelzung der fünf Managementfunktionen auf normativer Ebene – einen starken Einfluss auf den interfunktionalen Fit ausübt und zusätzlich in großem Umfang zum Fit mit dem übergeordneten System beiträgt, indem im Rahmen der Energiepolitik eine Überführung der Unternehmensziele in energiewirtschaftliche Rahmenziele stattfindet und die Unternehmenskultur über die Sinnstiftung in die Ausgestaltung der Energiewirtschaft einfließt. Die fünf peripher angeordneten Managementfunktionen decken sowohl die strategischen, effektivitätso-

Das Energiepentagon Modell Das auf Basis mehrjähriger Forschungsarbeiten entwickelte Energiepentagon Modell trägt all den oben angeführten, erforderlichen Charakteristika Rechnung und dient als Ausgangspunkt für den Aufbau maßgeschneiderter Vgl. Küpper (2001), S. 313 Vgl. Bleicher (2004), S. 529 ff. Siehe Posch (2010) WINGbusiness 3/2010

Abb. 2: Elemente des Energiepentagon Modells sätzliches Element betrachtet werden. Fasst man ferner auf normativer Ebene die Managementfunktionen als Ener-

rientierten als auch die operativen, effizienzorientierten Aspekte ab und sind als Netzwerk miteinander verknüpft.

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Top-Thema Diese Koordinierungsaufgabe wird einerseits durch die Funktionen selbst geleistet und andererseits noch durch übergreifende Koordinierungsinstrumente (z. B. Kennzahlensystem inklusive Balanced Scorecard, Budgetierung, interne Leistungsverrechnung, …) verstärkt.

Energiepentagons widerspiegelnde Rekursivität über die Systemhierarchien hinweg gegeben ist. Überdies stellt das Energiepentagon auch die Schnittstelle des Unternehmens mit dem energetisch relevanten Umfeld dar. Dadurch erfolgt eine direkte Harmonisierung des Subsystems Energiewirtschaft mit

Energiepentagon Energetische Umwelt

Diese Kompetenz wird sich dann in vielen Fällen als Kernkompetenz des Unternehmens erweisen, was bei einer isolierten Betrachtungsweise von Energie- und Stoffströmen eher als Ausnahme zu werten ist.

Unternehmen Operativ

• Wettbewerber • Lieferanten • Kunden • Komplementäre • Beeinflussung durch o Politik o Wirtschaft o Gesellschaft

Strategisch Normativ

(

• Unternehmensmanagement • Unternehmensinfrastruktur • Personalwirtschaft • Technologieentwicklung

Politik

• Beschaffung • Eingangslogistik • Produktion / Erstellung

o Technologie

• Ausgangslogistik • Marketing & Vertrieb

Information

• Kundendienst

Entwicklung

Abb. 3: Das Energiepentagon

Seite 3

Die Dynamisierung des Modells erfolgt durch das Entwicklungselement, das – vor allem fußend auf der Energieinnovation – die Selbstentwicklungskraft und Anpassungsfähigkeit an ein sich im Verlauf der Zeit änderndes Umfeld (sowohl das Unternehmen selbst als auch das energetisch relevante Umfeld) sicherstellt. Ähnlich wie bei der Koordination, wo die fünf Managementfunktionen bereits einen großen Anteil an der gesamten, durch übergreifende Koordinationsinstrumente vervollständigten Koordinationsleistung haben, tragen diese Managementfunktionen auch zur Entwicklung einen wesentlichen Anteil bei, der durch die Energieinnovation komplettiert wird. In besonderem Maße wird dies bei der ex ante Kontrolle sichtbar, die in ihrer Funktion als Prämissenkontrolle den Fit zwischen strategischen Planungsprämissen und tatsächlicher Umfeldsituation zum Inhalt hat und damit ein Gradmesser des Änderungsbedarfs ist.

dem energiewirtschaftlich relevanten Unternehmensumfeld und gleichzeitig wird die energetische Anpassung an das Unternehmen weitergegeben, was zur Anpassung des Gesamtunternehmens an Änderungen des energetischen Umfelds führt. Der generische, an den allgemeinen Managementfunktionalitäten ausgerichtete Ansatz resultiert in einer hohen Kompatibilität mit anderen Managementsystemen des Unternehmens. Insbesonders ist dabei an eine Absorptionsintegration in die in vielen Unternehmen bereits bestehenden HSEQ-Systeme, die sich häufig an den Standards der Umwelt- oder Qualitätsmanagementsysteme nach ISO orientieren, zu denken. Sicherlich wird der sich derzeit noch im Entwicklungsstadium befindliche ISO Standard für Energiemanagement, der sich im Aufbau an den ISO Umwelt- und Qualitätsstandards orientieren wird, dieser Entwicklung förderlich sein.

Systemintegration

Ausblick

Als Subsystem ist die Energiewirtschaft in das Unternehmen eingebettet, wobei eine weiterführende Integration des Energiemanagementsystems mit dem Managementsystem des Unternehmens durch die sich im Modellaufbau des

Aufgrund der ähnlichen Betrachtungsweise von Energie- und Stoffströmen in Unternehmen bietet sich die zukünftige Erweiterung des Managementmodells um die Stoffströme an. Dies entspricht auch dem Trend zu einer gesamtheit-

Vgl. Posch (2006)

Vgl. IEA (2007), ISO (2008)

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lichen Optimierung der energetischen und stofflichen Ressourcen von Unternehmen. Dies könnte in zukünftigen kompetenzbasierten Betrachtungen von Unternehmen dazu führen, die Fähigkeiten, die das Management von unternehmensweiten Energie- und Stoffströmen betreffen, als gebündelte Ressourcenkompetenz zu erfassen.

Literatur Bleicher, K. (2004): Das Konzept Integriertes Management. 7. Aufl. Frankfurt: Campus Campbell, C.J., Laherrére, J.H. (1998): The End of Cheap Oil. In: Scientific American, March (1998), S. 78 – 83 IEA, ISO (Hrsg.) (2007): International standards to develop and promote energy efficiency and renewable energy sources. A common position paper by IEA and ISO. Paris: IEA ISO (2008): ISO launches project committee to develop international standard for energy management. Ref. 1122. Online im Internet, URL: < http://www.iso.org/iso/pressrelease. htm?refid=Ref1122> (Abruf: 25.07. 2008; 19:00) Küpper, H.-U. (2001): Controlling. 3. Aufl. Stuttgart: Schäffer-Poeschel Posch, W. (2010): Ganzheitliches Energiemanagement für Industriebetriebe. Habilitationsschrift. Leoben: Department für Wirtschafts- und Betriebswissenschaften, Montanuniversität Leoben Posch, W., Kepplinger, J. (2006): Realisierung innovativer Energiekonzepte in der Papier- und Zell-stoffindustrie. In: Institut für Elektrizitätswirtschaft und Energieinnovation: Dritte Energiepreiskrise – Anforderungen an die Energieinnovation. 9. Symposium Energieinnovation an der TU Graz im Februar 2006. Tagungsband. Graz: IEE. S. D15/1 – D15/12 Smil, V. (2005): Energy at the Crossroads. Cambridge, MA: MIT Press Wohinz, J.W., Moor, M. (1989): Betriebliches Energiemanagement. Wien: Springer

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Top-Thema Controlling im Explorations- und Produk t ionsbe reich des internationalen Energieunternehmens OMV. Vor seinem Eintritt in die OMV Dipl.-Ing. Dr. mont. war Herr Dr. Posch drei Jahre als SeWolfgang Posch nior Researcher am Department OMV E&P GmbH Wirtschafts- und B e t r ieb s w i s s e n Autor schaften an der Montanuniversität Leoben mit den Schwerpunkten Energie Dipl.-Ing. Dr. mont. Wolfgang Posch Management, Wertmanagement und (Jg. 1970) Controlling für Industriebetriebe täSeit 2006 ist Wolfgang Posch als Head tig. of Strategic Management der OMV Zuvor war Herr Dr. Posch mehr als E&P GmbH verantwortlich für die stra- sechs Jahre als Strategie- und Organisategische Planung und das strategische tionsberater für international renom-

mierte Managementberatungen (Arthur D. Little, Accenture) im Bereich Energiewirtschaft tätig. Davor war er führend an der Entwicklung eines Marketingkonzeptes für Energiedienstleistungen in einem amerikanischen EVU in Sacramento, Kalifornien, beteiligt. Wolfgang Posch studierte Kunststofftechnik an der Montanuniversität Leoben, erstellte anschließend am Department Wirtschafts- und Betriebswissenschaften seine Dissertation zum Thema „Erfolgsstrategien für kommunale Energieversorgungsunternehmen“ und habilitierte sich an demselben Department im Fachbereich „Industriebetriebslehre“. Zusätzlich absolvierte er ein Post Graduate Studium (Schwerpunkte: Marketing und Strategisches Management) an der Technischen Universität von Graz.

Ein kompakter Überblick über die österreichische Förderungslandschaft Wertvolle Tipps für Ihren hürdenlosen Förderungsantrag Ein Vortrag des WING in Kooperation mit Austin, Pock + Partners GmbH: Datum:

21. Oktober 2010

Uhrzeit:

18:30 – 20:00 Uhr

Ort:

Technische Universität Graz, Hörsaal „E“

Anmeldung: bitte bis spätestens 15.10.2010 unter: office@wing-online at

Programm Begrüßung & Vorstellung Prof. Ulrich Bauer | Vizerektor TU Graz

Kurzvorstellung Austin, Pock + Partners GmbH DI Herbert Pock | Geschäftsführer Austin, Pock + Partners GmbH

Impulsvortrag Austin, Pock + Partners GmbH Mitarbeiter | Austin, Pock + Partners GmbH „Ein kompakter Überblick über die österreichische Förderungslandschaft“ Die wichtigsten Förderungsinstrumente in den Bereichen x Investitionen x Qualifizierungen x Beratung x Forschung & Entwicklung x Internationalisierung

Erfahrungsaustausch und Diskussion Im Anschluss an den Vortrag bieten wir Ihnen die Möglichkeit mit den Experten von Austin, Pock + Partners GmbH über Ihre Projekte zu sprechen.

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Top-Thema

Georg Premm

Effektivität vor Effizienz im Energiebereich Zur strategischen Orientierung im betrieblichen Energiemanagement Effektivität und Effizienz, zwei Begriffe, die oftmals als Synonym angesehen und dadurch häufig missverständlich verwendet werden. Doch bei genauerer Betrachtung ergeben sich erhebliche Unterschiede. Was steckt hinter diesen Begriffen und warum ist Effizienz alleine zu wenig, um unsere Gesellschaft auf die nächste Entwicklungsstufe zu bringen? Um diese Fragen zu beantworten wird das Thema Energie in Industriebetrieben beleuchtet, da der produzierende Bereich im Jahr 2008 für ca. ein Drittel des Endenergieverbrauchs in Österreich verantwortlich zeichnete. http://www.statistik.at/

Effektivität und Effizienz Zur Unterscheidung der beiden Begriffe lassen sich die inhaltlichen Schwerpunkte folgendermaßen umschreiben: „Effektivität ist ein Beurteilungskriterium, mit dem sich beschreiben lässt, ob eine Maßnahme geeignet ist, ein vorgegebenes Ziel zu erreichen. Über die Art und Weise der Zielerreichung werden bei der Betrachtung unter Effektivitätsgesichtspunkten keine Aussagen getroffen.“ Unter Effizienz hingegen versteht man ein „Beurteilungskriterium, mit dem sich beschreiben lässt, ob eine Maßnahme geeignet ist, ein Gabler Wirtschaftslexikon (2010), S. 783 14

vorgegebenes Ziel in einer bestimmten Art und Weise zu erreichen.“ Pümpin und Prange definieren diese Begriffe unter Managementaspekten. Sie verstehen unter Effektivität eine strategische Kenngröße, welche die Bewertung der Richtung zur Zielerreichung ermöglicht. Entsprechend wird in diesem Bereich die Frage in den Vordergrund gestellt: Tut man überhaupt die richtigen Dinge? Effizienz hingegen sehen sie als Bewertungsgröße für die operative Ebene, die sich in ihrem Handeln an der strategisch vorgegebenen Richtung orientiert. Gabler Wirtschaftslexikon (2010), S. 785

Hier ist zu klären, ob der Input zur Erreichung eines gewünschten Outputs dem Rationalprinzip entspricht. Als Frage formuliert: Werden die Dinge richtig getan? Im Zusammenhang mit Energie ist der Begriff der Effizienz allgegenwärtig. Sei es in verkaufsfördernden Werbespots, die sich Anglizismen zu Nutze machen („efficient dynamics“, „blue efficiency“,…) oder auf politischer Ebene, wo durch „Energieeffizienzaktionspläne“ die Nachhaltigkeit forciert werden soll. Die Kombination dieser beiden Worte würde man noch in zig anderen Vgl. Pümpin/ Prange (1991) und Wohinz (2003), S.24 Nach Vorgabe der EU Richtlinie 2006/32/EG WINGbusiness 3/2010


Top-Thema Abbildung 1: Gap Analyse nach Bircher1

strategisch vorgedachten Plan möglichst gut auszuführen.

Ziel

Ziellinie Frühere Ziellinie

Strategische Lücke

Effektive Zielerreichung

Vergangenheit Gegenwart

Leistungslücke

Zukunft

------------------------------Bircher (1976)

energierelevanten Zusammenhängen finden. Doch was genau steckt hinter dem Begriff der Energieeffizienz? Unter Energieeffizienz ist die „Produktivität des Energieeinsatzes“ zu verstehen. Der Begriff der Produktivität gibt an, mit welchem Einsatz eines Produktionsfaktors, in diesem Fall der Energie, möglichst viel Output generiert werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, wie dieser Energieinput erzeugt wird. Die Frage, die sich dabei stellt: Ist eine Betrachtung auf operativer Ebene der richtige Ansatz, um ein Global-

Wenn aber die strategische Ebene kopflos agiert und keine Richtung Lücke vorgegeben wird, wie ist (Gap) dann feststellbar, ob die Effizienz eines Energiesystems nicht nur in einer Momentaufnahme sondern in einem größeren Betrachtungswinkel bzw. einem längeren BetrachZeit tungshorizont tatsächlich effizient ist? Oder anders formuliert: Wird mit der effizient eingesetzten Energie auch effektiv richtig umgegangen? Dazu sei auf Abbildung 1 verwiesen. In der Gap Analyse nach Bircher wird bildhaft dargestellt, dass eine strategische Lücke in der Zielerfüllung nicht durch operationale Maßnahmen geschlossen werden kann (siehe Abbildung 1) Für wirtschaftlich geführte Unternehmungen ist das Thema der strategischen Ausrichtung sowie die damit verbundene Wahrung bzw. der Aufbau strategischer Erfolgspositionen von höchster Relevanz. Industriebetriebe, als spezielle

Abbildung 2: Betriebliche Arbeitssysteme als Ort energetischer Transformationsprozesse nach REFA

rcher (1976)

Mensch

Output Betriebsmittel

Energie als Produktionsfaktor (i.e.S.) --------------------------1 Wohinz/ Moor (1989), S.7

ziel, die ökologische Nachhaltigkeit (auch im Sinne des wirtschaftlichen Handelns), in den Focus der Bemühungen zu stellen? Diese Frage muss mit „Nein“ beantwortet werden. Die ausführende Ebene ist dazu da, den

Vertreter wirtschaftlicher Unternehmungen, werden, bei entsprechend energieintensiver Produktion, auch ein großes Interesse an einer rationellen Energienutzung im Rahmen ihres Wertschöpfungsprozesses haben.

Vgl. Erdmann/Zweifel (2008), S.77

Bircher (1976)

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Bedeutung der Energie für Industriebetriebe Worin liegt die Bedeutung der Energie für Industriebetriebe? Energie ist an jedem Schritt im Wertschöpfungsprozess einer Unternehmung maßgeblich und unersetzbar beteiligt. Sei es als Komfortfaktor für die beteiligten Menschen oder als Produktionsfaktor mit direkter Wirkung auf die eingesetzten Betriebsmittel (siehe Abbildung 2) . Es gibt Beispiele energieintensiver Produktionsstätten, in denen ein wesentlicher Faktor für die Ansiedlung und in einem der nachfolgenden Beispiele auch für die Absiedelung von Teilen der Produktion, die Energie bzw. die Umwelt war: Beispiel 110:

1

Energie als Komfortfaktor (d.h. Produktionsfaktor i.w.S.)

Input

Eine Studie des Fraunhofer Institutes für System- und Innovationsforschung aus dem Jahr 2009 stellt das Thema Energieeffizienz in der Produktion als wichtigen strategischen Faktor auf Kostenseite produzierender Betriebe dar. Durch die Reduzierung der Kosten für Endenergieträger ergibt sich automatisch eine geringere Kostenbelastung für die produzierten Güter. Dieses Potential, welches sich auf operativer Seite ergibt, muss auf strategischer Seite aber auch erkannt und genutzt werden.

