Azeiger 13 2017

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NR. 13

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DONNERSTAG, 30. MÄRZ 2017

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AKTUELL:

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VERANSTALTUNGEN / AKTUELL

30. März

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Musikgesellschaft Lüterswil Freitag, 7. April 2017 Samstag, 8. April 2017 Mehrzweckhalle Lüterswil 1219696

Samstag, 1. April von 10.00 bis 17.00 Uhr durchgehend Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Das Flomi-Team 219712

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VERANSTALTUNGEN

30. März

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WO GEHEN SIE HIN? Der Gratiseintrag für alle Vereine und Organisationen, welche ein Veranstaltungsinserat im Anzeiger veröffentlichen.

F R EITA G 3 1. M Ä R Z ++ Frühlingskonzert MZH Rapperswil BE, Musikgesellschaft Wengi

S AM STA G 1. APRIL ++ Konzert in der MZH Lüterkofen, Jodlerklub Echo vom Buechibärg ++ Gesundheitsmesse im Landhaus Solothurn ++ Konzert BZ Altes Spital Solothurn, Ensemble Soluna ++ Singspiel MZH «alte Post» Leuzigen, Jodlerklub Burgwäldli Leuzigen ++ Frühlingskonzert MZH Rapperswil BE, Musikgesellschaft Wengi ++ open secret Kächschür Oberdorf, Kultur i dr Kächschür

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S O N NTAG 2. APRIL ++ Gesundheitsmesse im Landhaus Solothurn ++ Konzert BZ Altes Spital Solothurn, Ensemble Soluna

D I E N S TA G 4. APRIL ++ Kinderkleiderbörse im Gasthof Bären in Ersigen ++ Öffentlicher Vortrag «Schmerzen in der Hand…» im Alten Spital Solothurn, Solothurner Spitäler soH

M I T TWO C H 5. APRIL ++ Singspiel MZH «alte Post» Leuzigen, Jodlerklub Burgwäldli Leuzigen

F R EITA G 7. APRIL ++ Theaterabend in der MZH Subingen, Theatergruppe Oeschdampf, Subingen

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GOOD NEWS

30. März

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VERANSTALTUNGEN

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VERANSTALTUNGEN

30. März

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Kinderkleiderbörse Koppigen findet statt in ERSIGEN

3. bis 5. April 2017 im grossen Saal des Gasthofs Bären, Ersigen Bringen Sie uns Ihre Spielsachen, Frühlings- und Sommerkleider. Wir verkaufen diese in Kommission (20%). Wir nehmen keine Plüschtiere, VHS-Kassetten, Schuhe und defekte Ware entgegen! Neu: Cafeteria mit Cake und Züpfe

Altbekannt, heimlich, überraschend – der Rothirsch kehrt zurück ins Mittelland Vortrag zum Tier des Jahres von Andreas Boldt (Biologe) am Dienstag, 4. April 2017 um 19.30 Uhr im Naturmuseum Solothurn mit anschliessendem Apéro

13.30–17.00 Uhr 9.00–17.00 Uhr 8.00–9.00 Uhr

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Etiketten bitte aus Halbkarton und mit Name, Adresse, Kleidergrösse und Preis anschreiben und mit starkem Faden befestigen. Keine Klebeetiketten! Auskünfte erteilt: Ingrid Nyffenegger, Tel. 034 413 22 04

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LEITUNG: BERNHARD WÜTHRICH

Eintritt frei Details siehe unter www.pronatura-so.ch oder Telefon 032 623 51 51 FREITAG, 31. MÄRZ 2017, 20.15 UHR SAMSTAG, 1. APRIL 2017, 20.15 UHR IN DER MZH RAPPERSWIL BE

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Annahme: Montag, 3. April 2017 Verkauf: Dienstag, 4. April 2017 Rückgabe und Auszahlung: Mittwoch, 5. April 2017


VERANSTALTUNGEN

30. März

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Im Kloster Namen Jesu Herrenweg 2, (Eingang Porta Secunda) 4500 Solothurn Telefon 032 624 52 44

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30. März

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FERIEN & REISEN


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Solothurn

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KLICK

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AKTUELL

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AKTUELL

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30. März

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AUS SOLOTHURN & LEBERN

Gemeinderatssitzung

Bauherr: Verein Basilea Baselstrasse 58, 4500 Solothurn

Dienstag, 4. April 2017 um 19.30 Uhr im Gemeinderatssaal im Landhaus

Bauplatz: Baselstrasse 58 Grundstück: GB-Nr. 281

Bauherr: Sasolim Immobilien AG c/o Dr. Raoul Stampfli Rötistrasse 22, 4500 Solothurn Bauobjekt: Abbruch bestehende Gebäude Neubau Geschäftshaus mit Einstellhallen und oberirdischem Parkplatz Bauplatz: Bielstrasse 80 Grundstück: GB-Nr. 1340 Ausnahmen: §§ 46 und 52 KBV, Strassenabstand (Velounterstände) § 16 SBV, überdachte Anlieferung Projektverfasser: Graf Stampfli Jenni Architekten AG Weissensteinstrasse 81 4500 Solothurn HRS Real Estate AG Walzmühlestrasse 48 8501 Frauenfeld Planauflage: Stadtbauamt Baselstrasse 7, 4502 Solothurn Einsprachefrist: 13. April 2017 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel an das Stadtbauamt zu richten. Solothurn, 30. März 2017 STADTBAUAMT SOLOTHURN 1219302/So

Richterliches Verbot Auf Gesuch der Eigentümerin von GB Solothurn Nr. 1388 wird Unbefugten jede Besitzesstörung der Liegenschaft GB Solothurn Nr. 1388, Dammstrasse 27, richterlich untersagt. Insbesondere ist das Parkieren von Fahrzeugen auf dem ganzen Areal verboten.

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BAUPUBLIKATION

Bauobjekt: Abbruch und Neubau ostseitiger Anbau, unterirdisches Archiv

BAUPUBLIKATION

30. März

Ausnahme: §§ 46 und 52 KBV Strassenabstand Projektverfasser: baderpartner ag planen bauen nutzen Bielstrasse 145, 4503 Solothurn Planauflage: Stadtbauamt Baselstrasse 7, 4502 Solothurn Einsprachefrist: 13. April 2017 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel an das Stadtbauamt zu richten. Solothurn, 30. März 2017 STADTBAUAMT SOLOTHURN 1219240/So

Traktandenliste 1. Protokoll 3 2. Finanzkommission; Vakanz Ersatzmitglied der FDP infolge Wegzug 3. Fachkommission Naturmuseum; Wahl Mitglied als Vertreter der Repla 4. Anbringen von Dämmelementen zur Fassadensanierung; Konzessionserteilung 5. Motion «Direkte Veloverbindung vom Westbahnhof zum Amthausplatz»; Nachtragskreditbegehren 6. Berichterstattung Umsetzung GPA-Berich 2015 7. Reporting Soziales 2016 8. Postulat der SP-Fraktion, EU Matthias Anderegg, vom 21. 2. 2017, betreffend «Erweiterung des Liniennetzes der BSU in das Quartier Hofmatt Solothurn»; Weiterbehandlung 9. Motion der CVP/GLP-Fraktion, EU Pascal Walter, vom 25.10. 2016, betreffend «Öffnung des ganzen Vaubanwegs für den nichtmotorisierten Individualverkehr (Velos) während ‹eventfreien Zeiten»; Weiterbehandlung 10. Motion der SP-Fraktion, EU Matthias Anderegg, vom 20.12. 2016, betreffend «Umsetzung der Immobilienund Unterhaltsstrategie Februar 2014 gemäss Beschluss Gemeinderat vom 1.7. 2014»; Weiterbehandlung 11. Motion der Fraktion der Grünen, EU Heinz Flück, vom 20.12. 2016, betreffend «Änderung der Tarife für die Schwimmbadeintritte»; Weiterbehandlung STADTKANZLEI SOLOTHURN 1219503/So

Trauer-Café 1215324/So

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung beim Richteramt Solothurn-Lebern Einsprache zu erheben.

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Solothurn, 21. März 2017 Yves Derendinger, Amtsgerichtspräsident

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Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, wird mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft.

Sonntag, 2. April 2017 14 bis 17 Uhr «Roter Turm» Solothurn www.hospizgruppe-so.ch


AUS SOLOTHURN & LEBERN BELLACH BAUPUBLIKATION Bauherr, Grundeigentümer und Planverfasser: Syla Nëntor und Fatmire Dorfstrasse 14, 4512 Bellach Bauobjekt: Dachsanierung und Einbau 4 Dachflächenfenster Bauplatz: Dorfstrasse 14 GB Bellach Nr.: 334 Planauflage: Schalterhalle, Gemeindehaus Dorfstrasse 3, während der ordentlichen Öffnungszeiten Einsprachefrist: 13. April 2017 Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Bauverwaltung Bellach zu richten. BAUVERWALTUNG BELLACH 1218689/Be

BAUPUBLIKATION Bauherr, Grundeigentümer und Planverfasser: Herberichs Karsten und Monika Roggenweg 1, 4512 Bellach Bauobjekt: Erstellung Abstell- und Parkplatz Bauplatz: Roggenweg 1 GB Bellach-Nr.: 1386 Planauflage: Schalterhalle, Gemeindehaus, Dorfstrasse 3, während der ordentlichen Öffnungszeiten. Einsprachefrist: 13. April 2017 Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Bauverwaltung Bellach zu richten. BAUVERWALTUNG BELLACH 1218397/Be

Frühlingskonzert 2017 Mit frischer, farbiger und fröhlicher Musik wollen die Schülerinnen und Schüler der Musikschule BeLoSe die Bevölkerung auf die kommende Frühlingszeit einstimmen. Mittwoch, 5. April 2017 19.00 Uhr Pfarreizentrum Selzach Eintritt frei – Kollekte Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Musikschule BeLoSe

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30. März

EINWOHNERGEMEINDE BELLACH

– Hunde von Neuzuzügern, die nach dem 1. April 2017 zugezogen sind

BEZUG DER HUNDESTEUER 2017

– Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee

Am 1. Januar 2016 wurde die bisherige ANIS-Datenbank schweizweit durch die neue Hundedatenbank mit dem Namen AMICUS (www.amicus.ch) ersetzt.