Im Fall der Alu- Hütte Ranshofen (Oberösterreich) war einer der entscheidenden Faktoren für die Ansiedelung 1939 die Nähe zu den neu errichteten Inn- Kraftwerken. Diese lieferten ausreichend elektrischen Strom, insbesondere für die energieintensive Elektrolyse. Im Jahr 1992 musste die Elektrolyse aufgrund von Umweltunverträglichkeit und damit verbunden explodierenden Kosten für die Einhaltung der Immissionsgrenzen nach Kanada verlagert werden. Kurz gesagt: Die Energieverfügbarkeit war der Grund für die Ansiedelung und die Umweltunverträglichkeit der Grund für die Absiedelung der Elek Vgl. Schröter et.al. (2009), S. 1ff Vgl. Wohinz/ Moor (1989), S.7 Wohinz/ Moor (1989), S.7 10 http://www.umweltbundesamt.at/ fileadmin/site/umweltthemen/industrie/pdfs/MUK/10_Ranshofen.pdf ; Abfrage: 13.7.2010 15


Top-Thema Beispiel 313: Fronius International ist eine Familienunternehmung aus OberösDipl.-Ing. terreich, die ihr Georg Premm Handeln auf ökologische NachhalAssistent am Institut tigkeit ausgerichtet für Industriebetriebshat. Alle Standorte lehre u. Innovationswurden mit Phoforschung TU Graz tovoltaik– Zellen ausgerüstet, die im trolyseanwendungen der Alu- Hütte Falle Sattledt beispielsweise bis zu 604 Ranshofen. [kWp] leisten können und somit einen nicht unerheblichen Teil des Bedarfs Beispiel 211: an elektrischem Strom am Standort decken. Sappi Gratkorn ist mit einer JahreskaMit dem Neubau des F&E Zentrums pazität von 250.000 Tonnen Zellstoff in Thalheim (Eröffnung 2011) wird das und 880.000 Tonnen Papier12 einer größte Geothermiefeld Europas realider größten Energieverbraucher im siert, welches im Sommer überschüsBundesland Steiermark (entspricht sige Prozesswärme aufnehmen soll 10 % des Stromverbrauchs der gesam- und im Winter als Hauptwärmequelle ten Steiermark). Im betrachteten Jahr fungieren wird. 2006 wurde elektrischer Strom in einer Anhand dieser Beispiele wird die BeGesamtmenge von 720 [GWh], sowie 3 deutung der Effektivität in Verbindung Millionen Tonnen Dampf verbraucht. mit Energie klar. Die StandortentscheiEtwa 470 [GWh] des elektrischen dung bzw.-bestätigung kann erst durch Stroms kamen aus eigener Energieer- die entsprechenden energetischen Rahzeugung (Kraft Wärme Kopplung und menbedingungen, also der VerfügbarWasserkraft), der Rest wurde als Fremd- keit von ausreichend nutzbarer und strom bezogen. Anhand dieser Zahlen ökologisch vertretbarer Energie, auf wird die strategische Bedeutung der die jeweiligen Orte fallen. Energie für den Standort klar. Nur durch das Erkennen der Ressource Energie als wichtigen strateUm eine Unabhängigkeit vom gischen Produktionsfaktor und daraus Strommarkt zu erreichen und gleich- resultierend ein entsprechend effektiver zeitig die Prozessstabilität zu erhöhen, Umgang mit derselben im Rahmen kam im Jahr 2007 ein GuD Kraftwerk effizient gestalteter Prozesse wird ein zum Kraftwerksverbund am Standort ökologisch nachhaltiges Wirtschaften hinzu. Mit einer Gesamtkapazität von überhaupt erst möglich. 900 [GWh/a] hat sich die UnternehWas für andere Managementbemung Sappi am Standort Gratkorn reiche gilt, sollte auch beim Thema Envom reinen Energieverbraucher zum ergie seine Richtigkeit haben: EffektiEnergieerzeuger gewandelt (der Über- vität vor Effizienz als Orientierung für schuss an elektrischem Strom wird in zukünftige Aktivitäten! das öffentliche Netz eingespeist) und erzielt trotz eines Investitionsvolumens Literatur von 50 Millionen Euro akzeptable Amortisationszeiten (ca. 5 Jahre). BIRCHER, B.: Langfristige Unternehmungsplanung- Konzepte, Erkennt11 http://www.tuev.at; Abfrage: 21.7.2010 13 http://www.fronius.com; Abfrage: 12 Stand: 2006 21.7.2010

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nisse und Modelle auf systemtheoretischer Grundlage; Bern 1976 GABLER Wirtschaftslexikon, 17. Auflage; Wiesbaden 2010 ERDMANN, G.; ZWEIFEL, P.: Energieökonomik;. Berlin-Heidelberg 2008. PÜMPIN, C.; PRANGE J.: Management der Unternehmensentwicklung – Phasengerechte Führung und der Umgang mit Krisen – Das St. Gallener Management-Konzept, Bd. 2; Frankfurt-New York 1991 SCHRÖTER, M.; WEISSFLOCH, U.; BUSCHAK, D.: Energieeffizienz in der Produktion- Wunsch oder Wirklichkeit; Karlsruhe 2009 WOHINZ, J. W.: Industrielles Management – Das Grazer Modell; Wien-Graz 2003 WOHINZ, J. W.; MOOR, M.: Betriebliches Energiemanagement- Aktuelle Investition in die Zukunft; Wien-New York 1989 Onlinequellen: Fronius: http://www.fronius.com; Abfrage: 21.7.2010 Statistik Austria: http://www.statistik.at/web_de/static/ energiebilanz_2008_042382.pdf; Abfrage:15.7.2010 TÜV Österreich: http://www.tuev.at/start/browse/Webseiten/TUV%20Austria%20Holding/ T%C3%9CV%20TIMES/A rchiv/Aus gab e %20 01%20M% C3% A 4 r z%2020 08/Portr%C3%A4t /Portr%C3%A4t_ de.xdoc; Abfrage: 21.7.2010 Umweltbundesamt: h t t p : // w w w. u m w e lt b u n d e s a m t . at /f i le ad m i n /sit e /u mwelt t he men /indust r ie /p d f s / MUK /10 _ Ra nshofen.pdf; Abf rage: 13 .7.2010 Autor Dipl.-Ing. Georg Premm Jahrgang 1983 Assistent am Institut für Industriebetriebslehre und Innovationsforschung, TU Graz

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Top-Thema

Alexander Rabengruber, Selina Künstle

Die Energiemanagementnorm EN 16001 im Kontext der energiepolitischen Ziele der EU Die EU rückte in den letzten Jahren bewusst die Energieproblematik ins Zentrum ihrer Politik, dazu wurde 2007 die erste Europäische Energiestrategie verabschiedet und 2009 die Energiemanagementnorm EN 16001 eingeführt. Die Einführung der EN 16001 in einem Unternehmen kann von Vorteil sein, wobei die Anreize zur Einführung erst geschaffen werden müssen. Zur Umsetzung der energiepolitischen Ziele der EU ist die Norm im Wesentlichen auf die Energieeffizienz beschränkt. Auch wenn noch einige Potentiale und Möglichkeiten, wie die Verknüpfung mit der EMAS III, vorhanden sind, zeigen Beispiele wie Dänemark, dass eine Einführung einer Energiemanagementnorm beträchtliche Einsparungen bringen kann.

Einleitung Die Bedeutung der Energie in der Gesellschaft und Politik nimmt einen immer höheren Stellenwert ein, nicht zuletzt durch eine Verschärfung der Klima- und Energieversorgungsproblematik. Wenn man sich aber dessen besinnt, dass die Wurzeln der Europäischen Union in der Europäischen Kohle und Stahl Gemeinschaft verankert sind, welche primär 1951 aus sicherheitsund energiepolitischen Zielsetzungen heraus gegründet wurde, ist es geradezu paradox, dass die erste EU-Energiestrategie erst 2007 verabschiedet wurde. Auch aus unternehmerischer Sicht besteht dringender Handlungsbedarf, sich mit dem Thema „Management von Energie“ zu beschäftigen, denn Energie wird zunehmend zum kritischen Produktionsfaktor. In diesem Artikel wird die Entwicklung der EU-Energiestrate-

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gie und deren Einfluss auf energieintensive Industriebetriebe beschrieben. Weiters wird deren Zusammenhang mit betrieblichen Energiemanagement und einer Zertifizierung nach EN 16001 erörtert. EU-Energiepolitik Die Europäische Energiestrategie mit den Themenschwerpunkten der Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit soll einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emmissionen und somit zur Begrenzung des weltweiten Temperaturanstieges auf maximal 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter liefern. Die verpflichtenden Hauptziele der Europäischen Energiestrategie sind unter den 20/20/20 Zielen der EU bekannt. Diese drei Ziele, die bis zum Jahr 2020 erreicht werden sollen, umfassen eine

CO2-Reduktion von 20 % gegenüber dem Jahr 1990, eine Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien auf 20 % und eine Steigerung der Energieeffizienz um 20 % zum Vergleichsjahr 2005 (vergleiche dazu auch Abb.1). Sollte ein internationaler Konsens gefunden werden, so soll die CO2-Reduktion auf 30 % angehoben werden, wobei sich Deutschland, Frankreich und Großbritannien dafür aussprechen. Dies ist umso beachtlicher, da die Kyoto-Ziele voraussichtlich nicht von allen EUStaaten erreicht werden können. Die Umsetzung der Ziele erfolgt mittels der Nationalen Aktionspläne der EU-Mitgliedstaaten. Die 20/20/20 Ziele sind aber nicht die einzigen relevanten Ziele der EU, die bei einem erfolgreichen Energiemanagement im Unternehmen beachtet werden sollten. Vgl. Commission of the European Communities (2007) 17


Top-Thema Umsetzung der EU-Vorgaben einerseits auf eine Stabilisierung des Endenergieverbrauchs auf dem Niveau von 2005 und andererseits soll eine weitere Erhöhung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energiequellen und die Sicherstellung der Energieversorgung durch eine Ökologisierung des Steuersystems erreicht werden. Energiemanagement und die Zertifizierung nach EN 16001

Abb.1: Bruttoenergieverbrauch und Primärenergieerzeugung der EU-27 (Quelle Eurostat) Es ist darauf zu achten, dass nicht nur die aktuelle politische Situation, sondern auch kurz-, mittel- und langfristige politische Zielsetzungen betrachtet werden. Um mögliche Risiken durch die Politik zu verringern ist ein präventives Verhalten seitens der Industrie empfehlenswert.

Weiters stehen eine hohe Beschäftigungsrate mit ausgeprägtem sozialen und territorialen Zusammenhalt im Mittelpunkt. Eine genauere Analyse der EU-politischen Ziele macht deshalb Sinn, weil es bei der Umsetzung durch die Nationalstaaten zu wesentlichen wirtschaftlichen Belastungen oder aber auch zu In Abbildung 2 sind die allgemei- möglichen Verbesserungen kommen nen strategischen Ziele der EU-Politik kann. Solche Ziele können über quandargestellt, welche sich in die Haupt- titative Beschränkungen wie z.B. durch ziele des Wachstums, der Nachhaltig- Emissionsstandards oder den Zertifikeit und der offentlichen Interessen katehandel oder durch eine Beeinflusunterteilen lassen. Ein wesentliches sung des Marktpreises der jeweiligen Strategiepapier der nächsten Dekade Produkte umgesetzt werden. Diese ist die Post-Lissabon Strategie „Europa Marktpreise können u.a. durch Steu2020“ mit den drei Prioritäten eines in- ern erhöht oder es kann der Industrie telligenten, nachhaltigen und integra- durch Stützung mittels Förderungen, tiven Wachstums für die Entwicklung Einspeisetarife, etc. ein Verkauf der einer wissens- und innovationsbasier- Produkte zu marktüblichen Preisen erten, ressourcenschonenden, grünen möglicht werden. und wettbewerbsfähigen Wirtschaft. Die EU definierte auch makroökonomische, ökologische, soziale und risikominimierende Ziele, die auf den ersten Blick nicht im direkten Zusammenhang mit dem Energiemanagement eines Unternehmens stehen. So werden jegliche Belastungen der Energielieferanten relativ rasch indirekt an den Kunden weitergegeben. Die im März 2010 präsentierte „Energiestrategie Abb.2: Strategische Ziele der EU-Politik Österreich“ setzt bei der Vgl. Rabengruber (2010) 18

Vgl. Commission of the European Communities (2010)

Der Begriff Energiemanagementsystem (EMS) umfasst nach VDI 4602 „die zur Verwirklichung des Energiemanagements erforderlichen Organisations- und Informationsstrukturen einschließlich der hierzu benötigten technischen Hilfsmittel“ . Die Energiepolitik der EU, sowie die nationale Politik und Stellungnahmen politischer Institutionen führen zu einer Vielfalt an energiebezogenen Risiken für Unternehmen und werden auch die Zukunft der Energieproduktion drastisch beeinflussen. Insbesondere energieintensive Branchen werden sich deshalb in Zukunft noch stärker als bisher mit Energiemanagement beschäftigen müssen. Eine der Herausforderungen, der sie sich dabei stellen müssen, ist zusätzlich zu den bisher bereits erfolgreichen Maßnahmen des „technischen“ Energieeffizienzmanagements auch strategische Chancen zu nützen und im Sinne eines nachhaltigen betrieblichen Energiemanagements, sowohl operativ, als auch strategisch und normativ integriertes Energiemanagement zu betreiben. Die europäische Norm EN 16001:2009 liefert als Managementmodell Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung von Energiemanagement. Sie wurde am 1. Juli 2009 vom Normungskomitee CEN und CENELEC veröffentlicht. Das Ziel war einen EMS-Standard zu schaffen, welcher ähnlich dem dänischen (DS 2403 E bzw. DS INF 136), schwedischen (SS 62 77 50) und irischen (IS 393) Standard, Unterstützung bietet um in einer Organisation ein EMS eigenständig bzw. integriert in bestehende Managementsysteme einzuführen. Die Standardisierung in Form einer europäischen Norm erfolgte mitunter um die Umsetzung der EU-Richtlinien und Politik bzgl. Energieeffizienz zu unterstützen. Zit. nach VDI 4602 Blatt 1 (2007-10) WINGbusiness 3/2010


Top-Thema In Abbildung 3 ist das EMS-Modell nach EN 16001 dargestellt. Vom Aufbau her entspricht die Norm der ISO 14001:2004, was die Integration in bestehende normbasierte Systeme erleichtern soll. Eine Besonderheit zeigt sich im Anhang A der Norm, welcher eine Anleitung zur Selbstüberprüfung der Verwirklichung eines normkonformen EMS enthält. Die Ziele der Norm liegen in der Steigerung der Energieeffizienz, Senkung der Energiekosten und Verringerung des CO2-Ausstoßes. Die internationale Version der europaweit geltenden Norm wird momentan als ISO 50001 entwickelt und tritt voraussichtlich Anfang 2011 in Kraft. Die ISO schätzt, dass die neue Norm Einfluss auf bis zu 60 % des weltweiten Energieverbrauchs haben könnte. Politische Anreize zur Zertifizierung Die Entscheidung eines Unternehmens zur Zertifizierung wird durch intrinsische und extrinsische Faktoren bestimmt. Um die Sinnhaftigkeit der Zertifizierung eines Managementsystems für ein Unternehmen feststellen zu können, empfiehlt es sich deshalb, eine Stakeholderanalyse durchzuführen. Dadurch kann sowohl die Notwendigkeit einer Zertifizierung, als auch die Auswirkungen dieser auf den Unternehmenserfolg objektiv eingeschätzt werden. Das politische Umfeld stellt dabei einen wichtigen Aspekt dar. Vorreiter im Bereich der Energiemanagementnormen sind Dänemark, Schweden und Irland. Ein EMS entsprechend dem nationalen Standard DS 2403 bringt in Dänemark beispielsweise schon seit 1992 Steuervorteile für die energieintensive Industrie und führte nachweislich zur Verringerung des Energieverbrauchs, ohne konkrete Einsparmaßnahmen durchzuführen oder Investitionen zu tätigen. Die Einsparungen durch die Einführung eines EMS lagen anfangs zwischen 5 % und 10 %. Auch in Deutschland war im Rahmen des Entwurfs zum Energieeffizienzgesetz von 2009, welcher die EU-Richtlinie (2006/32/EG) zur Energieeffizienz umsetzen sollte, die verpflichtende Einführung von betrieblichem Energiemanagement in energieintensiven Vgl. ISO (2010) Vgl. Persson, A. et al. (2005) WINGbusiness 3/2010

Abb. 3: EMS-Modell nach EN 16001 (Quelle: ÖNORM EN 16001 (2009)) Betrieben vorgesehen. Anzumerken ist jedoch, dass Betriebe auch durch die Validierung nach EMAS III den Forderungen des Gesetzesentwurfs nachgekommen wären. Der Gesetzesentwurf wurde jedoch nicht in dieser Form verabschiedet, wodurch derzeit in Deutschland kein obligatorischer Grund für die Zertifizierung eines EMS nach EN 16001 vorliegt. In Österreich erfordern die rechtlichen Rahmenbedingungen derzeit keine Zertifizierung nach EN 16001 und es überwiegt die intrinsische Motivation der Betriebe und die daraus erzielbaren ökonomischen Vorteile, das EMS zertifizieren zu lassen. Doch die Betreiberpflicht zur effizienten Rohstoff- und Energienutzung für IPPC-pflichtige Anlagen stellt einen indirekten politischen Anreiz für energieintensive Unternehmen dar, sich nach EN 16001 zertifizieren zu lassen. Conclusio Die EN 16001 ist ein nützliches Managementmodell, welches zur Implementierung eines EMS, Sicherstellung einer nachhaltigen Energienutzung und Absicherung für künftige staatliche Maßnahmen auf diesem Gebiet

dient. Auch wenn es keine spezifischen Forderungen zu einer verpflichtenden Zertifizierung durch die EU-Gesetzgebung gibt, so hilft die Norm dabei die EU-Gesetzgebung und Politik umzusetzen. Als Referenz kann die IPPC-Richtlinie (Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; RL 96/61/EG) angesehen werden, denn effiziente Energienutzung erfordert Energiemanagement. Die Frage, die sich zudem stellt, ist, inwieweit nationale Energiepolitiken in Form von Kundenanforderungen auch österr. Unternehmen indirekt treffen werden bzw. inwieweit der Druck zur Zertifizierung des EMS künftig eher aus rechtlicher Sicht oder vielmehr von Kundenseite aus entstehen wird. Literatur Commission of the European Communities (2007): Communication from the Commission to the European Council and the European Parliament: An Energy Policy for Europe. COM(2007) 1 final, Brussels. Commission of the European Communities (2010): Communication from the Commission: Europe 2020 - A strategy

Vgl. §7a EnEfG, Entwurf (2009) 19


Top-Thema for smart, sustainable and inclusive growth, COM(2010) 2020, Brussels. EnEfG, Entwurf (2009): Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz – Energieeffizienzgesetz (EnEfG), gescheiterter Entwurf vom 30.01.2009, Bundesrepublik Deutschland. ISO (2010): Future ISO 50001 on energy management progresses to Draft International Standard. URL: http://www.iso.org/iso/pressrelease. htm?refid=Ref1337. ÖNORM EN 16001 (2009): Energiemanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung. Ausgabe 2009-08-01: Beuth Verlag GmbH. Persson, A.; Gudbjerg, E. (2005): Do voluntary agreements deliver? Experiences from Energy Management Systems and schemes. In: Energy Savings: What Works & Who Delivers? - eceee 2005 Summer Study Proceedings, Stockholm. ISBN: 91-631-4002-0.