Für eine fristgerechte Erfüllung der Melde- und Abgabepflicht danken wir Ihnen.

Als neue Hundehalterin oder neuer Hundehalter melden Sie sich vor der Übernahme eines Hundes mit Angabe der Hundedaten bei der Einwohnergemeinde Bellach, damit wir Sie in der Hundedatenbank AMICUS erfassen können. Sie können danach die Daten Ihres Hundes sowie allfällige Halterdaten selber ändern. Falls Sie bereits über ein ANIS-Login verfügen, können Sie sich bei AMICUS weiterhin mit diesem einloggen. Die Kennzeichnung und Registrierung erfolgt durch Ihren Tierarzt. Halterwechsel sowie Meldung des Todesdatums eines Tieres sind vom Tierhalter der Einwohnergemeinde Bellach und direkt bei AMICUS zu melden. Für Änderungen der eigenen Personen- und Adressdaten wenden Sie sich ebenfalls an die Einwohnergemeinde Bellach. Alle anderen Hundedatenänderungen sind durch Ihren Tierarzt vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass Hundehalter selber dafür verantwortlich sind, dass ihre Daten in AMICUS über den Verbleib der Hunde korrekt sind. Dank einer guten Datenqualität der Hundedatenbank erübrigt sich mit der operativen Umstellung auf AMICUS die Abgabe des Kontrollzeichens. Die vom Kantonsrat festgesetzte kantonale Gebühr von Fr. 40.–, die jede Hundehalterin/jeder Hundehalter pro Hund zu bezahlen hat, bleibt bestehen. Die Hundesteuer beträgt in der Einwohnergemeinde Bellach Fr. 140.–. Der Einzug der Hundesteuer erfolgt in diesem Jahr neu per Rechnung mit Einzahlungsschein. Sie erhalten diese Rechnung im Verlauf des Monats April 2017. Die Erhebung wird gestützt auf die Hundedatenbank AMICUS per Stichdatum 1. April 2017 erfolgen. Wir bitten Sie, die Hundesteuer ab Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Zu spät bezahlte Rechnungen verursachen zusätzlich Mahngebühren von Fr. 50.–.

– Blindenführhunde

EINWOHNERGEMEINDE BELLACH 1218538/Be

1215767/Be

1219281/Be

Einladung zur Nominationsversammlung Gemeinderat Als Gast begrüssen wir Marianne Meister Regierungsratskandidatin Datum: Donnerstag, 6. April 2017 Zeit: 18.00 Uhr Ort: Carrosserie Hess AG Programm: 18.00: Begrüssung durch Alex Naef CEO Carrosserie Hess AG und Marianne Meister Regierungsratskandidatin 18.20: Betriebsbesichtigung Carrosserie Hess AG 19.20: Nominationsversammlung Gemeinderat 20.00: Apéro und gemütliches Beisammensein Getränke und Imbiss sind offeriert.

Von der Abgabepflicht befreit sind:

Wir freuen uns auf viele Interessierte. Bitte melden Sie sich an: E-Mail anton.probst@outlook.com oder Tel. 032 618 10 20 oder Selzacherstrasse 37 4512 Bellach

– Hunde, die im Jahr 2017 geboren sind

FDP.Die Liberalen Bellach Parteileitung


AUS SOLOTHURN & LEBERN

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30. März

LANGENDORF Baupublikation Baupublikation

Baugesuch Nr.: 2017-0022.000

Bauprojekt: Gartenumgestaltung und Carport Bauplatz: Hohle Gasse 7, Parzelle 1092

Brennholz 1 m Spälten 3 – 5 m kranlang

Bauherr:

Baugemeinschaft Hofstatt 4 per Adr. Eng Portmann Partner Architekten FH Hauptgasse 4 4500 Solothurn

Bauobjekt:

Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle Wärmepumpe mit Erdsondenbohrungen

1218555/Bet

Bauherrschaft: Lüthi Christian Hohle Gasse 7, 2544 Bettlach Lüthi Pia Daniela Hohle Gasse 7, 2544 Bettlach

079 426 46 32 leberberg.forst@bluewin.ch

FLUMENTHAL

Planverfasser: Lüthi Christian Hohle Gasse 7, 2544 Bettlach Lüthi Pia Daniela Hohle Gasse 7, 2544 Bettlach

Projektverfasser: Eng Portmann Partner Architekten FH Hauptgasse 4 4500 Solothurn

Planauflage: Bauverwaltung Dorfstrasse 38, 2544 Bettlach Einsprachefrist: 13. 4. 2017 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Bauverwaltung zu richten.

Bauplatz:

Rüttenenstrasse 3 GB-Nr. 2334

Planauflage:

Gemeindehaus Eingang West (Wahllokal)

Einsprachefrist: 13. April 2017 Begründete Einsprachen sind an die Baukommission zu richten.

Baubehörde

1218791/La

1219010/Bet

LOMMISWIL Hundesteuer 2017

BETTLACH Baupublikation Baugesuch Nr.: 2017-0021.000 Bauherrschaft: Indermühle Urs Chrüzliacherstrasse 50 2544 Bettlach Bauprojekt: Gartenumgestaltung Granitsteinmauer, Gerätehaus und Gartencheminée Bauplatz: Allmendstrasse 64b Parzelle 1434 Planverfasser: Indermühle Urs Chrüzliacherstrasse 50 2544 Bettlach Planauflage: Bauverwaltung Dorfstrasse 38, 2544 Bettlach Einsprachefrist: 13. 4. 2017 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Bauverwaltung zu richten. Baubehörde 1219006/Bet

Alle Hundehalter/-innen erhalten für ihre Hunde, welche per 1. April 2017 (Stichtag) bei der Einwohnergemeinde Bettlach registriert sind, neu eine Rechnung für die Hundesteuer. Die Abgabe einer Hundemarke wurde vom Kanton aufgehoben.

GÜNSBERG

Mit frischer, farbiger und fröhlicher Musik wollen die Schülerinnen und Schüler der Musikschule BeLoSe die Bevölkerung auf die kommende Frühlingszeit einstimmen.

Die Hundesteuer beträgt Fr. 140.– pro Hund. Nicht bezahlte Hundesteuern werden nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen gemahnt (Mahngebühr Fr. 50.–).

Mittwoch, 5. April 2017 19.00 Uhr Pfarreizentrum Selzach Eintritt frei – Kollekte Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Musikschule BeLoSe

Mit Einführung der neuen Hundedatenbank AMICUS sind die Hundehalter/-innen dafür verantwortlich, dass ihre Daten in AMICUS über den Verbleib der Hunde richtig sind. Adress- und Personendatenänderungen von Hundehalter/-innen sind den Einwohnerdiensten zu melden. Bei Fragen rund um AMICUS: www.amicus.ch Tel. 0848 777 100 info@amicus.ch Von der Abgabe der Hundesteuer sind befreit: – Hunde, die im Jahr 2017 geboren sind – Hunde von Neuzuzügern, die nach dem 1. April zugezogen sind – Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee – Blindenführhunde Einwohnergemeinde Bettlach 1218628/Bet

Frühlingskonzert 2017

HUBERSDORF


AUS SOLOTHURN & LEBERN OBERDORF Baupublikation Bauherrschaft: Andrea und Michele Sabia Reckholderweg 28, 4515 Oberdorf Projektverfasser: Andrea und Michele Sabia Reckholderweg 28, 4515 Oberdorf Bauvorhaben: Sanierung Gedeckter Sitzplatz Standort: Reckholderweg 28 GB 4515 Oberdorf Nr. 930 Planauflage: Gemeindeverwaltung Oberdorf Einsprachefrist: 13. April 2017 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel der Baukommission einzureichen. Baukommission Oberdorf 1219500/Ob

Baupublikation Bauherrschaft: Walter Rüefli Kürzematt 4, 4515 Oberdorf Projektverfasser: Walter Rüefli Kürzematt 4, 4515 Oberdorf Bauvorhaben: Einzäunung Garten Standort: Kürzematt 4 GB 4515 Oberdorf Nr. 749 Planauflage: Gemeindeverwaltung Oberdorf

Einwohnergemeinde Oberdorf

Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel der Baukommission einzureichen. Baukommission Oberdorf 1219496/Ob

Kommunale Erneuerungswahlen 2017 Bürgergemeinde (BG) Niederwil

Einzug der Hundesteuer 2017 Mit der operativen Umstellung auf AMICUS erübrigt sich die Abgabe des Kontrollzeichens. Gestützt auf Art. 16 Abs. 4 der eidg. Tierseuchenverordnung müssen alle Hunde gekennzeichnet und registriert sein. Die Hundesteuer (Fr. 70.–) wird erstmals nicht mehr am Schalter der Einwohnergemeinde eingezogen, sondern mittels Rechnung. Die Rechnung wird aufgrund der erfassten Daten im AMICUS (Stichtag 1. April 2017) dem Besitzer zugestellt. Zu beachten ist, dass die Hundehalter selber dafür verantwortlich sind, dass ihre Daten in AMICUS über den Verbleib ihrer Hunde korrekt sind. Für Hunde, die im Jahr 2017 geboren sind, werden keine Gebühren eingezogen (§ 12 Abs. 1 Bst. a Hundegesetz) sowie für Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps und die Blindenführhunde (§ 12 Abs. b und c Hundegesetz). Wer nachweisen kann, in diesem Jahr bereits Abgaben in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton entrichtet zu haben, ist von zusätzlichen Abgaben befreit (§ 12 Abs. 1 Bst. d Hundegesetz). Die Gemeindeverwaltung

Wahldaten und Anmeldefristen Im Amtsblatt vom 19. August 2016 hat der Regierungsrat sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Gemeinderat beschliesst die Wahldaten.

RIEDHOLZ Einwohnergemeinde Riedholz

Informationen Hundesteuer 2017 Nachfolgend möchten wir die Hundehalterinnen und Hundehalter in Riedholz über den Ablauf des Hundesteuereinzuges 2017 informieren. Die Abgabe einer Hundemarke wurde vom Kanton aufgehoben. Mit der Einführung der neuen Hundedatenbank AMICUS wird der Einzug der Hundesteuer in der Einwohnergemeinde Riedholz im Jahr 2017 erstmals mittels Rechnungstellung an die Hundehalterinnen und Hundehalter vorgenommen. Die Rechnungen werden im Verlauf der Monate April/Mai, mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen, zugestellt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird eine Mahngebühr von Fr. 50.– erhoben. Die Hundesteuer beträgt wie bis anhin Fr. 130.– inkl. kant. Gebühren. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich im Hundegesetz (HuG, BGS 614.71) vom 7. Nov. 06. Für weitere Frage steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Die Gemeindeverwaltung 1219278/Ri/Ni

Einwohnergemeinde Oberdorf Montag, 3. April 2017 ab 7.00 Uhr. Siehe auch Entsorgungsblatt!

Brennholz 1 m Spälten 3 – 5 m kranlang

Kartonabfuhr Freitag, 31. März 2017 ab 7.00 Uhr Karton bitte zusammendrücken und gebündelt am Strassenrand bereitstellen. Angenommen werden: Schachteln und Couverts aus Karton oder Wellpappe, Eier-, Flach-, Früchte- und Gemüse-Kartons. Kein beschichteter Karton, kein Waschpulverkarton

1207763/Ob

1. In der BG Niederwil finden die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat (GR), die Rechnungsprüfungskommission (RPK) und den Gemeindepräsidenten (GP) am 2. Juli 2017 statt. 1.1. Wahlvorschläge sind bis Mo, 15. Mai 2017, 17 Uhr bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 1.2. Die Wahlvorschläge für den GR und die RPK werden von Mi, 17. Mai 2017, bis Fr, 19. Mai 2017, jeweils 9.30 –11.30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Riedholz aufgelegt. 1.3. Allfälliges Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Mo, 29. Mai 2017, 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 1.4. Stehen nicht mehr vorgeschlagene Kandidaten/ Kandidatinnen zur Verfügung als Ämter zu besetzen sind, gelten diese als in stiller Wahl gewählt (§§ 67 und 70 Abs. 2 GpR und § 19 GO).

1219225/Ri/Ni

079 426 46 32 leberberg.forst@bluewin.ch

1218555/RiN

Einwohnergemeinde Oberdorf

Der Gemeinderat der BG Niederwil beschliesst:

2. In der BG Niederwil findet die Wahl des Vizegemeindepräsidenten (VP) an der ersten Sitzung der neuen Legislatur statt. Anmeldeschluss ist Mo, 31. Juli 2017, 17.00 Uhr.

Alteisenabfuhr 1217337/Ob

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Bürgergemeinde Niederwil

1216979/Ob

Einsprachefrist: 13. April 2017

30. März


AUS SOLOTHURN & LEBERN RÜTTENEN

SELZACH

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Umweltkommission Selzach

Frühlingskonzert 2017

Baupublikation Bauherr: Gunard Job, Schänzlistrasse 10 4500 Solothurn Bauobjekt: Neubau Einfamilienhaus und Erdwärmesonden Ausnahmegesuch für Korrektur der Erdgeschosskote und Überschreitung der Gebäudehöhe Grundstück: GB-Nr. 720, Jurastrasse Projektverfasser: Guido Kummer + Partner Architekten Berthastrasse 7, 4500 Solothurn Planauflage: Gemeindekanzlei Rüttenen Einsprachefrist: 13. April 2017 Begründete Einsprachen im Doppel an den Präsidenten der Baukommission. Die Baukommission 1219491/Rü

Einwohnergemeinde Rüttenen

Häckseldienst

Sehr geehrte Damen und Herren Am Freitag, 31. März 2017 bleibt die Gemeindeverwaltung infolge des Verwaltungsausfluges geschlossen. Ab Montag, 3. April 2017, sind wir wieder gerne für Sie da. Gemeindeverwaltung Selzach 1219703/Se

Isabelle Baumann präsentiert Bilder, Filmsequenzen und Musik von ihrer Reise:

Mit dem Velo von Basel nach Japan! Sie wird im Vortrag hauptsächlich die Themen Alltag auf dem Velo und Landwirtschaftsbetriebe entlang der Route streifen. Die Kulturkommission Selzach lädt alle Interessierten am Freitag, 7. April 2017 19.30 Uhr zu diesem Anlass ins Verwaltungsgebäude Selzach ein. Nach dem Vortrag offeriert die Kulturkommission ein Apéro. Andreas Hänggi Präsident Kulturkommission

1219195/Se

1218707/Rü

Einwohnergemeinde Rüttenen

Kartonsammlung Montag, 3. April 2017, ab 7.00 Uhr Bitte nur reinen Karton mit Schnur gebündelt bereitstellen. Keine Waschmittelboxen (Waschpulverrückstände schäumen auf). Der Karton ist an der gleichen Stelle wie der Kehricht zu deponieren. Fachstelle Umwelt 1218705/Rü

Mittwoch, 5. April 2017 19.00 Uhr Pfarreizentrum Selzach Eintritt frei – Kollekte Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Musikschule BeLoSe

Neugierig?

Freitag, 7. April 2017, ab 7.00 Uhr Der Häckseldienst erfolgt nur noch auf Anmeldung bei Schneider Transporte AG, Langendorf, Tel. 032 618 11 55. Der Häckseldienst ist im Container-Jahresabonnement für die Grünabfuhr enthalten. Ohne Container-Jahresabonnement für die Grünabfuhr wird eine Marke für den Häckseldienst (Fr. 6.– pro m³) oder den Häckseldienst mit Abtransport des Materials (Fr. 7.– pro m³) benötigt. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die Rückseite des Abfallmerkblattes oder Tel. 032 618 11 55 (Schneider Transporte AG, Langendorf). Fachstelle Umwelt

Mit frischer, farbiger und fröhlicher Musik wollen die Schülerinnen und Schüler der Musikschule BeLoSe die Bevölkerung auf die kommende Frühlingszeit einstimmen.

Einwohnergemeinde Selzach

Schredderdienst Montag, 3. April 2017 Stauden und Äste bis zu einem Durchmesser von 6 cm sind für den Schredderdienst geordnet bereitzustellen. Das geschredderte Material eignet sich ausgezeichnet für das Kompostieren im eigenen Garten. Der Werkhof der Einwohnergemeinde Selzach führt kein geschreddertes Material ab. (Siehe auch Entsorgungsblatt) Bau- und Werkverwaltung 1197186/Se

Umweltarena Spreitenbach am Samstag, 13. Mai 2017

1218529/Se

Einladung zur Exkursion in die

Einwohnergemeinde Rüttenen

Unkostenbeitrag Fr. 10.–/Person Siehe Inserat im «Dorfblitz»


LOKALES & REGIONALES

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LOKALES & REGIONALES

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LOKALES & REGIONALES

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LOKALES & REGIONALES

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LOKALES & REGIONALES

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LOKALES & REGIONALES

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AUS DEM BUCHEGGBERG Konzert Jodlerklub Echo vom Buechibärg Samstag, 1. April 2017 Siehe Hauptinserat unter Veranstaltungen 1209552/BU 1216983/BU

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BUCHEGG

Aetigkofen – Aetingen-Brittern – Bibern – Brügglen – Gossliwil – Hessigkofen – Küttigkofen – Kyburg-Buchegg – Mühledorf – Tscheppach Inseratedienste der Ortsteile: Aetigkofen, Aetingen-Brittern, Brügglen, Hessigkofen, Mühledorf, Kyburg-Buchegg, Tscheppach Gemeindeverwaltung Buchegg 032 661 50 60 Bibern, P. Müller 032 661 13 26 Gossliwil, B. Stuber 032 661 14 04 Küttigkofen, E. Zimmermann 032 677 11 53

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN Einladung zum

Frühlingskonzert der Musikschule Bucheggberg Freitag, 31. März 2017 Beginn: 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Lüterkofen Es musizieren Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrpersonen.