Rabengruber, A. (2010): The new challenge of European energy generation projects. YIRCoBS 10 - Yeditepe International Research Conference on Business Strategies, Istanbul, Turkey. VDI 4602 Blatt 1 (2007): Energiemanagement – Begriffe. Ausgabe 2007-10: Beuth Verlag GmbH. Autoren Die Autoren sind am Lehrstuhl Wirtschafts- und Betriebswissenschaften der Montanuniversität Leoben tätig. Beide beschäftigen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit dem Thema Nachhaltigkeits- und Energiemanagement. Dipl. Ing. Selina Künstle studierte Industrieller Umweltschutz, Entsorgungstechnik und Recycling mit Schwerpunkt Ver- und Entsorgungstechnik an der Montanuniversität Leoben und verstärkt seit Februar 2010 den

Dipl.-Ing. Alexander Rabengruber Lehrstuhl Wirtschaftsund Betriebswissenschaften Montanuniversität Leoben

Lehrstuhl. Im Zuge Ihres Studiums konnte sie durch ein Austauschsemester an der Colorado School of Mines sowie ein IAESTE-Traineeprogramm in Portugal internationale Erfahrung sammeln. Ihre Diplomarbeit verfasste sie zum Thema „Sicherstellung der Norm- und Rechtskonformität im Zuge der Qualitätsvorausplanung“. Dipl. Ing. Alexander Rabengengruber arbeitet seit 2008 an seiner Doktorarbeit zum Thema einer ganzheitlichen Technologiebewertung für die Energieerzeugung. Zuvor studierte er an der Montanuniversität Petroleum Engineering mit dem Schwerpunkt Simulationstechnik. Zwischen Studium und Doktorat arbeitete er über zwei Jahre bei der Fa. BIOS Bioenegiesysteme im Bereich der CFD-unterstützten Optimierung und Gestaltung von Biomasseverbrennungsanlagen

Dipl.-Ing. Selina Künstle Lehrstuhl Wirtschaftsund Betriebswissenschaften Montanuniversität Leoben

WING/WINGNET Ingrid Gumpesberger

Sommerfest 2010 des WING und WINGnet Graz

A

m 11. Juni 2010 war es wieder soweit. Der WING und das WINGnet Graz luden zum alljährlichen Sommerfest ein. Dieses Jahr fand das Fest im Innenhof zwischen Chemie und Physikgebäude der Neuen Technik statt. Man entspannte sich bei einer gemütlichen Grillerei und kalten Getränken (auch für die Vegetarier war bestens gesorgt). Da in diesem Zeit-

20

raum Fußballspiele im Zuge der WM stattfanden, stand auch ein Fernseher bereit, vor dem sich begeisterte Fußballfans versammelten. Zur großen Freude aller hielt das Wetter und es blieb lange warm, sodass ein gemütliches Beisammensein bis in den Abend hinein möglich war. Besonders freuten wir uns, dass wir unter den Anwesenden WING Präsi-

diumsmitglieder, Vizerektoren und frühere WINGnet Vorstände begrüßen konnten. Weiters anwesend waren WINGnet Graz Vereinsmitglieder und Freunde. Alles in allem blicken wir auf ein gelungenes Semster für den Verein zurück und starten mit neuer Energie in das kommende Herbstsemester.

WINGbusiness 3/2010


Top-Thema

Florian Haslauer, Isabella Grahsl, Eva Schiefer

Energiepolitische Rahmenbedingungen für die Energiezukunft in Österreich Auswirkungen der EU-Gesetzgebung auf die Österreichische Energiestrategie

D

er Klimawandel ist Realität und schreitet schneller voran als gedacht – diese Überzeugung hat sich in den letzten Jahren weltweit unter den meisten Wissenschaftlern durchgesetzt. Hauptursache ist mit einer Wahrscheinlichkeit von über 90 % die erhöhte Konzentration von Treibhausgasen (THG) und der Anstieg des Energieendverbrauchs . Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung haben sich die EU-Mitgliedsstaaten im Dezember 2008 auf eine integrierte Strategie im Bereich Energie und Klimaschutz geeinigt. Die EU-Kommission hat die sogenannten 20-20-20 Klimaschutz-/Energieziele für 2020 erlassen : 1) 20 % Steigerung Anteil Erneuerbare Energie: In der Richtlinie für erneuerbare Energien wird von der EU festgelegt, dass IPCC – Intergovernmental Panel on Climate Change (2007) Cep – Centrum für Europäischen Politik (2009) Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments (2009) WINGbusiness 3/2010

bis 2020 der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Gesamtenergieverbrauch der EU auf 20 % gesteigert werden muss. Österreich hat sich in Zusammenhang mit der Erneuerbaren EnergieZielsetzung zu einer Erweiterung des Anteils seiner Erzeugung aus Erneuerbarer Energie auf ehrgeizige 34 % bis 2020 verpflichtet. 2) 20 %-Reduktion Treibhausgase: Die THG-Ziele der Europäischen Union wurden in die dem Emissionshandelssystem (EHS) unterliegenden (z.B. Industrie, Energiewirtschaft) und dem EHS nicht unterliegenden Sektoren (z.B. Verkehr, Privathaushalte) gegliedert. Ab 2013 soll die kontinuierliche Senkung der zu vergebenden EHS-Zertifikate eines EU-weiten Emissionsbudgets dafür sorgen, dass das THG-Ziel bis 2020 erreicht wird. Die Festlegung der Emissionsziele für jene Sektoren, die nicht dem EHS unterliegen, erfolgt anhand des BIP pro Kopf, was dazu führt, dass einige Länder den Emissionsausstoß erhöhen

können, während andere Länder diesen senken müssen. Österreich hat sich dazu verpflichtet, seine dem EHS unterliegenden Emissionen um 21 % (Basisjahr 2005) und jene dem EHS nicht unterliegenden Emissionen um 16 % (Basisjahr 2005) zu reduzieren. 3) 20 % Steigerung Energieeffizienz: Um bis 2020 20 % (Basisjahr 2005) des jährlichen Primärenergieverbrauchs einzusparen wurden in der Richtlinie (2006/32/EG) konkrete Zielvorgaben für die Mitgliedsstaaten vorgegeben. Der Energierichtsparwert für Österreich beträgt bis 2016 80,4 PJ – 9 % des durchschnittlichen Energieverbrauchs zwischen 2001 und 2005. Mit der Energiestrategie 2009, die durch das Wirtschafts- und Umweltministerium unter Hinzuziehen von Experten, Interessensvertretern und der Länder erarbeitet wurde, liegt erstmals ein integrierter Ansatz für Österreich vor. Aus Sicht von A.T. Kearney werden jedoch speziell zur Erreichung der Erneuerbaren Energie-Zielsetzung und der Energieeffizienz-Ziele zusätzliche Europäisches Parlament (2006) 21


Top-Thema Anstrengungen notwendig sein, die über die in der österreichischen Energiestrategie vorgeschlagenen Maßnahmen hinausgehen. Grund dafür ist die aus A.T. Kearney Sicht zu optimistische Einschätzung der weiteren Energieverbrauchsentwicklung bis 2020. So wird in der österreichischen Energiestrategie von einem leichten Rückgang des Endenergieverbrauchs ausgegangen, während A.T. Kearney Analysen eine jährliche Wachstumsrate des Endenergiever-

diesem Zusammenhang könnte die Erhöhung der CO2-Steuer die notwendigen Anreize für den Autokäufer bringen, auf verbrauchsärmere Fahrzeuge umzusteigen. Ergänzende Implikationen der EU-Gesetzgebungsvorgaben für Österreich Aus Sicht von A.T. Kearney kann der oben beschriebene Gap hinsichtlich der Erneuerbaren-Energie-Zielsetzung nur mit einem massiven Ausbau der Wasserkraft geschlossen werden, die

Abb. 1: Österreichischer Endenergieverbrauch, Österreichische Energiestrategie und A.T. Kearney Analysen (A.T. Kearney (2009)) brauchs von 0,6 % ergeben (siehe Abb. 1). Diese ist vor allem auf die Zunahme des Strombedarfs um rd. 1,7 % p.a. zurückzuführen. In diesem Szenario müsste ein wesentlich stärkerer Ausbau der erneuerbaren Energien – nicht um rd. 110 PJ, sondern um rd. 135 PJ – erfolgen, um den geforderten Anteil erneuerbarer Energien im österreichischen Erzeugungsportfolio zu gewährleisten. Die Änderung des Erzeugungsmixes hin zu Erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz sind zugleich zentrale Hebel zur Reduktion der Treibhausgase. Zusätzlicher Handlungsbedarf ist in diesem Zusammenhang vorrangig bei verkehrsbedingten Emissionen gegeben, da diese seit 1990 um rd. 2,6 % p.a. gestiegen sind. In der Industrie bzw. im Energiesektor betrug die jährliche Zunahme im Vergleichszeitraum rd. 1,2 % bzw. 1,0 % p.a. . In Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (2009) A.T. Kearney (2009) A.T. Kearney (2008) 22

das Rückgrat der Stromerzeugung in Österreich darstellt. Ein Ausbau steht jedoch im Spannungsfeld von Interessen der Klima- und Energiepolitik einerseits sowie Vorgaben des Natur- und Gewässerschutzes bzw. weiteren wasserwirtschaftlichen Zielsetzungen . Schätzungen der österreichischen Energiestrategie ergeben, dass unter Berücksichtigung der Vorgaben für die Nutzung von Fließgewässern und des Naturschutzgesetzes ein Ausbau der Wasserkraft um insgesamt 12,6 PJ (bis 2015) realistisch erscheint. Aus A.T. Kearney Sicht ist dies viel zu wenig, um die für 2020 angepeilte Quote erneuerbarer Energie zu erreichen, zumal in Österreich aufgrund der geografischen Gegebenheiten die Potenziale für Photovoltaik und Windkraft beschränkt sind. Ein Vergleich der installierten Kapazitäten in Österreich und Deutschland soll dies verdeutlichen: In Deutschland wurden 2008 rd. 6,5 % der Energie aus Windkraft und Bundesministerium für Wirtsschaft, Familie und Jugend (2009)

0,7 % aus Photovoltaik gewonnen . In Österreich waren es lediglich 3 % aus Windkraft und 0,03 % aus Photovoltaik. Deutschland besitzt demnach heute schon mehr installierte Kapazität im Bereich Windkraft und Photovoltaik, als Österreich bis 2020 erreichen kann. Sowohl Windkraft als auch Photovoltaik sind zwar wichtige Quellen, die die Ausbauziele der erneuerbaren Energien unterstützen, bieten jedoch bei weitem nicht genug Potenzial, um signifikant zur Erreichung des österreichischen 34 % Ziels bis 2020 beizutragen. Zur Steigerung der Energieeffizienz im Endverbrauchersegment sieht A.T. Kearney eine Einführung von Smart Meters - die neue Generation „intelligenter“ Stromzähler - als wichtige Rahmenbedingung, die beim Endkunden Transparenz schaffen und damit das Verbrauchsverhalten positiv beeinflussen kann. Unter Smart Meters versteht man Stromzähler, die insbesondere folgende Charakteristika aufweisen10: automatisches Prozessieren, Übermitteln und Auswerten von Zählerdaten, Zähler-Management, zweiseitige Datenkommunikation von/zum Zähler, aussagekräftige und zeitnahe reale Verbrauchsinformation für Energiekunden bzw. Stakeholders. Internationale Erfahrungen mit Smart Meters zeigen, dass bislang zahlreiche Länder ihre Entscheidung zur Einführung von Smart Meters im Endkundensegment motiviert durch folgende Überlegungen getroffen haben: Ermöglicht man durch Smart Meters zeitabhängige Endkundentarife bzw. Elektrizitätskosten, kann die resultierende Verbrauchstransparenz neben einer Mengenverringerung auch zur Verringerung der Peak-Energienachfrage führen. Dies führt im Idealfall neben verringertem CO2-Ausstoß auch zu sinkenden Investitionsbedarfen in Netze und Erzeugungskapazitäten. Darüber können Netzbetreiber ihr Lastmangement basierend auf Smart Meter-Daten optimieren bzw. Energieversorger ggf. aus besserer Portfoliosteuerung Vorteile ziehen. Neben europäischen Vorreitern in der Smart Meter-Einführung, wie Italien oder Bundesverband Erneuerbare Energien (2010) 10 European Smart Metering Alliance (2010) WINGbusiness 3/2010


Top-Thema Schweden, wurden inzwischen in den meisten EU-Staaten Smart Meter Projekte gestartet bzw. zum Teil mit einem breiteren Roll-out begonnen. Das 3. Energiemarktliberalisierungspaket11, das 2009 allen EU-Staaten die verpflichtende Einführung von Smart Meters für mindestens 80 % der Endkunden bis 2020 vorgeschrieben hat, sofern hierfür im jeweiligen Mitgliedsstaat Wirtschaftlichkeit im Sinne einer Kosten-Nutzen-Rechnung gegeben ist, ist als Treiber dieser technologischen Weiterentwicklung der Energiebranche zu begrüßen. Durch die Smart Meter Einführung sollen zentrale energiepolitische Anliegen unterstützt werden, wie etwa 1) Senkung des Primärenergieverbrauchs von Endkunden und Beitrag zur Verringerung des CO2-Ausstoßes 2) Verringerung der Spitzenlast12 durch Steuerung des Elektrizitätsverbrauchs von Endkunden über Preissignale und damit langfristig bessere Auslastung der (bestehenden) Erzeugungskapazitäten 3) Verbessertes Angebot für Kunden u.a. durch zeitabhängige Tarife und beschleunigte, transparentere Wechselprozesse. A.T. Kearney geht davon aus, dass Smart Meters einen wesentlichen Beitrag zur Energieeffizienz in Haushalten leisten können, vor allem, wenn es mittels Smart Meters in breiten Bevölkerungsschichten gelingt, den Endkunden „versteckte Energiefresser“ im Haushalt bewusst zu machen, so etwa die Stand-by-Funktion elektronischer Geräte. Dabei erwartet Kearney mögliche Mengenreduktionen des Haushaltsverbrauchs in der Größenordnung von bis zu 3 % (basierend auf 3.500 kWh), sofern neben verändertem Nutzungsverhalten (z.B. Umgang mit Stand-by-Funktionen) auch Einsparungspotenziale von veralteten, besonders ineffizienten Elektrogeräten gehoben werden. In Zusammenhang mit Energiemengenreduktion durch Smart Meters sei auf Studienergebnisse aus Schweden verwiesen, die besagen, dass Endkunden durchaus bereit sind, ihren load demand in peak-Stunden 11 Richtlinie 2009/72/EG (2009) 12 E-Control (2009) WINGbusiness 3/2010

um bis zu 50 % zu verringern13 – sofern die Preissteigerung im Vergleich zum Durchschnittspreis entsprechend hoch ist. Neben Möglichkeiten zur reinen Mengenreduktion können Endkunden bei entsprechenden Tarifangeboten grundsätzlich auch von verringerten Energiepreisen durch Verbrauchsverschiebungen in off-peak-Zeiten profitieren, wobei hier grundsätzlich Potenzial im Bereich von Heizung und Warmwasseraufbereitung besteht, das jedoch in Österreich bereits aktuell weitgehend genutzt wird. Eine aktuelle Studie im Auftrag von Ofgem kommt basierend auf Fokusgruppen zu folgenden Erkenntnissen hinsichtlich der Wahrnehmung von Smart Meter aus Endkundensicht14:  überwiegend positive Grundhaltung gegenüber der neuen Zähler-Technologie als „smartes“ Instrument zum Monitoring des eigenen Energieverbrauchs, wobei das Interesse an Home-Displays zum Analysieren des eigenen Energieverbrauchs bei jenen Konsumenten, für die Energiekosten relevante Haushaltsausgaben darstellen, tendenziell ausgeprägter scheint  bei den notwendigen Investitionen sieht die Mehrheit der Befragten angesichts der erwarteten Automatisierungs- und Personaleinsparungsmöglichkeiten primär die Netzbetreiber in der Pflicht; grundsätzlich wird eingeschränkte Funktionalität von Smart Meters bei vergleichsweise niedrigeren direkten bzw. indirekten Kosten seitens der Endkunden bevorzugt; einzig die Verlässlichkeit der eingesetzten Technologie erscheint als zentrales - da direkt energiekostenrelevantes - Kriterium Aus Effizienzgesichtspunkten einer Systemumstellung von konventionellen, mechanischen Zählern auf Smart Meters sind aus Sicht von A.T. Kearney eine zügige, auf kompatible technische Standards basierende Einführung und kurze Umsetzungsfrist für den Einbau von Smart Meters in Österreich zu empfehlen. Eine Auswahl vergleichsweise preisgünstiger Smart Meters für den Roll-out der ersten Ge-

neration erscheint insofern effizient, als für sophistizierte Funktionalitäten zumindest in der Anfangsphase nur eingeschränkte Serviceangebote seitens der Energieversorger erwartet werden. Gleichzeitig ist es unerlässlich, bei der Technologieentscheidung für Smart Meters jene notwendigen Funktionalitäten zu berücksichtigen, die den Endkunden, ggf. unterstützt durch Verbrauchsanalysen via Online-Portale oder Energieberatungsdienstleistung, eine valide Datengrundlage bieten, um Effizienzpotenziale im eigenen Haushalt zu heben und damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Energieeffizienzsteigerungen im Rahmen der 20-20-20-Ziele zu leisten. References 1. A.T. Kearney, 2008: Studie „Das neue Energie- und Klimapaket: Resultierende CO2-Kosten für die österreichische Energiewirtschaft und Industrie“. 2. A.T. Kearney, 2009: Studie „Von der Finanzkrise zur Energiekrise? - Die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Energiewirtschaft“. 3. Bundesministerium für Wirtsschaft, Familie und Jugend, 2009: Energiestrategie Österreich – Maßnahmenvorschläge. 4. Bundesverband für erneuerbare Energien, 2010: http://www.beeev.de. 5. Cep – Centrum für Europäische Politik, 2009: Das EU-Klimaschutzpaket. 6. ECEEE Summer Study, 2009: Conditions of behavioral changes towards efficient energy use – a comparative study between Sweden and the United Kingdom. 7. E-Control, 2009: Das 3. Energiemarkt-Liberalisierungspaket. 8. Europäisches Parlament, 2006: Richtlinie 2006/32/EG über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen sowie zur Aufhebung der Richtlinie 93/76 des Rates. 9. European Smart Meter Alliance, 2010: Annual Report on the Progress in Smart Metering 2009. 10. EUROSTAT, 2009: Energiestatistik. 11. IPCC – Intergovernmental Panel on Climate Change, 2007: Physical Science Basis – Contribution of Wor-

13 ECEEE Summer Study (2009) 14 Ofgem, (2010) 23


Top-Thema

Dipl.-Ing. Dr.

Mag.

Florian Haslauer

Isabella Grahsl, MBA

Vice President A.T. Kearney

A.T. Kearney Wien Utility Practice

king Group I to the fourth assessment report of the IPCC. 12. Ofgem, 2010: Consumers’ Views of Smart Metering – Report by FDS International. 13. Österreichische Energieagentur, 2008: Abschätzung der Energieeffizienz-Potenziale in Österreich bis zum Jahr 2020. 14. Richtlinie 2009/28/ EG des Europäischen Parlaments, 2009: Richtlinie zur Förderung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG.

15. Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates,

markt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG ABL 2009. Autoren

Dipl.-Ing. Dr. Eva Schiefer A.T. Kearney Wien Utility Practice

2009: Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnen-

Dipl.-Ing. Dr. Florian Haslauer Vice President von A.T. Kearney, Leiter des europäischen Teams für Energiewirtschaft Mag. Isabella Grahsl, MBA arbeitet seit 2009 bei A.T. Kearney Wien für die Utility Practice Dipl.-Ing. Dr. Eva Schiefer arbeitet seit 2010 bei A.T. Kearney Wien für die Utility Practice

WINGNET Christoph Sadei, Thomas Guerra

ESTIEM XXXIX Council Meeting Zürich, Autumn 2009

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any ESTIEMers of our local group wanted to attend this autumnal council meeting. But we were the lucky ones. So we packed our stuff to be ready for this beautiful country known for its banks, chocolate, cheese, rösti and of course the lovely Heidi. But before we had to leave the nice city of Graz, we bought some special presents for the organisers and for the leaving board. But which presents represent Austria the best? We searched a while and finally found something that in our eyes fits really well. But that is another story we can tell you if we meet. So we were on our way, hitting Switzerland. The organisers mentioned that we would stay in bunkers, but we

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thought that it would be comfortable. So as we saw our accommodation, we were a little bit surprised. It was going to be really cosy. The sleeping berths were subdivided in three floors, in one room. But we were all ESTIEMERs that know how to be flexible. So we were this bunch of young and pretty students of industrial engineering and management sharing 8 sinks for 120 people. The General assembly lasted for four days. The sessions were quite intense and the working groups helped to improve our skills and to shape the future of an awesome organisation like ESTIEM. The assemblies were always held at the premises of the ETH Zürich. So we could have a little taste on how it is to study in a famous and multicultu-

ral university like the ETH is. We had the pleasure to be welcomed by the principal of the ETH and also had the opportunity to listen to a really interesting lecture about sustainability. As Schmankerl, Procter & Gamble gave us an insight in their working structure and human resources policies. We had lunch and dinner at the Mensa of the University and it was surprisingly delicious. We didn‘t know that a canteen of a university could make such appetisingly meals. All in all Zürich was really awesome and we hope the next Council Meeting to be brilliant. We hope this article transmitted at least a tiny part of the fun that ESTIEM transmitted to us during this trip.

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wing-Paper

Vertragsrechtliche Teilaspekte zu Gestaltung und Management von Einkäufer-Verkäuferbeziehungen im Technologieumfeld Ökonomisch-rechtliche Fragestellungen, empirische Ergebnisse und Managementimplikationen Ass.Prof. DDipl.-Ing. Dr.techn. Bernd M. Zunk Mag.iur. Dr.iur. Günther Sammer Univ.-Prof. i.R. Dr.iur. Gunter Nitsche

In Einkäufer-Verkäuferbeziehungen verpflichten sich Technologieunternehmen rechtlich durch „Problemlösungsverträge“, komplexe Kundenbedürfnisse durch die Bereitstellung von so genannten technologisch-industriellen Leistungen zu erfüllen. Problematisch dabei ist, dass der Vertragsabschluss ex ante immer unter beidseitigem Vorherrschen eines großen Informationsdefizits über den Endzustand der zu erbringenden Leistung vollzogen wird. Diese Diskrepanz zeigt sich juristisch in der unvollkommenen Beschreibung des Ergebnisses durch einen für sich vollkommenen Vertrag. Ökonomisch räumt eine solche Vorspiegelung von Vollkommenheit den Beziehungspartnern „Einkäufer“ und „Verkäufer“ zwangsläufig einen gewissen Handlungsspielraum ein, der je nach Betrachtungsperspektive zur Übervorteilung eines Vertragsteils ausgenützt werden kann. Dieser Beitrag identifiziert in relationalen Vertragsnormen zur ökonomisch-rechtlichen Beziehungsgestaltung zwischen Einkäufern und Verkäufern einen Lösungsansatz, der ex ante Beziehungsgerechtigkeit durch kooperative Vertragsgestaltung herstellen kann. Integriert werden vier ausgewählte beziehungsund erfolgskritische vertragsrechtliche Teilaspekte zur Gestaltung von Einkäufer-Verkäuferbeziehungen im Technologieumfeld theoretisch sowie empirisch-deskriptiv im Status quo analysiert und darauf aufbauend Managementimplikationen abgeleitet. Geschäftsbeziehungsmanagement, relationale Vertragstheorie, technologisch-industrielle Leistung, Vertragsrecht.

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I. AUSGANGSSITUATION

ei der Transaktion komplexer und erklärungsbedürftiger Leistungen, mit deren Entwicklung und Erstellung Technologieunternehmen oftmals über Jahre beschäftigt sind, ist es in der Regel nicht möglich, alle exogenen (wie z.B. die Volatilität der Rohstoffmarktpreisentwicklung) und endogenen Risiken (wie z.B. Personalfluktuation bei einem Vertragspartner) einer Geschäftsbeziehung im Vorfeld zu kennen und vertraglich zu optimieren. Das Problem bei der Transaktion technologischindustrieller Leistungen, verstanden als komplexe Leistungsbündel aus Sach- und Dienstleistungen, besteht darin,

Dieses Paper wurde am 16. Februar 2010 zum Review eingereicht und ist am 10. August 2010 von Prof. Siegfried Vössner zur Publikation akzeptiert worden.

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dass dem Vertragspartner „Einkäufer“ vom Leistungsersteller (i.S.v. Verkäufer) keine vollständig beschriebene Leistung aufgrund des vorherrschenden Informationsdefizits angeboten werden kann. Verkäufer geben i.d.R. ein Leistungsversprechen in Vertragsform ab, das mehr oder weniger vollkommen ist. Der Einkäufer hat in Folge dessen nur die Option, das Angebot unter den vorgegebenen Bedingungen anzunehmen oder den Vertrag resp. das Geschäft nicht abzuschließen. Da dies im Technologieumfeld nicht gelebte Praxis und einer kooperativen Form der Beziehungsgestaltung gänzlich abträglich ist, werden folgende zwei ökonomisch-rechtlich geprägte Forschungsfragestellungen relevant: Erstens: Welches „ökonomische Vertragsmodell“ entspricht am ehesten den Bedürfnissen der Vertragsparteien im Technologieumfeld? (Abschnitt III.) Zweitens: Welche Teilaspekte sollen „bedürfnisgerechte und kooperative“ Problemlösungsverträge zur Koordination von Einkäufer und Verkäufer beinhalten? (Abschnitt IV.) Neu an der in diesem Beitrag dargestellten Beantwortung dieser interdisziplinären Fragestellungen ist, dass diese durch empirische Ergebnisse (Abschnitt V) zum rechtlichen Status quo im österreichischen Technologieumfeld (Zunk 2009) unterstützt wird. Dabei wird transparent, welche der vier diskutierten Teilaspekte von Technologieunternehmen zur Vertragsgestaltung eingesetzt werden und welche ökonomischen Konsequenzen sich bei Nichtbeachtung dieser ergeben (Abschnitt VI.). II.IMMANENTES INFORMATIONSDEFIZIT ALS PROBLEM DER VERTRAGLICHEN EX ANTE-BEZIEHUNGSGESTALTUNG ZWISCHEN TECHNOLOGIEUNTERNEHMEN Theoretisch wie praktisch unbestritten ist, dass in einer Geschäftsbeziehung der Einkäufer in jedem Fall mit einem Informationsdefizit gegenüber dem Verkäufer umgehen muss. Deshalb ist es für beide Vertragsparteien unmöglich, vollkommene Verträge mit sämtlichen Eventualitäten ex ante festzulegen. Zudem können die Vertragspartner auch nicht davon ausgehen und sich darauf verlassen, dass durch die

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Wing-Paper

So können durch die Wahl der in diesem Beitrag propagierten Beziehungsoption „Kooperation“ als Koordinationsform Synergien entstehen und Informationsbeschaffungs- sowie Konfliktkosten reduziert werden. Kooperation als Transaktionsmodus für technologisch-industrielle Leistungen wird rechtlich-konzeptionell beispielsweise durch relationale Vertragsregelungen abgebildet. III. ZUR LEISTUNGSFÄHIGKEIT RELATIONALER VERTRAGSREGELUNGEN IN KOOPERATIV AUSGELEGTEN GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN IM TECHNOLOGIEUMFELD Im unternehmerischen Umfeld, wo technologischindustrielle Leistungen in Transaktionsfolgen i.S.v. Geschäftsbeziehungen (Plinke 1989) Transaktionsobjekt werden, ist in Analogie zur Komplexität des Transaktionsobjekts von komplexen Verträgen auszugehen. Es ist der wissenschaftlich anerkannten Auffassung (Williamson 2002) zu folgen, dass sämtliche komplexe Verträge unvermeidbar unvollständig sind. Darin liegt der Grund, warum die Vertragsparteien mit der Notwendigkeit konfrontiert werden, sich unerwarteten Gegebenheiten anzupassen, welche aufgrund von Fehlern, Lücken etc. im ursprünglich geschlossenen Vertrag auftreten. Für die Handhabung solcher Situationen kämen klassische, neoklassische oder relationale Verträge in Frage, wobei allerdings von der Literatur relationale Verträge bevorzugt vorgeschlagen werden (Backhaus et al. 2007). Die Übersicht in Abb. 1 (in Anlehnung an die wegweisende theoretische Arbeit von Williamson 1996) zeigt die Wahl der Koordinationsform bzw. Vertragsoption in Abhängigkeit der Häufigkeit der Transaktion und der Faktorspezifität (vgl. den Kommentar zu dieser Thematik u.a. bei Schumann et al. 1999).

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Faktorspezifität

regelmäßig wiederkehrend

gelegentlich

unspezifisch

Häufigkeit der Transaktion

geltende Rechtsordnung alle in Geschäftsbeziehungen eventuell auftretenden Vertragsprobleme optimal zu lösen sind (MacNeil 1974). Diese Problematik greifen die Ansätze der Neuen Informationsökonomie (grundlegend Marschak 1954) auf und untersuchen die Unsicherheit einzelner Personen bzw. Parteien bei unvollkommener und asymmetrisch verteilter Information in Vertragsbeziehungen. Sie berücksichtigen vor allem die, durch das ungleich verteilte Vorliegen von Information, begrenzte Rationalität und den Opportunismus der Vertragspartner. Informationsökonomische Ansätze zielen darauf ab, Verhaltensaussagen unter dem Einfluss von Entscheidungsunsicherheit zu treffen um daraus Strategien abzuleiten, mit welchen diese Unsicherheiten aufgrund asymmetrischer Informationsverteilung in Geschäftsbeziehungen reduzierbar werden (Kaas 1995). Als wesentliche Voraussetzung zur Verbesserung derartiger Beziehungsgestaltungsprobleme gilt das vollständige Verfügen über relevante (Markt-)Informationen in Entscheidungssituationen (Hirshleifer et al. 1979) sowie deren zielgerichtete Beschaffung im Zuge der unternehmerischen Interaktion.

vollkommen spezifisch

mittelspezifisch

Neoklassische Verträge (trilaterale Verträge)

Klassische Verträge Relationale Verträge (bilateral)

(vereinheitlicht)

Abb. 1. Vertragsmodelle in Einkäufer-Verkäuferbeziehungen (Abbildung modifiziert und aus dem Englischen übernommen von Williamson 1985)

Die Entscheidung, ob das klassische, neoklassische oder relationale Vertragsrecht (bilateral oder vereinheitlicht) zur rechtlichen Regelung von ökonomischen Austauschbeziehungen zum Einsatz kommen soll, hat ökonomisch weitreichende Bedeutung. So sind relationale Verträge die Grundlage des „Relationship Marketing“ (Grönroos 1991) und beeinflussen entscheidend das Management von Einkäufer-Verkäuferbeziehungen kooperativen Charakters. Zu den einzelnen in Abb. 1 dargestellten Vertragstypologien im Überblick (nach Picot et al. 2001): A. Klassische Verträge Die klassische Vertragsform kennzeichnet eine dezidierte Orientierung auf den Zeitpunkt. Entweder fallen Leistung und Gegenleistung in diesem Zeitpunkt zusammen oder es werden diese durch Vorwegnahme aller zukünftig möglichen Umweltzustände vergegenwärtigt. Das Inkrafttreten der einzelnen Vertragsteile richtet sich nach den objektiv feststellbaren Umweltzuständen. Einzig der klassische Vertrag erhebt den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Erfüllung des Vertrages wird aus diesem Grund objektiv feststellbar und die Durchsetzung gegebenenfalls durch Gerichte garantiert. Inhalt klassischer Verträge sind üblicherweise Standardleistungen, welche zwischen anonymen Vertragspartnern zu Zwecken des kurzfristigen Leistungsaustausches abgeschlossen werden. B. Neoklassische Verträge In Hinblick auf den Versuch der Abschätzung aller zukünftigen Einflüsse durch Umweltbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, versucht die neoklassische Vertragsform zeitraumbezogen über die Dauer der Vertragsbeziehung Eventualitäten vorherzusehen. Es bestehen hohe Komplexität sowie hohe Unsicherheit und es ist nicht mehr bzw. nur unter Inkaufnahme hoher Kosten möglich, eine genaue Spezifikation der Leistungen ex ante vorzunehmen. Darin liegt das teilweise Unvollständige in neoklassischen Verträgen begründet. Anstatt der nicht eindeutig zu vereinbarenden gesetzlichen Bestimmungen werden Regeln Gegenstand der Vereinbarung, welche dem Vertrag höhere Flexibilität verleihen.

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Wing-Paper C. Relationale Verträge Sollen komplexe soziale Beziehungen, wie EinkäuferVerkäuferbeziehungen im Technologieumfeld, z.B. in der Automobilzulieferindustrie, mit mittlerer bis hoher Faktorspezifität beschrieben werden, in denen gemeinsame Entscheidungen der Vertragspartner erforderlich sind, treten an die Stelle von neoklassischen Vertragsregelungen relationale Verträge zur Koordination der Beziehung. Anstatt der in klassischen und neoklassischen Vertragstheorien üblichen fixen und expliziten Vereinbarungen werden bei der relationalen Vertragsform implizite, auf gemeinsamen Werten beruhende, nicht vollständige Vereinbarungen getroffen. Dabei spielt im Gegensatz zur klassischen und neoklassischen Theorie die Identität der Vertragspartner und die im Vorfeld entstandene Beziehungsqualität für das Zustandekommen und die vereinbarungsgemäße Umsetzung von relationalen Verträgen eine große Rolle. Von außerordentlicher Bedeutung sind deshalb Erfahrungen, die im Vorfeld resp. in der Vergangenheit mit dem Vertragspartner in Bezug auf gemeinsame Wertvorstellungen, Solidarität und dem daraus resultierenden Vertrauen entstanden sind. Praktisch liegen relationale Vertragselemente oftmals intensiven Kooperationen zwischen Technologieunternehmen zugrunde und finden ihren Niederschlag u.a. in den in Abschnitt IV ausgewählten vertragsrechtlichen Teilaspekten. Kommt es bei relationalen Geschäften zu Streitigkeiten während der Beziehungsdauer, so kann eine „ökonomische“ und die zukünftige Beziehung nicht belastende Streitbeilegung nur durch die Vertragspartner selbst erfolgen. Alternativ dazu ist es in der Praxis auch möglich, Drittparteien zur Schlichtung (Richter, Schiedsgericht, Sachverständige etc.) zum Einsatz kommen zu lassen. IV. AUSGEWÄHLTE VERTRAGSRECHTLICHE TEILASPEKTE UND ELEMENTE ZUR RELATIONALEN GESTALTUNG VON EINKÄUFER-VERKÄUFERBEZIEHUNGEN IM TECHNOLOGIEUMFELD Die steigende Bedeutung der Qualität von Geschäftsbeziehungen für den Unternehmenserfolg im Technologieumfeld macht praktikable Vertragskonzepte unter der zusätzlichen Beachtung von wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen unbedingt erforderlich. Es geht grundsätzlich darum, die Komplexität von EinkäuferVerkäuferbeziehungen geeignet zu erfassen, um Verträge ausreichend flexibel und zugleich rechtssicher gestalten zu können. Mit Verweis auf die in Abschnitt I. beschriebene Ausgangssituation und die Ausführungen zu den relationalen Vertragsregelungen im Abschnitt III., werden folgende vier ausgewählte „beziehungs- und erfolgskritische“ vertragsrechtliche Teilaspekte auf Basis der in Österreich geltenden Rechtslage theoretisch präzisiert.

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A. Teilaspekt 1: Rechtliche Vertragsbestimmungen zur Gestaltung von nationalen und internationalen EinkäuferVerkäuferbeziehungen im Technologieumfeld Wesentlich bei der Gestaltung gegenseitiger Verträge ist das Erkennen von Möglichkeiten der vertragserrichtenden Parteien, wie sie auf die Beziehungsgestaltung schon frühzeitig maßgeblich Einfluss nehmen und so strategisch handeln können. Für das ökonomische Ergebnis einer Einkäufer-Verkäuferbeziehung ist es relevant, die auf Basis der geltenden Normen bestehenden Erfordernisse eines mängelfreien Rechtsgeschäftes zu kennen und zu erfüllen. Ein mängelfreies Rechtsgeschäft setzt sich grundsätzlich aus der Geschäftsfähigkeit der Vertragspartner, der Freiheit, Ernstlichkeit und Übereinstimmung von Willenserklärungen, der Möglichkeit und Erlaubtheit des Vertragsinhaltes sowie der Einhaltung gegebenenfalls bestehender Formerfordernisse zusammen (Koziol et al. 2006). Der zwischen den Vertragspartnern herrschende Konsens sollte sich idealerweise im „geregelten“ Umgang (siehe dazu Abb. 2) mit den dazugehörigen Dokumenten wie z.B. mit Auftragsbestätigungsschreiben widerspiegeln. Die gesetzlichen Grundlagen dafür in Österreich rekrutieren sich allgemein aus den Bestimmungen der §§ 859 bis 937 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und den speziellen Regelungen der §§ 343 bis 454 des Unternehmensgesetzbuches (UGB), welche auf „unternehmensbezogene Einkäufer-Verkäufergeschäfte“ anzuwenden sind. Im Hinblick auf grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen ist für Technologieunternehmen mit Exportfokus das internationale Privatrecht von Bedeutung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich beim IPRG (Bundesgesetz über das internationale Privatrecht) sowie beim EVÜ (Übereinkommen über vertragliche Schuldverhältnisse) um reines Verweisungsrecht handelt. Das bedeutet, dass diese Gesetze keine materiellen Vorschriften enthalten, sondern dazu dienen, das anwendbare Sachrecht zu ergründen. Für das Management von Beziehungen im internationalen Geschäftsverkehr zwischen den CISG (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods)-Vertragsstaaten ist das zur Rechtsvereinheitlichung geschlossene UN-Kaufrecht (UN-KaufR) zu beachten. Dieses ist bereits in die Phase der Vertragsgestaltung miteinzubeziehen. Besondere Bedeutung erlangt das UNKaufrecht bei Auftreten eines grenzüberschreitenden Rechtsstreits, wo sich im Regelfall die Frage nach dem anzuwendenden Recht stellen wird. Relevant wird Art 6 UNKaufR für Unternehmen deshalb, da damit den Vertragsparteien das Recht eingeräumt wird, die Anwendung des Übereinkommens vertraglich auszuschließen. Praktisch interessant ist auch die Frage, wie viele Technologieunternehmen von diesem Recht im Zuge der Vertragsgestaltung in Einkäufer-Verkäuferbeziehungen auch tatsächlich Gebrauch machen (Abb. 3).