BIEZWIL

Inseratedienst: E. Trittibach, Tel. 032 351 12 43

Einwohnergemeinde BIEZWIL

BAUPUBLIKATION Bauherrschaft: Regionalverkehr Bern-Solothurn RBS Tiefenaustrasse 2 3048 Worblaufen

Verkehrsbeschränkung in Buchegg, Ortsteil Kyburg-Buchegg Neuströssli Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement: Wegen Bauarbeiten für den Neubau der Wasserleitung muss das Neuströssli im Abschnitt «Dorfstrasse» bis «Margritliweg» für den Verkehr gesperrt werden. Die Umleitung wird signalisiert. Die Zufahrt zu den Liegenschaften ist jedoch gewährleistet. Dauer: 3. April 2017 bis 29. Mai 2017

Grundeigentümerin: Bürgergemeinde Biezwil Aspihof 1 4585 Biezwil Projektverfasser: Frutiger AG / Infra Telecom Frutigenstrasse 37 3602 Thun Bauvorhaben: – Realisierung neuer Antenne RBS auf best. Mobilfunkantennenmast Salt Standort: 4585 Biezwil GB Biezwil Nr. 170 Einsprachefrist: Donnerstag, 13. April 2017 Planauflage: Gemeindehaus Einwohnergemeinde Biezwil Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Baukommission der Einwohnergemeinde Biezwil zu richten. Die Baukommission 1219224/1426/Bw

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt I, Zuchwil, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen. Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt. Solothurn, 31. März 2017 Bau- und Justizdepartement Der Kantonsingenieur Peter Heiniger

1218949/BG


LÜSSLINGENNENNIGKOFEN Inseratedienst: Regula Lüthi, Tel. 032 623 46 60V

Bau- und Werkkommission Lüsslingen-Nennigkofen

Baupublikation Bauherrschaft / Grundeigentümer: Stefan und Alexandra Emmenegger Brühlstrasse 81, 4500 Solothurn Bauobjekt: Neubau EFH mit Autounterstand (neue Auflage wegen Projektänderung) Bauort: Hargartenweg GB Lüsslingen Nr. 1381 Planverfasser: Schärer Planen + Bauen Längmattstrasse 16 4566 Kriegstetten Auflage: vom 30 3. bis 13. 4. 2017 in der Gemeindeverwaltung Bürenstrasse 104 4574 Nennigkofen Einsprachen sind während der Auflagefrist an die Bau- und Werkkommission einzureichen.

AUS DEM BUCHEGGBERG Bau- und Werkkommission Lüsslingen-Nennigkofen

Baupublikation Bauherrschaft/ Grundeigentümer: Aeschlimann AG Décolletages Bahnhofstrasse 213 4574 Lüsslingen Bauobjekt: Büroerweiterung Bauort: Bahnhofstrasse 213 GB Lüsslingen Nr. 1308 Planverfasser: Daniel Müller GmbH Architekturbüro Städtli 31, 4537 Wiedlisbach Auflage: vom 30. 3. bis 13. 4. 2017 in der Gemeindeverwaltung Bürenstrasse 104 4574 Nennigkofen Einsprachen sind während der Auflagefrist an die Bau- und Werkkommission einzureichen. 1219492/1423/LüN

Einwohnergemeinde Lüsslingen-Nennigkofen

1219490/1423/LüN

Bau- und Werkkommission Lüsslingen-Nennigkofen

Baupublikation Bauherrschaft/ Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Lüsslingen-Nennigkofen Bauobjekt: Gerätehaus und Unterstand Bauort: Schulhausweg 85 GB Lüsslingen Nr. 236 Planverfasser: Affolter Holzbau 4574 Nennigkofen Auflage: vom 30. 3. bis 13. 4. 2017 in der Gemeindeverwaltung Bürenstrasse 104 4574 Nennigkofen Einsprachen sind während der Auflagefrist an die Bau- und Werkkommission einzureichen. 1219489/1423/LüN

Hundesteuer 2017 Alle Hundehalter/innen erhalten für ihre Hunde, welche per 1. April 2017 (Stichtag) bei der Einwohnergemeinde LüsslingenNennigkofen registriert sind, neu eine Rechnung für die Hundesteuer. Die Abgabe einer Hundemarke wurde vom Kanton aufgehoben. Die Rechnungen für die Hundesteuer werden bis Ende März verschickt. Die Hundesteuer beträgt Fr. 120.– und muss bis spätestens 30. 4. 2017 bezahlt werden. Für verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von Fr. 50.– verrechnet. Von der Abgabepflicht befreit sind: – Hunde, die am Stichtag 1. April 2017 noch nicht 3 Monate alt sind – Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee – Blindenführhunde

EINWOHNERGEMEINDE LÜSSLINGENNENNIGKOFEN

Ortsplanung-Revision LüsslingenNennigkofen – öffentliche Mitwirkung Der Gemeinderat LüsslingenNennigkofen revidiert zurzeit die Ortsplanung und lädt zur öffentlichen Mitwirkung wie folgt ein: – Orientierungsabend vom Montag, 3. April 2017, 19.30 Uhr – Sprechstunden mit Gemeinderat Dienstag, 11. April 2017, und Montag, 24. April 2017, jeweils ab 18.00 Uhr Die Unterlagen liegen in der Gemeindeverwaltung auf oder können auf der Homepage eingesehen werden. Vernehmlassungen sind schriftlich innert Frist an die Gemeindeverwaltung zu richten. Frist Mitwirkungsverfahren: 30. März bis 29. April 2017. Der Gemeinderat

Schiesspublikation Ab 25. März bis 8. Dezember 2017 wird in der Schiessanlage Messen geschossen. Bitte beachten Sie die Absperrungen und die Signalisationen! Das ganze Jahresprogramm kann unter www.messen.ch / Freizeit und Kultur / Vereine eingesehen werden.

Obligatorische Schiesstage 2017 17. April / Ostermontag 9.00 – 11.30 7. Juli / Freitag 18.30 – 20.30 25. August / Freitag 18.00 – 20.00 Letzte Munition und Standblattausgabe 30 Minuten vor Ende Schiesszeit. Folgendes ist mitzubringen: – Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis – Formular Aufforderung zur Schiesspflicht (Strichcode) – Amtlicher Ausweis Schützengesellschaft Messen 1219499/1472/Me

1219092/1423/LüN

MESSEN Balm b. Messen – Brunnenthal – Oberramsern Inseratedienst: A. Arni, Tel. 031 765 50 81

SCHNOTTWIL Inseratedienst: M. Affolter, Tel. 032 351 35 58

Einwohnergemeinde Schnottwil

Einzug Hundesteuer 2017

HUNDESTEUEREINZUG 2017

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für Ihre Hunde, welche per 1. April 2017 (Stichtag) bei der Gemeinde Messen registriert sind, neu eine Rechnung für die Hundesteuer. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden Sie in §§ 11, 12 und 4 Abs. 3 Hundegesetz (HuG; BGS 614.71). Die Abgabe einer Hundemarke wurde vom Kanton aufgehoben. Die Rechnungen für die Hundesteuer werden im Verlauf des Monats April 2017, mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen, verschickt.

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten neu für ihre Hunde, welche per 1. April 2017 (Stichtag) 3 Monate und älter sind, im Verlaufe des Monats April eine Rechnung für die Hundesteuer, mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Für verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von Fr. 50.– verrechnet. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden Sie im Gesetz über das Halten von Hunden (BGS 614.71) vom 7. November 2006. Die Abgabe einer Hundemarke wurde vom Kanton aufgehoben.

Die Hundesteuer beträgt Fr. 100.– pro Hund.

Die Hundetaxen betragen: µ Fr. 80.– für den ersten Hund µ Fr. 95.– für jeden weiteren Hund

Mit Einführung der neuen Hundedatenbank AMICUS sind die Hundehalter/innen dafür verantwortlich, dass ihre Daten in AMICUS über den Verbleib der Hunde richtig sind. Adress- und Personendatenänderungen von Hundehalter/innen sind der Einwohnerkontrolle zu melden.

Von der Abgabepflicht befreit sind: – Hunde, die am Stichtag 1. April 2017 noch nicht drei Monate alt sind – Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee – Blindenführhunde

Die Gemeindeverwaltung

Halterwechsel sowie Tod des Hundes sind der Gemeindeverwaltung und der zentralen Datenbank AMICUS, www.amicus.ch, Tel. 0848 777 100, innert 10 Tagen zu melden. Meldepflichtig sind auch Namens- und Adressänderungen des Halters.

Mit Einführung der neuen Hundedatenbank AMICUS sind die Hundehalter/innen dafür verantwortlich, dass ihre Daten in AMICUS über den Verbleib der Hunde richtig sind. Adress- und Personendatenänderungen von Hundehalter/innen sind der Einwohnerkontrolle zu melden.

Die Gemeindeschreiberei

Die Gemeindeverwaltung

1219091/1423/LüN

1218941/1472/Me

Von der Abgabepflicht befreit sind: – Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee – Blindenfürhunde

1219036/1480/Sch


KIRCHLICHE NACHRICHTEN

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KIRCHLICHE NACHRICHTEN

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AUS DEM WASSERAMT

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AESCHI Burgaeschi – Steinhof Inseratedienst: D. Eyer, Tel. 062 961 24 78

Einwohnergemeinde Aeschi www.aeschi-so.ch

Geschwindigkeitskontrollen Gallishofstrasse

Steuererklärung 2016 Versierter Fachmann erledigt für Sie die Steuererklärung prompt und zuverlässig. Diskretion zugesichert! Gerne nehme ich Ihre Anfragen entgegen und vereinbare mit Ihnen einen Termin. Marcel Zuber Verkaufsleiter Vorsorge- und Finanzberater AXA Winterthur Vorsorge & Vermögen Solothurn Telefon 032 625 71 30 / 079 694 57 77 E-Mail marcel.zuber@axa.ch

Bestattungsdienst

032 682 21 12

Derendingen Wasseramt Solothurn www.buechelbestattungen.ch 1199073/WA

Infolge der Strassensanierung wurde festgestellt, dass auf der Gallishofstrasse nun vermehrt mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Deshalb hat sich die Kantonspolizei nun entschieden, regelmässige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Im Gemeinderat wird zudem über eine fixe Messung beraten, welche für die Gemeinde zusätzliche Einnahmen generieren könnte. Um das Verständnis der Bevölkerung zu gewinnen, stehen Kantonspolizei und Gemeinderat wie folgt für Fragen zur Verfügung: Samstag, 1. April 2017 9.30 – 10.30 Uhr beim Vorplatz Dorfweiher vis-à-vis Volg Vertreter der Kantonspolizei werden auf dem Vorplatz einen Radar präsentieren und Fragen zu Geschwindigkeitsmessungen und Sicherheit beantworten. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen! Einwohnergemeinderat Aeschi Polizei Kanton Solothurn 1219660/1468/Ae

BIBERIST

Inseratedienst: M. Kaufmann, Tel. 032 672 42 62


AUS DEM WASSERAMT

30. März

48

Bürgergemeinde Biberist

Erneuerungswahlen 2017

1218620/Bi

Der Bürgerrat der Bürgergemeinde Biberist, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 i.V.m § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst:

Bürgerratswahlen und Wahl des BürgergemeindePräsidenten oder der Bürgergemeinde-Präsidentin finden am 2. Juli 2017 statt. Fristen: Montag, 15. Mai, 17.00 Uhr Einreichen der Wahlvorschläge auf dem amtlichen Formular bei der Bürgerschreiberin, Trudy Bünter, Eigerstrasse 6, 4562 Biberist. Mittwoch, 17. Mai, bis Freitag, 19. Mai 2017 Auflage der Wahlvorschläge bei der Bürgerschreiberin Montag, 29. Mai 2017, 12.00 Uhr Einreichen des Wahlpropagandamaterials bei der Bürgerschreiberin. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 24. September 2017 statt. § 21 Abs. 2 Gemeindeordnung: Stehen nicht mehr vorgeschlagene Kandidaten oder Kandidatinnen zur Verfügung als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie bei allen Majorzwahlen bereits im ersten Wahlgang als in stiller Wahl gewählt. Der Bürgerrat

1219602/1422/Bi

Seniorennachmittag

1217297/1420/Bi

Theater in Recherswil Siehe Hauptinserat

BOLKEN

Inseratedienst: Nina Meier-Kunz, Tel. 062 961 38 69

1219606/1422/Bi

Mittwoch, 5. April im Mehrzweckgebäude ab 14.00 Uhr Der Frauenverein 1212588/1467/Bo

Einwohnergemeinde Bolken

Baupublikation Herzlich willkommen sind alle Eltern mit Kindern im Alter von 2 bis 4 Jahren zum

Tag der offenen Tür Samstag, 1. April 2017 von 9.00 bis 11.00 Uhr im Kindergarten Bleichematt 3 Schachenstrasse 7a, Biberist Wir freuen uns auf interessierte kleine und grosse Besucher. Überzeugen Sie sich von unserem Lokal und den Leiterinnen. 1219219/1422/Bi

Bauherrschaft: Bieri Sabine Aeschistrasse 41, 4556 Bolken Bauvorhaben: Umbau EFH Anbau Wintergarten, Carport Wärmepumpe Split-Anlage Projektverfasser: Erwin Beck AG, Architektur 4554 Etziken Bauplatz: Aeschistrasse 41, GB-Nr. 124 Planauflage: Gemeindekanzlei Bolken während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Absprache Einsprachefrist: 15. April 2017 Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel an die Baukommission Bolken zu richten. 1219643/1467/Bo

DEITINGEN

Inseratedienst: K. Hubler, Tel. 032 614 15 42


AUS DEM WASSERAMT DE

Bauherrschaft: Mosimann Heinz Wangenstrasse 24 4543 Deitingen Bauobjekt: Änderung der Fassadenstruktur Neubau Pfeiler Eingang Garten (nachträgliches Baugesuch) Bauplatz: Wangenstrasse 24, GB-Nr. 380 Bauherrschaft: Heck Katja Hardmattstrasse 3 4543 Deitingen Projektverfasser: Marcel Aebi, Postfach 236 4573 Lohn-Ammannsegg Bauobjekt: Neubau EFH mit Carport Bauplatz: Rustmattweg 1, GB-Nr. 1334

N

Samstag, 1. April 2017 2. Liga: FC Deitingen – FC Niederbipp um 17.30 Uhr Wir bedanken uns recht herzlich bei dem Matchballspender: • Supportervereinigung FCD Jun. C FC Deitingen – FC Gerlafingen um 13.00 Uhr Jun. B FC Deitingen – FC Leuzigen um 15.00 Uhr 4. Liga: FC Deitingen – FC Gerlafingen a um 19.30 Uhr Der FC Deitingen freut sich auf Ihren Besuch und Ihre Unterstützung. Aktuellste Infos auf www.fcdeitingen.ch! Hauptsponsor:

BAUPUBLIKATION Bauherr: Bauobjekt:

Bauplatz:

Cueni Urban und Regula Neubau Geräte-Gartenhaus (Ausnahme: Unterschreitung interner Gebäudeabstand) Saphirweg 22 GB-Nr. 2590

Einsprachefrist bis 13. April 2017 Planauflage: Bau und Planung Derendingen im Vorraum Untergeschoss Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet per Post an die Bau und Planung Derendingen, Hauptstrasse 43, 4552 Derendingen, zuhanden der Baukommission einzureichen.

1219514/1429/Der

Planauflagen: Gemeindehaus Baubüro Wangenstrasse 1

«Pumptrack»/ Trainingsstrecke auf dem Schulhausgelände Steinmatt

Nachwuchssponsor:

Einsprachefrist: 13. April 2017 Die Baukommission 1219715/1458/Dei

DERENDINGEN Inseratedienst: J. Herren, Tel. 032 682 63 72

Hundesteuer 2017 Alle Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für ihre Hunde, welche per 1. April 2017 bei der Einwohnergemeinde Deitingen registriert sind, neu eine Rechnung für die Hundesteuer. Die Hundesteuer beträgt pro Hund Fr. 140.–. Die Abgabe einer Hundemarke wurde vom Kanton Solothurn aufgehoben. Die Rechnungen für die Hundesteuer 2017 werden im Verlaufe des Monats April 2017 verschickt. Wer einen mehr als 3 Monate alten Hund hält, hat diesen persönlich der Einwohnergemeinde anzumelden. Ebenso ist die Weitergabe oder der Tod des Tieres zu melden. Für ergänzende Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Gemeindeverwaltung 1219698/1458/Dei

Spiritueller Heilerzirkel Hanna Breitenstein Siehe Hauptinserat unter AKTUELLEM 1219226/1458/Dei

Werte Einwohnerinnen und Einwohner Auf dem Schulhausgelände Steinmatt wird vom Mittwoch, 5. April, bis Freitag, 21. April 2017

Aufhebung von Grabstätten Die Erdbestattungsgräber, die Urnenerdbestattungsgräber und die Urnengräber in den Würfeln des Sterbejahres 1996 werden aufgehoben. Wir bitten die Angehörigen, allfälligen Grabschmuck und Grabsteine bis spätestens Samstag, 22. April 2017, abzuräumen. Die Gräber werden ab Montag, 24. April 2017, vom Werkhof aufgehoben. Die Urnennischenplatten und die Urnen der Würfel werden aufbewahrt und können am Freitag, 28. April 2017, von 13.30 –15.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 032 681 32 10) bei der Friedhofhalle Derendingen abgeholt werden. Nach Ablauf der Frist wird über nicht abgeholte Gegenstände verfügt. Einwohnergemeinde Derendingen Administration

1206623/1429/Der

49

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

FC DEITINGEN 1946 Postfach 19 4543 Deitingen

1219149/1458/Dei

Baupublikationen

ITI

E NG

30. März

ein mobiler Pumptrack (Rundkurs mit Wellen/Steilwandkurven) aufgestellt, welcher mit Mountainbikes, Trottinettes, Inlineskates usw. befahren werden kann. Durch das Befahren kann es zu leichten Lärmemissionen (Rollgeräuschen) kommen. Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kenntnisnahme. Bau und Planung

1179393/1429/Der

Verkehrsbeschränkung in Zuchwil Siehe Hauptinserat unter Zuchwil 1212345/Der

Gönnereinzug 2017 Auch dieses Jahr sind wir wieder auf Ihren Gönnerbeitrag angewiesen. Der Einzug findet vom 1. bis 30. April statt. Wir bitten Sie, unsere Mitglieder freundlich zu empfangen, und danken Ihnen für Ihre Unterstützung im Voraus bestens.