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Wing-Paper B. Teilaspekt 2: Bedeutung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) als Vertragsbestandteil bei Abweichungen von diesen vor oder nach Vertragsabschluss Die große Bedeutung von AGB und Vertragsformblättern für die effiziente Gestaltung von unternehmerischen Geschäften ist in Theorie und Praxis unbestritten (Nitsche 1992). Problematisch wird es i.d.R. dann, wenn ein Ungleichgewicht in der vertraglichen Beziehung zwischen den kontrahierenden Parteien entsteht. Dieses Ungleichgewicht resultiert häufig aus der Tatsache, dass der Vertragsteil, der die AGB anwendet (i.d.R. der Verkäufer) mit der Formulierung der AGB vielfach das Ziel einer einseitigen inhaltlichen Begünstigung verfolgt. Dem anderen Vertragspartner (i.d.R. Einkäufer) bleibt eine Einflussnahme auf die Mitgestaltung verwehrt. Dem benachteiligten Vertragsteil bleibt meist bloß ein Verweis auf die §§ 864a und 879 ABGB, die lediglich ein vom Gesetzgeber vorgesehenes Regulativ darstellen, um sittenwidrigem Verhalten rechtliche Grenzen zu setzen. Verwenden beide Parteien Verkaufsoder Lieferbedingungen und widersprechen sich diese („battle of forms“), stellen sich im Streitfall vielfältige juristische Probleme. Dazu zählen u.a. die Fragen, ob das Rechtsgeschäft gemäß §§ 861 ff. überhaupt zustande gekommen ist oder welche AGB (die des Verkäufers- oder die des Einkäufers) in welchem Umfang (vollständig oder in Teilen) im Fall eines mängelfrei errichteten Rechtsgeschäfts Geltung besitzen. Im internationalen Kaufrecht ist die „Theorie des letzten Worts“ ausschlaggebend (Janssen 2002), was bedeutet, dass sich derjenige Vertragsteil durchsetzt, auf dessen Geschäftsbedingungen zuletzt verwiesen wurde. Da es sich dabei i.d.R. um den Verkäufer handeln wird, werden sich dessen AGB durchsetzen. Aufgrund der weitreichenden Bedeutung und der drohenden Rechtsfolgen ist das Geschäftsbeziehungsmanagement in Technologieunternehmen gefordert, die AGB ebenso sorgfältig wie technische und wirtschaftliche Details zu planen und zu gestalten. Sie sind wie technische und wirtschaftliche Fragestellungen im Vorfeld zu prüfen und auf das Geschäft abzustimmen, um klare sowie rechtskonforme Vereinbarungen mit dem Vertragspartner treffen zu können (siehe dazu Abb. 4). Treten dennoch Störungen im Zuge der Vertragserfüllung oder ex post auf, werden im Technologieumfeld vorderhand Themen wie Gewährleistung (Teilaspekt 3) oder Produkthaftung (Teilaspekt 4) aktuell. C. Teilaspekt 3: Umgang mit Gewährleistungsansprüchen aus Leistungsstörungen infolge Mangelhaftigkeit einer technologisch-industriellen Leistung Als rechtlich überaus bedeutend für das Geschäftsbeziehungsmanagement in Technologieunternehmern ist das allgemeine Leistungsstörungsrecht des ABGB, ergänzt um

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die Sonderregeln im unternehmerischen Kontext der §§ 377 und 378 UGB. Aufgrund dieser Normen hat der Unternehmer bei unternehmensbezogenen Verträgen die gesetzlich angeordnete Verpflichtung, für Mängel zu haften, welche die Leistung zum Zeitpunkt ihrer Erbringung aufweist. Diese Gewährleistungspflicht des Unternehmers tritt aber nur ein, wenn ein Kunde diese Mängel rechtzeitig rügt. Seit dem Handelsrechtsänderungsgesetz (HaRÄG 2005; Anm.d.Verf.: dies hatte u.a. die Umbenennung des Handelsgesetzbuchs in Unternehmensgesetzbuch in Österreich zur Folge) gilt die Mängelrüge als rechtzeitig, wenn sie binnen angemessener Frist (§ 377 Abs 1 UGB) erhoben wird. Aus den Materialien zum HaRÄG geht weiters hervor, dass damit eine Anpassung an Art 39 UN-KaufR beabsichtigt war und somit eine „unverzügliche“ Mängelrüge nicht mehr unbedingt erforderlich ist. Als angemessene Frist werden in der Praxis i.d.R. vierzehn Tage betrachtet (OGH 1999). Diese Verlängerung der Frist auf vierzehn Tage enthebt den Käufer aber nicht von der Obliegenheit zur Untersuchung der Ware bei Lieferung. Mit Erhebung der Mängelrüge wird einerseits erreicht, dass der Verkäufer möglichst rasch erfährt, ob die erbrachte Leistung entspricht. Andererseits wird dadurch angestrebt, dass der Verkäufer im Falle eines Mangels möglichst bald die erforderlichen Beweise sicherstellen kann. Zeigen sich erst später Mängel an der Ware, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren (sogenannte „versteckte Mängel“), entsteht mit dem Entdecken dieser Mängel wieder die Obliegenheit „binnen angemessener Frist“ die Mängelrüge zu erheben. Wird diese Frist versäumt, kann der Käufer gemäß § 377 Abs 2 UGB keine Ansprüche aus der Gewährleistung, aus dem Schadenersatz wegen des Mangels und aus dem Irrtum über die Mangelfreiheit der Ware mehr geltend machen. In diesem Zusammenhang ergeben sich weiters bedeutsame Fragestellungen für das Geschäftsbeziehungsmanagement in der unternehmerischen Praxis: Beispielsweise ist im Zuge der Vertragsgestaltung zu beantworten, ob die Pflicht des Einkäufers zur Mängelrüge ausgeschlossen wird oder nicht (Abb. 5). Mit einem Ausschluss könnte vom Verkäufer versucht werden, das Vertrauen des Einkäufers in die Beziehung und die Leistung zu erhöhen. Sollte kein Ausschluss der Mängelrügeobliegenheit des Einkäufers erfolgen, ist vom Geschäftsbeziehungsmanagement die Frage zu beantworten, ob es im Unternehmen Möglichkeiten gibt, beziehungsrelevante Daten (wie z.B. den Zeitpunkt, ab dem die Rügefrist zu laufen beginnt) festzuhalten. Das unterstreicht, dass trotz gesetzlicher Verpflichtung zur Gewährleistung für das Beziehungsmanagement das Erfordernis besteht, den sich bietenden Handlungsspielraum aktiv zu gestalten. Dieser Handlungsspielraum kann sich auch in einer vom Verkäufer freiwillig eingeräumten „Garantie“ manifestieren. Kann sich der Einkäufer nicht nur auf die gesetzlichen

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wing-paper Gewährleistungsansprüche sondern auch auf vertraglich fixierte Garantieansprüche stützen, erübrigt sich für solche Geschäfte die Erhebung der Mängelrüge, da der Verkäufer vertraglich garantiert hat, eine mängelfreie Ware zu liefern. Dies führt zu dem bereits angeführten Effekt der Steigerung des Vertrauens des Einkäufers in die Geschäftsbeziehungen. Aus Gründen der Vorsicht wird aber trotzdem empfohlen, eine Mängelrüge binnen angemessener Frist zu erheben, da es unter Umständen vorkommen kann, dass Garantieverträge unwirksam werden. Liefert der Verkäufer also eine mangelhafte Ware und wird dies bei der Übernahme durch den Käufer festgestellt, hat er dies binnen angemessener Frist zu rügen, um sich die Gewährleistungsansprüche zu erhalten. Hatte der Verkäufer die Mängelfreiheit darüber hinaus auch garantiert, stellt eine mangelhafte Lieferung eine Vertragsverletzung dar, für die der Verkäufer in jedem Fall einzustehen hat. Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung ergeben sich in erster Linie für die in der Praxis des Geschäftsbeziehungsmanagements relevante Beweislastverteilung. D. Teilaspekt 4: Rolle der Produkthaftung und des Schadenersatzes im Technologieumfeld Gemäß § 5 Produkthaftungsgesetz (PHG) haftet der Unternehmer für die entstandenen Folgeschäden aus einem Produktfehler (§ 1 PHG). Speziell im Technologieumfeld, in dem die Komplexität der abzusetzenden technologischindustriellen Leistung hoch ist, wird von einer besonderen Relevanz dieser Gesetzesmaterie für das Geschäftsbeziehungsmanagement ausgegangen. Wird z.B. ein fehlerhaftes Produkt geliefert und entsteht dadurch dem Käufer ein Schaden, so haftet der Verkäufer (§ 1 Abs 2 PHG) für den entstandenen Schaden. Ausdrücklich nicht mitumfasst von der Ersatzpflicht ist der Schaden am fehlerhaften Produkt selbst. Das fehlerhafte Produkt kann nur im Weg der Gewährleistung (siehe dazu Abschnitt IV. C. zum Teilaspekt 3) ersetzt werden. Die Bedeutung dieser Gesetzesmaterie für das Geschäftsbeziehungsmanagement ergibt sich nicht nur aufgrund der rechtlichen Verpflichtung des Unternehmers zur Deckung des Schadens und des sich daraus ergebenden erhöhten Deckungsrisikos. Auch die Folgen für die Reputation eines Unternehmens durch ein fehlerhaftes Produkt und den damit verbundenen Rechtsstreit sind zu beachten. Diese können sich beispielsweise in gesteigerter Kundenabwanderung und einem dadurch bedingten Rückgang von Umsätzen niederschlagen. Das Management von Geschäftsbeziehungen muss deshalb bestrebt sein, Schadenersatzansprüche nach Möglichkeit auszuschließen bzw. zu minimieren (Abb. 6). Schadenersatzansprüche aus Produkthaftung können bereits im Beziehungsgestaltungsprozess durch eine weitestgehend rechtskonformes Design der unternehmerischen Leistungen vermieden werden, indem die „technisch-

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rechtliche Sicherheit“ von Produkten optimiert wird. Das Geschäftsbeziehungsmanagement in Technologieunternehmen ist gefordert, durch seine koordinierende Tätigkeit auf die Einhaltung von Qualitätsanforderungen (u.a. durch Einführung und Pflege von Qualitätscontrollingsystemen) hinzuarbeiten und dabei gleichzeitig die „Kostenbrille“ nicht abzulegen. V.ECKDATEN ZUR EMPIRISCHEN UNTERSUCHUNG Die präsentierten Ergebnisse stammen aus zwei am Institut für Betriebswirtschaftslehre und Betriebssoziologie der Technischen Universität Graz in den Jahren 2007 und 2008 durchgeführten quantitativen Erhebungen mittels schriftlichem Fragebogen im österreichischen Technologieumfeld (Zunk 2009). Dazu wurde statistisches Datenmaterial aus Fragebögen von 118 Technologieunternehmen auf der Einkäuferseite (Stichprobengröße 287 Unternehmen) und 251 Fragebögen der Verkäuferseite (Stichprobengröße 1.551 Unternehmen) des Marktes deskriptiv ausgewertet und im Hinblick auf die in diesem Beitrag beschriebenen vertragsrechtlichen Teilaspekte analysiert. VI. ERGEBNISSE ZUM STATUS QUO VERTRAGSRECHTLICHER REGELUNGEN IN EINKÄUFER-VERKÄUFERBEZIEHUNGEN IM TECHNOLOGIEUMFELD A. Status quo: Handhabe von Bestätigungsschreiben und der Umgang mit dem UN-Kaufrecht Der erste untersuchte vertragsrechtliche Gestaltungsaspekt konzentriert sich auf das mängelfreie Zustandekommen von Verträgen durch das Erfüllen des Übereinstimmungserfordernisses durch beidseitig vorliegende Willenserklärungen in Form von Bestätigungsschreiben. Die Funktion von Bestätigungsschreiben bzw. von „Auftragsbestätigungen“ liegt im Technologieumfeld vor allem darin, dass sich der Kauf resp. der Verkauf komplexer und erklärungsbedürftiger Produkte, wie es technologisch-industrielle Leistungen per definitionem sind, vielfach in umfangreichen Vertragswerken niederschlägt. Diese spiegeln, neben der grundsätzlichen Einigung über den Vertragsinhalt, das erhebliche Bedürfnis der Vertragsparteien nach Sicherheit wider. Abb. 2 zeigt, welche Konsequenzen vom verantwortlichen Lieferantenbeziehungsmanagement auf der Einkäuferseite bei einer Unterlassung der Rücksendung von Bestätigungsschreiben beispielsweise über einen mündlich geschlossenen Vertrag vorgesehen sind. 79 % der Einkäufer urgieren in einem ersten Schritt. Der Anteil von Unternehmen, die den Vorbehalt eines Rücktritts vom Vertrag anmelden, beträgt 22 % der Befragten. Die Option einer automatischen Vertragsauflösung kommt praktisch gesehen (2 %) nicht in Betracht.

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WING-paper Geschäftsabschluss bzw. das bereits abgeschlossene Geschäft nicht gefährdet wird (siehe dazu den Abschnitt IV. B.). Die Auswertungen der empirisch erhobenen Daten, dargestellt in Abb. 4, fokussieren auf das Vorgehen bei abweichenden AGB vor und nach Vertragsabschluss. Der Status quo zeigt, dass, wenn Abweichungen von den AGB vor Vertragsabschluss festgestellt werden, 78 % der Einkäufer bzw. 83 % der Verkäufer über den Vertragsinhalt verhandeln. Dies spiegelt das hohe beidseitige Interesse am gemeinsamen Ziel „Vertragsabschluss“ und einer friktionsfreien Vertragsabwicklung wider.

Einkäuferumfrage Konsequenzen bei unterlassener Rücksendung der Auftragsbestätigung 79%

Urgieren Autom. Vertragsauflösung

2% 8%

Keine Vorbehalt, vom Vertrag zurückzutreten

22% 9%

Andere

n = 105, m = 125 n … Anzahl der ausgewerteten Fragenbögen, m … Anzahl der abgegebenen Antworten

Abb. 2. Konsequenzen bei Nichtübermittelung von Auftragsbestätigungen

Ein weiterer Punkt in diesem Zusammenhang, der in Verträgen zwischen Verkäufern und Einkäufern speziell bei grenzüberschreitenden Geschäften im Technologieumfeld zu regeln ist, betrifft den in Abb. 3 dargestellten Umgang mit dem UN-Kaufrecht in der Praxis. Einkäuferumfrage

Verkäuferumfrage

Sieht die Vertragsgestaltung Ihres Sehen Sie in der Vertragsgestaltung mit Unternehmens mit Ihren Lieferanten vor, dass Ihren Kunden vor, dass die Anwendung des die Anwendung des UN-Kaufrechts UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird? ausgeschlossen wird? Ja, immer Ja, je nach Lieferant Nein, nie

n = 114

32%

Ja, immer Ja, je nach Kunde

26% 41%

Einkäuferumfrage

Verkäuferumfrage

Reaktion auf abweichende AGB vor Vertragsabschluss

Reaktion auf abweichende AGB vor Vertragsabschluss

AGB prinzipiell verhandeln Vertragsabschluss unterlassen Sonstiges

78%

AGB prinzipiell verhandeln Vertragsabschluss unterlassen

8% 21%

Sonstiges

83% 6% 9%

n = 118, m = 126

n = 251, m = 246

Reaktion auf abweichende AGB nach Vertragsabschluss

Reaktion auf abweichende AGB nach Vertragsabschluss

Einigung durch Nebenvereinbarungen Rückabwicklung des Vertrages

Einigung durch Nebenvereinbarungen

72%

4%

79%

Rückabwicklung des Vertrages

2%

Sonstiges

3%

18% Sonstiges

26%

Nein, nie

56%

n = 243

17%

n = 118, m = 110

n = 251, m = 213

n … Anzahl der ausgewerteten Fragenbögen, m … Anzahl der gegebenen Antworten

Abb. 3. Umgang mit dem UN-Kaufrecht im Technologieumfeld

Abb. 4. Reaktion auf abweichende AGB vor und nach Vertragsabschluss

Das Ergebnis auf Einkäufer- und Verkäuferseite im Technologieumfeld zeigt, dass die Bestimmungen des UNKaufrechts von beiden Vertragsseiten häufig ausgeschlossen werden. 58 % der Einkäufer geben an, das UN-Kaufrecht immer oder je nach Lieferanten auszuschließen. Ähnlich ist das Bild bei den befragten Verkäufern. 44 % der Verkäufer schließen das UN-Kaufrecht immer bzw. je nach Kunde aus.

Ein ähnlicher Trend zeigt sich bei der Analyse der eingeleiteten Maßnahmen bei abweichenden AGB nach dem Vertragsabschluss. 72 % der Einkäufer und 79 % der Verkäufer geben an, im Falle abweichender AGB eine Einigung durch Nebenvereinbarungen herbeizuführen. Ein geschlossener Vertrag wird nur in Ausnahmefällen (4 % bzw. 2 % der Nennungen) rückabgewickelt. Dies macht die hohe Relevanz von Konsens unter den Vertragspartnern und das beidseitige Anstreben kooperativer Geschäftspraktiken im Technologieumfeld evident.

B. Status quo: Einsatz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Umgang mit Abweichungen vor und nach Vertragsabschluss Aufgrund der weit verbreiteten Anwendung von AGB und Vertragsformblättern im Technologieumfeld ist der Umgang mit diesen bei einem Abweichen der einkäufer- und verkäuferseitigen Vertragsklauseln von großer ökonomischrechtlicher Bedeutung. Sowohl theoretisch wie auch praktisch stellt sich die Frage, ob wegen der Kollision von AGB der Vertragsschluss scheitert resp. gescheitert ist, die AGB des einen oder anderen Vertragspartners Geltung erlangen oder nur die nicht kollidierenden „AGB-Reststücke“ beider Teile gelten. Das Geschäftsbeziehungsmanagement (sowohl auf Einkäufer- als auch auf Verkäuferseite) muss im Falle einer Inkongruenz der AGB so handeln, dass nach Möglichkeit der angestrebte

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C.Status quo: Möglichkeit des Ausschlusses der Mängelrügepflicht im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen Die Frage nach dem Leistungsstörungsrecht und den Rechtsfolgen, die daraus entstehen können, besitzen vertragsrechtlich große Bedeutung. Der empirische Abgleich zum Status quo im Technologieumfeld unterstreicht, die für Unternehmer nach § 377 UGB im beidseitig unternehmensbezogenen Geschäft geltende Sonderregel der „Mängelrügeobliegenheit“ des Kunden. Bei der durchgeführten dualen empirischen Betrachtung auf Einkäufer- und Verkäuferseite wird von der Prämisse ausgegangen, dass es, je nach Handelsbrauch oder Verein-

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WING-paper barung zwischen den Beziehungspartnern, unterschiedliche Möglichkeiten in der Vertragsgestaltung gibt. Diese spiegeln sich, wie in Abb. 5 gezeigt, in einem großen Unterschied im Umgang mit dem Ausschluss der Mängelrügepflicht auf Einkäufer- und auf Verkäuferseite wider. Einkäuferumfrage

Verkäuferumfrage

Sieht die Vertragsgestaltung Ihres Unternehmens mit Ihren Lieferanten vor, dass ihre Pflicht als Kunde zur Untersuchung und Mängelrüge ausgeschlossen wird?