Öffentliche Planauflage Gemeinden Derendingen und Luterbach Gestützt auf § 68 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 wird der kantonale Erschliessungsplan über die Luterbach- / Derendingenstrasse Abschnitt Bahnübergang SBB bis Knoten Oberstufenzentrum Umgestaltung und Ausbau Radstreifen Erschliessung Areal Schöller Erschliessungsplan, Situation 1 : 500 öffentlich aufgelegt. Dem kantonalen Erschliessungsplan kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung gemäss § 39 Abs. 4 PBG zu. Gleichzeitig liegen zur Orientierung/Erläuterung (kein Genehmigungsinhalt) folgende Dokumente auf: – Strassenausbau, Teil Derendingen, Situation 1 : 200 – Strassenausbau, Teil Luterbach, Situation 1 : 200 – Strassenausbau, Querprofile 1 bis 6, Mst. 1 : 50 – Nachweis Befahrbarkeit, Situation 1:200 – Bestehende Werkleitungen, Teil Derendingen, Situation 1 : 200 – Bestehende Werkleitungen, Teil Luterbach, Situation 1 : 200 – Beleuchtung, LWL, WANSOKA, Situation 1 : 500 – Landerwerbsplan, Situation 1 : 500 – Bericht zum Bauprojekt und Erschliessungsplan Auflagezeit: 3. April bis 2. Mai 2017 Auflageorte: – Gemeindeverwaltung Derendingen Hauptstrasse 43 4552 Derendingen (während der Schalteröffnungszeiten) – Gemeindeverwaltung Luterbach Hauptstrasse 20 4542 Luterbach (während der Schalteröffnungszeiten) – Kreisbauamt I Langfeldstrasse 34 4528 Zuchwil (während der ordentlichen Bürozeiten) Einsprachen können innerhalb der Auflagezeit beim Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn, schriftlich eingereicht werden. Die Einsprachen sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Solothurn, 31. März 2017 Bau- und Justizdepartement Der Kantonsingenieur Peter Heiniger 1218856/Der


AUS DEM WASSERAMT

Steinmattportal – brutal

Aufruf zur Einsprache Es ist begrüssenswert, wenn die Gemeinde Bauvorhaben unterstützt, die das Dorfzentrum erneuern. Frische, zeitgemässe Architektur belebt und stiftet den Bewohnern Identität mit ihrem Ort, wo sie wohnen. Bei dieser öffentlichen Planauflage sind aber die menschlichen Massstäbe verloren gegangen. Bereits der Titel erweckt Widerspruch, Steinmatt ist noch naheliegend und auch logisch, dann aber P o r t a l - steckt darin nicht die Erinnerung an pompöse Vergangenheiten? Für einen guten Gestaltungsplan darf nicht die maximale Ausnützungsziffer das oberste Ziel sein, sondern entscheidend ist eine interessante, attraktive Gliederung und eine praktische Raumaufteilungen für ihre zukünftigen Bewohner. Im Projekt Steinmattportal sucht man alle diese Eigenschaften leider vergeblich. Statt Gier nach Quantität, sollte die Dorferneuerung einer Agglomerationsgemeinde durch Qualität erstrebt werden; Gartenstadt statt Renditenghetto – Wohnsilos haben wir doch schon! Die öffenliche Planauflage liegt bis 3. April im Untergeschoss der Gemeinderverwaltung auf. Machen Sie sich selber ein Bild! Meine persönliche Einschätzung: – Unakzeptabel hohe Überbauungsdichte, bis 6-geschossig mit 60 Wohnungen auf kleinster Fläche. Der jetzt schon hohe Leerwohnungsbestand wird in ungeahnte Höhen steigen mit der intensiven Bautätigkeit in Derendingen (z.B. Emmenhof + 320 Wohnungen) – Die Balkone reichen bis unmittelbar an die Grundstückgrenze! – Enger, schattiger Innenhof – Gigantische Grundfläche von 1497 m² im Parterre, reserviert für Geschäfte, stilles Gewerbe usw. und keine Parkplätze (abgesehen von 11 Parkplätze blaue Zone in der Steinmattstrasse) – Fürs gesamte Projekt sind insgesamt nur 66 Parkplätze vorgesehen, was absolut ungenügend ist: «Parkierkollaps» ist vorprogrammiert – Die Ein/Ausfahrt der Tiefgarage in die Steinmattstrasse wird zusätzliche Staus an der Mündung Goldgasse/ Hauptstrasse verursachen Das kann nicht das Projekt sein, welches sich die Einwohner von Derendingen für Ihr Dorfzentrum wünschen. Alle sind aufgerufen bis spätestens Montag, 3. April 2017 beim Gemeinderat Derendingen schriftlich Einsprache zu erheben. Die Einsprache ist zu begründen. Kollektiveinsprachen sind leider nicht gestattet. Ruth Habegger, Derendingen

Einwohnergemeinde Etziken Baukommission

2. Exkursion: Emmenschachen Derendingen

Baupublikation

Samstag, 1. April 2016

Bauvorhaben: Einbau Grill in Küche mit Aussenkamin

Bauherrschaft: Anna Müller Bolkenstrasse 3, 3375 Inkwil

Besammlung: 13.30 Uhr beim Entenweiher Anschliessend geniessen wir ein feines Risotto, aus Erfahrung sehr gut gekocht von Peter Weibel. Gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen …

1219220/1429/Der

Siehe Hauptinserat

Inseratedienst: E. Grogg, Tel. 076 366 42 84

Natur- und Vogelschutzverein 4552 Derendingen

Wir freuen uns auf möglichst viele kleine und grosse Teilnehmer! www.nvv-derendingen.ch

Bauplatz: Luzernstrasse 32, GB-Nr. 142 Restaurant Schütz, Etziken Planauflage: Infovitrine Gemeindekanzlei, Bünackerweg 11 Einsprachefrist: 13. April 2017 Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel an die Baukommission, 4554 Etziken, einzureichen. Baukommission Etziken 1219221/1481/Et

DREI HÖFE

Heinrichswil – Hersiwil – Winistorf Inseratedienst: N. Grogg, Tel. 032 614 40 86

Baupublikation Bauherr:

Frei Marco Hauptstrasse 10 4558 Winistorf Bauobjekt: Neubau Einfamilienhaus mit Carport Bauplatz: Moosstrasse Parzelle 239 4558 Winistorf Planverfasser: Bauherr Planauflage: Gemeindehaus Mösli Einsprachen sind schriftlich und begründet der Baukommission einzureichen. Einsprachefrist: 13. April 2017 1219185/1479/DH

Baupublikation Bauherr:

Wilms Michael und Silvia Hersiwilstrasse 13b 4558 Heinrichswil

Bauobjekt:

Neubau SonnenPergola mit seitlicher Beschattung

Bauplatz:

Hersiwilstrasse 13b Parzelle 226 4558 Heinrichswil

Planverfasser: Bauherr Planauflage:

Gemeindehaus Mösli

Einsprachen sind schriftlich und begründet der Baukommission einzureichen. Einsprachefrist: 13. April 2017 1219255/1479/DH

GERLAFINGEN Inseratedienst: C. Schöll, Tel. 079 666 88 44

EINWOHNERGEMEINDE GERLAFINGEN

BAUPUBLIKATIONEN Gesuchsteller: Pensionskasse der technischen Verbände SIA STV BSA FSAI USIC Eigerplatz 2, 3007 Bern Projektverfasser: ARGE wahlirüefli rollimarchini Dammweg 3, 2502 Biel Bauvorhaben: Abbruch bestehende Gebäude Bauplatz: Obergerlafingenstrasse 20 und 22, Mühlackerstrasse 18 und 18a, GB-Nrn. 967, 1394 Gesuchsteller: Pensionskasse der technischen Verbände SIA STV BSA FSAI USIC Eigerplatz 2, 3007 Bern Projektverfasser: ARGE wahlirüefli rollimarchini Dammweg 3, 2502 Biel Bauvorhaben: Neubau Wohnüberbauung mit Gewerbenutzung (Ausnahmegesuch nach Art. 3 LSV) Bauplatz: Mühlacker, GB-Nrn. 967, 1394 Gesuchsteller: Caduff Ursin Rosenstrasse 15, 4563 Gerlafingen Projektverfasser: Gesuchsteller Bauvorhaben: Spielhaus Bauplatz: Rosenstrasse 15, GB-Nr. 710 Einsprachen sind innerhalb der Auflagezeit an die Bau- und Werkkommission der Einwohnergemeinde Gerlafingen, Kriegstettenstrasse 3, 4563 Gerlafingen, schriftlich und begründet im Doppel einzureichen. Einsprachefrist: 13. April 2017 Planauflage: Bauverwaltung Gerlafingen Kriegstettenstrasse 3, 4563 Gerlafingen Die Bauverwaltung 1219653/1420/Ge

50

EINWOHNERGEMEINDE GERLAFINGEN

Hundesteuer 2017 Im Rahmen der Neuregelung der Hundesteuer im Kanton Solothurn werden 2017 erstmals keine Kontrollzeichen (Hundemarken) mehr für Hunde abgegeben. Für Sie als Hundehalter/in bedeutet dies, dass Sie für die jährliche Hundesteuer – gestützt auf die neue Datenbank AMICUS – eine Rechnung erhalten. Die Hundesteuer beträgt pro Hund Fr. 140.– und ist für jeden gehaltenen Hund, der per Stichtag 1. 4. 2017 älter als 3 Monate ist, zu bezahlen. Ausgenommen sind Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps und Blindenführhunde. Beachten Sie zusätzlich, dass Sie als Hundehalter/in für den Eintrag in der Datenbank AMICUS verantwortlich sind. Weitere Informationen finden Sie unter www.gerlafingen.ch und/oder www.amicus.ch Besten Dank! Einwohnergemeinde Gerlafingen Gemeindeverwaltung 1216873/1420/Ge 1217297/1420/Ge

Theater in Recherswil Siehe Hauptinserat Die

Praxis Dr. med. René Röthlisberger Kriegstettenstrasse 14 4563 Gerlafingen bleibt vom 10. 4 bis 21. 4. 2017 geschlossen.

1215196/Ge

ETZIKEN

1217297/1420/Der

Theater in Recherswil

30. März


AUS DEM WASSERAMT HALTEN

30. März

51

1217297/1420/Kr

Inseratedienst: P. Gerber, Tel. 079 677 66 62 1219706/1461/Ha

Theater in Recherswil

Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg

Siehe Hauptinserat

Schliessung der Schulräumlichkeiten

Meisterschaftsspiele

LOHN-

Freitag, 31. März 2017 18.30 Uhr: Jun Da – FC Zuchwil a 20.15 Uhr: Senioren – FC Canspor

AMMANNSEGG Inseratedienst: K. Hirsbrunner, Tel. 079 470 91 56

Samstag, 1. April 2017 14.00 Uhr: Jun C – FC Winznau 17.00 Uhr: 4. Liga – FC Mümliswil a

Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg

Montag, 3. April 2017 20.00 Uhr: 5. Liga – Türk. FC Solothurn

Hundesteuer 2017 Im Kanton Solothurn werden ab 2017 keine Hundemarken mehr abgegeben. Der Einzug der Hundesteuer (Gebühr Fr. 130.–) erfolgt neu per Rechnung, welche im April mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen versendet wird. Bei Nichteinhalten dieses Termins beträgt die Mahngebühr Fr. 50.–. Grundsätzlich ist die Steuer für jeden Hund zu bezahlen. Halterwechsel sowie Tod des Hundes sind der Gemeindeverwaltung und der zentralen Datenbank AMICUS, www.amicus.ch, Tel. 0848 777 100, innert 14 Tagen zu melden. Meldepflichtig sind auch Namens- und Adressänderungen des Halters. Von der Abgabe befreit sind Halter oder Halterinnen von – Hunden, die am Stichtag 1. April des Jahres noch nicht drei Monate alt sind oder – Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee oder – Blindenführhunde (im Einsatz bei einer blinden oder sehbehinderten Person) Für die Registrierung des Hundes sind folgende Angaben zwingend notwendig: – Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer des Hundehalters – Mikrochipnummer (Heimtierpass/Registrierungsnachweis ANIS) – Hunderasse oder präzise Angaben der Mischung – Geburtsdatum des Hundes Falls Sie seit 2016 keinen Hund mehr besitzen, bitten wir um eine Mitteilung (Tel. 032 614 49 47 oder gemeinde@horriwil.ch). Gemeindeverwaltung Horriwil

1218524/1483/Ho

www.hsvhalten.ch

KRIEGSTETTEN Inseratedienst: I. Huggenberger, Tel. 032 675 20 77

Doppelte

Nachträgliches Baugesuch Bauherrschaft: BW Architekten AG Schulstrasse 7, 3422 Kirchberg Projektverfasser: Bauherrschaft Bauobjekt: Projektänderung Überbauung Stammbachstrasse MFH D: Balkonverbreiterung und Treppenverbindung Bauplatz: GB Lohn-Ammannsegg Nr. 3948 Stammbachstrasse Planauflage: Eingangshalle des Gemeindehauses Einsprachefrist: bis 13. April 2017 Die Bau- und Werkkommission

Aus Liebe zum Detail! Am Freitag 31. März 2017 in unserer Drogerie!

1219701/1484/LoA 1219260/1459/Kr

HORRIWIL

Inseratedienst: S. Schreier-Jenni, Tel. 079 739 14 37

Der HSV Halten und das Clubhausteam freuen sich auf eure Unterstützung.

Praxis am Dorfplatz Dres. med. A. und J. Carnelli Dr. med. R. Amiet Die Praxis bleibt ferienhalber vom 10. 4. bis 13. 4. 2017 geschlossen. Morgens ist aber jeweils für Medikamentenbezüge und Notfälle geöffnet. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an. Infolge Feiertage vom 14. 4. bis 17. 4. 2017 bleibt die Praxis ganz geschlossen. Das Praxisteam

1219097/1459/Kr

Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg

Baupublikationen Bauherrschaft: Elisabeth und Markus Günther Buchenweg 1 4573 Lohn-Ammannsegg Projektverfasser: Bauherrschaft Bauobjekt: Gartenumgestaltung Bauplatz: GB Lohn-Ammannsegg Nr. 544 Buchenweg 1 Bauherrschaft: Katharina und Christian Feldmann Steinackerstrasse 18, 4573 Lohn-Ammannsegg Projektverfasser: Engie Services AG Solothurn Allmendweg 8, 4528 Zuchwil Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpenheizung Bauplatz: GB Lohn-Ammannsegg Nr. 506 Steinackerstrasse 18 Planauflage: Eingangshalle des Gemeindehauses Einsprachefrist: bis 13. April 2017 Die Bau- und Werkkommission 1219700/1484/LoA

Die Schulräumlichkeiten der Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg bleiben von Sonntag, 9. April bis und mit Freitag, 21. April 2017 (Frühlingsferien), geschlossen. Fundgegenstände können bis und mit Freitag, 7. April 2017, in der Pausenhalle des neuen Schulhauses abgeholt werden. Nach diesem Termin wird über die nicht abgeholten Gegenstände verfügt. Die Gemeindeverwaltung 1216981/1484/LoA


AUS DEM WASSERAMT

30. März

52

Übergabe Krankenmobilienmagazin (KMM)

Häckselaktion Samstag, 8. April 2017 ab 7.30 Uhr

www.lohn-ammannsegg.ch © Vereine © Schützen Hast du Freude am Schiesssport 300 m, dann komm zu uns ins Schützenhaus, wir sind ein junges, aufgestelltes Team.

Schiesstage obligatorisches Programm: Samstag, Mittwoch, Mittwoch,

24.6.2017 9.30 – 11.30 9.8.2017 18.00 – 20.00 30.8.2017 18.00 – 20.00

Unbedingt mitbringen: ­ PISA-Blatt / persönliche Waffe ­ persönlicher amtlicher Ausweis ­ Schiessbüchlein / Leistungsausweis 1.4.2017 9.30 – 11.30 20.4.2017 18.00 – 20.00 23.4.2017 9.30 – 11.30 26.4.2017 17.30 – 19.30 27.4.2017 18.00 – 20.00 29.4.2017 9.30 – 11.30 20.5.2017 9.30 – 11.30 3.5.2017 17.30 – 19.30 10.5.2017 17.30 – 19.30 17.5.2017 17.30 – 19.30 24.5.2017 17.30 – 19.30 31.5.2017 17.30 – 19.30 3.6.2017 17.30 – 19.30 7.6.2017 9.30 – 11.30 14.6.2017 17.30 – 19.30 5.8.2017 9.30 – 11.30 16.8.2017 18.00 – 20.00 19.8.2017 9.30 – 11.30 9.9.2017 9.30 – 11.30 23.9.2017 9.30 – 11.30 23.9.2017 13.30 – 15.30 9.12.2017 13.30 – 15.30

Wir bitten die Bevölkerung, die Gefahrenzonen nicht zu betreten! Danke für Ihr Verständnis Schützengesellschaft Lohn-Ammannsegg

Einwohnergemeinde Luterbach

Baupublikationen Gesuchsteller: Bauleitung: Bauprojekt: Grundstück: Parzelle: Gesuchsteller:

Weitere Schiesstage: Samstag, Donnerstag, Samstag, Mittwoch, Donnerstag, Samstag, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Samstag, Mittwoch, Mittwoch, Samstag, Mittwoch, Samstag, Samstag, Samstag, Samstag, Samstag,

LUTERBACH

Inseratedienst: B. Firme, Tel. 032 682 10 72

1218768/1484/LoA

Bauleitung: Bauprojekt: Grundstück: Parzelle: Gesuchsteller:

Bauleitung: Bauprojekt: Grundstück: Parzelle: Gesuchsteller:

Bauleitung: Bauprojekt: Grundstück: Parzelle:

Erich Iseli Wydackerstrasse 21 4542 Luterbach Siehe Gesuchsteller Sichtschutz Wydackerstrasse 21 GB-Nr. 2038 Fabio Longhitano Willi-Ritschard-Str. 12 4542 Luterbach Siehe Gesuchsteller Pergola Willi-Ritschard-Str. 12 GB-Nr. 973 Roland Isch Bucher AG Heizungen Bahnhofstrasse 17 4542 Luterbach Siehe Gesuchsteller Umnutzung Fassadenänderung/ Abstellplatz Bahnhofstrasse 17 GB-Nr. 1147 Beatriz Granda Trink und Manfred Trink Rüttibachweg 1 4542 Luterbach Siehe Gesuchsteller Velo-/Gartenhaus Rüttibachweg 1 GB-Nr. 2437

Planauflage: Gemeindeverwaltung Einsprachefrist: 30. 3. – 13. 4. 2017 Einsprachen sind schriftlich und begründet der Baukommission Luterbach zuzustellen. Die Baukommission 1219702/1462/Lu

Öffentliche Planauflage Gemeinden Derendingen und Luterbach Siehe Hauptinserat unter Derendingen

Verwendung als Strukturmaterial im Kompost oder zur Abdeckung im Garten. Es ist nicht sinnvoll, das gehäckselte Material durch die Kehrichtabfuhr zu entsorgen.

Es freut uns, im Spitex-Verein Luterbach einen Nachfolger für das KMM gefunden zu haben. Somit kann für die Dorfbevölkerung Luterbach das Angebot weiterhin aufrechterhalten bleiben.

Bitte beachten: – Material geordnet direkt am Strassenrand deponieren – Zweige und Äste mit Dornen separat hinlegen – Sämtliches Häckselgut ohne Drähte und Schnüre bereitstellen – Falls Material nicht an der Wohnadresse bereitliegt, bitte bei der Anmeldung Standort angeben Anmeldung: Telefon 032 681 32 62 (Gemeindeverwaltung) bis Mittwoch, 5. April 2017 12.00 Uhr Aus organisatorischen Gründen können keine Nachmeldungen entgegengenommen werden. Kontaktperson: Seiler Arnold, Güterstrasse 2 Die nächste Häckselaktion findet am 21. Oktober 2017 statt.

Wir danken Ihnen, liebe Luterbacherinnen und Luterbacher, für das Vertrauen, das Sie uns in den vergangenen Jahren entgegengebracht haben, und wünschen Ihnen und der Spitex für die Zukunft alles Gute.