Sehen Sie in der Vertragsgestaltung mit Ihren Kunden vor, dass die Pflicht des Kunden zur Untersuchung und Mängelrüge ausgeschlossen wird?

Ja, immer

10%

Ja, immer

Nein, nie

39%

1%

Ja, je nach Kunde

51%

Ja, je nach Lieferant

n = 116

26%

Nein, nie

73%

n = 243

Abb. 5. Vorgehen mit dem Ausschluss der Mängelrügepflicht

Einkäufer sehen sich zu 61 % von der Pflicht zur Mängelrüge (pauschal und differenziert je nach Lieferant) befreit. Demgegenüber stehen nur 27 % auf Verkäuferseite, die ihren Kunden (pauschal und differenziert je nach Kunde) diese „Pflicht“ erlassen. Dies zeigt das beidseitig ausgeprägte Sicherheitsbestreben der Vertragspartner in Geschäftsbeziehungen im technologieorientierten Umfeld. D.Status quo: Bedeutung der Produkthaftung im Allgemeinen und in Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen Gesichtspunkte der Produkthaftung gemäß dem § 1 Produkthaftungsgesetz (PHG) und der Umgang mit dem Recht des Kunden, Schadenersatz für Folgen aus einem Produktfehler zu fordern, sind für Unternehmer im Technologieumfeld ökonomisch überaus bedeutend. Dies veranlasst Technologieunternehmen dazu, Rechtsfolgen aus Produkthaftungsstreitigkeiten durch den Ausschluss bzw. die Begrenzung des Schadenersatzanspruches vertraglich zu vereinbaren. Den Status quo im Untersuchungsumfeld zeigt Abb. 6. Einkäuferumfrage

Verkäuferumfrage

Sieht die Vertragsgestaltung Ihres Unternehmens mit Ihren Lieferanten vor, dass ein allfälliger Schadenersatzanspruch Ihrerseits ausgeschlossen/begrenzt wird?

Sehen Sie in der Vertragsgestaltung mit Ihren Kunden vor, dass ein allfälliger Schadenersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen/begrenzt wird?

Ja, immer Ja, je nach Lieferant Nein, nie

9%

Ja, immer 44% 47%

n = 116

24%

Ja, je nach Kunde

38%

Nein, nie

38%

n = 246

Abb. 6. Ausschluss bzw. Begrenzung des Schadenersatzanspruchs

24 % der befragten Verkäuferunternehmen versuchen, den Schadenersatzanspruch der einkaufenden Organisation immer auszuschließen. Auf der Einkäuferseite wollen, dies liegt in der Natur der Sache, nur 9 % eine Begrenzung bzw. einen Ausschluss ihrer Rechtsansprüche ex ante akzeptieren. VII. CONCLUSIO Dieser Beitrag liefert, ausgehend von den in Abschnitt I. aufgeworfenen zwei Forschungsfragestellungen, folgende Erkenntnisse und Empfehlungen für die Managementpraxis:

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Ad Erstens: Aufgrund der heterogenen Eigenschaften technologisch-industrieller Leistungen und der damit einhergehenden Informationsasymmetrie in Einkäufer-Verkäuferbeziehungen, werden für das Geschäftsbeziehungsmanagement im Technologieumfeld relationale Verträge als Koordinationsform vorgeschlagen. Die für die operative Managementpraxis abgeleitete Forderung besteht primär darin, die derzeit in den AGB großteils klassisch und neoklassisch formulierten Vertragsregelungen (Abschnitt VI.) durch relationale zu ersetzen. Derartige „relationale AGB“ wirken der unvollständigen Voraussicht auf ökonomischem Wege durch die Vermeidung von hohen Transaktionskosten, die mit dem Versuch vollständige Verträge ex ante abzuschließen verbunden sind, wirkungsvoll entgegen. Damit wird sowohl auf Einkäuferwie auch auf Verkäuferseite wirkungsvoll berücksichtigt, dass „perfekte“ rechtliche Vereinbarungen nicht mehr als eine theoretische Fiktion und aufgrund der hohen Informationsbeschaffungs- und Informationsverarbeitungskosten ökonomisch nicht sinnvoll sind. Das Ergebnis der deskriptiven Datenanalyse bestätigt diese theoretisch argumentierte Forderung vor allem dadurch, dass im Technologieumfeld für beide Vertragsparteien die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung höchste Priorität hat. Hinweise für die Gültigkeit dieser Behauptung zeigt u.a. die Handhabe mit Bestätigungsschreiben. So wird in 79 % der Fälle bei unterlassener Rücksendung der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer in einem ersten Schritt urgiert. Lediglich 2 % der Befragten setzen eine automatische Vertragsauflösung um. Für die Managementpraxis wird empfohlen, das relationale Vertragsmodell in den AGB umzusetzen und das vorherrschende klassische bzw. neoklassische Modell zur rechtlichen Beziehungsgestaltung zu vernachlässigen. Ad Zweitens: Um „lebbare“ und „bedürfnisgerechte“ Beziehungen im Technologieumfeld zu gestalten, ist es selbst bei relational aufgesetzten Kooperationsverträgen aus rechtstheoretischer wie managementpraktischer Sicht ratsam, die Handhabe des internationalen Kaufrechts, den Umgang mit Leistungsstörungen sowie der Gewährleistung, die Produkthaftung und das Vorgehen mit Schadenersatzansprüchen explizit zu regeln. Setzt man diese zunächst theoriebasierte Empfehlung mit den empirischen Studienergebnissen in Relation, so steht speziell bei grenzüberschreitenden Einkäufer-Verkäuferbeziehungen das Rechtssicherheitsbestreben beider Vertragspartner im Fokus. Dies zeigt sich nicht zuletzt in einer hohen Ausschlussrate der Anwendung des UN-Kaufrechts (58 % der Einkäufer- und 44 % der Verkäuferunternehmen) im Technologieumfeld. Die Kooperationsbereitschaft beider Vertragsparteien macht die Vorgehensweise vor und nach Vertragsabschluss bei sich widersprechenden AGB evident. In der Mehrheit der Fälle (mehr als 70 %) wird von beiden

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Wing-Paper Vertragspartnern im Technologieumfeld versucht, die AGB entweder neu zu verhandeln oder Nebenvereinbarungen in den ursprünglichen Vertrag aufzunehmen. Kommt es zu Widrigkeiten bei der Geschäftsabwicklung, zeigen die empirischen Ergebnisse, dass die Bestimmungen in den AGB oder in sonstigen Vereinbarungen so ausgelegt bzw. nachverhandelt werden, dass der Vertrag jedenfalls aufrechterhalten bleibt. In Bezug auf die Wahrung der Gewährleistungsansprüche zeichnet sich im Technologieumfeld ein differenzierteres Bild, was das geforderte ausdrückliche vertragliche Regelungserfordernis unterstreicht. Sowohl auf Einkäuferals auch auf Verkäuferseite zeigt sich das Sicherheitsbestreben in der Art, dass sich die Einkäufer großteils (zu 90 %) von der Rügepflicht ausgenommen sehen, während die Verkäufer in 99 % der Geschäftsfälle von einem Ausschluss der Pflicht zur Mängelrüge absehen. Auch die sensible Thematik Produkthaftung im Technologieumfeld hat großen Einfluss auf die rechtlichökonomische Beziehungsgestaltung. Einkäuferunternehmen wollen eine ex ante-Begrenzung von Schadenersatzansprüchen nur in 9 % der Fälle akzeptieren, während rund 62 % der befragten Verkäuferunternehmen naturgemäß versuchen, dies schon im Vorfeld der Geschäftsbeziehung beim Einkäuferunternehmen durchzusetzen. Das konstant hohe Sicherheitsbestreben zeigt sich auch hier, da Kosten in diesem Zusammenhang dann entstehen können, wenn es um die risikobedingte Erhöhung der Deckungssummen bei bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungen geht. Diese sind an das eingegangene Produkthaftungsrisiko anzupassen. So kann es aufgrund der Verpflichtung zur Deckungsvorsorge nach § 16 PHG zu erhöhten Kapitalkosten kommen, welche aus einer adäquaten Bildung von Rückstellungen im Unternehmen resultieren. Bedürfnisgerechte und kooperative Problemlösungsverträge im Technologieumfeld sollen vor allem x internationale Vertragsgestaltungskriterien (UN-KaufR), x Teilaspekte der Gewährleistung (in erster Linie die Mängelrügepflicht) und des x Produkthaftungsgesetzes (speziell im Hinblick auf die Deckungssummen) berücksichtigen. ACKNOWLEDGEMENT Bei der Konzeption und der operativen Umsetzung der in diesem Beitrag zitierten empirischen Umfragen, leisteten Herr em.O.Univ.-Prof. Dr. Hanns Peter Euler von der Johannes Kepler Universität Linz sowie Herr Christoph Winkler, Studienassistent des Instituts für Betriebswirtschaftslehre und Betriebssoziologie der Technischen Universität Graz, einen wesentlichen Beitrag. Beiden gebührt herzlicher Dank.

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REFERENZEN 1. 2. 3. 4. 5.

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Ass.Prof. DDipl.-Ing. Dr.techn. Bernd M. Zunk Studierte Wirtschaftsingenieurswesen an der Technischen Universität Graz. 2000 bis 2001 Mitarbeiter der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG. Von 2002 bis 2003 im Bau- und Projektmanagement der Kostmann GmbH tätig. 2003 bis 2008 Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Betriebswirtschaftslehre und Betriebssoziologie bei Prof. Bauer. 2008 Promotion zum Thema „Controlling von Kundenbeziehungen“ an der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Graz. 2009 begann Dr. Zunk seine Professorenlaufbahn. Seit Jänner 2010 Assistant Professor. Seine derzeitigen Arbeitsfelder in Forschung und Lehre sind u.a., Beziehungsmanagement, Kundenwert, Vertriebs- und Risikocontrolling. Herr Dr. Zunk ist u.a. aktives Mitglied beim Wirtschaftsingenieurverband (WING), dem Internationalen Controllerverein (ICV) und dem Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. (VHB). Anschrift: Technische Universität Graz, Institut für Betriebswirtschaftslehre und Betriebssoziologie, Kopernikusgasse 24/II, A-8010 Graz, E-mail: bernd.zunk@tugraz.at

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Wing-paper Mag.iur. Dr.iur. Günther Sammer Studium der Rechtswissenschaften an der KarlFranzens-Universität Graz bis 2003. Herr Dr. Sammer diplomierte zum Thema „Die heranrückende Wohnbebauung in der Judikatur des VwGH und des VfGH“. Im Anschluss war er von 2004 bis 2009 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Handels(nunmehr: Unternehmens-) und Wirtschaftsrecht bei Prof. Gunter Nitsche an der Karl-FranzensUniversität Graz tätig. Sein Doktoratsstudium schloss Herr Dr. Sammer im Jahr 2010 mit der Dissertation zum Thema „Der Öffentlichkeitsbegriff im Urheberrecht – Eine kritische Analyse“ ab. Begleitend zu seiner Assistententätigkeit publizierte Herr Dr. Sammer mehrfach im Bereich des Urheber- und Wettbewerbsrechts mit dem Schwerpunkt „Rechtsfragen zum Internet“. Anschrift: Karl-Franzens-Universität Graz, Institut für Österreichisches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Universitätsstraße 15 Bauteil C/IV, A-8010 Graz, E-mail: guenther.sammer@uni-graz.at

Univ.-Prof. i.R. Dr.iur. Gunter Nitsche Bachelor Degree in Political Science an der Washington State University. Studium der Rechtswissenschaften in Graz. Prof. Nitsche habilitierte sich an der Karl-Franzens-Universität im Jahr 1981, wo er 1987 zum Univ.-Prof ernannt wurde. Seit 1988 Gastprofessuren an der Rutgers Law School in Camden sowie an der Technischen Universität Graz. Herr Prof. Nitsche ist zudem Verfasser zahlreicher Fachartikel und Mitherausgeber der Manzschen Gesetzesausgabe des HGB. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Prof. Nitsche liegen vor allem im Bereich des Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts. Begleitend zu Forschung und Lehre nimmt Herr Prof. Nitsche rechtsberatende Funktion in Industrie- und Handelsunternehmen sowie Banken wahr. In der Erwachsenenbildung ist er seit Jahren mit Fortbildungen für Anwälte, Notare, Richter und Wirtschaftstreuhänder engagiert. Anschrift: Karl-Franzens-Universität Graz, Institut für Österreichisches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Universitätsstraße 15 Bauteil C/IV, A-8010 Graz, E-mail: gunter.nitsche@uni-graz.at

Uninachrichten Julia Sattlegger

T3UG „Teens treffen Technik“

B

ei der jahrelangen Arbeit mit FIT „Frauen in die Technik“, einem Programm vom Büro für Gleichstellung und Frauenförderung musste festgestellt werden, dass sich Schülerinnen sowie Schüler nur unter den Namen der technischen Studienrichtungen oft nichts vorstellen konnten. Vor allem die klassischen Ingenieurwissenschaften Maschinenbau, Elektrotechnik und Bauingenieur-wissenschaften waren vielen ein Rätsel. So wurde in Absprache mit dem Vizerektorat für Lehre ein Ferialprogramm iniziiert. Der Name: T3UG „Teens Treffen Technik“; das Konzept: technikinteressierten Schülerinnen im Rahmen eines Praktikums in den Sommerferien Einblick in das naturwissenschaftlichtechnische Tätigkeitsfeld der TU Graz zu ermöglichen. Gleich beim Start im Schuljahr 2005/06 boten 54 Institute Plätze für 72 Schülerinnen an. Die einfache Philosophie von Johanna Klostermann, Koordinatorin der Aktivitäten zum Thema „Frauen in die Technik“ an der TU Graz: „Was einem Spaß macht, macht man auch später gerne.“ Kein Wunder also, dass sich 20% der Praktikantinnen bislang auch bei der Wahl des Studiums für die Technik entschieden haben. Auch ich selbst mache heuer bereits mein drittes Praktikum an der TU Graz

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und werde im Herbst hier mit dem Studium beginnen. Als Praktikantin wird man stets ins Institutsleben eingebunden. Man sammelt Erfahrungen, lernt neue Leute kennen und findet so ganz nebenbei heraus, wo die eigenen Interessen liegen. Im Zuge meines diesjährigen Praktikums am Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft, beschäftige ich mich unter anderem mit der Organisation des Berufs- und Informationstag BITBau, einer Berufinformationsmesse für Schüler und Studenten mit Schwerpunkt Bau. Dies war auch eine Gelegenheit, mich selbst über das Berufsfeld des Bauingenieurs zu informieren und gleichzeitig erste Projekterfahrung und –Verantwortlichkeit zu sammeln

Die Förderung der TU Graz geht jedoch weit über das Praktikum hinaus. So konnte ich zum Beispiel schon vor Beginn meines Praktikums an einer Exkursion nach München zur BAUMA, der größten internationalen Fachmesse für Baumaschinen, teilnehmen. Bei Bedarf werden die Schülerinnen von ihren BetreuerInnen auch bei Schulprojekten, sowie bei Fachbereichsarbeiten unterstützt. Aufnahmevoraussetzung für ein vierwöchiges Ferialpraktikum an einem der Institute der TU Graz ist der Abschluss der 10. Schulstufe und das vollendete 16. Lebensjahr sowie die Teilnahme an den FIT-Schnuppertagen im Februar und am Technikerinnentalk im März jeden Jahres. Die nächsten Schnuppertage finden am 14.-17.Februar 2011 statt. Dort werden technisch-naturwissenschaftlichen Studien an der TU Graz, der KF-Universität Graz, der Montanuniversität und den FH’s präsentiert. Gespräche mit StudentInnen und AbsolventInnen der Universitäten sollen dabei helfen, sich über bestimmte Studienrichtungen zu informieren und sich direkt für den entsprechenden Bereich zu bewerben. Julia Sattlegger ist Ferialpraktikantin am Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft

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Fachartikel

Gerhard Himmer

In der Vielfalt vereint Warum müssen Autos eigentlich schwarz sein? Henry Ford, der mit der Fließfertigung das arbeitsteilige Prinzip in seinen Automobilfabriken perfektioniert hat, und damit der industriellen Fahrzeugherstellung zum Durchbruch verhalf, brachte ein schon damals virulentes Problem auf den Punkt. Sein unbewiesenes Zitat, dass jeder Kunde einen Ford in der Farbe seiner Wahl bekommen könne - solange die Farbe schwarz sei – drückt aus, was damals wie heute eine der schwierigsten Herausforderungen in der Wertschöpfungskette darstellt: das wirtschaftliche Beherrschen der Variantenvielfalt, das Dilemma zwischen der vom Kunden geforderten Produktvielfalt und der notwendigen Effizienz in der industriellen Fertigung.

Wieviel Vielfalt braucht der Markt? In unserer globalisierten Welt werden die Ansprüche, die an Leistungen und Produkte unseres alltäglichen Lebens gestellt werden, immer höher. Massenprodukte, die zwar günstig zu erwerben sind, denen aber die persönliche Note fehlt, genügen den individuellen Ansprüchen vieler Konsumenten längst nicht mehr. Gefragt sind auf die persönliche Situation abgestimmte Produkte- egal ob es sich um individuell ausgestattete Autos oder Netbooks in den persönlichen Vorzugsfarben handelt - die den Komplexitätsgrad der Wertschöpfungsketten erheblich steigern. Aber nicht nur der Konsument trägt durch die Forderung nach individualisierten Produkten zur Bildung von Va-

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rianten bei, auch der Handel erkennt in speziell konfigurierten Markenprodukten eine Möglichkeit der Preisdifferenzierung gegenüber dem Mitbewerb. Somit kommen zwei Wirkungsweisen des Marktes zusammen – „demand pull“ und „market push“ – die das Auftreten von Produktvarianten forcieren. Aber zu den von außen generierten Motiven für Diversität kommen auch interne, in den betrieblichen Prozessen gelegene Gründe für Varianten dazu: Komponenten unterschiedlichster Lieferanten sind zu unterstützen, ebenso wie neue Fertigungsprozesse oder technische Auflagen. Oder es sind in den Product-Roadmaps Erzeugnisse enthalten, die zwar erst in einigen Jahren auf den Markt kommen, aber bei der ersten Produktgeneration bereits technologisch als Variantenausprägungen

mitberücksichtigt werden müssen. Ein weiterer Faktor, welcher die Anzahl der gleichzeitig im Markt auftretenden Varianten steigen lässt, sind immer kürzer werdende, sich überlappende Produktlebenszyklen. Dass dieses Mehr an Angebotsvarianten durchaus wirtschaftliche Vorteile bringt, läßt sich anhand diverser Studien nachvollziehen, die sich mit der Bewertung des Zusammenhanges zwischen Produktvielfalt und Marktwachstum beschäftigen. Va Feenstra, Robert C., [1994], New Product Varieties and the Measurement of International Prices, American Economic Review 84(1), March, 157-177. Feenstra, Robert C., D. Madani, T.H.Yang und C.Y. Liang [1999], Testing Endogenous Growth in South Korea and Taiwan, Journal of Development Economics 60, 317-341. WINGbusiness 3/2010


Fachartikel Variantenmanagement – ein genereller Ansatz

riantenvielfalt erweist sich als Wachstumstreiber, und es ist anzunehmen, dass mit einer weiteren Individualisierung der Kundenbedürfnisse die Produktvielfalt zunehmen wird. Herausforderung Komplexitätsbeherrschung Die Konsequenzen für die Wertschöpfungskette, die sich aus einer Vervielfachung der Varianten ergeben kann man auf einen Nenner bringen: Varianten verursachen in der betrieblichen Praxis Komplexität. Und die macht sich meist in Kosten und Prozessqualität negativ bemerkbar. Das Ausmaß fällt aber je nach Produkt-Markt-Kombination höchst unterschiedlich aus. Bei Konsumgütern, die zumeist auf Lager gefertigt werden, steigen die Bestände zumeist überproportional – falls man keine geeigneten Maßnahmen setzt. Dass sich dadurch das gebundene Kapital erhöht, ist bilanztechnisch ebensowenig gewollt, wie das sich daraus ergebende Risiko von Wertverlusten (Verluste aus Preiserosion oder Lagerüberalterung). Das Problem verschärft sich umso mehr, je länger die Versorgungsketten sind. Heute haben etwa Fertiggeräte aus Fernost, die für europäische Märkte bestimmt sind, Wiederbeschaffungszeiten von mindestens 9 Wochen. Will man dann die Verfügbarkeit der gesamten Variantenpalette am Markt durch

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klassische Lagerhaltung abdecken, steigen die Lagerstände in wirtschaftlich kaum vertretbare Höhen. In einer von PRTM und PMG im Jahr 2005 durchgeführten Umfrage gaben deshalb 82 % der teilnehmenden Unternehmungen an, in ihren Versorgungsketten mit hochkomplexen Abläufen konfrontiert zu sein und fast 70 % sagten, dass diese Vielschichtigkeit ihnen auch hohe Kosten verursache. Nur 25 % schafften die Balance zwischen hoher Komplexität ihrer Wertschöpfungskette und vergleichsweise niedrigen betrieblichen Kosten. Um bei hohem Variantenreichtum die Kosten der Marktpräsenz bei gleichzeitig hohem Lieferbereitschaftsgrad einigermaßen im Griff zu behalten, sind intelligente Werkzeuge und Methoden der Komplexitätsbeherrschung unerlässlich.

Ein möglicher und simpler Ansatz das Komplexitätsproblem in den Griff zu bekommen, wäre die Anzahl der verfügbaren Varianten zu senken. Wegen der angestrebten Kundenorientierung des Produktangebotes – Stichwort Bedienung der Kundenheterogenität - wäre dies gar nicht möglich oder sinnvoll. Mit Hilfe des Variantenmanagements geht es vielmehr darum, gezielt die Auswirkungen der notwendigen Produktdiversität auf den betrieblichen Ablauf möglichst gering zu halten. Ansätze eines erfolgreichen Variantenmanagements gibt es zahlreiche. Ihrem Wesen nach lassen sich in der betrieblichen Praxis aber drei Strategien des Variantenmanagements ausmachen. Sie unterscheiden sich nach ihren Vorgehensschwerpunkten und ihrer zeitlichen Zuordnung im Produktlebenszyklus. Die besten Resultate lassen sich durch eine – sehr individuelle – Kombination der einzelnen Strategien erreichen. Zielsetzung ist immer das effiziente Beherrschen der sich aus der Produkt-Marktkombination ergebenden Komplexität. Während die Reduktion der Komplexität (Verringerung der Lieferantenbasis, Modulmontage,…) oder das Beherrschen der Komplexität (Systeme, technische Abläufe,…) etwa Strategien sind, die eher in der laufenden Produktlebenszeit am Markt zum Einsatz kommen, setzten die Strategien zur Vermeidung von Komplexität in einem früheren Stadium an. Obwohl diese noch über das Markteinführungsfenster hinaus wirksam sein können, sind die Maßnahmen doch weitestgehend an die Produktentwicklung gekoppelt und enden mit der Marktintroduktion. Hier gilt wie so oft: je früher, desto besser. Das Vermeiden ist effizienter als das Bekämpfen. Integrale Architekturen als Antwort zur Komplexitätsvermeidung

PRTM and The Performance Measurement Group, PRTM’s Supply Chain Complexity survey, Oct.2005

Ziel eines Entwicklungsprojektes ist, ein Produkt mit definierten Merkmalen in festgesetzter Zeit zu vereinbarten Kosten zu entwickeln. Damit

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Fachartikel Kosten-Nutzenverhältnisses evaluiert werden. Durch eine so geschaffene frühzeitige Transparenz der Variantenkosten in den unterschiedlichen Szenarien können abgesicherte Marktentscheidungen getroffen und deren Erfolge gemessen werden.

die engen Rahmenbedingungen erfüllt werden können, müssen Anforderungsprofile in einem vorgelagerten Prozess definiert werden. Diese sind aber oft zentral auf die Produktspezifikation (zur Erfüllung von Kundenanforderungen) oder technologische Fragestellungen hinsichtlich der Primärfunktion ausgerichtet, berücksichtigen aber seltener Aspekte des supply chain managements oder der Produktion. Diese einseitige Orientierung birgt die Gefahr des frühzeitigen Festlegens auf Lösungen für die Produktgestaltung, die sich in der Marktpräsenz dann aber als problematisch bezüglich Herstellung und Verteilung herausstellen können. Über das CoC Klagenfurt von Philips Consumer Lifestyle werden jährlich mehr als 100 Innovationsprojekte abgewickelt. Es ist im ureigensten Interesse des Supply Centers, welches für die Verfügbarkeit dieser Produkte im Markt verantwortlich ist, dass schon im frühesten Stadium der Produktentwicklung gemeinsam Weichenstellungen getroffen werden, welche die Wertschöpfungskette vereinfachen. Um diese unterschiedlichsten Anforderungen zu kanalisieren, haben wir den Ansatz der „integralen Architektur“ entwickelt. Für Produkte, die in einer Generationenfolge eingebettet sind, wird - um gesamtheitlich optimale Lösungen zu entwickeln - jedem Produktentwicklungprojekt ein Prozess vorgelagert, der sicherstellen soll, dass die Produktentwicklung auf erprobten technologischen Prinzipien basiert, und das Produkt sowohl den Anforderungen des Kunden als auch der Supply Chain gerecht wird. Eine entscheidende Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Entwerfen von Produktplattformen mit funktionalen Modulen und abgesicherten Schnittstellen.

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So kann gewährleistet werden, dass aus einer begrenzten Anzahl an Modulen im Baukastenprinzip rasch eine Vielzahl an individuellen Produkten gebildet werden können. Zielgedanke ist, ausgehend von den Marktanforderungen in einem synchronen statt einem sequentiellen Prozess die Produkte bzw. Produktfamilien so zu entwickeln, dass sie allen Anforderungen der Marktphase gerecht werden. Dabei entstehen mittels der integralen Produktarchitektur Konzepte, die sowohl die klassische Produktarchitektur (Produktaufbau, Funktionsmodule) als auch die Produktionsarchitektur (Arbeitsabfolge, Kapazitätsbereitstellung) und die Supply Chain Architektur (Produktionsallokation, Komponentenassemblierung, Entkoppelungspunkte,…) berücksichtigen. Dies ist deshalb entscheidend, da sich alle drei Architekturdimensionen gegenseitig beeinflussen. Diese Konzepte lassen sich in unterschiedlichen Szenarien abbilden, die mittels einer Bewertungssystematik auf Basis ihres

Der wesentliche Vorteil eines solchen Konzeptes in der betrieblichen Umsetzung ist die Fertigungsflexibilität im Markt bei gleichzeitiger Möglichkeit, Einsparungen mittels Losgrößendegression und zentraler Beschaffung zu erzielen. Über mehrere Produktgenerationen gesehen ergeben sich durch Wiederverwendung der Module weitere Vorteile im Bereich der Qualitäts-, Entwicklungs-, Werkzeug- oder etwa der Prozesskosten, weil auf Bewährtem aufgebaut oder Verbesserungen auf bereits hohem Niveau weiterentwickelt werden können. An einem Beispiel wird der Erfolg dieses Ansatzes zur Komplexitätsvermeidung klar ersichtlich. Als die integrale Produktarchitektur für die Entwicklung einer neuen Produktfamilie erstmals angewandt wurde, war das Ziel, für die europaweit rund 60 Varianten (mit einer sehr hohen Streuung des Wochenbedarfes) die operativen Kosten zu minimieren. Dafür wurden erhöhte Primärentwicklungskosten in Kauf genommen, die sich dann in der Marktphase bezahlt machen sollten. In dem von Entwicklung, Produktion und Supply Chain Management gemeinsam erarbeiteten Konzept stellte sich schnell heraus, dass nur ein „late

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Fachartikel configuration concept“ in einer modularen Produktumgebung die Flexibilitätsanforderungen (kurzfristige Mixund Volumenänderungen im Markt) erfüllen kann. In diesem Konzept wird der Produktionsprozess in zwei, durch einen Entkoppelungspunkt getrennte Abschnitte gegliedert. Im ersten Produktionsabschnitt wird das Basisgerät mit geringster Variantenausprägung gebaut. Hier sind es zwei Bauvarianten, in denen bereits über 80 % der Endgerätekosten verbaut sind. In diesem Abschnitt liegen kapitalintensive Produktionsprozesse, die mit vergleichsweise konstantem Volumen und hoher Effizienz gefahren werden können, da durch den Entkoppelungspunkt die Bedarfsschwankungen des Marktes nicht in diesen Bereich durchschlagen. In dieser Stufe wird mit einer „make-tostock“ Strategie geplant. In dem nach dem Entkoppelungspunkt gelegenen Abschnitt dienen Kundenaufträge als Planungsgrundlage, es wird also nach einer „assemble-to-order“ Strategie produziert. In diesem letzten, auf höchste Flexibilität ausgelegten Abschnitt, werden die Varianten kundenspezifisch gefertigt. Da die Bedarfsschwankungen in diesem Abschnitt voll zum Tragen kommen, sinkt der Nutzungsgrad dieses Abschnitts deutlich. Dies ist aber wegen der geringen Wertschöpfung dieser Stufe wenig kritisch, die bedarfskonforme Produktion und die damit verbundenen niedrigen

Lagerstände an Fertiggeräten machen dieses Manko wett. Konkret wurden mit diesem Architekturansatz Kosteneinspa r ungen im Materialbereich von 40 % gegenüber dem Vorgängermodell erreicht, bei den Arbeitskosten wurden sogar über 60 % realisiert. Bei einem vergleichbaren Projekt konnten in der 2. Generation Einsparungen bei Entwicklungskosten in Höhe von 70 % und rund 55 % auf Werkzeugkosten erzielt werden. Der Ansatz der integralen Architektur hat sich als Methode des Komplexitätsmanagements bewährt um in einem volatilen Marktumfeld Varianten effizient und kundenspezifisch fertigen zu können. Der Wunsch nach einer Steigerung des Lieferbereitschaftsgrades - bei gleichzeitiger Senkung der integralen Kosten - ist greifbarer geworden. Autor Gerhard Himmer, Dipl.-Ing. Dr.techn., Systems and Supply Chain Innovation Manager, Philips Consumer Lifesytle. Email: gerhard.himmer@philips.com Jahrgang 1958, Studium MaschinenbauWirtschaftsingenieurwesen an der TU Graz, anschließend Universitätsassistent am Institut für Wirtschafts- und

Dipl.-Ing. Dr. techn. Gerhard Himmer Manager, Philips Consumer Lifestyle Betriebswissenschaften, Abteilung für Industriebetriebslehre und Innovationsforschung, Promotion 1993. 1993-1994 Joanneum Research, Projektkoordinator der Einrichtung der ersten vier steirischen FH-Studiengänge. 1995-1995 Bereichsleitung Logistik, Wo&Wo Grün Gmbh. Seit 1996 in unterschiedlichen Positionen des Philips-Konzerns. Verantwortlich für die logistischen Prozessinnovationen der Sparte Consumer Lifestyle in EMEA. Themen: Reorganisation von Versorgungsketten, Planungsprozessen und des Supply Chain Controllings. Gestaltung der Schnittstellen Produktinnovation / Produktion / Supply Chain Management. Projektleitung bei der Einführung von SAP R3 und mySAP SCM an verschiedenen Standorten. Einsatz in Holland, USA und Singapur im Rahmen von Lean Management Projekten im Produktionsbereich.

Call for Papers Themenschwerpunkt: Nachhaltige Produktion in WINGbusiness 04/2010 Beschreibung Für die Ausgabe 04/2010 laden wir Autoren ein, wissenschaftliche Artikel (WINGPaper) zum Thema „Nachhaltige Produktion und Logistik in globalen Netzwerken “ einzureichen. Dabei geht es um die Vorstellung von Ansätzen und Methoden, die dazu beitragen, globale Produktions- und

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Logistiknetzwerke, unter Berücksichtigung des Aspekts Nachhaltigkeit, zu verbessern. Hinweise für Autoren: Vorlagen zur Erstellung eines WINGpapers und konkrete Layout-Richtlinien sind als Download unter: http://www.wing-online.at/services/ wingbusiness/medienfolder.html

oder per E-Mail verfügbar. Autoren können ihre Beiträge zum Themenschwerpunkt als PDF an office@wing-online.at übermitteln. Die Ergebnisse des Reviews werden dem Autor innerhalb von 4-8 Wochen nach Einsendung des Artikels zugestellt. Annahmeschluss: 28.10.2010

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Mediencorner Berekhoven, L.; Eckert, W.; Ellenrieder, P.:

Marktforschung - Methodische Grundlagen und praktische Anwendung Gabler Verlag, Wiesbaden 2009, 12. Auflage, 436 Seiten, € 48,00 ISBN 978-3-8349-1548-1

Das Lehrbuch von Ludwig Berekoven, Werner Eckert und Peter Ellenrieder ist aufgrund seiner geschlossenen, übersichtlichen und verständlichen Darstellungsweise das Standardwerk der Marktforschung. Grundlagen, Methoden und Instrumente sowie Anwendungen der Marktforschung werden didaktisch geschickt beschrieben und kritisch hinterfragt. Insbesondere der angewandten Marktforschung wird bewusst breiter Raum eingeräumt. Anhand einer Fallstudie wird die praktische Umsetzung, beginnend mit der Produktidee über die Produktentwicklung bis hin zur Produkteinführung, illustriert. Eignung/Leserschaft Theorie Anwendung

1 (Anfänger) oþooo 5(Experten) 1 (nicht behandelt) ooþoo 5 (intensiv) 1 (nicht behandelt) ooooþ 5 (intensiv)

Empfehlung: gute Arbeit, empfehlenswert

Bernd Zunk

Boersch, C.; Westerwelle, G.:

Das Summa Summarum Politik und Wirtschaft - Ein Überblick über die wichtigsten wirtschaftlich-politischen Auseinandersetzungen der Gegenwart Gabler Verlag, Wiesbaden 2009, 3. Auflage 363 Seiten, € 44,90 ISBN:978-3-8349-1473-6

Das Summa Summarum von Politik und Wirtschaft bringt 25 der wichtigsten aktuellen Werke aus dem angelsächsischen Sprachraum, die trotz oder wegen ihres liberalen Inhalts, ihres Engagements für freie Märkte und für die eigenständige Entwicklung des Individuums nicht immer den Eingang auf den deutschen Büchermarkt gefunden haben, zum Verhältnis von Politik und Wirtschaft auf den Punkt. Es behandelt die wichtigen kontroversen Themen der Gegenwart, und zwar bewusst so, dass in jedem Kapitel einander widersprechende Positionen enthalten sind. Die Betonung liegt dabei auf den Standpunkten des Liberalismus. Eignung/Leserschaft 1 (Anfänger) oooþo 5(Experten) Theorie 1 (nicht behandelt) oooþo 5 (intensiv) Anwendung 1 (nicht behandelt) oooþo 5 (intensiv) Empfehlung: erstklassig, sehr empfehlenswert

Iris Uitz

Helfferich, C.:

Die Qualität qualitativer Daten - Manual für die Durchführung qualitativer Interviews VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2009, 214 Seiten, € 19,90 ISBN 978-3-531-15410-7

Die Autorin vermittelt in Ihrem Buch einen guten Überblick über die Grundlagen und das Vorgehen bei qualitativen Interviews. Zielgruppe sind dabei vor allem Studierende und Forscher/innen. Hilfreiche Beispiele aus der Praxis und Übungen für den Leser runden den praxisnahen Charakter dieses Buchs ab. Eignung/Leserschaft Theorie Anwendung

1 (Anfänger) ooþoo 5(Experten) 1 (nicht behandelt) oooþo 5 (intensiv) 1 (nicht behandelt) oooþo 5 (intensiv)

Empfehlung: gute Arbeit, empfehlenswert

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Wolfgang Vorraber

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Mediencorner Kett, I.; Schewe, G.:

Management Skills - Beziehunge nutzen, Probleme lösen, effektiv kommunizieren Gabler Verlag, Wiesbaden 2010, 208 Seiten, € 39,90 ISBN 978-3-8349-1880-2

Die Autoren geben in ihrem Werk einen Überblick über Wege zu erfolgreicher und, wie sie es selbst nennen, durchschlagskräftiger Kommunikation. Es werden auch Übungen zur Selbstreflexion angeboten, um Dabei wird nicht nur auf berufliche, sondern auch auf private Verwendung der vorgestellten Methoden Rücksicht genommen. Durch die sehr bildhafte Darstellung sind nur wenige Vorkenntnisse für das Verständnis der Inhalte notwendig. Eignung/Leserschaft Theorie Anwendung

1 (Anfänger) ooþoo 5(Experten) 1 (nicht behandelt) ooþoo 5 (intensiv) 1 (nicht behandelt) oooþo 5 (intensiv)

Empfehlung: gute Arbeit, empfehlenswert

Georg Premm

Kohler, J.:

Wissenstransfer bei hoher Produkt- und Prozesskomplexität - Pilotierung, Rollout und Migration neuer Methoden am Beispiel der Automobilindustrie Gabler Verlag, Wiesbaden 2008, 265 Seiten, € 49,90 ISBN 978-3-8349-0923-7

Im Buch wird der Produktentwicklungsprozess für komplexe Produkte und Systeme untersucht, und die verteilten partnerschaftlichen Strukturen verfolgt. Der Fokus wird auf die Automobil- und Zulieferindustrie gelegt, in der die wertschöpfungskettenübergreifende Zusammenarbeit studiert wird. Analysiert werden Formen des Wissensaustauschs in der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit sowohl zwischen Organisationseinheiten in der Unternehmung, wie auch in firmenübergreifenden Beziehungen mit Geschäftspartnern. Eignung/Leserschaft Theorie

1 (Anfänger) ooþoo 5(Experten) 1 (nicht behandelt) ooþoo 5 (intensiv)

Anwendung Empfehlung: neutral

1 (nicht behandelt) oþooo 5 (intensiv) Sonja Embst

Ruhl, K.; Mahrt, N.; Töbel, J.:

Publizieren während der Promotion

VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2010, 268 Seiten, € 29,95 ISBN 978-3-531-17178-4 Das Buch gibt einen Überblick über Konventionen und Abläufe des professionellen wissenschaftlichen Schreibens und Publizierens und soll bei der Vorbereitung der ersten Veröffentlichungen unterstützen. Es richtet sich insbesondere an Promovierende, die bereits während ihrer Promotionsphase erste Texte publizieren oder die sich über Publikationswege und -strategien für ihre Doktorarbeit informieren möchten. In einzelnen Artikeln werden verschiedene Textsorten vorgestellt und die spezifischen Regeln und Konventionen unterschiedlicher Fachgebiete erläutert. Grundsätzliche Informationen zum wissenschaftlichen Schreiben und nützliche Tipps zu organisatorischen und finanziellen Aspekten des Publizierens runden den Band ab. Eignung/Leserschaft 1 (Anfänger) ooþoo 5(Experten) Theorie 1 (nicht behandelt) ooþoo 5 (intensiv) Anwendung 1 (nicht behandelt) ooþoo 5 (intensiv) Empfehlung: gute Arbeit, empfehlenswert

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Ulrich Bauer 39


Fachartikel

Bruno Hake

Die Methodik der Länderrisiko Analyse Haben die PIGS-Länder noch Chancen?