Spitex-Verein Luterbach Ab dem 1. April 2017 können Sie die Hilfsmittel über uns beziehen: Telefon 032 682 04 74 Mo bis Fr, 15.30–16.30 Uhr, sonst Telefonbeantworter Die Tarife bleiben 2017 unverändert.

1218700/1462/Lu

Schiesspublikation 2017

Mit dem Hacker können Äste und Strauchschnitt bis 18 cm Durchmesser wiederum gratis zerkleinert werden.

Das Leben ist geprägt von Veränderungen. Nach intensiver Tätigkeit in den letzten sechs Jahrzehnten werden wir per 31. März 2017 das KMM auflösen.

Wir freuen uns darauf, Ihnen neu diese Dienstleistung anzubieten, und beraten Sie gerne.

OBERGERLAFINGEN Inseratedienst: M. Rindlisbacher, Tel. 032 675 27 34

1203510/1462/Lu

BÜRGERGEMEINDE OBERGERLAFINGEN

Bürgerratswahlen vom 21. Mai 2017 / Mitteilung betreffend Auflage der Wahlvorschläge Gemäss § 19 VpR sind die Wahlvorschläge nach Ablauf der Anmeldefrist zeitlich bestimmt zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Auflageort: Gemeindeverwaltung Poststrasse 9 Auflagezeiten: Mittwoch, 5. April 2017, bis Freitag, 7. April 2017, zwischen 10 bis 12 Uhr Ferner wird die Wahlliste ab Donnerstag, 13. April 2017, am öffentlichen Anschlagbrett (Schulhausstrasse) publiziert. BÜRGERGEMEINDE OBERGERLAFINGEN 1216491/1454/Obg


AUS DEM WASSERAMT 1217297/1420/Obg

Theater in Recherswil Siehe Hauptinserat

SUBINGEN

Inseratedienst: G. Ingold, Tel. 032 614 11 37

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN

Baupublikationen Planauflage: Auflageort:

RECHERSWIL Inseratedienst: C. Schöll, Tel. 079 666 88 44

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Theater in Recherswil Siehe Hauptinserat

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Jahresprogramm 2017 Schiessen / Training: Schiessen / Training: Schiessen / Training: Schiessen / Training: Schiessen / Training: Schiessen / Training: Schiessen / Training:

5. April 12. April 19. April 26. April 3. Mai 10. Mai 17. Mai

1. Oblig. Schiessen: 20. Mai

18.30 – 20.00 18.30 – 20.00 18.30 – 20.00 18.30 – 20.00 18.30 – 20.00 18.30 – 20.00 18.30 – 20.00 9.30 – 11.25

Schiessen / Training: 24. Mai 18.30 – 20.00 Schiessen / Training: 31. Mai 18.30 – 20.00 Schiessen / Training: 7. Juni 18.30 – 20.00 Feldschiessen: (Gerlafingen)

9. Juni 17.00 – 19.30 10. Juni 9.00 – 11.00 11. Juni 9.00 – 11.30

Schiessen / Training: 14. Juni 18.30 – 20.00 JS-Wettschiessen: 17. Juni 2. Oblig. Schiessen: 21. Juni 18.00 – 19.55 Schiessen / Training: 28. Juni 18.00 – 20.00 Waldfest:

21. Juli / 22. Juli / 23. Juli

Schiessen / Training: 16. Aug. 18.30 – 20.00 Schiessen / Training: 23. Aug. 18.30 – 20.00 3. Oblig. Schiessen: 27. Aug. Schiessen / Training: Schiessen / Training: Schiessen / Training: Schiessen / Training: Schiessen / Training:

9.30 – 11.25

30. Aug. 18.30 – 20.00 6. Sept. 18.30 – 20.00 13. Sept. 18.30 – 20.00 20. Sept. 18.30 – 20.00 27. Sept. 18.30 – 20.00

Dorfschiessen:

7. Okt. 14.00 – 15.55

Bänzenschiessen:

9. Dez. 14.00 – 16.00

GV 2018:

23. März 2018 ACHTUNG !!!

Vom 5. April 2017 bis 9. Dezember 2017 wird auf der Schiessanlage Recherswil scharf geschossen. Vor der Gefahrenzone wird gewarnt! Die Schiessdaten werden mittels Plakaten publiziert. Inserat erscheint einmalig! Bitte ausschneiden und aufbewahren! Schützengesellschaft Recherswil

30. März 1219697/1452/Su

Schützengesellschaft Subingen www.sgsubingen.ch

Generalversammlung SG Subingen

30.3. bis 13.4. 2017 Bauverwaltung Bahnhofstrasse 9 Einsprachefrist: 13. 4. 2017

Freitag, 7. April, 19.30 Uhr Apéro ab 19.00 Uhr Landgasthof Kreuz

Bauherrschaft: Eigentümergemeinschaft Autounterstand 4553 Subingen Bauleitung: M. Schwarzenbach Hohfurenacker 14 4553 Subingen Bauobjekt: Autounterstand Bauplatz: Hohfurenacker 10 GB-Nr.: 2467 Zone: W2

Wir freuen uns auf viele Gäste.

Bauherrschaft: Wirz D. und S. Rüttiackerweg 2 4553 Subingen Bauleitung: Bauherrschaft Bauobjekt: Umbau EFH Bauplatz: Obere Neumattstrasse 9 GB-Nr.: 2128 Zone: W2 Die Baukommission 1219734/1452/Su

Einwohnergemeinde Subingen Bürgergemeinde Subingen

Erneuerungswahlen der Gemeinderatsmitglieder der Einwohnergemeinde und der Bürgergemeinde Subingen vom 21. Mai 2017 für die Amtsperiode 2017– 2021 Wahlvorschläge Gemäss § 47 des Gesetzes über die politischen Rechte werden die Wahlvorschläge in der Zeit von Mittwoch, 5. April, bis Freitag, 7. April 2017, während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt und können von den Wahlberechtigten eingesehen werden. Allfällige Bereinigungen der Wahlvorschläge und die Meldung von Listenverbindungen müssen bis Montag, 10. April 2017, 17.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung erfolgt sein. Der Gemeinderat Der Bürgerrat

Traktanden nach Statuten. Der Vorstand 1219422/1452/Su

Freitag, 31. März 2017 19.00 FC Subingen Da – Team Wasseramt Mitte 20.00 FC Subingen Sen. 30+ – GS Italgrenchen Samstag, 1. April 2017 13.00 FC Subingen Dc – FC Zuchwil 15.00 FC Subingen Bb – Team Jurasüdfuss 19.00 FC Subingen 4. Liga – FC Welschenrohr Sonntag, 2. April 2017 14.00 FC Subingen Ba – FC Solothurn 16.00 FC Subingen 2. Liga Inter – FC Rothrist Mittwoch, 5. April 2017 19.30 FC Subingen Ca CCJL – Niederamt Selection a Junioren-C-Cup Halbfinal Für die Matchbälle der ersten Mannschaft gegen den FC Rothrist bedanken wir uns herzlich bei: Linde GmbH, Rest. Pizzeria Linde, Subingen Malerei Christian Hegedüs, Zuchwil Reber Gartenmanager GmbH, Wynau Auf Ihren Besuch auf dem Fussballplatz freuen wir uns. Fussballclub Subingen

ZUCHWIL

Inseratedienst: E. Bälli, Tel. 032 685 32 68 1218905/Su

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AUS DEM WASSERAMT BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Verkehrsbeschränkung in Zuchwil Luzernstrasse Autobahnanschluss «Solothurn Ost» bis Waldegg Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement: Wegen Strassensanierungsarbeiten und Massnahmen des Verkehrsmanagements sind auf der Luzernstrasse im Abschnitt Autobahnanschluss «Solothurn Ost» bis Waldegg folgende Verkehrseinschränkungen notwendig: – Geschwindigkeitsreduktion auf 50 km/h. – Einengung der Fahrspuren. – Umleitungen Velo und Fussgänger. – Einschränkungen resp. Sperrungen privater Erschliessungen. Abschnitt Waldegg (18. April bis 2. Juli 2017): – Sperrung Ein-/Ausfahrt Waldeggstrasse. – 1./2. Juli 2017 (witterungsabhängig): Sperrung Luzernstrasse, der Verkehr wird grossräumig umgeleitet. Abschnitt Kreisel McDonald's bis Waldegg (3. Juli bis 30. November 2017): – Die Busspur wir aufgehoben. Der Bus Richtung Derendingen wird via Schützenweg und Waldeggstrasse umgeleitet. Die Bushaltestelle «McDonalds» wird in den Schützenweg verlegt. – Einschränkungen resp. Sperrung Ein-/Ausfahrt Grubenweg. Sperrung A5 Anschluss «Solothurn Ost», Seite Nord (Juli 2017): – Freitag, 14. Juli 2017, 20.00 Uhr bis Montag, 17. Juli 2017, 5.00 Uhr – Sperrung Ausfahrt von Zürich/Bern und Einfahrt nach Zürich/Bern. Sperrung A5 Anschluss «Solothurn Ost», Seite Süd (Juli 2017): – Freitag, 21. Juli 2017, 20.00 Uhr bis Montag, 24. Juli 2017, 5.00 Uhr – Sperrung Ausfahrt von Biel und Einfahrt nach Biel.

Die Umleitungen werden via Autobahnanschluss «Solothurn Süd» signalisiert. Die Arbeiten sind witterungsabhängig. Gesamtdauer: 18. April bis 30. November 2017 Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt I, Zuchwil, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen. Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt. Solothurn, 31. März 2017 Bau- und Justizdepartement Der Kantonsingenieur Peter Heiniger 1219105/Zu

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AKTUELL

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