F

ür eine Bank oder einen Exporteur stellt sich bei einem Kredit an ein ausländisches Unternehmen oder einen Staat die Frage nach der Kreditwürdigkeit. Fabriken werden früh betroffen, wenn ein Land zahlungsunfähig wird: Importrestriktionen, Beschäftigungsverbot für ausländische Fachleute, höhere Steuern, Einschränkungen des Zahlungsverkehrs usf. Banken dagegen werden als Gläubiger von der Regierung eines Problemlandes bis zuletzt umworben. Die Finanzlage wird verschleiert: Kredite, insbesondere Handelskredite, werden nur unvollständig erfasst, „Schieflagen“ daher meist zu spät aufgedeckt. Der politische Druck, weitere Kredite zu vergeben oder bestehende über den Fälligkeitstag hinaus zu prolongieren, ist stark. Die im internationalen Geschäft tätigen Kreditinstitute müssen trotz dieser Schwierigkeiten ihr Auslandsgeschäft weiterhin betreiben. Künftig wird es immer weniger sichere, dafür aber sehr viel mehr finanziell labile Länder geben. Deshalb ist die frühzeitige und zuverlässige Beurteilung eines Landes, ob es seine gegenüber ausländischen Gläubigern eingegangenen Verpflichtungen künftig in harter Währung erfüllen kann und will, die

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Voraussetzung für ein rentables internationales Export- und Kreditgeschäft. Eine Länderrisiko-Bewertung muss Prognose-orientiert sein, denn erst in der Zukunft entscheidet sich, ob ein heute gegebener Kredit problemlos verzinst und zurückgezahlt werden kann. Sie muss ferner eine größere Zahl von quantitativen und qualitativen Kriterien benutzen und ein Land in eine „Kreditwürdigkeitsklasse (das „Rating“) einstufen, welche dem international tätigen Kreditmanager bestimmte Entscheidungen empfiehlt. Kennzahlen für die Kreditwürdigkeitsprognose Das BERI-Institut (=Business Environment Risk Intelligence, www.beri. com) benutzt seit über 30 Jahren eine „FORELEND“ (Forecast of Country Risk for international Lenders) genannte Länderrisiko-Bewertung, die alle für die Kreditwürdigkeit relevanten Komponenten berücksichtigt:  Die quantitative Kennzahl kennzeichnet die Fähigkeit eines Landes, harte Devisen zu verdienen, ausreichend hohe Währungsreserven zu unterhalten, seine Auslandsverschuldung zu begrenzen und den Staatshaushalt auszugleichen.

 Die qualitative Kennzahl beurteilt die „technokratische Kompetenz“ der Regierung: die Struktur der Auslandsschulden, die Vorschriften für Devisentransfers, die Rolle von Korruption und Vetternwirtschaft bei finanzwirtschaftlichen Vorgängen sowie die Entschlossenheit der Politiker zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ausländischen Gläubigern.  Die soziale Kennzahl beurteilt das politische und soziale Umfeld: die politische Stabilität (z.B. die Zersplitterung des politischen Spektrums durch Parteien, Volksstämme, Religionen), das Geschäftsklima (bürokratische Hemnisse, Infrastruktur, Wirtschaftswachstum, Inflation) sowie die sozialen Verhältnisse (wie Analphabetentum, Arbeitslosigkeit, Armut, Bevölkerungswachstum). Die quantitative Kennzahl wird mit Hilfe der Statistiken von Weltbank und IMF errechnet. Zur Ermittlung der qualitativen und der sozialen Kennzahl werden die in der Konjunktur-forschung bewährte„Panel-Methode“ sowie die „Delphi-Methode“ eingesetzt: 21 Kriterien werden regelmäßig von einer größeren Zahl von Fachleuten aus dem Bereich der Wirtschaft, der Politologie und der Soziologie benotet.

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Fachartikel Bei der Auswertung der Statistiken und bei der Befragung der Panel-Mitglieder werden auch Schätzungen der Entwicklung in den nächsten fünf Jahren erhoben. Dieses ermöglicht eine zuverlässige Prognose der künftigen Kreditwürdigkeit. Ein ideales Land würde für jede der drei Kennzahlen 100 Punkte erreichen, in der Praxis bedeuten 65 Punkte „gut“. Das Gewicht der quantitativen Kennzahl für die Berechnung der Gesamtzahl ist 50 Prozent, das der beiden anderen Kennzahlen jeweils 25 %. Die Gesamt-Kennzahl wird durch Addition der drei gewichteten Kennzahlen ermittelt. Mit dieser werden die Länder in die folgenden acht „KreditwürdigkeitsKlassen“ eingestuft: Die folgende Übersicht zeigt die Beurteilung der Kreditwürdigkeit der derzeit im Mittelpunkt der Kreditkrise stehenden s.g. PIGS-Länder vor fünf Jahren, jetzt und die Prognose für 2015. Die Kennzahlen für stabile Länder wie Österreich und die USA erleichtern einen Vergleich: Gesamt-Punkte

Klasse

65-100 60-64 55-59

1 2 3

50-54

4

45-49

5

40-44

6

35-39

7

0-34

8

KSoz 48 40 40 52 65 63

Gesamt KW 2005 KW 2010 KW 2015 47 4 5 4 48 3 5 4 37 6 7 6 52 2 4 3 65 1 1 1 61 1 2 2

KQuant: quantitative Kennzahl; KQual: qualitative Kennzahl; KSoz: soziale Kennzahl; Gesamt: gewichtete Gesamtkennzahl, alle für 2010. KW: Kreditwürdigkeitsklasse in 2005, 2010, 2015. Quelle: FORELEND, Ausgabe 2010-I

tiven Kriterien aus den Bereichen der Volkswirtschaft, der Politologie und der Soziologie ein zuverlässiges „Frühwarnsystem“ für Länderrisiken im Kreditgeschäft bildet. Während der derzeitigen Kreditkrise brauchten die FORELEND Bewertungen nicht weiter angepasst zu werden. Im Gegensatz dazu stuften die bekannten Rating-Agenturen einige Länder um z.T. gleich mehrere Stufen zurück und verstärkten dadurch die Unruhe auf den Kreditmärkten. Das erschwerte die Refinanzierung fällig gewordener Darlehen und erleichterte profitable Leerverkäufe durch Banken und Hedge Fonds.

Kreditempfehlung guter Kreditnehmer, geringes Risiko, niedrigste Zinsen guter Kreditnehmer, etwas höhere Zinsen etwas höheres Risiko, höhere Zinsen, strengere Vertragsbedingungen, bei Darlehen an Unternehmen Staatsbürgschaft fordern noch akzeptables Risiko, höchste Zinsen, auch bei Darlehen an den Staat die Bürgschaft einer ausländischen Bank oder einer internationalen Organisation (z.B. Weltbank, IMF) fordern Vorsicht, keine neuen Kredite geben, Verlängerung der Laufzeit vermeiden, Rückzahlung anstreben zu hohes Risiko, Verzögerung der Zinszahlungen verhindern. Strategie für Umschuldungsverhandlungen vorbereiten Vorbereitung von Notmaßnahmen, Zeit- und Kostenaufwand zur Sicherung der Rückzahlung begrenzen Durchführung von Notmaßnahmen, Zeit- und Kostenaufwand zur Sicherung der Rückzahlung begrenzen

Klasse 5 bedeutet ein Warnsignal bei der Vergabe neuer Kredite, jedoch kein Ausfallrisiko. Mit dem Aufstieg in Klasse 4 - und erst recht in Klasse 3verlässt ein Land die Problemzone. Das wird für Portugal, Italien und Spanien bis spätestens 2015 erwartet, nicht jedoch für Griechenland. Schon vor über 10 Jahren wurde dieses Land in Klasse 5, seit 2005 in Klasse 6 eingestuft. Für die Steuerzahler in den EURO-Ländern keine frohe Botschaft. Die FORELEND-Methode zeigt seit 1975 in der Praxis, dass die Kombination von quantitativen und qualita-

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Land KQuant KQual Portugal 45 51 Italien 50 53 Griechenland 32 41 Spanien 49 56 Österreich 66 64 USA 64 56

Die zu spät erfolgten Rückstufungen lassen vermuten, dass die überwiegend mit quantitativen Analysen arbeitenden Agenturen die Bedeutung qualitativer und soz o -p olit ischer Kriterien für die Kreditwürdigkeit eines Landes unzureichend berücksichtigen und die

Prognosefähigkeit ihrer Bewertungssysteme mangelhaft ist. Wie trotz Überschuldung einiger Länder eine Währung über ein Jahrhundert stabil gehalten werden kann zeigen Bundesstaaten wie die USA und die Schweiz: dort gehen überschuldete Länder, Kantone oder Gemeinden pleite, ohne dass ihnen von der Bundesregierung in Washington oder Bern oder durch „Rettungsfonds“ geholfen würde. Die Banken wissen das und drehen daher den Kredithahn frühzeitig zu, weil sie Verluste befürchten. Dadurch sind die Bundesländer bzw. Kantone, Landkreise und Gemeinden gezwungen, rechtzeitig rigorose und unpopuläre Sparmaßnahmen zu ergreifen. Kaliforniens Gouverneur Schwarzenegger kann ein Lied davon singen. Autor Der Autor studierte Bauingenieurwesen an der University of Missouri und Wirtschaftsingenieurwesen an der TU Graz, promovierte und habilitierte dort bei Prof. Max Pietsch. Er war viele Jahre in der Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Marktstudien für Innovation tätig und an der Gründung mehrerer Unternehmen, u.a. des BERIInstituts, beteiligt. Er lebt in Wiesbaden und beschäftigt sich mit LänderrisikoAnalysen und lehrt Existenzgründung an der TU Braunschweig.

Dr.-Ing. Bruno Hake Privatdozent TU Braunschweig

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presse-Info SteirerInnen surfen mit der aonPowerKombi jetzt doppelt so schnell GigaNetz-Ausbau von A1 Telekom Austria wesentlich rascher als geplant: Ab sofort Highspeed-Internet für 1,5 Millionen österreichische Haushalte und Gewerbebetriebe Der Ausbau des GigaNetzes von A1 Telekom Austria in und um Graz geht rascher voran als geplant. In der Steiermark erreicht A1 Telekom Austria bereits 40 % der Haushalte und Gewerbebetriebe mit Highspeed-Breitband. Österreichweit können mit Anfang September bereits 1,5 Millionen, also 36 % aller Adressen mit Highspeed-Internet mit bis zu 30 Mbit/s versorgt werden. Das ursprüngliche Ausbauziel lag bei 750.000 Haushalten und Gewerbebetrieben. Zusätzlich zu den Glasfaser-Pilotprojekten wird neueste VDSL-Technologie ausgebaut, um den Versorgungsgrad mit Breitband-Technologie weiter zu erhöhen. Dazu gibt es mit der aonPowerKombi ein starkes Angebot zum attraktiven Preis, mit dem Kunden doppelt so schnell surfen: Bereits ab 29,90 Euro pro Monat unlimitiertes, gigaschnelles Internet, digitales Kabelfernsehen und mobiles Internet. „Die Internetnutzer sind hungrig nach Bandbreite. Je breiter die Datenautobahn ist, desto schneller und intensiver wird sie auch befahren. Die im Internet transportierten Datenmengen steigen exponentiell. Dafür braucht es eine geeignete Netzinfrastruktur. Wir haben vor etwas mehr als einem Jahr mit der Umsetzung eines nationalen Breitbandplans begonnen, der zum Ziel hatte, bis Ende des Jahres 750.000 Haushalte und Betriebe zu versorgen. Heute haben wir bereits 1,5 Millionen Haushalte erreicht und unser Ziel ist es, bis 2013 auf 2 Millionen zu kommen“, so Dr. Hannes Ametsreiter, Generaldirektor von A1 Telekom Austria. GigaNetz-Ausbau in den österreichischen Ballungszentren Im Rahmen des Infrastrukturausbaus von A1 Telekom Austria wurden bis zum 1. September 2010 in den österreichischen Ballungszentren 190 weitere Vermittlungsstellen auf VDSL@ CO-Technologie aufgerüstet. Davon 46 in Wien, 38 in der Steiermark mit Schwerpunkt Graz, 29 in Niederösterreich mit Schwerpunkt St. Pölten, 25 in Oberösterreich mit Schwerpunkt Linz, 23 in Salzburg mit Schwerpunkt Salzburg Stadt, 15 in Tirol mit Schwerpunkt Innsbruck, 8 in Burgenland, 5 in Vorarlberg und 1 in Kärnten. Damit erhöhte sich mit September 2010 die Anzahl der VDSL@CO-Standorte auf 687 und das Gesamtpotenzial in Österreich auf über 1,5 Mio. Haushalte und Gewerbebetriebe. In der Steiermark ist die Zahl der VDSL@CO Standorte mittlerweile auf 139 angewachsen. Mit diesem Ausbaustand können im Bundesland bereits 40 % der Haushalte und Gewerbebetriebe mit Highspeed-Breitband versorgt werden. Die VDSL@CO-Technologie ermöglicht eine Downloadgeschwindigkeit von bis zu 30 Mbit/s und einen Upload von bis zu 4 Mbit/s. Bei diesen Geschwindigkeiten steigt die Performance für die Kunden deutlich: Gleichzeitiges Internetsurfen, HD- und 3D-Fernsehen wird möglich und Business-Anwendungen wie Unified Communications oder Cloud Computing können ihr volles Potenzial entfalten. Mag. Werner Reiter, Pressesprecher A1 Telekom Austria Tel: +43 +43 664 66 20711, E-Mail: werner.reiter@a1telekom.at VDSL@CO bedeutet die Anbindung des Endkunden mittels schneller VDSL-Verbindung an Glasfaser in der Vermittlungsstelle. 42

WINGbusiness Impressum Medieninhaber (Verleger) Österreichischer Verband der ­Wirtschaftsingenieure Kopernikusgasse 24/3, 8010 Graz ZVR-Zahl: 026865239 Editor Prof. Dr. Siegfried Vössner E-Mail: voessner@tugraz.at Redaktion/Layout Chefin vom Dienst & Marketingleiterin: Mag. Beatrice Freund Tel. +43 (0)316 873-7795, E-Mail: office@wing-online.at Redakteure Dipl.-Ing. Nikolaus Furian, E-Mail: nikolaus.furian@tugraz.at Dipl.-Ing. Paul Pfleger E-Mail: paul.pfleger@tugraz.at Dipl.-Ing. Elisabeth Plankenauer E-Mail: elisabeth.plankenauer@tugraz.at Dipl.-Ing. Verena Manninger E-Mail: verena.manninger@tugraz.at Dipl.-Ing. Wolfgang Marko E-Mail: wolfgang.marko@tugraz.at Dipl.-Ing. Wolfgang Lang E-Mail: wolfgang.lang@tugraz.at Anzeigenleitung/Anzeigenkontakt Mag. Beatrice Freund Tel. +43 (0)316 873-7795,E-Mail: office@wing-online.at Druck Medienfabrik Graz,Steierm. Landesdruckerei GmbH, 8020 Graz, Dreihackengasse 20 Auflage: 2.500 Stk. WING-Sekretariat Kopernikusgasse 24/3, 8010 Graz, Tel. (0316) 873-7795, E-Mail: office@wing-online.at WING-Homepage: www.wing-online.at Erscheinungsweise 4 mal jährlich, jeweils März, Juni, Oktober sowie Dezember. Nachdruck oder Textauszug nach Rück­sprache mit dem Editor des „WINGbusiness“. Erscheint in wissenschaftlicher Zusammen­arbeit mit den einschlägigen Instituten an den Universitäten und Fachhochschulen Österreichs. Der Wirtschaftsingenieur (Dipl.Wirtschaftsingenieur): Wirtschaftsingenieure sind wirtschaftswissenschaftlich ausgebildete Ingenieure mit akademischem Studienabschluss, die in ihrer beruflichen Tätigkeit ihre technische und ökonomische Kompetenz ganzheitlich verknüpfen. WING - Österreichischer Verband der Wirtschaftsingenieure ist die Netzwerkplattform der Wirtschaftsingenieure. ISSN 0256-7830

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